Diskussion:Täter (Strafrecht)

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"Verbrecher"[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Verbrecher redirectet hierher. Deshalb sollte vielleicht ein kurzer Absatz zu diesem Begriff hinzugefügt werden, sofern jemand was dazu schreiben kann. --Neitram 00:06, 1. Apr 2006 (CEST)


Dieser Artikel erklärt eigentlich den Begriff "Straftäter"; das ist nur ein Unterbegriff von "Täter". Ein Täter ist jemand, der eine Tat begeht, und Tat ist nicht gleich Straftat. Außerdem sind Straftat und Verbrechen nicht das gleiche. --Ordnung 22:48, 20. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ein Täter, der nicht strafrechtlich in Erscheinung tritt oder dessen Tat keinerlei Rechtsfolge hat, in Form eines Handelnden ist nicht erfasst. Auch ist nicht der Täter, wie er vor die Sozialarbeit tritt nicht erfasst(z.B. Täter-Opfer-Ausgleich / aber auch Verursacher von Schuld im weitere Sinn (siehe Schuld(Soziale Arbeit) und Schuld (Ethik). Es beschränckt sich nur auf einen Rechtspassus. Verbrecher ist auch nicht erklärt und differenziert zum Täterbegriff. Täter im Allgemeinsten Sinn ist jemand der etwas tut, macht. Ein Macher ist aber eher in herstellender Weise verwendet. Akteur gibt es auch noch. ...Nur mal so als Anstoß zur Verbesserung. So ist der Artikel mangelhaft und nur als Täter (Recht) zu erfassen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.181.179.252 (DiskussionBeiträge) 02:49, 20. Apr. 2008)

Warum auf die beiden berechtigten Hinweise aus den Jahren 2007 und 2008 bis heute nicht von den Autoren reagiert wurde, ist mir ein Rätsel. Ich habe den bisherigen Inhalt jetzt auf Täter (Strafrecht) verschoben und eine allgemeinere Definition beim frei gewordenen Lemma „Täter“ eingestellt. Selbstverständlich ist eine kritische Durchsicht meines Artikeltextes erwünscht, da ich kein Jurist bin. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 14:09, 17. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gemäß Wörterbuch canoo.net ist Verbrecher der Oberbegriff von Täter. Nach meinem Geschmack ist das zwar eine ziemliche Bedeutungsverkürzung der Tat, aber wenn der deutsche Sprachgebrauch schon so eigenartig ordnungslastig ist, wäre es vllt. interessant dies auch zu erwähnen. (nicht signierter Beitrag von 77.117.96.207 (Diskussion | Beiträge) 11:07, 13. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Da irrt canoo.net, es ist umgekehrt. Das Duden-Wörterbuch beschreibt Verbrechen mit besonders schwere Straftat. Damit ist Straftat Oberbegriff zu Verbrechen, und Täter ist entsprechend Oberbegriff zu Verbrecher. Wie dem auch sei, solche Hinweise gehören eher in das Wiktionary (→ wikt:Täter). Grüße -- kh80 ?! 11:45, 13. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

"Helfen" unglücklich gewählt[Quelltext bearbeiten]

Im Gegensatz zur juristischen Definition der Mittäterschaft wird unterlassene Hilfeleistung von manchen Nicht-Juristen ebenfalls als Mittäterschaft betrachtet, wenn bei Gewalttaten zugesehen statt geholfen wird.

Der Begriff "geholfen" ist hier sehr unglücklich. Meint er, [dem Täter] bei der Tat helfen, oder, dem Opfer helfen [die Tat abzuwenden]? Ich nehme an, es ist zweiteres gemeint, aber ich möchte es mangels Sicherheit nicht sofort selbst ändern. --5gon12eder 02:04, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Korrekt verstanden. Habe es geändert. Problem ist: Unterlassene Hilfeleistung selbst ist mittäterschaftsfähig ! Ebenso auch Tatbestände, die durch Unterlassen (§ 13 StGB) begangen werden.--Stephan Klage 19:12, 4. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Ok, danke. Ist jetzt denke ich unmissverständlich. Habe nur noch eine Kleinigkeit an der Grammatik geändert.--5gon12eder 07:23, 8. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Rückfalltäter, Hangtäter usw.[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Ich fände es interessant und sinnvoll wenn hier im Artikel auch solche Begriffe wie Rückfalltäter, Hangtäter oder Wiederholungstäter definiert und behandelt würden. --Wiki-Hypo · Disk · Edits 18:38, 20. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Juristen wissen, dass über Repetitorien, wie Hemmer, W&A oder AS erhebliche Hilfestellungen für die Examensvorbereitungen gestellt werden. Sie wissen allerdings auch, dass die dazu publizierten Lehrhefte keine validen Nachweise für Lehrmeinungen sind. Soweit diese inhaltlich regelmäßig abgewogen aufgebaut sind (herrschende Meinung/Mindermeinung, Rechtsprechung) und für die Erfassung dogmatischer Anschauung äußerst hilfreich, sollten wir uns überlegen, ob wir nicht rezitierfähiges Nachweismaterial besser nicht in die WP einführen (derzeitige Quelle 7). Täterschafts- und Teilnahmeproblematiken werden in meterlanger juristischer Lehr- und Rechtsprechungsliteratur abgehandelt, sodass Quellen dieser Art doch zu bevorzugen sind, oder? Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 08:03, 6. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Sehe ich auch so, vG Chewbacca2205 (D) 20:34, 6. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Komische Klammer[Quelltext bearbeiten]

[Dem Vordermann] darf sein Verhalten strafrechtlich nicht vorgeworfen werden können, sei es, weil er tatbestandslos ((un)dolos/absichtslos), rechtmäßig oder schuldlos handelte. Was soll das eingeklammerte "un"? Gemeint ist doch wohl nicht wie durch die Klammer suggeriert "dolos oder undolos", sondern nur "undolos" = ohne Vorsatz? --82.113.121.226 11:32, 27. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Sehe ich auch so. Ich habe den Artikel entsprechend geändert. --Yhdwww (Diskussion) 15:20, 5. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]