Diskussion:Reihenhaus

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Die alten Brownstones in New York City gilten sicher als echte Reihenhaeuser, haben doch mehr als 2,5 Stockwerke. In der Regel haben sie wenigstens vier. --bamjd3d (unvollständig signierter Beitrag von Bamjd3d (Diskussion | Beiträge) 22:16, 29. Juni 2005 (CEST))

Definition richtig?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Definition nicht konkret genug: Für ein Reihenhaus genügt nicht, dass es beidseitig angebaut und mit einer Brandmauer getrennt ist, wichtiger Aspekt ist m.E. die Reihung annähernd gleicher Häuser ggf. auch paarweise spiegelverkehrt. Daher der Name Reihenhaus. Mit der gegebenen Definition wären fast alle Häuser einer geschlossenen Bebauung, d.h. viele historische Stadtkerne und die Gründerzeitviertel Reihenhausgebiete: Die Häuser stoßen an der Grundstücksgrenze aneinander und haben dazwischen eine Brandmauer. Wer würde die als Reihenhäuser bezeichnen? Die Brandmauer auf der Grundstücksgrenze ist auch nicht zwingend. Es gibt auch Reihenhauszeilen die nicht real geteilt, d.h. auf einem Grundstück stehen und rechtlich wie Eigentumswohnungen behandelt werden. --Koppi2 20:48, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Das hast du ziemlich recht. Deswegen heißt es auch eigentlich Hausgruppe. Reihenhäuser sind eine besondere Form von Hausgruppen. --DaSch/Feuerwehrkontrolle 13:12, 15. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das sollte in dem Artikel dann differenziert und in einem Unterpunkt behandelt werden. Dass man zu Hausgruppen umgangssprachlich einfach allgemein Reihenhäuser sagen würde, wäre mir auch neu.--R. Nackas 19:47, 15. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dass Reihenhaus bloß ein Begriff der Umgangssprache sein soll, hat sich nach der Durchsicht mehrerer Fachlexika und -Literatur als Falschinformation erwiesen (siehe Fußnoten und Literatur im Artikel). Ich habe den Artikel deshalb wieder zurückverschoben. Das Lemma Hausgruppe, das in den Architekturlexika nicht zu finden ist (vielleicht eher ein Begriff des Baurechts?), sollte vielleicht zu einem eigenen kleinen Artikel werden (zur Zeit Redirect).--R. Nackas 16:32, 22. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt einen eigenen Artikel zur Hausgruppe nach baurechtlicher Definition angelegt.--R. Nackas 13:04, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

"Schweiz. Reiheneinfamilienhaus" kann eigentlich nicht stimmen, da Reihenhaus nicht unbedingt bedeutet Einfamilienhaus. Eine Reihenhaussiedlung mit Etagenwohnungen wuerde mit Reiheneinfamilienhaus nicht erfasst. -- 195.14.244.115 23:56, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Laut dem zitierten Einzelnachweis bei Ernst Seidel sind Reihenhäuser per Definition Einfamilienhäuser. Gleichartig gestaltete, aneinandergebaute Mietshäuser mit mehreren Wohnungen pro Grundstück wären demnach keine Reihenhäuser, auch wenn sie vielleicht ähnlich aussehen können. Beide Arten nebeneinander kommen z. B. bei der Berliner Hufeisensiedlung vor.--R. Nackas (Diskussion) 16:26, 5. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Reihenmittelhäuser[Quelltext bearbeiten]

Bezeichnet man eigentlich sämtliche Häuser in einer Reihenhauszeile als Reihenmittelhäuser oder differenziert man dort noch einmal? (nicht signierter Beitrag von 213.217.116.130 (Diskussion) 11:31, 22. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Soweit ich weiß differenziert man da nicht weiter, weil sie ja identisch aufgebaut sind (nur das Reihenendhaus unterscheidet sich).--R. Nackas 13:06, 11. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Fehlende Struktur[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist noch nicht klar genug gegliedert. Im Mindesten müsste am Anfang eine klar abgegrenzte Kurzerklärung stehen, gefolgt von einem Abschnitt mit Hintergrundinformationen

Mögliche Gliederungspunkte wären hier:

  • Geschichtliches (Reihenhäuse wurden übrigens bereits in der Antike entwickelt)
  • Funktionen - Besitzrechtlich, Ökologisch/Ressourcen, Planerisch
  • Typologie - Haus als solches (Standardsisierung), Einbettung ins Umfeld (Strassenzüge usw.)
  • Prominente Beispiele

Vielleicht hilft das!? Viel Erfolg wünscht 62.143.59.81 00:15, 8. Jul. 2011 (CEST), das bin ich :-) Stephan Hense 00:18, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]