Diskussion:Sportbootführerschein See

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Änderung des SBF See ab 1. Mai 2012[Quelltext bearbeiten]

Mag das mal jemand ins Reine schreiben?

Prüfungen

Am 1. Mai 2012 wurden die Prüfungen umfassend geändert.

Durch die Änderung und Anpassung des Fragenpools wurden Überschneidungen mit anderen Prüfungen deutlich verringert. Der gesamte Fragenpool besteht aus:

Zugleich wurde von offenen Fragen auf sogenannte "Multiple-Choice"-Fragen umgestellt. Von jeweils 4 vorgegebenen Antworten ist eine richtig.

Die theoretische Prüfung umfasst jetzt 15 Fragebögen (vorher: 20) mit jeweils 7 Fragen aus dem allgemeinen Teil, 23 Fragen aus dem spezifischen Teil; zusammen also 30 Fragen. Hinzu kommt pro Fragebogen eine Navigationsaufgabe, die aus 9 Teilaufgaben besteht.

Die praktische Prüfung wurde erheblich erweitert. Waren unter anderem bis zum 30. April entweder An- oder Ablegen Pflichtmanöver, so gehört jetzt beides zum Pflichtprogramm. Auch das Anlegen von Rettungsweste oder Sicherheitsgurt bzw. das Abgeben eines Maöverschallsignals sind nunmehr neu im Programm.

Übergangsregelung

Bewerber für den Erwerb des Sportbootführerscheins See, die sich bis zum 30. April 2012 zur Prüfung angemeldet haben, können auf Antrag noch nach der alten Prüfungsordnung geprüft werden. Dies gilt auch für eine Wiederholungsprüfung, falls diese vor dem 31. Oktober 2012 absolviert wird.

--85.176.161.190 08:13, 11. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Literatur veraltet![Quelltext bearbeiten]

Achtung! Mit der Änderung der Prüfungen zum 1. Mai 2012 sind alle Bücher veraltet, sofern sie "amtliche Fragenkataloge" enthalten. ... Nur so als Hinweis... --85.176.136.216 07:35, 17. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Fachinformation oder Allgemeinverständlichkeit?[Quelltext bearbeiten]

Leider ist die Diskussion zu diesem Eintrag nur bis 2012 sichtbar und ich hoffe, ich wärme keine alte Diskussion auf ... Der Eintrag ist derzeit von Anfang an sehr präzise, aber dadurch auch etwas sperrig und nur mit einem gewissen Maß an Vorwissen zu verstehen. Das finde ich schade. Ich finde, er sollte mit einem einfachen Satz wie "Der SBF-See ist ein Führerschein für Boote mit Motor auf dem Meer." beginnen. Dann sollte es auch allgemeinverständlich weitergehen - sozusagen für 'Landratten'; z.B. Führerscheinpflicht auf dem Wasser viel später als auf den Straßen eingeführt, nur für Boote mit einen Motor ab einer bestimmten PS-Zahl verpflichtend, reine Segelboote auch heute immer noch 'frei', ... Diese Hintergrundinformationen machen m.E. die detaillierten Ausführungen erst verständlich. Ich frage mich sogar, ob es Sinn macht, die ganze Fachinformation und die ganzen Regularien in Wikipedia vorzuhalten und aktuell zu halten. Macht es nicht mehr Sinn die entsprechenden Seiten des DSV & DMYV, des ELWIS, etc. zu verlinken? Wie ist eure Meinung? Beste Grüße, --Bxlpxl (Diskussion) 21:01, 27. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Internationale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es umgekehrt, d.h. bei in Deutschland geführten Schiffen unter Flaggen von Ländern in den gar kein entsprechender Nachweis vorgeschrieben wird? Z.B. in Finnland darf man (Freizeit-)Schiffe bis 24 Meter ohne irgendeinen Führerschein führen. --Rießler (Diskussion) 10:33, 15. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzlich gilt, das die Bestimmungen des Flaggenstaates für Führerscheine gelten. Und wenn der keinen Führerschein kennt ist das eben so. Außnahme: Leute mit Wohnistz in DEU brauchen in DEU Gewässern einen SBF, egal welche Flagg).. Wer nur bis zu einem Jahr nach DEU kommt für den gilt ebenfalls die Regelung seines Heimatlandes. Ein Finne der nach Deuschland kommt (max 1 Jahr), darf ein finnisch doer deutsch beflaggtes Boot führerscheinfrei Führen (siehe §5(1) SpFV). Er darf damit auch in DEU Chartern, Führerschienfrei. In vielen Ländern ist das so geregelt. Damit braucht ein deutscher in den Niederlanden auf eine deutschen Boot durchaus einen SBF. Grundsätzlich ist aber Sportbootführerscheine immer noch nationale Gesetzgebung. Die Resolution ECE Nr. 40 ist da ein erster Versuch Dinge gegenseitig anzuerkennen, das gilt aber für die Nutzung ausländischer Sportbootführerscheine, nicht die Umschreibung. Die ist meist nicht möglich. --Salier100 (Diskussion) 19:30, 17. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]