Diskussion:Straßensystem in Österreich

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LH in Österreich ist veraltert[Quelltext bearbeiten]

Den Begriff LH für Landeshauptstraßen kenn ich nur historisch aus Niederösterreich, wo er allerding per Gesetz abgeschafft wurde (siehe NÖ Landesstraßenverzeichnis und NÖ Straßengesetz 1999 § 4 Z.3). DIG 10:33, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nacht-Tempolimit[Quelltext bearbeiten]

Zumindest in Vorarlberg un Tirol darf man ja von 22 bis 5 Uhr nur 110 km/h fahren, ich finde das sollte auch noch erwähnt werden ich finde aber keinen "ofiziellen" Link. --Nestrus 16:00, 25. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel sollte mMn gemeinsam mit Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich dazu analog zu anderen Ländern (z.B. Schweiz, Deutschland, Albanien, Niederlande) herangezogen werden einen eigenständigen Artikel Autobahn (Österreich) zu erstellen - inkl. all dem, was noch fehlt (z.B. Geschichte, Organisation, Maut). --Sebastian.Dietrich 09:17, 2. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Unterschied Autobahn und Schnellstraße[Quelltext bearbeiten]

Worin liegt nun der Unterschied zwischen Autobahn und Schnellstraße? Das geht aus dem Artikel nicht hervor. Die Aussage: Mit der Änderung von 2006 des Bundesstraßengesetzes 1971 wurden sämtliche Unterscheidungen von Autobahnen und Schnellstraßen aufgehoben kann ich nicht recht glauben, denn irgendwie muss geregelt sein ob eine neue Straße eine Autobahn oder Schnellstraße wird. Beispiel: S1. Ist eine Autobahn nach StVO, baulich nicht von einer "echten" Autobahn zu unterscheiden, aber doch nur eine Schnellstraße. Hier müssen doch irgendwelche Faktoren entscheiden ob eine Straße als "höchstrangige" Verbindung (Autobahn) oder nur "zweithöchstrangige" Verbindung (Schnellstraße) eingestuft wird.

Im Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesstraßengesetz 1971, Fassung vom 06.08.2009 lese ich zB schon mal folgenden Unterschied heraus:

  • § 21. (1) In einer Entfernung bis 40 m beiderseits der Bundesautobahnen dürfen Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen sowie Einfriedungen nicht angelegt und überhaupt Anlagen jeder Art weder errichtet noch geändert werden.
  • (2) Auf Bundesschnellstraßen, Rampen von Anschlussstellen sowie Zu- und Abfahrtsstraßen der Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen gilt Abs. 1 für eine Entfernung von 25 m.

Demnach müssen bei Autobahnen 40 m Abstand zu Gebäuden, bei Schnellstraßen nur 25 m Abstand sein. Ich denke dass es noch mehrere solche Unterschiede gibt. Evtl. das erwartete Verkehrsaufkommen. In jedem Fall sind Straßen mit A-Nummer immer als Autobahn im Sinne der StVO ausgeschildert, S-Nummern können aber auch nur als Autostraße ausgeschildert sein. Auch dürfen Schnellstraßen Kreuzungen aufweisen. Wie sehr ihr die Sache? --My Friend FAQ 12:23, 6. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schnellstraßen dürfen keine niveaugleichen Kreuzungen aufweisen, siehe § 2 Abs. 1 BStG. Es gibt derzeit noch Schnellstraßen, die niveaugleiche Kreuzungne aufweisen. Diese (Kreuzungen) werden aber umgebaut. Schnellstraßen, die die aktuellen Bedingugnen erfüllen, müssen auch als Autobahnen iSd StVO ausgeschildert werden, siehe § 43 Abs. 3 lit. a StVO. Die paar Fälle, die derzeit noch als Autostraße beschildert sind, sind Altlasten, die nicht die Bedingungen für eine Schnellstraße erfüllen. Diese werden schrittweise behoben. --David Seppi Benutzername geändert, siehe Spezial:Log/renameuser 20:42, 10. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Und was ist mit der S5 (Stockerau–Jettsdorf) und S33 (St. Pölten-Nord–Krems-Süd)? Hier ist der Vollausbau abgeschlossen und die Straßen immer noch als Autostraße ausgeschildert. Obwohl alle Merkmale einer Autobahn vorhanden sind: Zwei Fahrstreifen pro Richtung, Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen, keine Niveaugleichen Kreuzungen. Und sogar durchgehend Pannenstreifen, obwohl das gar keine Bedingung für eine Autobahn sind. Kannst du mir das vielleicht erklären bzw. weißt den Grund, weshalb die beiden Straßen nicht zur Autobahn erhoben werden? --My Friend FAQ 20:55, 10. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht wartet man, bis die Donaubrücke Traismauer eröffnet ist. Ich könnte mir es so vorstellen, das die durchgehende Schnellstraße als Autobahn ausgeschildert werden, und die Abschnitte nach Krems als Autostraße oder diese komplett abgestuft werden. Das ist aber nur eine Vermutung von mir. --Newsflash 17:51, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf das bin ich eh schon sehr gespannt, ob sie die Dounaubrücke Traismauer als Autobahn oder -straße ausschildern. Neubauten sind ja normal immer im Rang einer Autobahn.
Bei der S2 hat man komischerweise den Abschnitt Hirschstetten–Gewerbepark Stadlau einfach so zur Autobahn hochgestuft, ohne dort irgendwelche baulichen Maßnahmen durchgeführt zu haben. Die "bauliche Mitteltrennung" ist dort nur eine Grünstreifen -_- Da hätte ich schon eher die S5/S33 zur Autobahn erklärt, die erscheinen mir als besser ausgebaut. --My Friend FAQ 18:52, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Straße mit Vorrang[Quelltext bearbeiten]

