Diskussion:Stevia (Süßstoff)
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Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] An die Futtertröge!
Die Saison für Selbstversuche ist eröffnet. Anders als der Artikel vermittelt..?
- http://www.andechser-natur.de/bioprodukte/produktsortiment/jogurt_dessert/?tx_ttproducts_pi1[backPID]=20&tx_ttproducts_pi1[product]=323&tx_ttproducts_pi1[cat]=11&cHash=3431186d53
---- Tiſch-beynahe φ 21:19, 3. Mär. 2011 (CET)
- http://www.stevia-jogurt.de/ sollte das vermutlich werden. -- 84.182.111.234 16:30, 22. Mai 2011 (CEST)
- Was ist damit: „Das Münchener Verwaltungsgericht ist der Argumentation der Molkerei gefolgt und hat sich abschließend für den Stevia Bio-Jogurt mild in den Sorten Orange-Sanddorn und Maracuja-Banane entschieden. Geschäftsführerin Barbara Scheitz: „Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat sich davon überzeugt, dass unsere beiden Stevia Bio-Jogurts in Ordnung sind. Nach mehrstündiger Verhandlung am 21.09.2011 ist uns heute die Entscheidung des Gerichtes mitgeteilt worden. Der Freistaat darf uns an der Vermarktung nicht hindern und trägt die Kosten des Verfahrens“.“?
- http://www.stevia-jogurt.de/stevia-meldung.html
- --141.64.53.98 17:30, 4. Okt. 2011 (CEST)
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- d.h. der Artikel wird erst dann aktualisiert?--BurgerBen 23:39, 4. Okt. 2011 (CEST)
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- Ja! Derzeit gibt es halt noch keine EU-Zulassung. Man könnte lediglich den Link oben als Beleg für Zulassung wird in der EU für November erwartet einfügen, was aber immer noch Glaskugelei wäre. Hier zählen Fakten, keine Vermutungen. --Cvf-psDisk+/− 10:03, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Aber, dass es Produkte mit aus Stevia gewonnenem Süßtoff (schon) zu kaufen gibt ist ja Fakt. --77.186.6.129 14:50, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Fakt ist, dass es aufgrund eines Richterspruchs des Verwaltungsgerichts München erlaubt ist, Teemischungen mit Steviablättern als Lebensmittel zu verkaufen (siehe hier). Die o.a. Bio-Molkerei hat jetzt zwei Joghurts – gesüßt mit Steviatee – auf den Markt gebracht...und das soll in den Artikel?
- Eine allgemeine Zulassung in der EU fehlt nach wie vor. --Cvf-psDisk+/− 18:01, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Zumindest ist es eine Überlegung wert, den Artikel so zu gestalten, dass nicht der Eindruck vermittelt wird, in Deutschland gäbe es keine „Steviaprodukte“ --BurgerBen 22:34, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Der Artikel ist schon so gestaltet, dass man dies erkennen kann (auch hier). Gruß --Cvf-psDisk+/− 09:30, 6. Okt. 2011 (CEST)
- Zumindest ist es eine Überlegung wert, den Artikel so zu gestalten, dass nicht der Eindruck vermittelt wird, in Deutschland gäbe es keine „Steviaprodukte“ --BurgerBen 22:34, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Aber, dass es Produkte mit aus Stevia gewonnenem Süßtoff (schon) zu kaufen gibt ist ja Fakt. --77.186.6.129 14:50, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Ja! Derzeit gibt es halt noch keine EU-Zulassung. Man könnte lediglich den Link oben als Beleg für Zulassung wird in der EU für November erwartet einfügen, was aber immer noch Glaskugelei wäre. Hier zählen Fakten, keine Vermutungen. --Cvf-psDisk+/− 10:03, 5. Okt. 2011 (CEST)
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[Bearbeiten] Zulassung erfolgt
Der Süßstoff Stevia wurde heute von der EU freigegeben. -- RSB1957 17:18, 14. Nov. 2011 (CET)
Die Zulassung wird erst am 02.12.2011 erfolgen. siehe https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/main/?event=substance.view&identifier=353
Dort steht eindeutig: Date of application 02.12.2011 also 20 Tage nach der Mitteilung der Kommission und so ist auch die übliche offizielle Vorgehensweise.
