Diskussion:Tagfahrlicht

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Industrieinteressen[Quelltext bearbeiten]

Handfeste Industrieinteressen in Italien....könnte das jemand belegen? Ansonsten handelt es sich dabei imho um Spekulation.

Da keine Belege kamen, habe ich mal den entsprechenden Passus gelöscht

Ich glaube kaum, dass die aktuellen Audi-Modelle die ersten Fahrzeuge überhaupt mit Tagfahrlicht sind, da z.B. Volvo und Saab dies meines Wissens schon sehr lange anbieten, zumindest in den Modellen, die in Skandinavien verkauft werden.

Doch! Bisher haben nämlich alle Hersteller ihre Licht-am-Tag-Lösungen so realisiert, dass bei "Zündung an" einfach das Abblendlicht mit angeht. Spezielle Tagfahrlampen haben nämlich einen geringerer Leistungsaufnahme und speziellem Abstrahlwinkel - das gab es bis dato nur als Aftermarket-Lösung. -- -- WikiPimpi 00:35, 20. Okt 2005 (CEST)
Falsch. Volvos und Saabs haben seit Jahrzehnten ziemlich helle Positionslaternen vorn. In den skandinavischen Ausführungen gehen die afaik auch automagisch an. In GB ist ebenfalls seit sehr langer Zeit gedimmtes Abblendlicht erlaubt (oder vorgeschrieben). -- Smial 02:54, 24. Dez 2005 (CET)
Smial: Du sagst es selbst, hier wurde in der Vergangenheit mit bereits vorhandenen Lichtfunktionen gearbeitet. In Zukunft sollte dies durch gezielte Leuchten mit eigener Gesetzgebung und Typprüfmerkmalen deren Wirksamkeit erhöht werden. Es ist richtig, daß hier die PO-Lichtfunktion einen gewissen Überschnitt mit der Tagfahrlichtfunktion hat. Die Audi-Modelle haben allerdings die ersten echten Tagfahrlichtleuchten. Den Audi A6-Scheinwerfer habe ich noch selbst konstruiert und der A8 hat nunmal das ganze in LED ebenfalls als erster auf den Markt gebracht, hier in Kombination mit PO-Licht, welches durch Dimmung erreicht wird.

-- Colorin

Leistungsaufnahme?[Quelltext bearbeiten]

Wie viel Watt haben denn typische Tagfahrlichter? --RokerHRO 09:00, 23. Aug 2005 (CEST)

Im A6 wird die 21-Watt-Birne welche für das TFL zuständig ist, 90% gedimmt angesteuert. -- -- WikiPimpi 00:37, 20. Okt 2005 (CEST)
in den Nachrüst-Tagfahrleuchten von Hella werden 6W-Halogenbirnchen verbaut. Also 12W Gesamtleistung bei Tagfahrlicht. "sehr geringer Strombedarf, da die Lampen zwischen 6 und 21 Watt bestückt werden" Hella Bestellnummer 2PT 008 362 80 1
--Hundehalter 02:01, 26. Dez 2005 (CET)
Ich halte das Argument mit dem zusätzlichen Energieverbrauch für vorgeschoben. In Zeiten, da ein sehr großer Teil der Neufahrzeuge mit Klimaanlagen ausgerüstet sind, inzwischen auch Kleinwagen, die locker mehrere kW schlucken, und einem immer größer werdenden Anteil völlig nutzloser, aber spritschluckender SUVs und Geländewagen im Stadtverkehr, sind die paar Watt Mehrverbrauch völlig marginal. Selbst, wenn es 110W normales Abblendlicht wären. In Deutschland muß man nebenbei immer schon mit Licht fahren, wenn es die Wetterbedingungen erfordern. Das heißt: Im Herbst und Winter nahezu rund um die Uhr, ansonsten mindestens halbtags. Nachts ist es nämlich dunkel. Von daher halte ich die Beispielrechnungen zum Mehrverbrauch auch für Unfug. Von welcher Grundlage gehen die aus? Schon seit Jahren fahren (glücklicherweise) die meisten Leute zumindest bei Regenwetter mit Licht. -- Smial 02:38, 26. Dez 2005 (CET)

Inhalt des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist nicht euer ernst, oder?

Schlecht strukturiert und alles durcheinander.

Ich nehme jetzt mal die alte Version und versuche etwas draus zu machen.

Feuer-Salamander 16:37, 26. Dez 2005 (CET)


Gestalte mit!

Nicht schädlich für Fußgänger und Radfahrer?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird gesagt, dass Tagfahrlicht für Autofahrer einen sehr großen Nutzen bringt; gleichzeitig wird gesagt, dass Untersuchungen zeigen, dass Befürchtungen, Fußgänger und Radfahrer würden weniger gut wahrgenommen, nicht zutreffen. Mir erscheint diese Aussage sehr fragwürdig und ich zweifle an der Neutralität des Artikels. Leider habe ich keine Argumente, aber meine Beobachtungen in den letzten Jahren (Einführung von Xenon-Scheinwerfern!) sagen eher das Gegenteil – es wird nur noch wahrgenommen, was lichttechnisch ebenso hochgerüstet ist. --Christoph 16:54, 26. Dez 2005 (CET)

Ich habe den Artikel weitgehenst umgeschrieben, da es offensichtlich um Propagada gewisser Firmen handelte, die auch noch namentlich genannt wurden. So müßte es eigentlich ok sein. Feuer-Salamander 17:34, 26. Dez 2005 (CET)

Bin jetzt erst durch die aktuelle Diskussion auf den Artikel gestoßen. Ich schau mal nicht nach, wie der vorher aussah. Aber hängt jemand, der in dieser Diskussion beteiligt ist, an dem Unsinn mit der Studie, deren Inhalt angeblich schon vorher feststand? Ich meine, es ist offensichtlich klar, warum Ergebnisse einer Studie vorab bekannt werden (so wie das bei vielen Studien der Fall ist), eine Klarstellung ist jetzt auch (nicht von mir) im Artikel. Da könnte man diese Verschwörungstheorie ja komplett entfernen. Allerdings bin ich für die Beibehaltung der zunächst negativen, dann positiven Meinung des ADAC, weil das doch recht schön dessen Parteilichkeit zeigt. --Coredump 20:00, 9. Jan 2006 (CET)

Mich wundert auch, dass alle Studien zu dem Thema (hier und in anderen Ländern) falsch oder voreingenommen sind oder konzeptionelle Schwächen haben und die Wikipedianer hier es ganz genau wissen. Mal im Ernst: Wenn durch Abblendlicht der Benzinverbrauch um 0,1 l/100 km steigt, ist das ca +2% (bei einem 6-Liter-Auto), und dieser Mehrverbrauch entsteht auch nur bei Schönwetter-Tagesfahrten (da man bei schlechtem Wetter und nachts sowieso das Licht einschaltet). Bei den speziellen Tagfahrleuchten ist der Anstieg nur noch ein Zehntel davon. Daurch gibt's dann mehr Kranke ??? Das dürfte ja wohl im allgemeine Rauschen untergehen. Zigaretten, Pommes und Hamburger sind gewiss schädlicher. --Rat 22:51, 9. Jan 2006 (CET)
Ich fand es ganz lustig, daß die Neutralität des Artikels bezweifelt wurde, als nur Fakten drin standen und deshalb unbedingt der Kritik-Abschnitt rein mußte, in dem letztlich nur unbewiesene Behauptungen und aus dem Zusammenhang gerissene "passende" Zitate stehen. In einem der beiden Artikel in der Berufsgenossenschafts-Zeitschrift wird übrigens noch das Beispiel der B404 in S-H erwähnt: Die ist wegen sehr hoher Unfallzahlen als Versuchsstrecke auserkoren worden. Nach dem Aufstellen etlicher Hinweise "Licht an!" ist die Zahl schwerer Unfälle mit Personenschaden um 96% gesunken. Dieses Ergebnis wird von den Kritikern geflissentlich verschwiegen. Ebenfalls nicht erwähnt wird, daß unbeleuchtete Zweiradler und Fußgänger bevorzugt in der Dämmerung, im Dunklen und beim Rechtsabbiegen plattgemacht werden. Da ist jedoch in ersteren Fällen eh Lichtbenutzung vorgeschrieben, beim letzteren aber ist der geneigte Autofahrer in der Regel nicht geblendet, sondern blind unaufmerksam -- Smial 00:38, 10. Jan 2006 (CET) PS: Sollte man nicht im Zuge einer Renovierung Licht am Tag gleich mit einbeziehen?
Nun ich kenne den Originalartikel ja nicht, ging ja darum, dass es angeblich so ein industriegesteuerter Artikel war mit Link auf nen Hersteller - das müsste natürlich nicht sein. Was ebenfalls fehlt in der Geschichte sind die "berühmten" Alleen, vor allem im Osten, wo teilweise ja jetzt schon Lichtpflicht ist. Wer auf so einer Allee (und zwar insbesondere bei knallendem Sonnenlicht) gefahren ist, weiß, dass es selbstmörderisch ist, dort kein Licht zu haben. Könnte man auch erwähnen. Zu dem anderen Artikel Licht am Tag - meines Erachtens gehört diese ganze ideologische Diskussion (die man nicht gänzlich unerwähnt lassen sollte, aber nicht ganz so dümmlich wie jetzt) dort hinein. Das Tagfahrlicht ist ja die rein technische Einrichtung. Ich würde persönlich den ganzen Text in Licht am Tag packen und einen Redirect vom Tagfahrlicht machen - denn die Technik an sich (getrennte Lichter, weniger Verbrauch, ohne Rücklichter etc.) ist ja in einem Satz erzählt. Sprich: Verschiebt man die Kritik und die Diskussion über "Licht am Tag" in diesen Artikel, wäre der Tagfahrlicht-Artikel viel zu kurz. Deine Meinung? --Coredump 18:14, 11. Jan 2006 (CET)


