Diskussion:Staatsexamen
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[Bearbeiten] Hammerexamen
Der Begriff hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen. Wie kommt man überhaupt darauf, dass das Med-Examen besonders schwer ist ? Die Durchfallquote liegt bei 5-8 %, das ist eine der niedrigsten Durchfallquoten... Das bisschen rumkreuzen soll ach so schwer sein ? Jetzt fühlen sich bestimmt wieder einige elitäre Ärztchen auf den weißen Schlipps getreten. Als promovierter Jurist kann ich über das angebliche Hammerexamen nur müde lächeln. Amen. P.S.: Der Volksmund kennt mit Sicherheit nicht den Begriff "Hammerexamen".
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei Pharmazie 3 Staatsexamen (nach Grundstudium, Hauptstudium, Praxisjahr)! --Friedemann Lindenthal 12:02, 8. Feb 2005 (CET)
- Dass es in Pharmazie drei Staatsexamen geben soll, habe ich auch gehöhrt.
- Aber kann mir vielleicht einer sagen, aus was diese drei Prüfungen inhaltlich bestehen?
- Robert Fichtner --84.136.111.204 15:48, 15. Mär 2005 (CET)
wenn es drei Examina gibt bei Medizin könnte man nach dem Bologna Prozeess
das 1. Examen als Bachelor, das 2. Examen als Master und das 3. Examen al Doctor bewerten.
- Was hat denn bitte die Promotion mit dem 3. Staatsexamen zu tun??--213.6.96.167 18:08, 1. Dez 2005 (CET)
- Ja, es gibt drei Staatsexamina in der Pharmazie. Inhalt der jeweiligen Examina können in der Approbationsordnung für Apotheker nachgelesen werden, z.B. hier [1] --Shimon 17:28, 31. Mär 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Überarbeitung --- Große Staatsprüfung
Die Große Staatsprüfung steht am Ende eines zweijährigen Referendariates und qualifiziert für den höheren (z.B. technischen) Verwaltungsdienst in der BRD. Sie wird vor dem Prüfungsausschuss des [Oberprüfungsamtes] abgelegt und benotet nach den Einzelergebnissen aus der
- häuslichen Prüfungsarbeit
- schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- mündlichen Prüfungen.
Die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sind nicht dem OPA angeschlossen. Sie haben die Qualifikation daher gesondert geregelt. --> einarbeiten. siehe auch: Technisches Referendariat --Fantagu 11:59, 11. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Staatsexamen und/oder Staatsprüfung
Sowohl beamtenrechtlich als auch auf den Zeugnissen heißt es korrekt "Staatsprüfung" und nicht Staatsexamen. Gleich äußert sich auch der Brockhaus.
- das stimmt nicht. google hilft weiter. zitat§ 3
Prüfer (1) Teilprüfungen (§ 4) der Prüfung werden von einer Prüferin/einem Prüfer abgenommen. (2) Prüferinnen/Prüfer sind die verantwortlichen Leiterinnen/Leiter der Lehrveranstaltungen, in denen Teilprüfungen abgelegt werden können. Prüferin/Prüfer für die häuslichen Arbeiten ist die/der jeweilige Aufgabenstellerin/Aufgabensteller. (3) Der Prüfungsausschuss kann weitere Prüferinnen/Prüfer gem. § 95 HG bestellen. (4) Prüferinnen/Prüfer können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen/Korrekturassistenten, die die erste Prüfung (§ 2 JAG) oder das Erste juristische Staatsexamen bestanden haben, unterstützt werden also doch nicht umgangssprachlich.--213.6.96.167 18:12, 1. Dez 2005 (CET)
Tut mir leid, aber auf meinen Zeugnissen (LA höherer Dienst B-W) steht immer noch Staatsprüfung. Auch das KuMi nennt die Ausbildungsverordnung für den höheren Dienst: Die Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien vom 31.08.1984 (K.u.U. S.522) mit den Änderungen vom 04.08.1986 (K.u.U. S. 421), vom 18.10.1989 (K.u.U. S.19), vom 26.03.1992 (K.u.U. S. 402) und vom 23.04.1993 (K.u.U. S. 360). Das Erste Staatsexamen prüft die Grundfächer, die im Grundstudium (1.-4.Semester) gelehrt werden, ab: An vier Tagen werden MC-Prüfungen in den Fächern Chemie, Biologie, Analytik und Physik geschrieben.
Das Zweite Staatsexamen nach dem 8. Semester umfasst das ganze Studium. Geprüft wird man in den Fächern Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmakologie und Pharmazeutische Technologie. Seit diesem Sommer wird - entsprechend der neuen Approbationsordnung - zusätzlich das Fach Klinische Pharmazie geprüft.
