Diskussion:Schauprozess

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Ich bin über einen Artikel zu Galileo Galilei gekommen, und in der englischen Wikipedia steht klar, dass Schauprozesse eine allgemeine Bedeutung haben - sie sind eben nicht nur Mittel von Diktaturen, oder müssen im Stil eines Freisler gehalten werden. Viele Hexenprozesse sind im Kern einfach mal Schauprozesse. - Ich hab erstmal einen Einleitungsabsatz gebracht, um dem Artikel die Schärfe zu nehmen, aber von einem neutralen Standpunkt ist er noch weit entfernt, wie man schon allein an der Wortwahl bemerkt. Guidod 01:42, 25. Sep 2004 (CEST)

Na ja. Die englische Wikipedia ist ja auch nicht das Maß aller Dinge. Ich denke schon, dass auf deutsch das Wort Schauprozess nur für politische Prozesse in Diktaturen verwendet wird. Wenn der Artikel im sprachlichen Ausdruck distanziert klingt, dann ist das imho keine Verletzung der Neutralität sondern selbstverständlich. Ich muss außerdem gestehen, dass ich im Zusammenhang von Hexen- und Inquisitionsprozessen noch nie von Schauprozessen gehört habe - im Gegenteil, waren Inquisitionsprozesse nicht eher geheim? Shug 23:29, 20. Okt 2004 (CEST)

dann denk nochmal, und lies ein bischen wikipedia. Und das mit dem distanziert klingen für nicht-neutral, das ist echt gutes sprachverständnis. Von daher, verspüre ich keine lust, mit dir zu diskutieren. Schönen tag noch. Guidod 00:52, 21. Okt 2004 (CEST)

Kann jemand zufällig die sprachliche Herkunft des Wortes Schauprozess angeben? Ist es ein ursprünglich deutsches Wort, oder kommt es aus einer Fremdsprache und aus welcher Zeit stammt es? Es ist nicht so, dass ich zu faul zum Suchen wäre, aber hier weiß ich wirklich nicht wo ich nach dieser Information suchen sollte. Zumindest in der Frankfurter Rundschau vom 9.12.2000 steht es so: Damals (zur Zeit der Moskauer Schauprozesse) kam das Wort "Schauprozess" auf: Trotzki, Stalins Staatsfeind Nr. 1, schrieb 1937 über "demonstration trials". http://www.fr-aktuell.de/uebersicht/alle_serien/politik_inland/woerterbuch/?cnt=24684&

Nürnberger Prozesse??[Quelltext bearbeiten]

Also bei aller Liebe. Die Nürnberger Prozesse werden zwar hin und wieder aus anderen Gründen kritisiert, aber als Schauprozess kann man sie wirklich nicht beszeichnen. "Verurteilung steht im Vorhinein fest", "um missliebige Personen auszuschalten", "Geständnisse erpresst"? Das trifft auf die Nürnberger Prozesse alles nicht zu. Die sollten da raus. Andere Meinungen? Anorak 11:21, 30. Mär 2006 (CEST)

Die jetztige Formulierung ist als Satz allein ja nicht falsch: Auch Kriegsverbrecherprozesse (z.B. die Nürnberger Prozesse) werden regelmäßig als Siegerjustiz kritisiert., allerdings sollte man das Verhältnis abgrenzen. GuidoD 18:37, 30. Mär 2006 (CEST)
klar ist der Satz für sich allein genommen nicht falsch, aber er hat für sich allein genommen auch nichts mit dem Lemma zu tun. Es heißt "Schauprozess" und nicht "Siegerjustiz" - von mir aus kann er dorthin verschoben werden, aber hier hat er nichts verloren, das sehe ich wie Anorak. --83.181.80.101 13:59, 31. Mär 2006 (CEST)
Nunja, ich sehe halt auch die Umkehrung, denn nahezu jede Form einer Siegerjustiz wird propagandistisch unter dem Lemma "Schauprozess" vermarket
"Jede Form von Siegerjustiz" - etwas übertrieben, oder? Unter "Siegerjustiz" im engeren Sinn fallen im Artikel wirklich nur die Nürnberger Prozesse.