So, ich hab's versucht ;-) -- Smial 11:32, 27. Jan 2006 (CET)

Tagfahrlicht und Licht am Tag - Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Artikel sind jetzt zusammengelegt worden, sind aber doch zwei grundverschiedene Begriffe. Das Tagfahrlicht ist eine rein technische Angelegenheit, während das Licht am Tag eine rein rechtliche Frage, die auch u. a. durch das Tagfahrlicht gelöst werden kann - also ganz verstehe ich die Zusammenlegung nicht. --K@rl 11:40, 27. Jan 2006 (CET)

siehe Anschnallpflicht, Gurtpflicht und Sicherheitsgurt bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_zum_gleichen_Thema#10._Januar -- Smial 14:20, 27. Jan 2006 (CET)
Bin auch für das Zusammenlegen (siehe oben) - mein Vorschlag wäre aber gewesen, die Artikel unter "Licht am Tag" zusammenzufassen, da ich die technischen Lösungen (nämlich das Tagfahrlicht) wesentlich geringer werter als die rechtliche Situation. Deswegen wäre das (technische) Tagfahrlicht auch eher nur ein Absatz in einem Artikel Licht am Tag - und zwar deshalb, weil für die technischen Aspekte ein eigener Artikel eigentlich zuviel ist. Aber mei - kann mit der Lösung jetzt auch leben. --Coredump 19:13, 30. Jan 2006 (CET)
Nuja, deshalb hatte ich die Rechtsgeschichten nach vorne gesetzt, die Technik in die Mitte und die Kritik ans Ende, mir schien das so am sinnvollsten. -- Smial 19:33, 30. Jan 2006 (CET)
Klar - mit der Aufteilung bin ich ja auch einverstanden. Nur ist der Hauptartikel ja jetzt Tagfahrlicht und nicht Licht am Tag - rein von der Gewichtung müsste aus meiner Sicht eher (das rechtliche) Licht am Tag sein. Aber ich bestehe nicht auf eine Änderung ;) --Coredump 19:51, 30. Jan 2006 (CET)
würde ich auch so sehen, dass Licht am Tag ein Überbegriff und Tagfahrlicht nur ein Teil oder Detailsaspekt vom ganzen ist. --K@rl 19:59, 30. Jan 2006 (CET)
Nun denn, ich habe keine Besitzansprüche an der Artikelserie, wenn jemand das ringtauschen will, mag er es gerne tun. Falls jemand das wieder (diesmal sinnvoll!) aufteilen möchte: Auch gut. ABer dann muß in jedem Fall eine BKL her, damit nicht wieder zwei vermischte Sachen dabei rauskommen. Aber dann müßte das von der Logik her /eigentlich/ auch für alles rund um die Gurtpflicht gemacht werden, woran ich mich orientiert hatte. Auch dort verweisen, wie schon angedeutet, die "rechtlichen" Lemmata auf die technische Einrichtung -- Smial 16:32, 8. Feb 2006 (CET)
Man könnte eigentlich die Überarbeitungsvorlage aus der Seite nehmen, oder?--Coredump 23:02, 16. Feb 2006 (CET)
Nach den Wogen der Zustimmung hier hab ich es mal entfernt.--Coredump 17:44, 21. Feb 2006 (CET)
*lach*. Ich wische dann mal die übergeschwappte Zustimmung auf ;-) -- Smial 19:05, 21. Feb 2006 (CET)

Ich weiß dass die Diskussion schon einmal erfolglos war, nur der Artikel ist in der Zwischenzeit ja ganz schön gewachsen - auch zu Ungunsten vom Tagfahrlicht. Es steht in dem Artikel technisch zwar über das Tagfahrlicht drin. Aber das rechtliche, was ja den ganzen Bereich Licht am Tag betrifft, überwiegt in der Zwischenzeit. Also der Artikel gehört entweder auf einen richtigen Namen z. Bsp. Fahren mit Licht am Tag verschoben oder der Artikel geteilt. Wie der Artikel jetzt steht hat er eigentlich die Benotung Themaverfehlung :-( --K@rl 16:25, 5. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich stelle auch fest, daß es in diesem Artikel munter durcheinandergeht. Die techische Einrichtung "Tagfahrlicht" einerseits und das Mitlichtfahren andererseits. Das muß klar getrennt werden. Mit Licht fahren kann man ja auch durch banales Einschalten des Abblendlichtes, und in der Tat kritisieren einige ja, daß durch die Ausstattung mit Tagfahrlicht mitunter die Rücklichter zu spät eingeschaltet werden. Ob nun die beiden Dinge jeweils einen eigenen Artikel verdienen, sei dahingestellt, aber solange beide Dinge in einem Artikel zusammengefaßt sind, muß doch jederzeit klar sein, welche Vorteile oder Kritikpunkte nun auf das Mitlichtfahren und welche auf die Ausstattung mit speziellem Tagfahrlicht zu beziehen sind.
Wenn ich etwa lese, in einigen Ländern sei Tagfahrlicht vorgeschrieben, so halte ich das für ein Gerücht. Mag sein, daß in diesen Ländern während der Fahrt stets das Licht eingeschaltet sein muß; deswegen aber an seinem Fahrzeug Tagfahrlichter führen zu müssen, ist sicherlich nicht vorgeschrieben.--Apothekenschlumpf (Diskussion) 13:19, 14. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Griechenland, Portugal[Quelltext bearbeiten]

http://www.osram.de/produkte/automobil/lightatday/faq.html "Griechenland, Portugal Hier wird innerhalb der Städte das Fahren mit Fahrlicht am Tag durch die StVO verboten."