Im Dritten Staatsexamen, das nach dem Praktischen Jahr absolviert wird, wird Pharmazeutische Praxis und Recht in einer letzten Prüfung abgefragt.
Nach Bestehen des Dritten Abschnitts des Staatsexamens kann man, wenn man Deutscher Staatsbürger ist, die Apporobation beantragen.
Das ist aber nicht überall so. Jura, Medizin,... Dick Tracy 21:08, 14. Sep 2005 (CEST)
- 1. Staatsexamen bei Juristen heißt ab Mitte 2006 nur noch 1. Prüfung
Bei Gelegenheit müsste unbedingt der Juristen-Teil überarbeitet werden. Nach der Juristenausbildungsreform gibt es keine Hausarbeitsexamen mehr, die Hausarbeiten wurden gestrichen. Ferner legt man nun kein 1. Staatsexamen mehr ab, sondern der staatliche Teil nennt sich jetzt "staatliche Pflichtfachprüfung" (staatliche Pflichtfachprüfung + universitäre Schwerpunktbereichsprüfung = 1. Prüfung).
Es ergeben sich viele weitere Änderungen. Muss unbedingt aktualisiert werden...
- Hallo Anon, der Name wird übersetzt, examen, lat.=Prüfung... kein Ding, ganz ruhig, ist schon im Artikel genannt. So ist es für nicht-Juristen auch noch gültig (im Lehramt kommt die Wahl Examen oder Prüfung auf das Land an).
- Wirklich, einige nennen es so, andere anders, welche Bedeutungsveränderung hat das denn schon?--FlammingoParliament 16:29, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe einen offensichtlichen Werbelink zu www.hammerfaelle.de gelöscht--DrMabuse 19:31, 19. Jun. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] kein akademischer Grad nach dem Studium?
Im Artikel heißt es am Ende des ersten Absatzes:
"Absolventen der Medizin, Rechtswissenschaften oder Pharmazie erhalten bei Abschluss ihres Studiums keinen akademischen Grad wie Diplom, Magister, Master oder Bachelor."
- Medizin: Nach der Doktorarbeit (nach dem Studium) bekommen sie den akademischen Grad Doktor
- Rechtswissenschaften: Nach dem ersten Staatsexamen (nach dem Studium) bekommen sie den akademische Grad Dipl.-Jur.
- Pharmazie: Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens (nach dem Studium) tragen sie den Titel Dipl.-Pharmazeut
Es ist die Frage, wie man den Satz im Artikel besser formulieren kann? --Marsupilami 05:53, 10. Sep. 2007 (CEST)
- Die Doktorarbeit bei Medizinern ist nicht der Abschluß des Studiums. Ein Mediziner der nicht promoviert, bekommt keinen akademischen Grad verliehen. Die Verleihung eines akademischen Grades bei Juristen und Pharmazeuten ist zwar in jüngerer Zeit häufiger geworden, aber noch lange nicht an allen Universitäten üblich. Wenn sie an einer Universität studiert haben, die keinen entsprechenden Grad verleiht, dann haben sie auch keinen. An manchen Universitäten ist es auch vorgeschrieben, daß Pharmazeuten, die den entsprechenden Grad führen wollen eine Diplomarbeit schreiben müssen. Dies ist dann aber zusätzlich zur Prüfung und nicht Teil des Staatsexamens.--HolgerB 19:05, 10. Sep. 2007 (CEST)
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- All das hat aber keinesfalls etwas im allgemeinen Teil zu suchen. Oder aber natürlich der ganze Artikel wird als "deutschlandlastig" eingestuft. In Österreich ist die Situation in den genannten Fächern eine völlig andere.
