Diskussion:Scheck
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[Bearbeiten] zu:Grundsätzliche Funktion eines Schecks und Begriffserklärungen
Mir war unklar zu welcher Bank ich mit einem empfangenen Scheck gehen soll. Nach der Beschreibung "Die Person B geht mit dem Schreiben zur Bank X ..." ging ich zu der Bank von Person A. Das war offenbar falsch. Daher habe ich den Satz zu "Die Person B geht mit dem Schreiben zur ihrer Bank Y..." geaendert. Einwaende?--Roehner 18:27, 20. Jun. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Erfinder?
Wer hat den Scheck erfunden und wann kammen die ersten Checks (weltweit) zum Einsatz?
- Soweit ich mich dunkel erinnere (meine Banklehre liegt 30 Jahre zurück) waren es als erste venezianische Kaufleute im Mittelalter, die Dritten solche unbedingten Zahlungsanweisungen übergaben. Inhalt dieser Zahlungsanweisungen war, dass andere Kaufleute, die den ersten etwas schuldeten, nach Vorlage der Zahlungsanweisung an den Vorleger zahlen sollten. In Deutschland soll die Verbreitung durch die Fugger geschehen sein. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
I.d. Hauptartikel kommt es leider ,wie immer, nicht vor! (den möchte ich auch gar nicht berühren... sonst wird Jemand böse!?) so sind fast alle Wiki-Artikeln in Deutsch. Ein Blick nach Wikipedia in Englisch klärt sofort alles... hier der SCHECK! 1. Jh. vor d. akt. Zeitrechnung...
The modern cheque comes from the Persian (Iraner) چک chek,, a written vow to pay for goods when they were delivered, to avoid money having to be transported across dangerous terrain. The ancient Romans are believed [2] to use cheques (praescriptiones) in the first century B.C. During the third century AD, banks in Persia and other territories in the Persian empire under Sassanid Empire also issued letters of credit known as Sakks and is the root of the word cheque.[citation needed]
In the 9th century, a Muslim businessman could cash a cheque in China drawn on his bank in Baghdad.[citation needed]
[Bearbeiten] "Auf Sicht"?
Was bedeutet der Terminus "auf Sicht"? -- Jpp 16:44, 14. Mär 2004 (CET)
- D. h. gegen Vorlage des Papiers beim Anweisungsempfänger. --Andrsvoss 22:09, 14. Mär 2004 (CET)
[Bearbeiten] Bankschecks?
Was sind eigentlich Bankschecks bzw was hat es mit jenen auf sich?
- ? leider verstehe ich nicht so genau was du wissen willst :o( ...Sicherlich Post 15:18, 30. Mär 2005 (CEST) unterschreiben kannst du mit --~~~~
- Ein Bankcheck ist ein Check, der immer gedeckt ist, da man ihn auf der Bank, die den Check aushändigt bar bezahlen muss. Diese Checks werden zum Beispiel bei Auktionen bevorzugt, da sie im Gegensatz zu normalen Checks eben immer gedeckt sind. Bei normalen Checks ist es möglich, dass man dafür nichts erhält, wenn der Checkaussteller kein Geld auf dem Konto hat. So ist es zumindest in der Schweiz. schöne grüsse --Breezie 15:28, 30. Mär 2005 (CEST)
- ah es geht um eine Scheckbestätigung? ... dass darf in Deutschland nur die Bundesbank machen und sie tut es gegen Gebühr, einlage des betrages und nur für einen bestimmten Zeitraum (8 Tage wenn ich mich nicht irre) aber siehe Bestätigter LZB-Scheck...Sicherlich Post 15:32, 30. Mär 2005 (CEST)
- Ein Bankcheck ist ein Check, der immer gedeckt ist, da man ihn auf der Bank, die den Check aushändigt bar bezahlen muss. Diese Checks werden zum Beispiel bei Auktionen bevorzugt, da sie im Gegensatz zu normalen Checks eben immer gedeckt sind. Bei normalen Checks ist es möglich, dass man dafür nichts erhält, wenn der Checkaussteller kein Geld auf dem Konto hat. So ist es zumindest in der Schweiz. schöne grüsse --Breezie 15:28, 30. Mär 2005 (CEST)
Es gibt zwei Erklärungen:
1. Ein Bankscheck ist ein Scheck, bei dem der Bezogene eine Bank ist. Dies ist in Deutsachland zwar durch das Scheckgesetz vorgeschrieben, es ist aber durchaus nicht selbstverständlich (siehe oben Erfinder)und in anderen Ländern ist das anders. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts war z.B. noch umstritten, ob Sparkassen scheckfähig sind. Und die Deutsche Bundesbank (die ja eigentlich keine Bank im Sinne des Bankengesetzes ist) ist nur durch Regelung Im Bundesbankgesetz scheckfähig.