Und wenn ich es nicht abschalten kann weil das Auto aus Schweden stammt? (ein Volvo eines Freundes hatte das so geschalten, war aber ein altes Auto). Was ist eigentlich der Grund fuer diese Regelung in Griechenland und Portugal? --Stefbuer 07:55, 12. Jul 2006 (CEST)
Das sollte bei Urlaubsfahrten kein Problem sein. Briten müssen das Lenkrad bei Reisen auf den Kontinent ja auch nicht auf die andere Seite umbauen. Möglichweise ist es hilfreich, sich ein paar erklärende Sätze in der Landessprache zurechtzulegen, um einem Knöllchen zu entgehen? -- Smial 11:52, 12. Jul 2006 (CEST)
Auf der referenzierten Seite steht übrigens nichts mehr von Portugal, d.h. hier wurde diese Regelung wohl abgeschafft. [hier] steht, dass es dort die Regelung auch in Griechenland nicht mehr gibt. Jetzt wäre es natürlich praktisch, wenn jemand die tatsächlich Rechtslage einschätzen könnte. Ein Schwede in Griechenland bekommt aber sicher keine Probleme. Allerdings könnte es bei strenger Auslegung vielleicht so sein, dass man als Schwede die Scheinwerfer abkleben muss - so wie die Briten ja die ihren auch teilweise abkleben, um die Blendwirkung zu verhindern. --Coredump 16:42, 13. Jul 2006 (CEST)
Der Standard (österreichische Zeitung, URL:http://derstandard.at/Text/?id=2514141) sagt zu Griechenland folgendes: "Autofahrer, deren Auto mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, müssen in Griechenland tief in die Brieftasche greifen, denn die Strafe kann bis zu 70 Euro ausmachen. Für Touristen, die ihren Urlaub mit dem Auto antreten, ist das bitter, denn Griechenland rangiert auf Platz vier der zehn beliebtesten Auto-Urlaubsreiseländer, gefolgt von Kroatien, Italien und Deutschland." der ÖAMTC (http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1120577.html) spricht hingegen von Entwarnung:
"Mein Auto hat Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung aus- und einschaltet. Muss ich das vor dem Griechenlandurlaub wieder umstellen lassen, um nicht bestraft zu werden?" Keine Strafen bei Licht am Tag Ein klares Nein ist die Antwort der ÖAMTC-Juristen und der Clubtouristik. Kurz vor ihrer Urlaubsfahrt haben sich in den vergangenen Tagen zahlreiche verunsicherte Autofahrer an den Club gewendet. Entgegen anders lautender Informationen, denen zufolge Lichtfahrer in Griechenland mit Strafen bis zu 70 Euro rechnen müssen, gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die das Fahren mit Licht am Tag ausdrücklich verbietet. Das zuständige griechische Ministerium für öffentliche Ordnung hat bestätigt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die das Fahren mit Licht am Tag ausdrücklich verbietet. Es ist jedoch vorgesehen, dass nach Sonnenuntergang mit Licht gefahren muss. Strafen für Blender Wer allerdings andere blendet, weil er mit falsch eingestelltem Licht unterwegs ist, muss sehr wohl mit einer Strafe oder Ermahnung rechnen. Das gilt im übrigen auch für Autofahrer in Österreich. Auch bei uns müssen Blender oder Einäugige mit einem Organmandat in der Höhe von 21 bis 35 Euro rechnen. Nach der ÖAMTC-Intervention wurde seitens des Ministeriums für öffentliche Ordnung die Versendung eines Rundschreibens an alle griechischen Polizeistellen in Aussicht gestellt. Mit diesem Schreiben soll Klarheit geschaffen werden und Bestrafungen der Vergangenheit angehören." --Funzt.net 13:18, 7. Okt 2006 (CEST)
Der Vollständigkeit halber sei noch http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1100083&menu_active=44 erwähnt, das explizit davon spricht, dass es zwar direktes Gesetz dafür gibt, Bestrafungen aber offensichtlich stattgefunden haben. Wenn nun das "Blenden" dort so streng ausgelegt wird (und eine Blendwirkung kann zumindest beim Abblendlicht nie vermieden werden), handelt es sich ja wiederum doch um ein faktisches Verbot. Falsch eingestellte Scheinwerfer hingegen dürften in keinem Land erlaubt sein, nicht nur in Griechenland. Der vermutlich passendere Artikel ist übrigens http://www.arboe.at/209+M54da3b315c2.html (auf den sich der Standard bezieht), und da heißt es: "Wer mit Licht am Tag fährt und andere Verkehrsteilnehmer blendet riskiert Geldstrafe. Urlauber aufgepasst! In Griechenland kann "Licht am Tag" teuer zu stehen kommen, warnt die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats Dr. Barbara Auracher-Jäger. Zwar gibt es - entgegen anders lautenden Informationen - kein griechisches Gesetz, das Licht am Tag ausdrücklich verbietet. Wer aber mit Licht am Tag unterwegs ist und dabei andere Verkehrsteilnehmer blendet, riskiert eine Geldstrafe, die stolze 70 Euro ausmachen kann. Besonders problematisch ist die Situation für all jene Autofahrer aus Österreich, die sich wegen der neuen Lichtpflicht das Abblendlicht automatisch an die Zündung haben koppeln lassen und ihre Lichter nun beim besten Willen gar nicht ausschalten können. "Es heißt zwar, dass die griechische Behörden in solchen Fällen angehalten sind, eine gewisse Toleranz walten zu lassen. Aber geregelt ist das nicht"", fügt die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats hinzu. Dr. Barbara Auracher-Jäger: "Für zusätzliche Verwirrung sorgt, dass manche Informationsquellen in Griechenland - etwa ein Autofahrerklub vor Ort oder die Botschaft - die eigenen Gesetzesbestimmung so interpretieren, als gäbe es de facto ein Licht-am-Tag-Verbot." Griechenland ist nicht irgendein Land, sondern rangiert auf Platz vier der zehn beliebtesten Auto-Urlaubsreiseländer, gleich nach Kroatien, Italien und Deutschland.Für den ARBÖ zeigt die griechische Licht-Misere Vorgangsweise einmal mehr auf, wie dringend "Licht am Tag" eine europaweit einheitliche Lösung braucht. "Es geht nicht an, technische Neuerungen wie das Tagfahrlicht in einem Land vorzuschreiben und im nächsten zu verbieten! Licht am Tag schreit geradezu nach einer europaweit einheitlichen Lösung", so Dr. Auracher-Jäger." Also ist die Situation doch offensichtlich so, dass es zwar kein ausdrücklich Gesetz gibt, aber ein de-facto-Verbot. Es erscheint außerdem unwahrscheinlich, dass das Schreiben, das der ÖAMTC angeblich bewirkt hat, sowohl bei jeder Polizeistation ankommt als auch gelesen und beachtet wird. Angesichts der Tatsache, dass man die 70 EUR vermutlich direkt bezahlen muss und es recht aufwändig ist, das im Ausland wieder zurückzuklagen, halte ich die Diskussion doch für reichtlich akademisch. --Coredump 18:03, 7. Okt 2006 (CEST)
Und noch eine Ergänzung: Laut Auskunft der Botschaft Griechenlands in Deutschland ist das Fahren mit Licht am Tag verboten. --Coredump 13:04, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Auswirkungen in Norwegen[Quelltext bearbeiten]

Laut Artikel stieg die Zahl der Verkehrstoten in Norwegen: 7,7% (1985), 20,2% (1986), 3,8% (1987).

Laut Artikel sank die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland: 11,8% (1985), 11,7% (1986), 21,2% (1987).

Nach OECD Gesundheitsdaten 2005 veränderten sich die absoluten Zahlen jedoch wiefolgt:

Norwegen 1984-1987: 445, 434, 486, 419

Deutschland 1984-1987: 10.090, 8.284, 8.840, 7.854

Wie erklären sich nun die Werte des Artikels? Für mich schwanken die Werte der absoluten Verkehrtoten, sowohl in Norwegen, als auch in Deutschland. Ein klares Muster, wie im Artikel beschrieben (Norwegen steigend, Deutschland rückläufig), ist für mich nicht zu erkennen. Erstrecht kann ich die erwähnten prozentuallen Veränderungen beim besten Willen nicht erkennen. --M.L 17:18, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Werte wurden von Benutzer:Horst Pansen mit der Quellenangabe "(WAMS Nr. 14 2.April 2006 Motor)" eingefügt. Ich habe erfolglos versucht, andere als die angegebene Quelle zu finden, konnte die Angaben aber nicht mit konkreten Zahlen widerlegen, also habe ich das zu dem Zeitpunkt dringelassen. Hast Du für die von Dir angegebenen Zahlen nachprüfbare Quellenangaben? Möglichst auch für andere Länder und Zeiträume? Dann her damit - ich hasse Zahlenspielereien, bei denen wenige Werte herausgepickt werden, um tendenziös /irgendetwas/ zu "belegen". -- Smial 17:59, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist es Unsinn, 3 Zahlen herauszupicken und daran eine Tendenz ablesen zu wollen - dazu müsste man untersuchen, ob zur gleichen Zeit andere Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Aufklärung der Bevölkerung, technischer Fortschritt etc.) stattgefunden haben, die ebenfalls zu einer Senkung der Zahl der Verkehrstoten führen können. Ausschließlich gerade die WAMS als Quelle anzugeben, erscheint mir auch etwas fahrlässig. Ein Vergleich nur mit einem Land ist natürlich ebenso unsinnig. Ich würde dafür plädieren, den angegebenen Absatz herauszunehmen. Wenn schon Kritik am Tagfahrlicht (die ja durchaus berechtigt sein kann), dann sollte sie seriös sein. Der besagte Abschnitt ist es jedenfalls nicht. --Coredump 18:47, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Meine Daten haben ich aus einem Tabellendokument das ich vom deutschen Statistischen Bundesamt erhalten habe. Dieses bezieht sich dabei auf die OECD Gesundheitsdaten 2005. Diese sind soweit ich es erkennen konnte leider nicht im Internet zugänglich. Da ich nicht alle Daten hier veröffentlichen wollte (nimmt einfach zuviel Platz ein), habe ich mich hier auf diese wichtigen beschränkt. Das Tabellendokument enthält die Zahlen von Norwegen, Deutschland, Österreich und der Schweiz für die Jahre 1980 bis 2002 (Norwegen), '01 (D), '03 (A) bzw. '94 (CH). Ich würde ebenfalls dafür stimmen den fraglichen Teil aus dem Artikel zu entfernen. --M.L 21:23, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
@Benutzer:M.LFalls das in meinem Beitrag nicht deutlich wurde - ich gebe dir natürlich völlig Recht; sprich: Deine Zweifel an der derzeitigen Version des Artikels sind berechtigt :) --Coredump 14:46, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
ebenfalls @M.L.: Könntest du die Tabelle des Bundesamts für Statistik öffentlich zugänglich machen? Die Zahlen würden mich auch in anderem Zusammenhang interessieren. -- Smial 14:53, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Mir ist leider nicht bekannt ob es mir erlaubt ist die eigentlich kostenpflichtigen Daten der OECD hier zu veröffentlichen. Daher werde ich diese erstmal nicht veröffentlichen. Informationen über die Zahl der Vekehrstoten erhält man auch bei der WHO (leider häufig erst ab den 90iger Jahren) und bei destatis selbst (Verkehrsunfälle - Zeitreihen 2004, ~6MB (internationale Zahlen zufinden in Tabelle 9, leicht abweichend von dennen der OECD)). --M.L 16:16, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Bei kostenpflichtigem Material wird es nicht gehen, klar. Thx für die anderen Links, schaue ich mir an, wenn mehr Zeit ist. -- Smial 17:23, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den fraglichen Absatz nun ersteinmal entfernt. Im Artikel selbst ist ja auch die Rede von positiven Auswirken, gerade in Norwegen (Schweizer Studie). --M.L 15:34, 10. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Weitere Quellen (Sammlung)[Quelltext bearbeiten]

Tagfahrlicht und Verkehrssicherheit, Kurzfassung eines Referats aus 2000

Artikel in der WAMS vom 2.4.2006, ich kann nur empfehlen, den mal /genau/ zu lesen. -- Smial 20:05, 25. Apr 2006 (CEST)

So, ein Teil des Unsinns aus der WAMS wurde ja schon entfernt, ich ch habe jetzt mal noch den kompletten Teil "Materialkosten" herausgenommen. Bitte erst wieder einstellen, wenn die enthaltenen Daten korrigiert sind: Die Brenndauer wird nicht verfünf-, sondern vervierfacht. Die Kosten für die verschiedenen Glühlampen stehen im WAMS-Artikel und wurden falsch in die Wikipedia übernommen. Abgesehen davon sind die Glühlampenkosten deutlich zu hoch. Immerhin wurde die unsinnige Rechnung des Glühlampentauschs beim Golf IV weggelassen - auch dort sind die Kosten deutlich zu hoch. Das Zitat vom ADACler und die angeblichen Daten sind von der ADAC-Seite; dort ist interessanterweise auch die Zeitdauer angegeben, die etwa der Wechsel beim Golf IV dauert. Für 18 Minuten nimmt keine Werkstatt der Welt 140 EUR (abzügl. Materialkosten). Googelt man nach diesem Thema, wird man außerdem feststellen, dass es sich hierbei um eine Empfehlung von VW handelt, die Lampen aber sehr wohl selbst gewechselt werden können. Die Lebensdauer von Xenon-Lampen ist ebenfalls (warum wohl?) falsch angegeben, sie halten 4-5 Mal so lange wie eine normale Glühlampe. Der Preis einer Xenonlampe ist ebenso überhöht, eine kurze Recherche ergab einen Preis von etwa 33 EUR. Natürlich wird die Xenon-Lampe mit ihrem geringeren Verbrauch auch nicht in der Rechnung berücksichtigt.

Es soll genug Autofahrer geben, die einen Lampenwechsel nicht allein vollziehen können egal bei welchem Model. Für 33€ wird man in aller Regel keine Xenonlampe erhalten, beiweitem nicht, auch ist der Wechsel eines solchen Brenners nicht jedermann empfohlen, wir reden hier nicht von einer Glühbirne. Im Endeffekt wird man sich auf die unscharfe Feststellung beschränken müssen, dass mit der Einschaltdauer grundsätzlich der Verschleiß steigt und dies daher nicht umsonst zu haben ist, was auch immer es im Einzelfall kosten mag.

Energie/Spritverbrauch?[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es schön, wenn jemand vom Fach da mal praktische Vergleichswerte (bzw. Relation) wie Klimaanlage, falschen Reifendruck oder Dachgepäckträger mit einarbeiten könnte. --Kantor.JH 21:32, 2. Jun 2006 (CEST)

Ich kann diesen Wunsch zwar einerseits nachvollziehen, bitte aber andererseits um Vorsicht. Absolute Werte (sofern sie denn überhaupt zweifelsfrei vorliegen) sind meiner Meinung nach sinnvoller, als diese in Relation zu anderen Verbrauchern zu stellen, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Natürlich verbaucht z.B. eine Klimanlage deutlich mehr Kraftstoff als div. andere zusätzliche Verbraucher (wieviel sie nun tatsächlich verbraucht ist auch ein unendliches Thema)aber deshalb muss man ja nicht unrefektiert alles einschalten, was weniger verbraucht. Man kann alles relativieren.

Spritverbrauch für OMA[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel geht es zu kompliziert her. Liter, Gramm, g/kWh, g/h, l/h, l/100km werden diskutiert. Werte in % Mehrverbrauch wären besser für meine OMA und lassen sich leicht ableiten. Ich komme auf < 0,5% für LED. --Hans Eo (Diskussion) 15:56, 2. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Lebensdauer Xenon-Verschaltgeräte[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Info, daß Xenon-Steuergeräte nur halb so lange halten wie die Brenner, für unsachlich.

1. Stammt diese Info von einer Seite die spezielle Tagfahrlichtschaltungen verkaufen will

2. Sollten aktuelle Vorschaltgeräte durchaus langzeitstabil sein - im Gegensatz zu den Brennern, die eine im Autoleben durchaus relevante MTBF haben

3. Hängt die Lebensdauer des Xenon-Systems auch viel von der Betriebsweise ab - Bei Fahrtantritt als Tagfahrlich die Xenons einzuschalten und bis zum Fahrtende leuchten zu lassen, dürfte sie weniger schädigen als sie z.B. im Stadtverkehr bei jedem Tunnel ein- und wieder auszuschalten. Gerade Heißstarts, also das Wiedereinschalten nach kurzer Betriebspause, belasten das System enorm. 85.181.108.64 5. Okt 2006, 15:47 (sig nachgetragen -- Smial 16:05, 5. Okt 2006 (CEST))

Praxis: Citroen C5 aus 2001 mit Xenon-Abblendlicht erhielt im Dezember 2014 zwei neue Brenner (der rechte war ausgefallen). Das Abblendlicht wird mittels Lichtsensor automatisch ein- und ausgeschaltet, was daher auch tagsüber regelmäßig vorkommt (unter Brücken und dergleichen). Beide Vorschaltgeräte funktionieren noch heute. --87.163.67.234 18:44, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Begriff "Lichtdruck"[Quelltext bearbeiten]

Nach meinen Kenntnissen im Fach Lichttechnik muss in diesem Artikel anstatt "Lichtdruck" der Begriff "Lichtstärke" verwendet werden.

Wird in der technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) wirklich der Begriff "Lichtdruck" verwendet?