„Nachdem diese Tafel nur eine Zusatztafel ist, muss sie in Verbindung mit einer anderen Tafel aufgestellt sein.” Nachdem im Usenet (at.gesellschaft.recht) gerade eine Diskussion darüber läuft - wo kann ich das nachlesen? -- David Seppi Benutzername geändert, siehe Spezial:Log/renameuser 20:45, 10. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das ist auch nicht korrekt so. Diese Tafel ist - wie die ebenfalls falsch beschriebene Tafel "Straße ohne Vorrang" - keine Zusatztafel sondern ein Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 StVO ("(1) Die Hinweiszeichen weisen auf verkehrswichtige Umstände hin. Hinweiszeichen sind die folgenden Zeichen:"). --Elisabeth 17:43, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Weitere Arten[Quelltext bearbeiten]

Wohnstraße Spielstraße Radstraße (Entwicklung dauert noch etwas) Fußgängerzone Straßen auf denen Wintersport erlaubt ist Straßen auf denen Rollschuhfahren (auch Inline-Skaten) erlaubt ist Forststraßen (manche sind für Radfahrer offen)

Abgrenzend zu erwähnen sind auch: Hausausfahrten, Grundstückszufahrten Gehsteig Gehweg Geh- und Radweg (in den 2 Varianten: gemischt/getrennt) – Radwege neuerdings mit Segway-Verkehr selbständiger Gleiskörper, da können Ersatzbusse und Einsatzfahrzeuge fahren

Gäbe also einiges zu ergänzen. --Helium4 (Diskussion) 13:21, 11. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Landesstraße L – Vorrang?[Quelltext bearbeiten]

Die ex Bundesstraße mit gelbem, rundem Taferl ist bis auf Schilderreste abgeschafft. Damit sind alle Landesstraßen B zugleich Vorrangstraßen.

Wie ist das mit den Landesstraßen L? Sollte erwähnt werden, ob sie (generell, ohne Zusatzbeschilderung) Vorrangstraßen sind oder nicht.

Vorrangstraßen bieten Vorrang doch verbieten linksseitiges Zufahren (erkennbar danach am längs eingeparkten Auto) und das Umkehren im Ortsgebiet ausserhalb von ampelgeregelten (?) Kreuzungen.

Exkurs: in Graz wurden um 1995 zur Organisation von flächendeckend Tempo 30 – ausgenommen Vorrangstraßen zahlreiche Straßen zu Vorrangstraßen erklärt, oft damit der ÖV-Bus Tempo 50 fahren darf. Jahrelang wurde das Linkszufahren wie zuvor rechtens toleriert, irgendwann um 2005/2010 etwa am Lendkai, am Beginn der Zweirichtungsstrecke (etwa zwischen Murinsel und Fellingergasse) , wo in einer Richtung nur sehr wenig Kfz-Verkehr fliesst, wurde plötzlich begonnen, scharf die Linksparker abzustrafen. --Helium4 (Diskussion) 12:47, 28. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Wenn eine Landesstraße als "Straße ohne Vorrang" beschildert ist, dann ist es eben keine Vorrangstraße sondern höchstens eine bevorrangte Straße, d. h. der Querverkehr hat "Vorrang geben"- bzw. "Halt"-Schilder, das war es aber auch schon. Es gibt aber auch Landesstraßen L, welche als Vorrangstraße beschildert sind, daher kann man das nicht generell klassifizieren. --Schaffnerlos (Diskussion) 14:59, 28. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]