Diskussion:Schornsteinfeger

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3. Satz Einleitung[Quelltext bearbeiten]

da steht :

In Deutschland wurden ihnen vom Gesetzgeber zusätzliche Aufgaben übertragen:

* die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen, Abgasanlagen, Räucheranlagen, Heizgaswegen von Feuerstätten sowie notwendige Verbrennungsluftleitungen * ...

Reinigung (aka 'Fegen') ... "vom Gesetzgeber ... übertragen" ?

Der Text stammt imo noch aus der Zeit, in der die Bezirksschornsteinfeger (BS) das Monopol hatten - da würde offenbar 'Schornsteinfeger' mit 'Bezirksschornsteinfeger' (BS) gleichgesetzt.

Schornsteinfegen (so, dass es vom BS als Kehrung anerkannt ist) dürfen nur Schornsteinfeger. ansonsten darf jeder Mieter oder Eigentümer seinen Schornstein so häufig fegen wie er will.

Der Begriff Abgasanlage in der Einleitung irritiert imo, weil es ein gängiger Begriff aus dem Kfz-Bereich ist (google.de)

Da müsste mas imo kurz erklären, was eine Abgasanlage ist. Nennt man es schon Abgasanlage, wenn an einen Schornstein zwei Feuerstätten angeschlossen sind ? Oder allgemeiner gefragt : wie definiert man den Unterschied zwischen Schornstein und Abgasanlagen ? Wenn Abgasanlage etwas weiter gefasst ist als Schornstein und ale Schornsteine umfasst, könnte man bei dem hier diskutierten Satz schreiben

* die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und anderen Abgasanlagen,

Da steht * die Reinigung und Überprüfung von S ..., Heizgaswegen von Feuerstätten sowie notwendige Verbrennungsluftleitungen ...

Dass die Heizgasewege überprüft werden - mag sein. Aber dass sie gereinigt werden ... dafür würde ich gerne einen Beleg sehen. Ich ändere es. --Neun-x (Diskussion) 07:37, 25. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

"Besteigbarer Schornstein"[Quelltext bearbeiten]

Moin, wo bringt man das unter? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 11:17, 2. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Meldepflicht mobile Hochdruckreiniger[Quelltext bearbeiten]

Mit Gas oder Öl beheizte, stationäre und mobile Hochdruckreiniger unterliegen der Vorordnung über Kleinfeuerungsanlagen 1.BImSchV. Nach der Inbetriebnahme sind diese Geräte dem örtlichen verantwortlichen Bezirksschornsteinfeger zu melden. Hersteller von beheizten Hochdruckgeräten weisen die Verbraucher nicht auf die Anmeldepflicht der Heißwasser-Hochdruckreiniger hin. Die meisten auf dem Markt befindlichen beheizten Hochdruckgeräte erfüllen die vorgeschriebenen Immissionsschutzgesetze nicht. Erhebliche Überschreitungen der Abgaswerte werden von den Schornsteinfegern nicht geahndet. Hier sind insbesondere die Schornsteinfeger gefragt, wenn angestrebte Klimaziele erreicht werden wollen. Autor: Peter Kähmann (nicht signierter Beitrag von 5.146.130.250 (Diskussion) 10:07, 23. Okt. 2020 (CEST))[Beantworten]