--84.174.159.109 17:59, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

da hast du völlig recht. habs geändert ;) Funzt.net 18:25, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Betrifft: Ähnlich wie die Einführung der Anschnallpflicht in den 1970er Jahren ... oder des Airbags ist auch das Fahren mit Licht am Tag umstritten, weil eine Erhöhung der Sicherheit nicht messbar ist, sondern allenfalls anhand statistischer Daten vermutet werden kann. Ich habe diesen Absatz als NPOV markiert, denn bei Airbag und Sicherheitsgurt wurde ja inzwischen hinlänglich bewiesen, dass der Nutzen weitaus höher ist als die davon ausgehende Gefahr. Dieser Beweis steht beim Tagfahrlicht wohl noch aus. --Siehe-auch-Löscher 17:09, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe zwar den Abschnitt nicht geschrieben, aber wie du richtig schreibst zwischenzeitlich, während im Absatz bei der Einführung in den 1970er Jahren steht. Somit stimmt ja beides. Außerdem steht je es ist umstritten und das war es damals tatsächlich, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Also ich finden den Absatz wirklich nicht NPOV --K@rl 17:18, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Du stellst es in eine Reihe von Beispielen, bei denen die Skeptiker eines besseren belehrt wurden. Man könnte es ebenso mit dem Kurvenlicht vergleichen, dass sich seit Jahrzehnten nicht durchsetzt. Das Tagfahrlicht ist ja keine bahnbrechende Erfindung, sondern eher ein gesetzliches Problem, dass seit Jahrzehnten bekannt ist. --Siehe-auch-Löscher 20:19, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]
Sorry, ich habe das oben ausgebessert - ich war nicht der Autor. :-( Aber über solche Diskussionen über das Kurvenlicht kann ich mich nie erinnern. Ich weiß nur dass sie Citroen als einer ersten gehabt haben dürfte. (habe den Artikel nicht gelesen ;-) Der ursprüngliche Titel war auch Licht am Tag, erst dann kamen so viele Sachen dazu dass er umbenannt wurde und man beide Sachen reinpacken wollte. Bei den Sicherheitsgurten war es auch nicht die Erfindung, die gabe es im Flugzeug schon lange - sondern die Fragen, wie schaut es bei Fahrzeugbrand etc. aus. Ich kenne selbst Unfälle als ehem. Sanitäter, wo jemand 100 % tot gewesen wäre, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Auch hier zählen nur die Statistiken für + und -, wobei ich selbst Befürworter von Gurten genauso wie Licht am Tag bin. Aber das ist meine Meinung --K@rl 20:32, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Vergleich einfach rausgenommen, und bei der Gelegenheit noch ein paar Wikilinks gesetzt. Der Artikel sieht etwas "gewachsen" aus. Die Struktur könnte noch etwas vereinfacht werden, die Substanz ist ziemlich gut. Warum geht eigentlich bei der Fahrlichtschaltung die Armaturenbeleuchtung an? --Siehe-auch-Löscher 08:41, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Mein lieber Freund und Kupferstecher!
Sei Dir bitte im Klaren, daß man sehr vorsichtig sein sollte mit der Bezeichnung "Vandalismus" (Siehe auch Wikipedia:Wiederherstellen)! Ich lasse mich von Dir nicht als Vandalen beschimpfen. Wie aus hieraus hervorgeht (was von mir durchaus begründet war, nämlich in der Zusammenfassung, wo es hingehört), gehören keine Links von kommerziellen Seiten in die Weblinks oder eine Unterkategorie! Die Wikipedia ist schließlich kein Branchenbuch. Und in Zukunft solltest Du, statt andere Leute als Vandalen hinzustellen, vielleicht besser selbst den "ersten Schritt" tun und etwas auf die Diskussionsseite schreiben.
Es grüßt Haberlon ?! 12:32, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Vandalismus ist eine normwidrige Zerstörung, die hier durch eine ungerechtfertigte Entfernung von Artikelpassagen zustande kommt. Ich möchte Dich daher bitten Deine privaten Interpretationsversuche der Wikipediarichtlinien nicht zu missbrauchen. Wenn Du hier glaubhaft erörtern kannst, wo bitte in der von Dir gelieferten Richtlinie ein Nennverbot von Herstellern auftauchen soll, dann sei Deine Änderung gerechtfertigt. Allein der Grund, dass sich der Hauptartikel mit einer kommerziell erwerbbaren Sache beschäftigt, stellt nicht die Rechtfertigung, dass Hersteller nicht genannt werden dürfen, denn jeder Hersteller egal von welchem Produkt betreibt damit sein kommerzielles Bestreben. Deine "ich lösch mal einfach"-Einstellung ist für völlig untragbar und nicht nachvollziehbar. Ich frage mich, ob Du bei den Wikipediaartikeln "Bosch", "Siemens", "BMW", "Audi" & Co. auch die Unternehmenshomepages (die definitiv einen kommerziellen Hintergrund haben) auch flächendeckend entfernen willst...
Ich werde die Änderungen erneut rückgängig machen. Bevor hier nicht sauber und neutral begründet wird, warum zu Artikeln käuflicher Dinge keine Hersteller eben jener verlinkt werden dürfen, betrachte ich jede eigenmächtige Entfernung von Abschnitten der Artikel als Vandalismus.
Übrigens: Ich bin schon der Meinung, dass Artikel nicht einseitig auf EINEN Hersteller zugeschnitten werden sollten, so wie es beim "Tagfahrlicht" lange auf den Hersteller "Hella" war. Die einzige vernünftige Abhilfe stellt hier jedoch die Herstellung Vielfalt dar - sprich, dass ein möglichst umfangreiches Bild des Herstellerspektrums geboten wird. Diesbezüglich bitte ich Dich mal andere Artikel wie beispielsweise Autoreifen oder Automobil zu sichten.
Eine gegenteilige Schlussfolgerung müsste eine flächendeckende Bereinigung der Artikel von Herstellern, Komsumprodukten, Markennamen etc. der Wikipedia sein. Funzt.net 13:36, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Du bist mir einer. Wirfst mir vor, "nicht sauber und neutral" zu begründen, wobei Du es doch warst, der ohne Begründung die Hersteller wiederhergestellt hast.
Ich werde Deine Änderungen vorläufig nur deshalb nicht rückgängig machen, um einen Edit-War zu vermeiden. Vielleicht solltest Du Dir mal WP:GGAA zu Gemüte führen. Ich beschimpfe Dich schließlich auch nicht als Vandalen, nur weil Du gänzlich ohne Begründung die Hersteller wiederherstellst. Deine "das stell' ich einfach mal wieder her"-Einstellung ist übrigens völlig untragbar :P
Auf WP:WEB findest Du folgende Zeile: Keine Werbelinks wie z. B. Webshops.. Besonders zu beachten ist bei diesem Thema WP:WWNI. Ich zitiere: Wikipedia ist keine Werbeplattform, Wikipedia ist kein allgemeines Firmenverzeichnis., Wikipedia ist keine Linksammlung.. --Haberlon ?! 13:57, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Richtlinien lassen sich nicht totdiskutieren. Entweder findest du dich damit ab, dass allgemeine (nicht der Link zu VW auf VW) Herstellerweblinksammlungen nicht akzeptiert werden oder du solltest deine Mitarbeit in diesem Bereich einstellen. Du erfindest nicht das Rad neu, wenn du dich über unsere Weblink-Richtlinien echauffierst. Gruß, --Leipnizkeks 16:08, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
ich bin zwar nicht der meinung, dass die wikipediarichtlinien euer verhalten decken, da diese einen ganz anderen inhalt und hintergrund haben (der euch entweder verborgen geblieben ist oder von euch mutwillig ignoriert wird), aber ich begrüße es, dass ihr nun wenigstens konsequent seid und ALLE hersteller entfernt anstatt wie vorher HELLA eine sonderstellung zuschanzt! so wie ich den letzten post verstehe ist es nach des schreibers meinung unzulässig eine liste von herstellern ins netz zu verlinken. es soll aber schon zweckmäßig und regelkonform sein, wenn man zu jedem tagfahrlichthersteller einen wikipediaartikel generiert, welcher dann jeweils einen herstellerweblink enthält und im tagfahrlichtartikel eine wikipedia-interne linkliste aller artikel der tagfahrlichtherstellern erstellt. *ironiemodus an* leute, ihr habt den tiefgreifenden sinn der wikipedia wirklich verstanden, kompliment... das sorgt nicht nur für hohen informationsgehalt und orientierung, sondern auch für minimalen speicherbedarf und beste serverperformance ;) *ironiemodus aus* vielleicht solltet ihr demnächst auch bei Kamelopedia schreiben, eure weltanschauung bietet durchaus nennenswert humoristisches potential. Funzt.net 19:54, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Mehrverbrauch absolut[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mich entschlossen den letzten Abschnitt zu entfernen, wo es um absolute Zahlen zum Mehrverbrauch geht. Grund sind Fahrversuche, die zeigen das es keinen Mehrverbrauch gibt, weil die Fahrzeuge besser gesehen werden und weniger häufig abbremsen müssen. Andere Befragungen zeigen, das Vielfahrer bereits heute immer mit Licht fahren, so das gegebenenfalls bis zu 70% der gefahrenen km mit Licht getätigt werden. Eine wirklich fassbare Aussage ist im Moment nicht möglich. -- Harz4 15:56, 9. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

