Diskussion:Supremumseigenschaft

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Existenzberechtigung[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich und vor allem den Autor nach der Existenzberechtigung dieses Artikel. Meine Beweggründe, diese Frage zu stellen sind vor allem:
1. Es gibt bereits einen Artikel über Supremum. Dort wird die Eigenschaft, ein Supremum zu sein, allgemein definiert wird und das Supremum innerhalb der reellen Zahlen wird dort exemplarisch behandelt. Insofern bietet der Artikel über Supremumseigenschaften der reellen Zahlen nichts grundlegend Neues.
2. Die Wahl für den Namen des Artikels ist verwunderlich. Man kann daraus ableiten, dass nachdem ein Ding als Artikel beschrieben wird, auch noch eine spezielle Eigenschaften des Dings anhand eines Beispiels als neuer Artikel beschrieben wird. Wohin kann/soll das führen?
Ich bitte den Autor, die Löschung des Artikels selbst vorzunehmen. tzeh (Diskussion) 21:46, 27. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gemach, so ohne Weiteres kann ich nicht einsehen, warum man sofort löschen sollte. Supremumseigenschaft ist immerhin ein stehender Begriff, den schon Erstsemester zu hören bekommen. Ich denke, da sollte man noch mehr Meinungen hören. Dass es bereits einen Artikel zum Supremum gibt, reicht meiner Ansicht nach nicht aus. Spezialartikel zu bestimmten Unterthemen sind ja nichts Außergewöhnliches. ʘχ (Diskussion) 21:51, 27. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
Lieber ʘx, gemäß Deiner Logik wäre auch ein Artikel über Stetigkeitseigenschaft berechtigt, obwohl es bereits einen Artikel über Stetigkeit gibt. Deinen Vorschlag, weitere Meinungen hierüber einzuholen, kann ich nur begrüßen. Wenn danach kein nachvollziehbarer Mehrwert dieser Art Darstellung aufgezeigt wird, schlage ich vor, den Artikel Supremumseigenschaft auf einen Verweis (sog. redirect) auf Supremum zu reduzieren. Dann wird Deinem Argument des "stehenden Begriffs" auch Rechnung getragen. Ich grüße Dich freundlich, Thomas tzeh (Diskussion) 12:55, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gemäß meiner Logik würde man das bzgl. der Stetigkeit nicht machen, denn "Stetigkeitseigenschaft", ist zwar ein Wort, das man bilden kann, aber als stehender Begriff ist es mir nicht untergekommen. Falls es doch ein stehender Begriff ist, dann wäre in der Tat mindestens ein Redirect auf Stetigkeit angebracht, mit Erklärung des stehenden Begriffes.
Zum Thema Supremumseigenschaft wäre ein Redirect gangbar, allerdings nicht ohne Einarbeitung des Begriffs in den Artikel Supremum. Denn ein reiner Redirect ohne Einarbeitung würde dem stehenden Begriff nicht Rechnung tragen, er würde ja nicht erklärt. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich einen Redirect will. Da sollen erst andere ihre Meinung zu sagen. ʘχ (Diskussion) 13:35, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe dein Argument nicht: Stetigkeit ist schon eine Eigenschaft. Supremum ist keine Eigenschaft, eine Eigenschaft ist die Existenz eines Supremums jeder beschränkten Menge. --Chricho ¹ ² ³ 16:55, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Um dem obigen Argument von Chricho Rechnung zu tragen, führe ich als Beispiel für die m.E. nicht enzyklopädiewürdige Berechtigung des vorliegenden Artikels die "Speichereigenschaft" einer Batterie an. Hierbei und in analogen Fällen wird diese Eigenschaft der jeweiligen Entität nach meinem Kenntnisstand immer bei der Beschreibung bzw. dem Artikel der Entität gleichen Namens zu finden sein und nicht als eigenständiger Beitrag. Insofern verstehe ich nicht, warum im Falle der Eigenschaft, über ein Supremum zu verfügen, eine vom Supremum separate Beschreibung bzw. ein eigener Artikel existieren soll. Da bisher außer von Chricho (der lediglich auf den obigen Unterschied hingewiesen hat) kein weiterer Diskussionsbeitrag eingegangen ist, schlage ich vor, einen Löschantrag zu stellen bzw. den Eintrag "Supremumseigenschaft" in ein Redirect im Sinne von ʘx (siehe Nachricht vom 3.7.2012) abzuändern. Damit haben wir die Chance, Meinungen hierzu einzuholen. tzeh (Diskussion) 17:52, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Supremumseigenschaft ist nicht die Eigenschaft, ein Supremum zu haben, das wäre in der Tat nicht artikelwürdig. Es ist die Eigenschaft mancher Totalordnungen, dass all ihre nach oben beschränkten Teilmengen ein Supremum haben. --Chricho ¹ ² ³ 18:55, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1: Genau, es geht hier weder um eine Eigenschaft des Supremums noch um die Eigenschaft einer Menge ein Supremum zu besitzen, sondern um eine Eigenschaft, die manche Mengen haben, und die in der Literatur Supremumseigenschaft genannt wird. Also ist ein Artikel darüber völlig berechtigt. -- HilberTraum (Diskussion) 20:01, 12. Jul. 2012 (CEST) P.S.: Außerdem hat die "Speichereigenschaft von Batterien" doch eine Artikel!? -- HilberTraum (Diskussion) 20:05, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]