2. ein Bankscheck ist ein Scheck, der von einer Bank ausgestellt ist, entweder gezogen auf die Bundesbank oder ein Konto der ausstellenden Bank bei einer anderen Bank (beispielsweise ausgestellt von der Sparkasse x und gezogen auf das Konto dieser Sparkasse bei einer Landesbank). Diese Schecks gelten in Deutschland aufgrund der Bankenaufsicht als besonders sicher, weil man davon ausgeht, dass eine Bank immer zahlungsfähig ist. Derartige Schecks sind daher als Sicherheit bei Grundstücks-Zwangsversteigerungen zugelassen. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Verrechnungsscheck 2 Linien reichen!?
Woraus ergibt sich, dass in Deutschland zwei parallele Linien oben links reichen? -- Kasselklaus 11:36, 21. Mai 2005 (CEST)
- wenn ich das richtig sehe aus § 37 ScheckG in Verbinung mit § 38 ScheckG ... wobei es wenn ich das genau lese dann wohl zwar in der Praxis die Wirkung eines verrechnungsschecks hat, ober eigentlich ein gekreuzter Scheck ist .. hmm sollte man vielleicht ädnern?! ...Sicherlich Post 12:06, 21. Mai 2005 (CEST)
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- Es scheint sich wirklich um einen gekreuzten Scheck zu handeln, so diese schweizerische Quelle:
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- --Kasselklaus 10:22, 23. Mai 2005 (CEST)
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- Artikel 37 und 38 Scheckgesetz vom 14.08.1933 sind nie in Kraft getreten. Artikel 39 sagt aus, dass ein Vermerk "Nur zur Verrechnung" oder ein gleichlautender Vermerk gesetzt werden muss. (Nach deutschen Recht) --Dreamshipper 21:16, 21. Jun 2005 (CEST)
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- die Regelungen mit dem gekreuztem Scheck gibt es in Deutschland nicht. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ist es zumindest in Berlin Handelsbrauch, dass diese zwei Linien einen Verrechnungsscheck bedeuten. (Info aus meiner Banklehre vor 30 Jahren) --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
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[Bearbeiten] Unterhaltungswert
Hiermit wurde der langweiligste Artikel der Wikipedia verfaßt. 1., 2., 3., 4.,...muß das sein? Ist das einzig für Juristen verfaßt? Vielleicht wäre eine Prise Pep angebracht. Es geht ja auch darum, daß das jemand liest und nicht in erster Linie jemand schreibt.
[Bearbeiten] Rückgriffsansprüche
wann verjähren die rückgriffsansprüche des scheckinhabers gegen den scheckpflichtigen?
[Bearbeiten] Riesige Schecks
Wie ist das eigentlich mit der Bedeutung von diesen überdimensionierten Schecks für Veranstaltungen, die dann feierlich übergeben werden. Haben die irgendeinen Wert oder gibt es da noch einen normalen Scheck? Ich wüsste nämlich nicht, jemals jemanden einen solchen Scheck einlösen gesehen zu haben^^ --NiklasP 14:16, 21. Sep 2006 (CEST)
- dies sind in der Regel keine Schecks, sondern Scheckabbildungen. Ihnen fehlt i.d.R. ein wichtiges Merkmal: die Originalunterschrift, sie ist nämlich nur kopiert (abgebildet). Ohne Original-Unterschrift ist der Scheck kein Scheck. --Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Sichtvermerk
"Der Sichtvermerk braucht in Deutschland nicht geschrieben zu werden, weil der Scheck kraft Gesetzes ein Sichtpapier ist." Dieser Satz ist völlig sinnlos, solange nicht erklärt wird, was ein Sichtvermerk ist (oder war oder was er im Ausland - wo es ihn ja offenbar noch gibt - für eine Bedeutung hat).--Dr.cueppers 22:38, 23. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] »Gezogen«
Aussteller ist jetzt nicht mehr der Zahlungspflichtige, sondern die Bank. Dieser Scheck ist dann gezogen auf eine Bank in einem Land der Scheckwährung.
