Diskussion:Subpoena

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Der Artikel sollte noch zu anderen Stellen verlinkt werden, z.B. Ausforschungsbeweis - mach ich, wenn er überhaupt Zustimmung findet. Grundsätzlich finde ich das Thema wikipedia-wert, weil die Presse oft Unsinn dazu verzapft. USAnwalt(nicht signierter Beitrag von USAnwalt (Diskussion | Beiträge) )

Wie spricht man das aus?[Quelltext bearbeiten]

Das fehlt im Artikel leider. --RokerHRO (Diskussion) 17:36, 5. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die IPA-Darstellung ergänzt. Mit sapiina liegst du nicht ganz falsch. Grüße --h-stt !? 16:00, 6. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Danke. Gerade bei den Vokalen sind die Engländer/Amerikaner ja sehr kreativ, was die Aussprache angeht, da kann man sich vom Schriftbild das oft nicht herleiten. --RokerHRO (Diskussion) 20:29, 6. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. RokerHRO (Diskussion) 20:29, 6. Apr. 2016 (CEST)

weitere Infos dazu fehlen noch[Quelltext bearbeiten]

Ein Detail dazu ist, daß der Verfügungsadressat (oft? meist?) einem Verbot unterliegt, seine User oder Betroffene über den Erhalt dieser Aufforderung zu informieren, so geschehen z.B. beim Email-Provider en:Lavabit. Daraus hat sich eine Methode als Gegenwehr entwickelt, die u.a. als en:Warrant canary bezeichnet wird: eine Webseite, auf der die Mitteilung zu lesen ist, daß der Dienstleister bisher keine derartige geheime Subpoena erhalten hat. Verschwindet dieser Hinweis von der Seite, oder wird das angegebene Datum nicht aktualisiert, sind die User gewarnt, ohne daß der Dienstleister aktiv eine Aussage gemacht hätte. Das "canary" kommt daher, daß früher in den Bergwerken Kanarienvögel als Frühwarnsystem vor Bösen Wettern genutzt wurden, da diese sehr empfindlich schon auf geringe Gaskonzentrationen reagieren.

Ein en:National security letter ist wohl dem ähnlich, oder gar das Gleiche? (ich kenn mich da rechtlich zu wenig aus)

--2A02:8109:9A40:1778:D13:AB89:3A43:62E0 06:24, 29. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das stimmt so nicht. Eine Subpoena enthält so gut wie nie eine Schweigeverpflichtung, das wäre auch nur in sehr wenigen Fällen möglich. Subpoenas sind ganz normale Instrumente in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, nichts geheimnisvolles und nichts, was geheim gehalten werden müsste. Zu den National Security Letter haben wir auch einen deutschen Artikel, der dir die Beziehung zwischen beidem erklären sollte. Grüße --h-stt !? 20:33, 29. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]