, denn natürlich will man ja Öffentlichkeit, und natürlich wird so manche Wertung bei Gericht von aussen unterschiedlich bewertet. Tatsächlich wurde und wird das auch bei den Nürnberger Prozessen gemacht, nur dass da nicht wirklich gegriffen hat: ich denke mal, dass im allgemeinen Bewusstsein das schon als regulärer Prozess angekommen ist. Dennoch gibt es auch da Kritik am Verfahren, und die Formulierung besagt ja auch, dass "als kritisiert" wird. Dass jetzt die Nürnberger Prozesse so völlig unkommentiert in der Klammer beistehen, grrrr, das ist auf jeden missverständlich, denn es gibt noch sehr viel heftigere Formen von Siegerjustiz, warum es ausgerechnet die Nürnberger Prozesse sein müssen, neee neee neee. GuidoD 14:25, 31. Mär 2006 (CEST)

Wenn wir uns da einig sind, dann streichen wir die doch einfach, einverstanden? Der Artikel Siegerjustiz steht schließlich woanders. Ansonsten hast du schon auch recht. Wenn wir es mal durchgehen: Ich denke, die Stalin- und andere KP-Schauprozesse sind unstrittig. Der Prozess gegen die Hitler-Attentäter? Wenn zum Schauprozess eine fingierte Anklage gehört, dann sind diese Prozesse eher nicht dazu zu rechnen, da ja die Attentäter im wesentlichen wegen ihres zweifellos realen Attentatsversuchs verurteilt wurden. Wären also im Zweifel auch zu streichen. Bei den chinesischen Prozessen kenn ich mich zuwenig aus, um das vernünftig beurteilen zu können und über die anderen Formen von Siegerjustiz habe ich mich gerade schon geäußert. Was meinen die anderen? --cesar 13:29, 3. Apr 2006 (CEST)
Das trifft so ungefähr den Punkt, es ist halt weithin eine Bewertungsfrage ohne überragend zwingende Kriterien, denn an sich will der Hintertreibende eines Schauprozesses ja sehr wohl zumindest den Anschein eines ordentlichen Prozesses wahren - ansonsten koennte man die Angeklagten ja kurzerhand an den Pranger stellen und per Erlass abstrafen. Allerdings gibt es verbreitete Meinungen, inwieweit man ein Attribut wie Schauprozess einem Verfahren anheften kann, und bei den Nürnberger Prozessen ist das m.E. nur eine Randmeinung. Die jetzige Form im Artikel stellt das aber nicht dar, der Begriff ist völlig ohne minderndende Beiworte hingeknallt, das geht ja nu eigentlich nicht. Wenn man ein anderes griffiges Beispiel für ausgeübte Nachkriegsjustiz hat, die in Verruf geraten ist? Am Beispiel verdeutlichen ist nunmal besser. GuidoD 17:48, 3. Apr 2006 (CEST)


Oh jetzt hat meine Bemerkung ja eine lange Diskussion ausgelöst. Mir ging es darum, dass die Einordnung der Nürnberger Prozesse in der Form ein bisschen anrüchig ist, weil das praktisch nur in rechtslastigen Kreisen so vertreten wird. Auf der Seite Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher steht im Absatz "Kritik" einiges, was auch aus "seriöser" Sicht kritisiert werden kann - so etwa der Verstoß gegen nulla poena sine lege oder die teilweise mangelhafte Gewaltenteilung. Aber bei aller Kritik klassifiziert sie das nicht als Schauprozess, die Prozesse wurden schon um ihrer selbst willen gehalten und nicht als Propagandainstrument. Anorak 19:56, 3. Apr 2006 (CEST)

Hey, das schnapp ich mal auf, und verwende es als Link in einer Neufassung des Punktes. Ist die Formulierung noch zu schwach in deinen Augen? Ich mag ja gerne weiter erwaehnt haben, dass Justiz über die Besiegten immer problematisch ist und den Ruf nach "Schauprozess" generiert - was ja selbst in diesem gut rezipierten Fall zutrifft. GuidoD 00:24, 4. Apr 2006 (CEST)

