Diskussion:Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit

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Voraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

"Voraussetzung für eine Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer beim Entgelt ist, dass die Leiharbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältinis haben"
Diese Voraussetzung ergibt sich aus dem deutschen Gesetzestext nicht und in der Praxis werden befristete Verträge und Bezahlung nach vom Grundsatz "equal pay" nach unten abweichenden Tarifen durchaus gekoppelt. --88.74.3.184 21:09, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]