Diskussion:Strafverteidiger
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Ich finde es gut, dass hier klargestellt wird auf der Seite, dass der eigentliche Unterschied - zumindest aus Verteidigersicht ;-) - im Finanziellen zu sehen ist. Dennoch fand ich den Artikel doch sehr ausbaufähig.
Was ich weggelassen habe, sind die genauen Erläuterungen, wann ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden darf gem. §§ 140 ff. StPO. Ich fand, das praktische (und im Bereich des Bestellungsprocederes anzusiedelnde) Wissen ist unter dieser Überschrift informativer sowohl für Verteidiger (und solche, die es werden wollen) und für Betroffene.
Erläuterungen zu §§ 140 ff. StPO gibt es in der juristischen Fachliteratur (wie unten auch angegeben).
--Fraupost 23:09, 14. Jul 2005 (CEST)
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- http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen/
- In Strafverteidiger on Thu Nov 9 14:45:27 2006, 404 Not Found
- In Strafverteidiger on Tue Nov 28 00:48:40 2006, 404 Not Found
--Zwobot 00:49, 28. Nov. 2006 (CET)