Schauprozesse in den USA[Quelltext bearbeiten]

Prozesse gegen Sacco und Vanzetti sowie Rosenberg, als auch div. andere Verfahren in der Mc Carthey Aera kann man gleichfalls als Schauprozesse bezeichnen. --HorstTitus 23:12, 7. Okt 2006 (CEST)

Könnte man. Aber bei der engen Definition von Schauprozessen, wäre es nicht angebracht. Habe die Verweise gelöscht. --Ankon 11:52, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Imre Nagy/Pal Maleter[Quelltext bearbeiten]

Die waren doch nicht in die Budapester Schauprozesse verwickelt? --cesar 17:21, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Schauprozesse in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse Aussagen zu Schauprozessen in der DDR, die es vor allem Anfang der 50ern gegeben hat. Diese hatten ja anscheinend zusätzlich auch die Aufgabe der damals noch etwas unbeholfenen Justiz zu zeigen, "wie mans macht". In Dessau gab es ca. 1950 einen Schauprozess, in dem eine angebliche Verschiebung von Vermögenswerten in den Westen angeklagt und dann auch verurteilt wurde. Hilde Benajmin hat höchstselbst diesen Prozess geleitet. --AnhaltER1960 17:26, 20. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das folgende ist viel zu suggestiv und sollte unbedingt entfernt, respektive umgeschrieben werden.[Quelltext bearbeiten]

"Im Gefolge der demonstrativen juristischen Aufarbeitung wird besonders von Anhängern des besiegten Regimes jede Unregelmäßigkeit im Verfahren als Indiz einer Farce im Sinne eines Schauprozesses gewertet"

- Dies macht den Eindruck als wolle man versuchen, jede Kritik ,wegen angeblicher Befangenheit, von vorn herein zu entkräften. Dies sollte in keinem Fall so stehen bleiben. (nicht signierter Beitrag von 87.186.9.100 (Diskussion) 03:46, 19. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Der kurze Abschnitt über Pussy Riot ist nicht objektiv, zudem macht das große öffentliche Interesse an dem Fall den Prozess nicht zum Schauprozess. Die Verwendung des Wortes "Punkgebet" ohne Anführungszeichen ist problematisch. (nicht signierter Beitrag von 178.6.49.102 (Diskussion) 16:20, 5. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Ich habe den betreffenden Absatz gelöscht und stelle ihn hier zur Diskussion ein. Falls seriöse Quellen verfügbar, kann er gerne wieder aufgenommen werden. In der zuletzt aktuellen Fassung stellt er so aber nur eine unbelegte Einzelmeinung dar.
"Ein Beispiel eines neueren Schauprozesses ist der Prozess gegen Pussy Riot in Russland. Diese wurden, nachdem sie in einer Kirche ein Punkgebet gegen die Vernetzung von Kirche und Staat sowie gegen Wladimir Putin durchgeführt haben wegen grober Verletzung der öffentlichen Ordnung (Rowdytums aus religiösem Hass) angeklagt. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Straflager für die Bandmitglieder."--RavenDark78 (Diskussion) 14:11, 18. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Ohne Quelle ist das TF pur. So seltsam das Ganze wahr, scheint es zudem im wesentlichen innerhalb russischer Gesetze abgelaufen zu sein und war wohl weitgehend konform mit dem Gerechtigkeitsgefühl vieler Russen ob der von den Mädels ausgeübten "Blasphemie" - auch wenn uns, einigen progressiven Russen und den westlichen Politikern das nicht passen mag. Pittigrilli (Diskussion) 16:11, 18. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Ich würde als Beispiel noch gerne den Stammheim-Prozess mit in die Liste aufnehmen. Bevor ich aber mutig bin, stelle ich die Frage in den Raum, ob sich hierfür eine Mehrheit finden würde. 88.64.44.237 19:55, 13. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nachdem keine Einwänder kamen, habe ich die Änderung vorgenommen. 88.64.44.237 21:35, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nope. Gibt es wissenschaftliche Belege, dass Stammheim ein Schauprozess war oder ist das einfach deine Meinung? --Felix frag 21:39, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Du bist ja "lustig": mich auf der Vandalismusseite melden und hier gleichzeitig und scheinheilig auf Dialog machen... 88.64.44.237 21:58, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hast du nun Belege? --Felix frag 22:02, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Es gibt zahlreiche Belege, u.A. bei Aust etc. Aber: hier ist für dich und mich EOD. Erst vorneherum Diskussionsbereitschaft heucheln und hintenrum mich, der zum ersten Mal bei Wikipedia editiert hat, hintenrum auf der Vandalismusseite melden. Ganz mieser Stil. So. Und solltest du dich hiervon angegriffen fühlen, dann weißt du ja, wo die VM-Seite ist, mein lieber Benutzer:Felix Stember. 88.67.250.130 21:33, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich habe einen Editwar unterbunden. Deine Änderung wurde von mehreren Benutzern abgelehnt und ist daher erst zu diskutieren. Das hast du unterlassen, stattdessen hast du durch mehrfache Reverts versucht, deine unbelegte Änderung in den Artikel zu pressen. Und jetzt hier auf beleidigte Leberwurst zu machen, zeugt von erheblicher Reife. --Felix frag 21:43, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

