Diskussion:Stift Schlägl

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Vielleicht wäre es nicht schlecht, den Begriff "inkorporierte Pfarrei" einmal zu erläutern oder auf eine geeignete Erklärung zu verlinken. "Nichtkatholische" und ggf. nichtösterreichische Leser verstehen den Begriff nicht auf Anhieb, denke ich (gilt für mich auch). Im Prinzip untersteht auch der Ordensklerus wohl im Pfarr- oder Seelsorgedienst den Ortsbischöfen. Das ist alles, was ich zu dem Thema weiß.--Frankenschüler 20:24, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Eine Verlinkung auf den wikipedia-Artikel "Inkorporation" ist hier (derzeit) nicht besonders hilfreich. Es gab früher zwei Arten der Inkorporation, bei der einen war (in Fall wie diesem) das Stift als juristische Person der Pfarrer. Diese Art der Inkorporation gibt es nicht mehr. Bei der sogenannten "halben Inkorporation" war (und ist) das Stift Inhaber der Rechte am Vermögen der Pfarrei, kann einen Priester zur Ernennung zum Pfarrer präsentieren und ist zu dessen Unterhalt verpflichtet. Diese Art der Inkorporation gibt es weiterhin. Ein Ordensgeistlicher "untersteht" als Pfarrer zwar dem Ortsordinarius, es gelten aber darüber hinaus noch die ordensrechtlichen Bestimmungen (can. 682) und die überlieferten und vertraglich geregelten Rechte des Klosters. (Dies ist natürlich nur eine verkürzte Darstellung) -- Siard 00:19, 22. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
  • DANKE* Man kann das natürlich im Blick auf altkirchliche Regeln zu Ordination und Amtsverständnis immer noch kritisieren. Wofür hier aber nicht unbedingt der Ort ist. Wie und etwa wann ist denn die Inkorporation zu Stande gekommen und konnte bzw. kann sie heute auch noch neu begründet oder wieder beendet werden?--Frankenschüler 02:03, 22. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]