Diskussion:Staatsmonopol

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"Bei diesen Leistungen übernehme außerdem der Staat (oder eine Gebietskörperschaft, z.B. Bundesland, Stadt, Gemeinde) die Verantwortung ... für die soziale Gerechtigkeit." Bedarf der Erläuterung, ist in dieser Form unverständlich. --Gurion 11:33, 24. Feb 2006 (CET)


Infrastruktur[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht:

"Staatsmonopole für Infrastruktur und allgemeine Ressourcen, z.B. leitungsbegundene Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser) und ähnliche Fälle (z.B. Eisenbahn) werden teils damit begründet, dass ein freier Markt nicht zustande kommen könne, weil der Aufbau paralleler Strukturen durch mehrere Anbieter nicht sinnvoll sei (natürliches Monopol). Bei diesen Leistungen übernehme der Staat (oder eine Gebietskörperschaft, z.B. Bundesland, Stadt, Gemeinde) außerdem die Verantwortung für die Qualität und Versorgungssicherheit."

Das ist im Prinzip ok, aber m.E. nicht so gut formuliert. Es bestehen ja keine Staatsmonopole an leitungsgebundenen Versorgungsleistungen, sondern die Wasserleitungen, die Gasleitungen und die ...leitungen sind oft in staatlichem Besitz. Das Wasser, Gas,...etc. wird dabei durchaus von privaten Firmen geliefert. Es geht um die Leitungsnetze, nicht die Versorgungsleistung. Ich hatte als weiteres Beispiel die Vergabe von Funkfrequenzen eingefügt, was wieder gelöscht wurde. Ist aber ein gutes Beispiel für ein Staatsmonopol, das sich durch die Verantwortung für die Qualität der Funkdienste legitimiert. 62.104.138.7 23:07, 14. Mär 2006 (CET)

Zu den Leitungen - ein Staatsmonopol muss ja nicht gesetzlich fixiert sein. Und die Trennung von Eigentümer des Leitungsnetzes und Lieferanten der Leistung kann, aber muss nicht gegeben sein (beim Wasser oft in einer Hand, bei Gas und Strom hat die EU eine Trennung festgelegt). Wie weit der Lieferant oder der Betreiber des Leitungsnetzes dann für die Versorgungssicherheit zuständig sind, ist wohl eines der Probleme bei der Entbündelung.
Was die Funkfrequenzen betrifft - das ist meiner Meinung nach ein anderer Fall. Da hat der Staat zuerst mal eine ordnungspolitische Aufgabe (vgl. auch Gewaltmonopol). Die Frequenzen dann zu verkaufen (wie bei den Mobilfunknetzen) ist meines Wissens eine neuere Entwicklung, die wohl eher unter den ersten Punkt (Einnahmequelle für den Staat) fällt.
In der Form vom 14. März [1] hatte ich den Eindruck, dass mit den Zusätzen mehr Unklarheit geschaffen wurde, als Verbesserung, daher habe ich in diesem Fall zurückeditiert. Wahrscheinlich lassen sich diese Fälle nur ausführlicher als in eingeschobenen Satzteilen behandeln (und dazu gehören wohl auch Links auf Energiemarkt, Entbündelung bei der Telekommunikation, etc.); ich komme aber im Moment nicht dazu. Jedenfalls möchte ich beileibe niemand davon abhalten, den Artikel zu verbessern oder auszubauen! -Anastasius zwerg 18:47, 16. Mär 2006 (CET)