Diskussion:Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

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So, ich habe mal eine entsprechende Seite TSI Interoperabilität angelegt und mal kurz umrissen welche TSIen es gibt. Hier gibt es jetzt noch einiges zu Erweitern (z.B. Inhalt der TSIen, Anwendungsbereiche, wie entstehen die TSIen, etc.). Werde mich selbst auch noch weiter damit beschäftigen, habe aber jetzt keine Zeit mehr. Ich hoffe, der Artikel wird nicht direkt wieder gelöscht ;-) --Gehim 23:04, 9. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nee, das Ding ist wichtig und muss drinbleiben! Grüße! --Bukk 09:01, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hat das was mit Regolamento Internazionale Veicoli zu tun? (nicht signierter Beitrag von 81.200.198.20 (Diskussion) 13:48, 11. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Nö, RIV haben die Bahnen untereinander ausgehandelt, TSI sind Ausführungsbestimmungen zu europäischen Gesetzen. Gruß, Chrrssff 14:36, 11. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Wenn du wieder mal der Meinung bist, neuer Text verbessert nicht den Artikel, dann entferne ihn bitte nicht einfach, sondern stelle das erst mal zur Diskussion! Gruß --Jostar 20:14, 23. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Moin Jostar,
besten Dank für Deine Nachricht auf meiner Benutzerseite, die ich hierher kopiert habe. Du hattest dabei auf die Entfernung Deiner Änderung vom 02.Feb 2011 referenziert, die Du am 23.Aug 2011 unverändert erneut eingestellt hast. Da mein Kommentar (Textübernahme aus der en-wikipedia entfernt: Keine Verbesserung des Artikels) wohl etwas knapp war, will ich Dir gerne etwas ausführlicher begründen, was mich gestört hat:
Du hast einen Textteil aus der en-Wikipedia übernommen, ohne die zugehörigen Begrifflichkeiten der deutschen Ausgaben der TSI und der zugehörigen Richtlinien zu verwenden.
Die Textreihenfolge war unbefriedigend. Zu den zuvor bereits erklärten Einzelfällen, wurde die allgemeine Struktur hintenangestellt.
Der Begriff des Teilsystems fehlte.
Ich habe den Text nochmal angefaßt und dabei Deine Einfügung deutlich verändert.
Gruß, Chrrssff 00:58, 6. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Klasse 1, Klasse 2[Quelltext bearbeiten]

Beim Artikel DB ICx gibt es eine Tabelle zur Technik, die eine Zeile enthält mit dem Eintrag TSI-Klasse und zum vorliegenden Artikel verlinkt. Hier hat das jedoch noch niemand reingeschrieben, was es mit diesen Klassen auf sich hat. Ich könnte jetzt abtippen aus Abschnitt 1.1 „Technischer Anwendungsbereich“ der Entscheidung der EU-Kommission 2008/232/EG :

»Die vorliegende TSI gilt für die folgenden Klassen von Fahrzeugen ...

  • Klasse 1: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von größer oder gleich 250 km/h;
  • Klasse 2: Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 190 km/h, jedoch unter 250 km/h.

«. Doch ist es sinnvoller, dass da jemand macht, der mehr als die Einleitung kennt. Unter möglicherweise auch die Bedeutung der Schwelle der V-max 249 km/h vs. 250 km/h näher erläutern kann. --KaPe (Diskussion) 16:46, 3. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Achso Du hattest es sowieso schon gefunden .. na ne, sowas kannst Du schon selbst reinschreiben, ist doch richtig. Wenns jemand genauer weiss kann er es dann erklären, aber vielleicht hat er keine Lust die Grundlagen wiederzukäuen. Habs mittlerweile schon eingefügt, bin aber auch kein Experte.--Dark Almöhi (Diskussion) 21:56, 3. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Bei mehreren Artikeln zu Schweizer Bahnfahrzeugen taucht der Begriff TSI-Nummern auf (Suche). Der Artikel zu den Rangiertraktoren SBB Tm III (Depot) verlinkt von «TSI-Nummer» zum vorliegenden Artikel. Ich finde hier jedoch bislang keine Information zu einer TSI-Nummer. Bei den Fahrzeugtyp EBT RBDe 4/4 II erfährt der Leser, dass die «ehemaligen RM-Nummern durch TSI-Nummern ersetzt» wurden. Als dritte Kategorie von Nummern sind in jenem Artikel die «zwölfstelligen UIC-Nummern» erwähnt.

Kann bitte ein Kenner der Materie diese Nummernsysteme am geeigneten Ort erklären. Die UIC-Wagennummern werden bereits in einem eigenen Artikel beschrieben. Die anderen beiden Nummernkreise sind dort nicht erwähnt. --KaPe (Diskussion) 00:13, 4. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Einzelnachweis für die Schweiz[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht momentan:

„In der Schweiz gelten diese Vorschriften als Regeln der Technik und Sorgfaltsregeln.[1]

  1. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Bundesamt für Verkehr, archiviert vom Original am 12. Mai 2014; abgerufen am 10. Mai 2014.

Der Nachweis ist nicht mehr aktuell.

Stand 2. Juni 2021 steht beim BAV:

„Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sind Anforderungen, welche die EU für den grenzüberschreitenden Verkehr in Europa festgelegt hat. […] Damit der grenzüberschreitende Verkehr erleichtert und die Verlagerungspolitik unterstützt werden kann, ist die Schweiz bestrebt, die TSI für das Normalspur-Hauptnetz möglichst zu übernehmen. […] Die Details sind in der Eisenbahnverordnung (EBV) geregelt.“[1]

  1. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). BAV, abgerufen am 2. Juni 2021.

In der Schweizer Eisenbahnverordnung steht in Art. 2:

„Art. 2 Grundsätze, anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik

1 Die Bauten, Anlagen, Fahrzeuge und ihre Teile müssen so geplant und gebaut werden, dass sie sicher betrieben und sachgerecht instand gehalten werden können.

2 Die Ausführungsbestimmungen bezeichnen die technischen Normen, die geeignet sind, Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnen sie europäisch harmonisierte Normen.

3 Sind keine technischen Normen bezeichnet worden oder fehlen sie, so sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.

4 Darüber hinaus ist der Stand der Technik zu berücksichtigen, wenn dadurch ein Risiko mit verhältnismässigem Aufwand weiter reduziert werden kann.“

Damit kann man indirekt ableiten, da die TSI keine Technische Normen/europäisch harmonisierte Normen sind, dass sie als anerkannte Regeln der Technik gelten. Aber ein aktueller, expliziterer Beleg wäre schöner.

--S.K. (Diskussion) 04:26, 2. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Meines Erachtens kann der Satz umformuliert werden. In der Eisenbahnverordnung werden die TSI in Art. 15b als "technische Ausführungsbestimmungen" bezeichnet. Der Ausdruck erscheint mir etwas ungelenk und nicht einfach verständlich. Deswegen würde ich allgemeiner bleiben und den aktuellen Verweis auf die entsprechende Seite des BAV einfügen:
In der Schweiz werden diese Vorschriften ebenfalls angewandt.[1]
  1. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Bundesamt für Verkehr, abgerufen am 28. März 2022.
  2. --Uschoen (Diskussion) 20:43, 28. Mär. 2022 (CEST)[Beantworten]