Diskussion:Sperrfahrt

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Artikel ist noch etwas kurz. Wer möchte kann gern die einzelnen Regeln, Ausnahmen, Unterbestimmungen und Zusatzvorschriften der DS408 einbringen. Gruß --Hollowpoint 15:17, 31. Jan 2006 (CET)

Habe mal ein paar Dinge zu den Geschwindigkeiten ergänzt. Mir ist aufgefallen, dass es gar keinen Artikel zur Fahrdienstvorschrift selbst gibt. Unter Fahrdienst steht zwar etwas, aber nicht wirklich viel. Vielleicht gibt das mal eine Baustelle für mich. --Tobias 12:20, 26. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]
Zur FV existiert mittlerweile ein kurzer ausbaufähiger Artikel. Evtl. bringe ich hier (Sperrfahrt) noch die Sonderfälle ein. Bsp. auf der Rückfahrt Verständigung mit Fdl nicht möglich, BÜ im Rüchgleis usw. Gruß --HP 04:37, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte noch eine Anmerkung zum letzten Absatz. Es ist richtig, daß eine Zugfahrt immer zwischen zwei Bahnhöfen stattfindet und jeder Bahnhof eine Zugmeldestelle ist. Allerdings gibt es auch Zugmeldestellen, die keine Bahnhöfe sind, z.B. Überleitstellen oder Abzweige. Insofern ist der erste Satz im letzten Absatz nicht ganz korrekt.--Thomaserl 13:55, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Meiner Meinung nach stimmt das so mit der Zugfahrt und den zwei Bahnhöfen gar nicht. Die EBO definiert einen Haltepunkt (keinen Bahnhof!) als "Bahnanlage ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen". Also wäre die logsiche Schlussfolgerung daß eine Zugfahrt auch zwischen zwei Haltepunkten oder einem Haltepunkt und einen Bahnhof stattfinden kann. --87.151.240.184 20:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Zu dem neuen Deutschlandlastig-Baustein ist zu sagen: Man muss vorsichtig sein, wenn man entsprechende Betriebsverfahren anderer Bahnen vergleichend darstellen möchte. Nach dem mir bekannten Stand der Dinge ist das österreichische Pendant zur deutschen Sperrfahrt die "Nebenfahrt". In der Schweiz kennt man die so genannte "Rangierfahrt auf die Strecke". Diese drei Verfahren 1:1 in einem Artikel nebeneinander zu stellen, halte ich aber nur nach eingehendem Vergleich der drei Vorschriften für überhaupt sinnvoll - was da raus kommt, wissen die Götter, bzw. jemand der in allen drei Regelwerkswelten zuhause ist. Ich bin es jedenfalls nicht. --Echoray 14:31, 6. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Korrekt, ich weiß auch nicht, ob es ein vergleichbares Verfahren im Ausland gibt bzw. wie solche Fahrten dort durchgeführt werden. Aber alleine schon Dein Hinweis der Nebenfahrt zeigt ja, dass es dort keine Sperrfahrt gibt. Insofern wäre das dann eher etwas für einen eigenen Artikel, die ggf. untereinander verlinkt werden. Oder der Artikel Sperrfahrt wird umbenannt in Rangierfahrt auf der Strecke oder so. --Mister Winterbottom 11:34, 7. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Wenn es nirgendwo anders die Bezeichnung Sperrfahrt in den Fahrdienstvorschriften gibt, gehört auch der Baustein entfernt. Gruß--Gunnar1m 12:25, 8. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Sehe ich auch so. --Mhp1255 17:02, 8. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Muß mich korrigieren: Im schwedischen Verkehrsleitsystem gibt es die Sperrfahrt:

  • Trafikeringssystem
    • System H (Hinderfrihetskontroll)
    • System M (Manuell)
    • System S (Spärrfärd)
    • System E3 (ERTMS nivå 3)
    • System F (Förenklad trafik)

Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 10:42, 3. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]