Gruss,
okm --Okm 18:24, 15. Nov. 2011 (CET)
- Stimmt - hier die Originalveröffentlichung vom 12.11.2011 in deutsch : Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.. Werd's korrigieren. Gruß --Cvf-psDisk+/− 19:01, 15. Nov. 2011 (CET)
Der Satz.. "Steviaerzeugnisse sind in der EU seit 14. November 2011 als Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen[2]." .. erscheint nicht stimmig. Unter Steviaerzeugnisse kann man eben auch Produkte verstehen, die eben nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind - z.B. Blätter. Es sollte besser heissen: "Steviolglykoside nach Spezifikation der JECFA gelten in Tafelsüßen sowie in festgelegten Höchstmengen in bestimmten Lebnensmittelkategorien seit dem 12.11.2011 als zugelassen. Diese Zulassung wird am 02.12.2011 rechtskräftig."
Gruss, --Okm 10:57, 16. Nov. 2011 (CET)
- Habe das als Steviolglycoside sind als E 960 in der EU ab 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. verkürzt bzw. präzisiert. Zugelassen sind nur Steviolglycoside (als E 960) und diese als Lebensmittelzusatzstoffe, nicht als Lebensmittel. Die Zulassung gilt recht umfassend (für Milchprodukte, Speiseeis, Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem, Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse, Kakao- und Schokoladeprodukte, Sonstige Süßwaren, Kaugummi, Verzierungen, Überzüge und Füllungen, Frühstücksgetreidekost, Feine Backwaren, Fisch und Fischereiprodukte, Tafelsüßen (flüssig, Pulverform, Tablettenform), Suppen und Brühen, Soßen, Diätetische Lebensmittel, Fruchtnektare, Aromatisierte Getränke, Bier und Malzgetränke, Sonstige alkoholische Getränke, Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis, Verarbeitete Nüsse, Dessertspeisen, Nahrungsergänzungsmittel (fest, flüssig, Sirup, kaubar), siehe das schon oben verlinkte PDF. Gruß --Cvf-psDisk+/− 11:24, 16. Nov. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Homogenität der Bezeichnungen
Der Artikel wimmelt von Stevia ("Erzeugnis"), Steviosid (ein Steviol-Glycosid) und Steviol (deglyc. Verbindung). Da sollte man den weiteren Begriff Steviolglycosid(e)/ Steviol-Glycosid(e) HOMOGEN (nicht mal so, mal so) verwenden. Welche Bez. ist bevorzugt?? WP-Mutterartikel verwendet Zusammenschreibung. Ebenso Steviaprodukte und Stevia-Produkte. GEEZERnil nisi bene 16:06, 16. Nov. 2011 (CET)
- Stevia ist halt ein Naturprodukt und daher genausowenig exakt definierbar wie etwa Kaffee... Steviosid ist der Hauptbestandteil; Steviolglycoside (=alle, siehe weiter unten) kann man vereinfacht mit Stevia gleichsetzen. Ich persönlich würde die Schreibweise Steviolglycoside (generell Zusammenschreibung) bevorzugen. Gruß --Cvf-psDisk+/− 16:49, 16. Nov. 2011 (CET)
- Done. GEEZERnil nisi bene 17:41, 16. Nov. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Bestandteile
"Steviolglycoside sind als E 960 in der EU ab 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen." Nach dem Text gilt das für alle Varianten an Glycosiden. Ist bekannt, wie viele verschiedene Verbindungen im Naturprodukt vorliegen? GEEZERnil nisi bene 16:31, 16. Nov. 2011 (CET)
- Nach "Römpp-Online" und "Wissenschaft-Online: Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen" enthalten Steviablätter insgesamt neun Steviolglycoside (wenn bekannt -> Anteil sowie, ob "süß"):
- Steviosid (5-10 %, süß)
- Rebaudiosid A (2-4 %, süß)
- Rebaudiosid B (?)
- Rebaudiosid C (1-2 %, süß)
- Rebaudiosid D (?)
- Rebaudiosid E (?)
- Rebaudiosid F (?)
- Dulcosid A (0,2-0,7 %, süß)
- Steviolbiosid (?)