"... , und in den Waldheimer Geheimprozessen."[Quelltext bearbeiten]

In der DDR kann es anscheinend nur entweder "Geheim"prozesse, oder "Schau"prozesse gegeben haben.

Zuschauer und ein "Geheim"prozess? Wie passt das zusammen?

Daß die westdeutsche Seite die Urteile gegen Nazi-Verbrecher, Denunzianten, und andere Beteiligte für "zu hart" hält, ist auch vor dem Hintergrund ihrer "Aufarbeitung" der deutschen Verbrechen zu sehen, die alle Nazi-Richter freigesprochen hat und in der logischen Folge auch die meisten Nezi-Verbrecher mit lächerlich geringen "Strafen" davonkommen ließ.

Wenn von "Geheim"- oder "Schau"-Prozessen geschrieben wird, ist das zu belegen, undzwar nicht mit der Verwendung der Begriffe in Artikeln der Boulevardpresse, sondern mit Fakten:

  • waren die Prozesse tatsächlich "geheim"? (ohne Zuschauer und öffentl. Berichterstattung)
  • waren die Taten der Angeklagten tatsächlich "vermeintlich oder unwesentlich", oder gar erfunden?
  • wurden falsche Geständnisse erpresst?
  • etc.

Zum Vergleich sollte auch mal geprüft werden, wie die Prozesse der Besatzungsmächte unter Besatzungsrecht in den Westsektoren/BRD abliefen. Waren die dann unter gleicher Betrachtungsweise auch als "nicht rechtsstaatlich" einzustufen? --92.224.248.131 21:56, 25. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Im übrigen sind Schauprozesse nicht nur politischer Natur, wenn das hier Einige meinen.93.104.70.146 22:54, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Beispielliste aufgrund systemimmanenter Voreingenommenheit unvollständig?[Quelltext bearbeiten]

Es fällt auf, dass die Beispielliste keine Schauveranstaltungen aus der modernen westlichen Welt beinhaltet. Vielleicht gibt es die dort einfach nicht? Dass jedenfalls die Nürnberger Prozesse hochgradig ein Kandidat für die Liste wären, kann nur abstreiten, wer ihren Propagandanutzen und die offensichtliche Demütigung des bereits Besiegten nicht sieht. Aber Propaganda für "das Gute" und "die freie Welt" ist immer noch Propaganda. Und wenn ich mich damit nícht hochgradig auf Glatteis begeben würde, könnt ich das auch noch konkretisieren, indem ich auf den teils seltsamen und dolmetscherhaften Duktus der Aussagen von gewissen Familienvätern verweisen würde. Freilich reine Spekulationen eines freien Geistes, aber die Liste wirkt trotzdem in einer tendenziösen Weise unvollständig. --88.77.10.81 19:56, 21. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]