dann würde ich vorschlagen, dies doch so in den artikel einzupflegen. wenn du die ÖAMTC quelle rausnimmst müsstest du dann aber bitte auch die deutsche quelle entnehmen, die von +0,2L/100km ausgeht. besser wäre jedoch die aussage wie sie vorher war zu belassen. die zahlen müssen ja nicht fix bleiben, sondern gern die vielfalt der meinungen wiederspiegeln. also pro/contra schätzungen beinhalten. ich denke der kern der aussage sollte doch sein, dass kleinvieh auch mist macht. auch wenn jeder autofahrer bei im mittel 15000km p.a. beispielsweise nur 0,1L/100km spart, sind dies schnell mal 0,5 Mrd. liter kraftstoff / 1 mio. tonnen CO2 die pro jahr gespart werden könnten. Funzt.net 10:51, 10. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe die Betrachtung des spezifischen Verbrauches eines modernen Dieselmotors hinzugefügt und hoffe so, das man damit das Thema mit einer etwas besseren Qualität angreifen kann. Ein LKW-Diesel leigt vielleicht noch etwas besser. Der Lichtmaschinenwirkungsgrad muss natürlich auch noch einfließen, aber irgentwo sollte auch Schluss sein. Ein durchschnittlicher Fahrer wird den Mehrverbrauch kaum direkt nachweisen können. -- Harz4 16:00, 12. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Nichterkennbarkeit von Fußgängern/Radfahrern[Quelltext bearbeiten]

Tagfahrlicht dient ausschließlich, oder fast ausschließlich dazu, potentiell gefährdende Fahrzeug nicht zu übersehen. Es geht also ausschließlich um den "schnellen" Verkehr, hier insbesondere auf der Landstraße. Das die "schwachen" Teilnehmer gefährdet werden oder gar eine Blendung des Gegenverkehrs erfolgt ist blanker Unsinn und konnte nicht auch nur ansatzweise nachgewiesen werden. -- Harz4 12:10, 23. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Viele argumentieren damit, daß nichtbeleuchtete Objekte aus dem Blickfeld rücken da die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers auf das Licht gelenkt wird. Ich finde das Unsinn, denn auch als Fußgänger/Radfahrer habe ich durch das Licht des Autofahrers den Vorteil, daß ich ihn früher sehe. --Haberlon ?! 18:32, 23. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Tagfahrlicht - nur vorne?[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage: Bedeutet das (in meinem Fall für Österreich), dass das beim Tagfahrlicht nur die Front des Fahrzeugs beleuchtet sein muss? Ich bin vor kurzem mit einem 5er Golf gefahren, der ein automatisches Tagfahrlicht besitzt, wobei nur vorne beleuchtet wird, das heck jedoch finster bleibt.

--62.47.1.181 20:22, 19. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Also bei Audi leuchtet es wirklich nur vorne, wobei es bei den neuen BMWs (3er Coupe, Cabrio, Facelift 1er, Facelift 5er und neuer X5) auch hinten leuchtet.

--Colorin 08:46, 26. Jul. 2007 (CEST)

Das ist einfach zu erklären: Wenn das Fzg. ein als Tagfahrlicht zugelassenes Licht hat, benötigt es nicht das Heck mit leuchten zu lassen (siehe Audi A6/A8). Wird eine andere Funktion als Tagfahrlicht oder besser gesagt als "Licht zum Fahren am Tage" genommen, so muß auch das Heck mit leuchten.

Pack mal die Glaskugel ein - es hat einen ganz anderen Grund. BMW läßt die Heckleuchten gedimmt mitbrennen, weil man das TFL nicht nach deutschem, sondern nach EU-Recht konzipiert hat. Dieses sieht vor, dass in Ländern die tagsüber Abblendlich vorschreiben auch Tagfahrlicht alternativ genutzt werden kann, wenn eine Rundumbeleuchtung gewährleistet ist. Thomas Merbold 10:03, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Der dargestellt RS4 hat zwar Tagfahrlicht, aber das was da leuchtet ist meines Erachtens nur das Standlicht. Das Tagfahrlicht leuchtet zwar an der gleichen Stelle aber viel heller.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von LunaticTazz (DiskussionBeiträge) 5:03, 12. Jun 2007) Leipnizkeks 15:55, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Tagfahrleuchten[Quelltext bearbeiten]

Den Abschnitt Tagfahrleuchten gibt es zweimal, allerdings mit unterschiedlichem Inhalt. Ich denke, das sollte mal geändert werden, oder? --Pohli 10:32, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwirrende Tabelle und Karte[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Abschnitt Rechtsvorschriften findet sich eine große Tabelle über die Situation in den verschiedenen europäischen Ländern. An sich ist diese Tabelle auf Grund der Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit ein lobenswertes Beispiel, wie Sachverhalte veranschaulicht werden können.
Dennoch findet sich keine Erklärung, was denn nun ein Haken bzw. ein Kreuz bedeutet. Somit muss sich der Leser selbst erschließen, dass ein Haken eine verpflichtende Vorschrift, ein Kreuz hingegen ein Verbot des jeweiligen Lichts bedeutet (soweit ich das richtig verstanden habe). Ein kurzer erklärender Satz würde genügen.
Bei den Ergänzungen würde ich zudem auf eine eindeutige Handhabung plädieren. Entweder man schreibt bei allen wann und wo es gilt - also auch bei Griechenland - oder man setzt als selbstverständlich voraus (bzw. schreibt es im kurzen Erklärungstext für die Grafik), dass es überall und das ganze Jahr gilt und schreibt dann nur eine Ergänzung, wenn es davon abweicht. Zweiteres würde ich bevorzugen.
--MiRo88 00:38, 3. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Dito oben. In Norwegen müssen doch im Gegensatz zu den anderen skandinavischen Ländern zwingend die Rücklichter ebenfalls leuchten, Somit wäre der Hacken bei Tagfahrlicht falsch oder? 16:05, 28. Feb. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 178.195.222.60 (Diskussion) )

Nach der Abschaffung der Tagfahrlichtpflicht in Österreich ist die Karte Bild:Tagfahrlicht.png nicht mehr aktuell. Vielleicht könnte man sie gemeinsam mit der Tabelle überarbeiten.--Eumeldingens 18:42, 11. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Hab die Grafik bearbeitet und neu online gestellt.--Moe83 16:56, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Warum ist Österreich jetzt wieder heraussen aus der Tabelle, die ja eine Übersicht über die Länder sein soll, nicht nur über jene wo es vorgeschrieben ist. So nimmt jeder an, Ö fehlt halt. --K@rl 17:40, 15. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]


Betr.: TFL in Dänemark

TFL ist meiner Meinung nach in DK auch ohne Einschalten der Rückleuchten zulässig. So jedenfalls interpretiere ich die dänischen Gesetzestexte (Færdselsloven § 33a iVm. BEK 351 vom 11.03.2010, hier 6.12.001 Satz 3). Verbessere, wer kann! (OP, 30.01.2011) (nicht signierter Beitrag von 87.122.49.183 (Diskussion) 18:56, 30. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

Nachfrage: Ich würde gerne das nachprüfen, aber ich finde nur die Bestimmung im 'Færdselsloven (https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=133981#K4), aber nicht die weiterführende Bestimmung (ist ein bekendtgørelse gemeint?).--Hasselaner 21:35, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Anwort dazu: Ich habe noch einmal nachgeschaut, gemeint ist "Bekendtgørelse om detailforskrifter for køretøjers indretning og udstyr" (https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=130888). Es dreht sich lediglich um das Wörtchen "kan" statt "skal". (OP) (nicht signierter Beitrag von 87.122.132.13 (Diskussion) 18:14, 9. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

TFL ab 2011 Pflicht für EU-Neuwagen?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gerade auf einen TV-Beitrag von N24 gestossen, ich glaube vom 18.01.08. Dort wird behauptet, das ab 2011 die Ausrüstung von EU-Neufahrzeugen verpflichtend sei. Auf der Seite des ADAC finde ich aber nichts dazu, obwohl in dem Beitrag ein ADAC-Mitarbeiter interviewt wurde. Weiß jemand näheres??? HoloDoc MHN 11:47, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Es steht Stand Anfang 2007, Quelle: www.daylightrunninglights.com). Das kann nicht ganz stimmen, denn um die Zeit war es in Ö noch vorgeschrieben. --K@rl 13:45, 5. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Halogenlampen nicht dimmen![Quelltext bearbeiten]

Halogenlampen dürfen nicht gedimmt werden, da dies die Lebensdauer erheblich heruntersetz. --91.60.198.169 16:22, 24. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Man sollte die Halogenlampen nicht unter 75% dimmen, sonnst schwärzt sich der Glaskolben innen.91.2.0.91 23:25, 23. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Hö? Hier im Haus brennen Halogenlampen auf 33% heruntergedimmt bald seit 10 Jahren fast nonstop ohne schwarzen Glaskolben und ohne Ausfall. --06:13, 31. Okt. 2010 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.56.84.37 (Diskussion) )

Physikalisch ist das Nichtdimmen/Schwärzung Unsinn. Je höher die Temperatur des Glühfadens, desto mehr Material verdampft und schwärzt das Glas.