- Jedes der genannten Glycoside enthält Steviol als Aglycon (siehe Freestevia). Gruß --Cvf-psDisk+/− 16:49, 16. Nov. 2011 (CET)
Es gibt wohl etwa 15 verschiedene Steviolglycoside in der Stevia [Quelle: Venkata Sai Prakash Chaturvedula, John F.Clos, Joshuahea, Dennisilanowski, Ulla Mocek, Grant E.Du Bois, Indra Prakash: Minor diterpenoidglycosides from the leaves of Stevia rebaudiana; Phytochemistry Letters Volume 4, Issue 3, September 2011, Pages 209-212]. Die Verteilung nach "Römpp-Online" bezieht sich auf die Sorte Creola, welche nun nicht gerade sortenrein, also homogen ist. Bei Kultursorten wie "Eirete" und "Morita" gibt es sogar eine umgekehrte prozentuale Verteilung von REB-A und Steviosid. Hier wäre dann REB-A der Hauptsüßstoff. - Vieleicht sollte man im Artikel lediglich anmerken, dass die prozentuale Verteilung der Steviolglycoside in den Blättern sortenabhängig ist.
Gruss, --Okm 22:57, 20. Nov. 2011 (CET)
- Done. Gruß --Cvf-psDisk+/− 10:16, 21. Nov. 2011 (CET)
- P.S. Nach der genannten Quelle sind es zwölf Glycoside. --Cvf-psDisk+/− 10:25, 21. Nov. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Kontroverse über mögliche Risiken
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass viele der Studien welche eine Schädlichkeit attestieren von Pharmakonzernen gesponsort waren, welche kein interesse an einer Zulassung von Stevia als Süssungsmittel haben, da dieses eine Konkurenz zu ihren Süssungsmitteln darstellt. -- (nicht signierter Beitrag von 221.175.68.186 (Diskussion) 10:01, 30. Nov. 2011 (CET))
- Das dürfte sich spätestens jetzt mit der erfolgten Zulassung erledigt haben. Gruß --Cvf-psDisk+/− 12:02, 30. Nov. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Geschichte
Unter Geschichte lauten die beiden letzten Punkte: • April 2010: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bis zu 4 mg tägliche Aufnahmemenge pro kg Körpergewicht als unbedenklich bewertet. • Dezember 2012: Zulassung für ganz Europa. Beim Punkt April 2010 sollte wohl noch angegeben werden, worauf sich die Mengenangabe 4 mg bezieht. Der Punkt Dezember 2012 ist kaum unter Geschichte zu führen, das ist Zukunft. Und ist es denn sicher, dass es so kommen wird? -- Brudersohn 12:08, 9. Feb. 2012 (CET)
- Das Dezember 2012 war wohl ein Dreckfuhler, die Zulassung in der EU ist im Dezember 2011 erfolgt. Die 4 mg tägliche Aufnahmemenge (ADI) beziehen sich natürlich auf Steviolglycoside (-> ergänzt, steht in der genannten EFSA-Quelle). Gruß --Cvf-psDisk+/− 16:14, 9. Feb. 2012 (CET)
Lieber Cvf-ps, sowohl der ADI-Wert, wie auch die zulässigen Höchstmengen in verschiedenen Lebensmittelkategorien beziehen sich eben NICHT auf Steviolglycoside sondern auf Stevioläquivalente. So steht in der Verordnung (EG) 1131/2011: Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition gegenüber Steviolglycosiden durch die Nahrung wurde als Stevioläquivalente ausgedrückt. Daher sollten auch die Verwendungshöchstmengen als Stevioläquivalente ausgedrückt werden. Die höchstzulässigen Mengen an Steviolglycosiden werden als Summe aller in den Spezifikationen genannten Steviolglycoside ausgedrückt und können anhand der in den Spezifikationen genannten Umrechnungsfaktoren in Stevioläquivalente umgerechnet werden. Es macht also letztendlich einen grossen Unterschied, ob ein Erwachsener mit 70 kg Körpergewicht täglich 280 mg an Steviolglycosiden oder 770 mg davon aufnehmen kann. Im Gegensatz zu WIKIPEDIA stellt zB. www.freestevia.de diesen Sachverhalt sehr klar und anschaulich dar. Gerade auch weil behördennahe Informationsdienste (http://www.aid.de/presse/presseinfo.php?mode=beitrag&id=5524) ADI-Wert und zulässige Höchstmengen falsch darstellen, sollte sich WIKIPEDIA um eine genaue und sachliche Darstellung bemühen. Gruss, Okm 10:32, 11. Feb. 2012 (CET)