Diskussion:Thomas Hornauer

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Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. RE rillke fragen? 00:43, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Habe den Artikel vollgesperrt. Bitte die Auswirkungen dieses Urteils berücksichtigen.--Pacogo7 (Diskussion) 23:56, 9. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Und wie willst du die Auswirkungen des Urteils berücksichtigen, wenn er in der Fassung gesperrt ist, welche vom Gericht als zu ändern festgestellt wurde? Möchtest du als (klagbare) Person jetzt eine Änderung im Sinne des Urteils verhindern indem du eine Änderung nicht zulässt? Bitte ganz schnell mitdenken, Pagogo! Du hast damit jetzt Verantwortung in einem Ausmaß angenommen, welche dir vielleicht nicht umfassend klar ist. Halbsperre und Diskussion, aber doch nicht Vollsperre! --Hubertl (Diskussion) 03:03, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Hallo Hubertl. Danke für den Hinweis. Das Lesen dieses Urteils ist imo eine ziemliche Herausforderung. Man darf nicht die Anträge des Klägers und der Beklagten einerseits und das Referat der Vorentscheidungen andererseits mit der Entscheidung selbst verwechseln. - Ich lese das Urteil so, dass nur die Sätze zu unterlassen sind, die ich entfernt habe. - Wenn du Hinweise auf eine andere Lesart hast, teile mir das gerne mit. Insbesondere die Textbestandteile, die von "sektenmäßig" und "Gehirnwäsche" sprechen, hat das Gericht in dieser letzten Instanz nach meiner Lesart erlaubt. Wo sind Hinweise auf eine andere Lesart? --Pacogo7 (Diskussion) 11:06, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
lb Pagogo, sicherheitshalber würde ich es jetzt so in dieser Fassung belassen, keineswegs jedoch vollsperren. Bei einer Halbsperre ersparen wir uns eine intensivere Beobachtung. Die Begründung dafür liegt ja auf der Hand. Die Foundation muss handeln und wird - wem immer auch - beauftragen, den aktuellen Inhalt mit dem Urteil abgleichen. Das sollte uns vorerst nicht kümmern, denn nicht wir sind die Beklagten. Ich denke, dass die Foundation auch auf grundsätzliche Fragen bezogen, hier aktiv wird. Durch wen immer auch. Aber da wir ja nicht die Empfänger des Urteils sind (als User), können wir meiner Meinung nach abwarten und keinen vorauseilenden Gehorsam an den Tag legen. Noch dazu, da ja die Rechtsabteilung sich dieser Sache ja - unabhängig jedwelcher Entscheidungen durch uns (User) - intensiver, und vor allem auch auf zukünftige Ereignisse hin (und auch auf andere bestehende Artikel) widmen wird. Das offensichtliche hast du ja eh rausgelöscht. --Hubertl (Diskussion) 11:17, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für den Tipp. Habe eine Halbsperre gemacht.--Pacogo7 (Diskussion) 11:25, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Die Gefahr ist jetzt, dass irgendein Autor die Sätze, die ich entfernt habe, wieder hineinsetzt. Und der muss dann dafür haften. - Das wollte ich verhindern, aber selbstverständlich will ich auch durch diese Verhinderung nicht selber haftbar werden, falls die Juristen herausfinden, dass noch andere "schlimme" Sätze heraus müssen.--Pacogo7 (Diskussion) 11:33, 10. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Gegenfrage: Da die Beklagte laut Urteil ja die "Wikipedia" bzw. die Foundation ist und diese sich völlig zurecht überhaupt nicht um deutsche Urteile scheren muss, muss der Artikel dann überhaupt geändert werden? Falsche Behauptungen sollen natürlich raus, aber richtige? --Michael Sch. (Diskussion) 01:03, 12. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
wie kommst du darauf, dass die Foundation sich nicht um Urteile scheren muss? Vielleicht liest du mal das Urteil und senfst dann. --Hubertl (Diskussion) 02:38, 12. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Das Urteil ist nicht so leicht zu lesen. In den Absätzen 104 und 105 begründet das OLG die Ansprüche des Klägers auf Entscheidung nach deutschem Recht. Manches deutet darauf hin, dass auch die Beklagte (WMF?) aus Ansprüchen der WMDE deutsches Recht in Anspruch nimmt.--Pacogo7 (Diskussion) 16:13, 12. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Alle Augen nach links! Ich denke mal, dass die Versionshistorie nun auch gelöscht/verborgen werden muss, denn dort kann man die Passage noch lesen. --MopskatzeMiau! 18:24, 25. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Nein, denn:
  • Solange die WMF nicht durch Zwangsmaßnahmen dafür sorgt, dass es verborgen wird, müssen wir hier gar nichts. Die wurde verklagt, sonst niemand. Zu vorauseilendem Gehorsam besteht kein Anlass.
  • Versionsgeschichte ist mit Archiven vergleichbar und daher vom Gerichtsurteil nicht abgedeckt.
  • Die Passagen gehören nicht gelöscht, weil es ein Gerichtsurteil war, sondern wegen Irrelevanz: Irgendjemand hat in einer Handbewegung in einer Übertragung einen Hitler-Gruß gesehen. So what? Größere Berichterstattung gabs darüber auch nicht, es wurde nur mal in der Regionalpresse erwähnt. Das mit der Pädosexualität ist ähnlich belanglos. Da muss genauso wenig etwas versteckt werden wie bei anderen redaktionellen Entscheidungen, etwas zu streichen. --Chricho ¹ ² ³ 18:33, 25. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Ja, ich verstehe das auch so, dass alte Versionen wie Archive gewertet werden und dass sie von daher nicht Gegenstand des Urteils sind.--Pacogo7 (Diskussion) 19:24, 25. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Es kommt auf das Urteil an. Bei Alexander-Martin Sardina hat das Landgericht Hamburg geurteilt, dass "bestimmte inhalte aus der Wikipedia zu löschen sind", das betrifft dann schlicht alles, alte Versionen, die Diskussionsseite des Artikels und die Seiten anderer Nutzer, einfach alle Inhalte. In der History sind diese gelöschten Fassungen grau und durchgestrichen dargestellt. --93.115.241.170 17:39, 14. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]