Aber das ist TF, streng verboten! Also wartet, bis ein Zitierbarer das so schreibt. --Hans Eo (Diskussion) 17:07, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Gefunden: Bei Glühlampe, Absatz Halogenglühlampe. Da steht alles, ist recht kompliziert. Aber: das ganze Thema Dimmen gehört nicht zum Tagfahrlicht. Diskussion hier ist überflüssig. --Hans Eo (Diskussion) 22:06, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

TFL per Diagnosegerät nachträglich aktivieren[Quelltext bearbeiten]

Hallo, am Beispiel Opel Corsa C habe ich eine Frage. Man kann per Diagnosegerät die Funktion Tagfahrlicht nachträglich aktivieren (siehe hier: http://www.freak0815.de/Fahrzeughilfen/CC/TFL-Prog-RevB.pdf). Dann leuchtet sobald die Zündung an ist das vordere Standlicht und die hinteren Leuchten.

Gilt das dann als Tagfahrlicht? Also legal? Oder ist das trotzdem "fahren mit Standlicht" und damit verboten? Technisch ist es ja immernoch das Standlicht, elektronisch geregelt ist es aber als Tagfahrlicht. (nicht signierter Beitrag von 92.193.91.29 (Diskussion | Beiträge) 22:45, 27. Jul 2009 (CEST))

Link zum ADFC-Standpunkt aktualisiert[Quelltext bearbeiten]

Der Link zur ADFC-Position ging wegen Umstrukturierung der ADFC-Webseite ins Leere, das Dokument war nicht mehr vorhanden. Der ADFC hat's auf meine NAchfrage hin wieder online gestellt unter neuem Link http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Gut-zu-wissen/Tagfahrlicht-fuer-Kraftfahrzeuge---Die-Position-des-ADFC/Tagfahrlicht-fuer-Kraftfahrzeuge --93.203.228.181 10:47, 7. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Energieverbrauch[Quelltext bearbeiten]

"Aktuell erhältliche LED-Tagfahrleuchten haben bei gleicher Lichtausbeute 95 % weniger Verbrauch. Das Kraftstoffäquivalent sinkt so auf einen Wert um 0,01 l/100 km."

In der erwähnten Werbebroschüre von Hella vergleicht Dr. Martin Rode den Verbrauch von LED Tagfahrlicht mit dem Verbrauch von Abblendlicht, Innenbeleuchtung, Kennzeichenbeleuchtung und Rücklicht zusammen und freut sich über 95% Energieersparnis. Von gleichem Lichtstrom (Lichtausbeute ist sowieso das falsche Wort) kann also keine Rede sein. Dr. hin, Dr. her, eine LED die zwanzigmal heller ist wie eine Glühbirne muss erst noch erfunden werden. Der Satz ist komplett falsch und sollte dringend entfernt werden. Auch eine Werbebroschüre sollte nicht zur Wahrheitsfindung herangezogen werden und ist als Quellenangabe ungeeignet. --88.65.106.118 13:48, 10. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Das mit der gleichen Lichtausbeute, obwohl hier Unsinn, stand bis heute immer noch drin. Habe es entfernt. --Hans Eo (Diskussion) 17:11, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Nach wie vor wird LED-TFL mit Halogen-Scheinwerferlicht verglichen. Das ist ein Äpfel mit Birnen-Vergleich. 10 Watt statt 55 Watt bedeutet: Der Kraftstoffverbrauch sollte genauso wie der Stromverbrauch auf etwa 20 bis 25% (nicht mehr, weil diskontinuierliches Spektrum und Wärme in der Elektronik) sinken. Statt 0,2 Liter Mehrverbauch bei Halogen sollte der Mehrverbrauch also bei LED-TFL bei etwa 0,05 Litern liegen. Saxo (Diskussion) 21:45, 8. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
10 statt 55 Watt? Geht es hier etwa nicht hauptsächlich um PKW? Die haben nämlich bei Halogenausführung zwei 55W-Lampen, also 110 Watt. Und da ist dann noch nicht die restliche Beleuchtung mit drin, die bei eingeschaltetem Abblendlicht mitstrahlt. --Pohli (Diskussion) 22:58, 8. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Anbauvorschrift[Quelltext bearbeiten]

Betrifft Abschnitt: Nachrüstung nach R87 / R48 und Europa

Bisherige Version:

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten: Montageort: Fahrzeugfront Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Zu ergänzen wäre vorgenannter oberer Satz:

Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm, jedoch nur, wenn die TFL auch als Positionsleuchte verwendet wird.

Werden die Leuchten als reine TFL verwendet, gilt: Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm. Bei Fahrzeugen mit einer Breite von < 1300mm muss der Abstand zwischen den Leuchten min. 400 mm betragen.


siehe dazu vom Leuchtenhersteller Hella:

http://www.tagfahrlicht.com/DE/picture/downloads/Montageanleitungen/MONTAGE_010%20043_801.pdf Seite 15 Zitat: "Bei Verwendung als PO-Licht max. 400mm. Wird die Leuchte nur für die Tagfahrlicht-Funktion eingesetzt, entfällt diese Einschränkung."

Ebenso Anbauskizze vom ADAC:

http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/licht/default.aspx

http://www.adac.de/_mm/pdf/Tagfahrleuchten_52KB_29975.pdf hier Abschnitt Nachrüstung

Der Artikel sollte entsprechend abgeändert werden.

Michl 22:21, 02. Feb. 2011 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.65.113.63 (Diskussion) )

Was zählt denn eigentlich alles als Fahrzeugfront ? Könnte man die Tagfahrleuchten denn auch auf die vordere Dachkante direkt über der Windschutzscheibe montieren, wenn sie dann immernoch niedriger wie 1500mm wären ?
Bei Lastwagen und Geländewagen usw scheint es ja erlaubt zu sein an dieser Position Zusatzscheinwerfer und sonstige kleine Lampen zu haben.
Wäre doch mal was anderes wie immer nur irgendwo zwischen Abblend- und Nebellicht xD (nicht signierter Beitrag von 109.192.120.57 (Diskussion) 04:09, 13. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm bis maximal 1500 mm gilt uneingeschränkt. Bei der Montage hinter der Windschutzscheibe ist darauf zu achten, das die entsprechenden Einbauwinkel (Abstrahlwinkel)eingehalten werden. Weiterhin darf sich das Licht nicht nach innen spiegeln und dadurch die Sicht des Fahrers einschränken (Nacht).
Für Last- und Geländewagen gelten keine besonderen Anbauvorschriften. Hier sind aber die oberen Umrißleuchten über der Windschutzscheibe keine Tagfahrleuchten sondern eben Umrißleuchten. (Kennbuchstabe A, nicht RL und deutlich reduzierte Lichtleistung) Außer 2 Umrißleuchten über der Windschutzscheibe und ggf. 2 darüber am höchsten Punkt des Fzg. jeweils max. 40 cm von der Außenkante des Fzg. nach innen gemessen, dürfen nur noch Fernscheinwerfer montiert sein (55 Watt). Die Standlichtfunktion dieser Fernscheinwerfer ist generell unzulässig wenn sie > 40 cm von außen montiert sind. Etwa jeder 5. Lkw ist unzul. beleuchtet.

