Diskussion:Stromsteuergesetz (Deutschland)

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Stromsteuergesetz (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Der Artikel Stromsteuergesetz behandelt das gleiche Thema und dies ausführlicher. Ich bin für einen Redirect von Stromsteuer (Deutschland) nach Stromsteuergesetz. Gibt´s andere Meinungen?? --Omi´s Törtchen 17:50, 7. Sep 2005 (CEST)

Mittlerweile wird Stromsteuer nach Stromsteuergesetz_(Deutschland) umgeleitet. Bernhard Schmalhofer (Diskussion) 21:44, 13. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Vor allem der Bereich Steuerentlastung hat keinen guten Stil und muss angepasst werden. Ich habe leider nicht das dafür notwendige Fachwissen.-- Arma 12:05, 6. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Abschnitt geändert: Quelle: § 9b Steuerentlastung für Unternehmen aus http://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html . Hier lag ein Mißverständniss vor. Die steuer wird nicht auf 5,13 EUR sondern um 5,13 EUR auf dann 15,37 EUR / MWh ermäßigt. Dies enstpricht einer Steuerermäßigung in Höhe von 25 % -- Atarser 15:41, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Angaben zum §10 sind veraltet oder Falsch. Leider fehlt auch mir das Fachwissen um das mit gutem Gewissen zu korrigieren. --81.201.120.28 16:59, 2. Nov. 2011 (CET) Storch[Beantworten]

Überarbeiten Abschnitt Steuerschuldner[Quelltext bearbeiten]

Das in dem genannten Abschnitt beschriebene Verfahren entspricht wahrscheinlich nicht mehr der aktuellen rechtslage (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__8.html ) Teilt jemand diese Auffassung? -- Atarser 15:41, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Es passt so einiges nicht mehr. Die Änderungen der letzten Jahre lassen sich recht einfach hier und hier nachvollziehen. --87.160.142.182 20:21, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung tut weiter not...[Quelltext bearbeiten]

Hallo Este,

ich finde es gut, dass Du nach einem kleinen ersten Schritt inhaltlich und sprachlich entrümpelt hast. Wie Du selbst hinterlassen hast, könnte es noch weiter gehen...Und aus meiner Sicht sollten dann die aktuellen Entwicklungen gleich noch mit aufgenommen werden. Ich hoffe, Du hast in der nächsten Zeit dazu "etwas Luft", mir fehlt sie momentan. Einen Hinweis zu Deinen Kürzungen habe ich: Vermutlich wird "die Oma" nach dem Ökogesetz Ausschau halten, denn darunter ist dieses Gesetz in der Allgemeinheit bekannt. Daher sollte eine Erklärung an vorderer Stelle enthalten sein.

Mach was draus und gutes Gelingen--Railweh10 (Diskussion) 21:03, 8. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Abschnitt Steuererleichterungen überarbeitet und die Neuregelungen zum Spitzenausgleich ergänzt.

Vorschlag: Da die Regelungen zum Spitzenausgleich analog denen des Energiesteuergesetzes sind, könnte man den Teil auch in einen eigenen Artikel auslagern und von beiden Gesetzen aus verlinken. Was haltet Ihr davon?

--Atarser (Diskussion) 10:50, 23. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

In Ordnung so?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal versucht, den Beitrag auf den aktuellen Stand zu bringen. Ich finde, der Bearbeitungshinweis könnte damit entfallen, überlasse die Prüfung aber denen, die sich vorher damit beschäftigt haben. --Jürgen Paeger (Diskussion) 19:24, 4. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Artikel gelesen und bin auch der Meinung, dass alles gut und richtig dargestellt ist. Ich habe den "Überarbeiten" - Vermenrk entfernt. --Atarser (Diskussion) 08:48, 5. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Aktualisierung Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Ich habe (nach ein paar Blicken in die verlinkte Version des StromStG mit Stand von heute) die Tabelle bis 2014 aktualisiert. Zumindest der Regelsteuersatz ist unverändert 2,05 ct/kWh, ebenso der Paragraf 9 bezüglich des Bahnstroms. Bei der Suche nach Speicher (Nachtspeicheröfen) habe ich keinen Treffer im Gesetz, das bleibt damit wohl auch unverändert. Was eventuelle weitere Änderungen mit Auswirkung auf die Tabelle betrifft, bitte ich gegebenenfalls Experten, die Tabelle entsprechend zu änderen. -- 217.224.230.210 19:37, 26. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]


Achtung: Die Angabe in der Grafik, dass Nachtspeicherheizungen bis 2014 dem ermäßigten Steuersatz von 1,23 ct/kWh statt 2,05 ct/kWh unterlagen, ist m.E. nicht korrekt: es heißt im Stromsteuergesetz §9 (2a) "Strom unterliegt bis zum 31. Dezember 2006 einem ermäßigten Steuersatz von 12,30 Euro für eine Megawattstunde, wenn er zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen entnommen wird, die vor dem 1. April 1999 installiert worden sind (...)" - und selbst dieser Satz wurde in der ab 01.04.2011 geltenden Fassung getrichen. Das bedeutet folglich, dass der Nachtspeicherheiz-Strom ab 01.01.2007 voll besteuert wurde. Die Angabe "entfallen" müsste also in der Grafik seit 01.01.2007 gelten. (nicht signierter Beitrag von 87.123.123.110 (Diskussion) 20:04, 26. Nov. 2016 (CET))[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:44, 4. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Steuerentlastung Spitzenausgleich nach §10[Quelltext bearbeiten]

Warum genau wird denn der Sockelbetrag von der Steuer bei der Berechnung in der Tabelle auf der rechten Seite abgezogen? Im Gesetzestext steht doch nur drin, dass die Steuer erlassen (erstattet, vergütet) wird, "soweit die Steuer im Kalenderjahr den Betrag von 1000 Euro übersteigt." Falls da jetzt stehen würde "für den Teil der Steuer, der 1000 Euro übersteigt"...in dem Fall würde ich mitgehen.

Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge?[Quelltext bearbeiten]

Zitat: Strom, der an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen erzeugt und dort verbraucht wird. (ist steuerbefreit)

Jener, der an Bord von Kfz erzeugt und verbraucht ist demnach nicht steuerbefreit?

Dieselelektrische Lokomotove der Bahn?

Spezialfälle:

  • fahrbares Notstromaggregat
  • wind- und ballonsauftriebgetragenes Windkraftwerk

--Helium4 (Diskussion) 12:41, 6. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]