- --Peter Putzer 09:54, 11. Jul. 2008 (CEST)
@HolgerB: Du täuschst Dich aber ganz gewaltig. Speziell bei Pharmazeuten in D: Sie sind nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens Pharmazeut und haben damit einen staatlichen Titel namens „Pharmazeut“. Das zweite Staatsexamen berechtigt sie, eine Diplomarbeit anzufertigen (bedingt eine meist halbjährige Arbeit in einem pharmazeutischen Fach und ist bestanden nach Prüfung der Diplomarbeit und manchmal erst nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung). Nur diejenigen, die eine Diplomarbeit anfertigen und die Prüfung bestehen, haben den akademischen Titel „Diplompharmazeut“. Nach den Praktischen Jahr kommt das dritte Staatsexamen. Ist dies bestanden, kann der Pharmazeut die Zulassung zum Apotheker beantragen. Dies ist die Approbation, die vom jeweiligen Bundesland verliehen wird. Der Titel „Apotheker“ ist somit ein staatlicher Titel. -- Omphalos Δ μ 14:08, 17. Nov. 2008 (CET)
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- Was ist die Rechtsgrundlage für die Führung des Titels Pharmazeut? Die Apporbationsordnung ist es ja wohl nicht, da kommt das Wort Pharmazeut keine einziges Mal vor und ohne Ermächtigung darf man keinen staatlichen Titel oder eine Abschlußbezeichnung führen. Ich kenne das Verfahren so: Wenn die Hochschule eine entsprechende Prüfungsordnung erlassen hat, kann man, muß aber nicht, eine Diplomarbeit anfertigen und zwar nach dem zweiten Prüfungsabschnitt und ist dann in der Regel Diplom-Pharmazeut. Wer das nicht machen will oder wenn es so was an der Universität nicht gibt, bekommt keinen akademischen Grad und macht dann normalerweise mit dem Praktischen Jahr weiter und macht dann die dritte Prüfung. Und dann kann man die Approbation beantragen und das ist ein staatlicher Titel alles andere nicht. (siehe hier [2] und z.B. hier [3]--HolgerB 19:14, 17. Nov. 2008 (CET)
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[Bearbeiten] Aufzählung der Staatsexamen:
Meines Wissens nach ist auch im Bereich der Geodäsie ein Staatsexamen vorgesehen (z.B. für den Einstieg in den höheren Verwaltungsdienst oder als Öffentlich bestestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI). Quelle:http://www.geofuture.de/berufsperspektive/berufsperspektive.htm
[Bearbeiten] Theologisches Examen
Was ist mit Theologen? Examen ist ein Redirect auf Staatsexamen. Theologen legen ebenfalls ein Examen ab, allerdings, soweit ich weiß, nicht vor einer Staatlichen Stelle, sondern der jeweiligen Landeskirche. Das sollte auch noch eingebaut werden, entweder hier, oder in einem separaten Artikel (mit umwandlung von Examen in eine BKL) --Blauerflummi 22:50, 19. Feb. 2008 (CET)
[Bearbeiten] bitte korigieren
"Das Benotungsverfahren der juristischen Ausbildung mit hohen Nichtbestehensquoten und kaum nachzuvollziehenden Notenfindungsparametern wird zunehmend kritisch beurteilt, insbesondere auch wegen der ungemeinen Bedeutung von nur kleinen Notenschritten für den Berufseinstieg und Karrierechancen."
das hat in einer enzyklopädie nichts zu suchen!
richtig: Die Notenfindungsparameter sind gesetzlich festgelegt. Dass die Benotung relativ streng ist, ist schon seit hundert Jahren so und wird seither wohl auch kritisiert.
- naja, die Notenfindungsparameter dürften den meisten Geprüften (und vielen Prüfenden) durchaus wenig nachvollziehbar vorkommen. Vielleicht hat jeder Prüfer ganz klare Vorstellungen, dass seine eigenen, ihm bekannten Parameter die einzig wahren seien - aber soweit ich informiert bin, unterscheidet sich die vergebene Note für ein- und dieselbe Arbeit ganz erheblich, je nachdem welchem Prüfer man sie vorlegt. Bloß weil etwas gesetzlich festgelegt ist, heisst es nach meinem Verständnis auch nicht, dass es dadurch nachvollziehbar sei... Von daher scheint es mir angemessen, diese Kritik auch in dem Artikel anzusprechen. Dinge, die seit hundert Jahren so oder so sind, werden dadurch nicht besser, wohl aber älter. 88.75.236.54 18:59, 22. Nov. 2008 (CET)
Ich habe die Passage entfernt. In dieser Form ist das eine bloße Wertung. Relevante Kritik kann hier natürlich referiert werden, in diesem Falle müßte aber ein Beleg hinzugesetzt werden. -- Stechlin 17:07, 26. Dez. 2008 (CET)
[Bearbeiten] Drittes juristisches Staatsexamen
Folgenden Abschnitt habe ich aus dem Text wieder entfernt:
Ein Drittes Staatsexamen gibt es zwar in Jura nicht, als solches wird aber in Juristenkreisen landläufig die mehrmonatige Abordnung eines Richters ans Oberlandesgericht bezeichnet, die angeblich dessen Aufstiegschancen verbessert (Quelle: "Wie Richter Karriere machen: Neue Beförderungsregeln in Baden-Württemberg", FAZ 9.10.08, 6).
Das Thema gehört hier schlicht nicht her. Statt dessen fehlt der Arikel Obergerichtliche Erprobung. -- Stechlin 15:04, 10. Okt. 2008 (CEST)