Michl 20:02, 15. Nov. 2011 (CET (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.65.125.225 (Diskussion) )

Asphaltfarbene Autolackierungen[Quelltext bearbeiten]

Das Problem gibt es doch erst, seit Ende der 80'er / Anfang der 90'er Jahre asphaltfarbene Karosserie-Lackierungen eingeführt wurden. Die betreffenden PKW, die exakt die gleiche Farbe haben wie der Asphalt, auf dem sie fahren, sind für menschliche Augen nicht gut wahrnehmbar (insbesondere, wenn sie bergab fahren, und der Hintergrund des asphaltfarbenen PKW ebenfalls vollkommen asphaltfarben ist). Der asphaltfarbene PKW wirkt auf Asphalt wie ein Chamelon im Dschungel. De facto handelt es sich um eine Tarnfarbe. Diejenigen, die ein Auto mit solch einer Lackierung kaufen, wollen nicht auffallen, wollen übersehen werden, wollen unsichtbar sein. Da werden auch die winzig kleinen Tagfahrlichter nicht viel dran ändern. Wurde denn noch nicht ernsthaft dikutiert, die asphaltfarbenen Lackierungen zu verbieten ? --91.52.170.174 20:13, 8. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Aber sonst geht's dir gut? Gruß -- Matthias à titre de M 93 @Disk 20:48, 8. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Da hat die IP leider nicht ganz unrecht. Die dunklen Fahrzeuge sind herstellerbedingt (durch die vorkonfigurierten Ausstatungspakete) immer mehr im Vormarsch. Hecklampen in Wagenfarbe gehören ebenso zu diesem Unfug. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:32, 15. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Winzigkleine Tagfahrlichter. hört! Hört! --Hans Eo (Diskussion) 17:27, 29. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Ländertabelle ist unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Also, ich kann der Ländertabelle nicht entnehmen, in welchem Land nun Tagfahrlicht vorgeschrieben sein soll und / oder in welcher Kombination mit Abblendlicht oder Nebelleuchten zulässig. Vielleicht nimmt sich der Ersteller der Sache nochmal an. Es kommt nicht darauf an, dass er weiß, was er meinte, sondern was der unbedarfte Leser daraus abliest, und das ist leider: NICHTS. Viele Grüße -- 89.183.11.149 21:19, 16. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Hallo, ich weis, dass eine Quelle angegeben war. Leider belegt diese aber die Textpassage nicht. Deshalb raus mit ihr. Mocy 20:47, 19. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Dann schau doch nochmal bitte hin, z.B. auf Folie 11, danke. GuidoD 01:17, 20. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Tut mir Leid, aber entweder ist deine Formulierung schlecht oder du hast die Quelle nicht richtig gelesen. Ich habe die Stelle etwas entschärft und die 95% relativiert. David W. (Diskussion) 10:30, 13. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Nebelscheinwerfer in Polen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bin Pole und bin sicher, dass Nebelscheinwerfer in Polen nicht geduldet ist. Benutzung von Nebelscheinwerfer ohne Nebel oder intensive Regen oder Schnee ist strafbar. In ein Gebirge, wo man die Zeichen "Droga kręta" sehen kann, Nebelscheinwerfer ist erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 141.3.52.146 (Diskussion) 12:39, 8. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Auf WP:Auskunft#Tagfahrlicht stellte sich die Frage, wie die Spalte Nebelscheinwerfer zu interpretieren sei: NSW grundsätzlich nicht erlaubt oder nur als TFL nicht erlaubt?

Mir fällt gerade auch die Einleitung zur Tabelle auf: „Für PKW- und LKW-Fahrer ist Tagfahrlicht in folgenden Ländern vorgeschrieben“. Das könnte man dahingehend interpretieren, dass in BG, N, S & H alle drei Lichter als TFL brennen müssen. Das erscheint mir doch als äußerst unwahrscheinlich. --Geri 13:15, 12. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Weltweites Chaos[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Institution, die das weltweite Chaos beseitigen wird? Außer dem TFL könnte die sich noch um mehr als hundert Details kümmern. --Hans Eo (Diskussion) 17:33, 29. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Gibt es denn noch Länder, in denen Tagfahrlicht verboten ist? Unser Artikel behauptet das ("In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen."), nennt aber keine Beispiele, hat keine entsprechenden Einträge in der (allerdings eurozentrischen) Übersichtstabelle, und ein Verbot wird nur bei Griechenland und Österreich wieder erwähnt, wo es aber jeweils ausdrücklich nicht explizit existiert. Diverse externe Quellen ([1], [2]) nennen nur Griechenland als Land mit verbotenem Tagfahrlicht (nochmal: Laut unserem Artikel "gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die Licht am Tag in Griechenland absolut verbietet"), andere ([3]) beantworten die Frage "Gibt es Länder, in denen Licht am Tag verboten ist?" eindeutig mit "Nein." --YMS (Diskussion) 14:29, 30. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:20, 21. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

unenzyklopädische POV-Sprache[Quelltext bearbeiten]

Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die Halogen-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln, darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich.

Wer definiert "sehr teuer", "erheblich" und "sehr schwierig" bitte? --2003:E3:D3DD:5600:7532:8C06:C4BD:560D 16:11, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Autofahrt quer durch Europa: Was gilt es zu beachten? (Bitte Antwort aktuell halten)[Quelltext bearbeiten]

Ich plane eine Rundreise mit dem Auto durch Europa. Welche Regelungen in welchem Land aktuell gültig sind, gehören m.M.n. in eine tagesaktuell aktualisierte Tabelle. In der vorliegenden Form ist der Artikel für mich unbrauchbar. Fragen wie: "Wo muß ich Ersatz-Lampen im Auto mitführen?" gehören in eine übersichtlich strukturierte Tabelle. --2003:D3:DF40:9000:DD89:7209:29C8:A9 17:52, 16. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Lemma bearbeitet, aber unsicher wegen der Links[Quelltext bearbeiten]

Hier sind unterschiedliche Konzepte für die Einzelnachweise enthalten, im Text, mit formaler Aufteilung und Webarchiv. Unerfahren, bevorzuge ich die Details in dem entsprechenden Bereich. Hab ich was verpasst oder gar zerstört? --Alossola (Diskussion) 09:20, 17. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Fahrlichtschaltungen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Fahrlichtschaltungen" heißt es:

"Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus,"

"Die meisten" ist hier schon mal zu hinterfragen, weil beispielsweise die französischen Hersteller grundsätzlich eigene Lichtquellen als Tagfahrlicht verwenden; die Aussage scheint mir auch arg zeitgebunden und mittlerweile überholt zu sein: bei BMW wurden beispielsweise zwischenzeitlich leuchtende Ringe um den eigentlichen Hauptscheinwerfer herum verbaut, die als Standlicht und Tagfahrlicht dienten. Ironischerweise illustriert genau die Abbildung so eines Lichtsystems den Abschnitt "Fahrlichtschaltungen".

Im Zeitalter adaptiver Lichtsysteme ist eine "Fahrlichtschaltung" ohnehin nicht mehr Stand der Technik. Ist es dann sinnvoll, diesen Abschnitt als Einleitung des Hauptabschnitts "Technik" zu behalten, oder kann der weiter nach unten? --Wolfram Stn (Diskussion) 18:45, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es heißt "Be bold!" - umso besser, wenn dieser Artikel mit dem Stand der Technik mithält! --Alossola (Diskussion) 22:57, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Tagfahrlicht an Fahrrädern[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel scheint sich (bisher) nur mit Tagfahrlicht an Kraftfahrzeugen zu befassen (und da eigentlich auch nur PKW und LKW). Ich habe mir kürzlich einen neuen Scheinwerfer am Fahrrad montieren lassen (zum Betrieb an einem Nabendynamo) und zufällig festgestellt, dass er auch diese Funktion mitbringt (und in Deutschland und Frankreich zugelassen ist). Genauer gesagt, er hat einen Sensor für die Umgebungshelligkeit und beleuchtet bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Fahrbahn (zum besseren Sehen und um nicht zu blenden, wohl entsprechend Abblendlicht), aber bei Tageslicht hauptsächlich nach vorne (zum besseren Gesehen-Werden, wohl als Tagfahrlicht). Weiß jemand mehr über diese Funktion an Fahrrädern? (Ich will jetzt nicht Herstellerwerbung kopieren.) 23:13, 1. Jan. 2024 (CET) --80.130.111.204 23:13, 1. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]