Diskussion:Tafelpapier

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Rechtsfragen - Unklare Zitierung von § 49 EStG[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag zusammen, im Abschnitt "Rechtsfragen" stellt sich mir die Frage, was der Autor mit der Zitierung von § 49 EStG meint. In § 49 EStG sind die Einkünfte definiert, die bei einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland versteuer werden müssen. Beschränkt Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Verwahrart oder Verwahrmethode der Wertpapiere bzw. Zins- oder Dividendenscheine hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht.

Daher stellt sich mir die Frage: Welchen Hintergrund hat die Zitierung von § 49 EStG?

Kann hier jemand, idealerweise der Autor selber, Licht in meine Frage bringen?

Vielen Dank und schöne Grüße, Patrick (Steuerberater). -- 193.29.76.37 08:11, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 20:12, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]