Diskussion:Schulpflicht

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Alternative Bildungsangebote[Quelltext bearbeiten]

Hallo Jocme,

bei dieser Löschung handelt es sich wohl um ein Missverständnis. Mit "alternativ" ist Alternativschule gemeint im Gegensatz zur staatlichen Schule. Gruß --Eduevokrit (Diskussion) 08:59, 3. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Da steht schon "Schulbesuch" ist also ziemlich witzlos da weitere Schulen oder auch Alternativschulen zu erwähnen, die man besuchen kann. Ich sehe da keinerlei Einschränkung, dass das keine private Schule sein kann, spezielle Schulformen zu erwähnen ist ja dann noch spezieller und überflüssiger. Der Artikel Alternativschule stellt keinen Bezug zu Kanada, Spanien, Benelux, Australien etc. her, hilft also hier nicht weiter. Der Stelle fehlt es schon an Quellen, da braucht es nicht noch weitere Mutmaßungen.
--Jocme (Diskussion) 20:19, 3. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Recht auf Bildung[Quelltext bearbeiten]

Bitte an die Kundigen: Bitte schaut euch das Recht auf Bildung an, wo ich gerade den Abschnitt Recht auf Bildung#Österreich hinzugefügt habe.

Danke. ‣Andreas 12:55, 8. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Befugnisse der Polizei[Quelltext bearbeiten]

https://www.wn.de/muensterland/kreis-steinfurt/ochtrup/schulpflicht-polizei-stoppt-minderjaehrige-fmo-ferien-2952549 - Warum durfte die Polizei die Familien nicht aufhalten? --Longinus Müller (Diskussion) 17:48, 14. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]