Meiner Meinung nach ist »gezogen« an dieser Stelle nicht Oma-tauglich. Vielleicht kann jemand mit Fachkenntnis diesen Satz etwas verständlicher formulieren – ich kann es leider nicht. -- 87.167.21.59 22:10, 16. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Teil Verrechnungsschecks für mich als Laien unverständlich
Ich habe als Laie den unterschied zwischen Inhaberscheck und Orderscheck nicht kapiert.
Die Frage, ob ein Verrechnungsscheck nur von der auf dem Scheck aufgeführten Person einglöst werden kann, wurde in dem Artikel in einer für mich verstänlichen form nicht beantwortet.
[Bearbeiten] "gezogen"
Den Begriff "etwas auf jemanden ziehen" findet man zum Beispiel auch beim Wechsel. Einen Wechsel auf jemanden ziehen... Das Bedeutet schlicht, dass der Aussteller den Scheck "auf den Schuldner zieht". Dieser ist dann der Bezogene. Also derjenige, auf den sich der Scheck /das Schuldversprechen "bezieht". Ich denke, man dürfte, wenn mans nicht genau nimmt auch statt des "ziehens" das Wort "ausstellen" benutzen. ;) Also praktisch gesehen: Der Wechsel bezieht sich also in dem genannten Satz nur noch auf die Bank. Sie ist also der "Schuldner", auf den der Scheck ausgestellt ist.
[Bearbeiten] Teil Verrechnungsschecks für mich als Laien unverständlich
An und für sich ist ein Scheck immer ein Orderpapier. Orderpapier bedeutet, wie im Artikel erläutert, dass der Scheck an einen bestimmten Empfänger ausgezahlt werden soll. Wenn dieser Empfänger den Scheck aber doch noch an einen dritten weitergeben möchte, muss der diesen indossieren. Das ist im Grunde einfach eine Übertragungserklärung auf der Rückseite.
Durch den Zusatz "oder Überbringer" wird der Scheck jetzt zum Inhaberscheck. Diesen kann einlösen, wer ihn in der Hand hat. Sollte dies nicht rechtens gewesen sein, können Rechtsschritte eingeleitet werden. Wortwörtlich gesehen bedeutet "oder Überbringer" ja lediglich, das dieser "Überbringer" das Einlösen übernimmt. Möglich ist die Auszahlung also an jeden, der ihn in Händen hält. Bekommen sollte nichtsdesto trotz derjenige das Geld, dem der Scheck ursprünglich gegeben wurde.
Soweit ich weiß ist macht der Zusatz "oder Order" folgenden Unterschied: Die Bank muss hier prüfen wen sie vor sich hat. Also bspw. nach einem Ausweis verlangen und sehen ob der Mensch irgendwo namentlich auf dem Scheck aufgeführt ist. Bedeutet also lediglich mehr Sicherheit und geringere Gefahr in einen Rechtsstreit zu gelangen.
- die Bank muss die Echtheit eines Indossaments nicht prüfen, solange sie keinen begründeten Zweifel an der Echtheit hat.--Vestitor 21:32, 3. Mai 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Bitte im Interesse allgemeiner Verständlichkeit überarbeiten
Dieser Artikel mag als Informationssammlung für Leute, die sich mit Scheck- und Bankwesen schon halbwegs auskennen, ganz ordentlich sein – aber ich als Laie = Normalleser finde ihn sehr schwer entzifferbar. Ich habe lange im ganzen Text suchen müssen, um wenigstens zu ahnen, was ich mit einem Verrechnungsscheck, den mir jemand geschickt hat, denn nun machen soll (zu meiner oder zu seiner Bank gehen? etc.). Zudem sind v.a. am Artikelende manche Sätze einfach keine Sätze, sondern nur Stichworte, daher unenzyklopädisch. Eine Überarbeitung zugunsten allgemeiner Verständlichkeit wäre also sehr verdienstvoll! Herzlichen Dank im Voraus an jeden Kenner, der sich dieser Aufgabe annehmen könnte … --Aristeas 14:06, 18. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Check
Die Schreibweise "Check" erscheint im schweizerischen Recht (Art. 1100 ff. des Obligationenrechts; Art. 177 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs). Sie stützt sich namentlich auf diejenige in der gemeinsamen Übersetzung des Abkommens über das Einheitliche Checkgesetz vom 19.03.1931.

