Diskussion:Trichinellose

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Krankeitsverlauf und Behandlung[Quelltext bearbeiten]

Bleiben denn die Würmer ein Leben lang im Körper. Es heißt hier, die Symptome verschwinden wieder, aber die Würmer. Was, wenn die Behandlung fehlschlägt? Tödlich ist es normalerweise nicht, was heißt das dann?--Antemister (Diskussion) 22:53, 24. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Siehe Artikel: Im Zweifel ein Leben lang.--Rote4132 (Diskussion) 00:50, 29. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gesetzliche Grundlage[Quelltext bearbeiten]

Nach Kapitel II Absatz 3 der Eu Verordung VO(EG)2075/2005 [1] gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Untersuchungspflicht. Die Pauschalaussage, dass die Untersuchung auf Trichinen gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre demnach nicht korrekt.--213.61.248.114 14:51, 8. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Das Trichinoskop findet keine Anwendung mehr, da die Verdauungsmethode exakter ist. Im histologischen Schnitt erkennt man nur die verkapselten Würmer, bei der Verdauungsmethode werden auch jüngere Stadien erkannt. Einzelproben (z.B. von Wildschweinen) werden gesammelt, an zentraler Stelle in einem Ansatz analysiert und seltenen Fall von positiven Befunden werden erst Einzelproben anaylsiert.--93.229.196.40 16:12, 20. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Meldepflicht Bundesrecht versus Sachsen[Quelltext bearbeiten]

Die Meldepflicht nach dem Recht Sachsens ist umfangreicher und betrifft andere, nämlich die Ärzte.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:50, 17. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Und wie ists bei den restlichen Bundesländern? Ist Sachsen ein Spezialfall? --Georg Hügler (Diskussion) 16:58, 17. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Ja. Vgl. auch die Tabelle von 2017 des RKI mit „SN“ bei „Trichinose; Trichinella spiralis“ bei der namentlichen „Arztmeldepflicht“ und unter „Weitergehende Mitteilungspflichten“ im RKI-Ratgeber. Die bundesweiten Meldepflichten für den Erregernachweis nach § 7 Infektionsschutzgesetz (also auch für den Erreger Trichinella spiralis) wenden sich jeweils an die Leitungen der Labore, siehe § 8 IfSG. Auch in den Regelungen der anderen deutschen Bundesländer (außer Sachsen) ist Trichinellose/Trichinose nicht genannt (siehe auch Suchfunktion mit „Trich“ bei Meldepflichtige Krankheit).--Pistazienfresser (Diskussion) 19:38, 17. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Dann sollte das auch, falls überhaupt enzyklopädisch relevant, bei der Hinzufügung dieses "Sachsenrechts" explizit zum Ausdruck gebracht werden. --Georg Hügler (Diskussion) 06:19, 18. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

"europaweit vorgeschriebene Untersuchungsmethode"[Quelltext bearbeiten]

Aber was ist mit importiertem Fleisch? Z.B. kommt viel Rindfleisch aus Argentinien. Umsonst findet sich im Hackfleisch vom Discounter wohl kaum der Hinweis "vor Verzehr durcherhitzen". Wir leben in einer globalisierten Welt! --91.3.95.139 08:53, 22. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Rinder haben keine Trichinen, auch in Europa wird daher bei der Rinderschalchtung nicht untersucht. Wenn du Schweinefleisch aus Jamaica importieren willst, dann muss der Schlachthof die gleichen Vorgaben wie in der EU erfüllen. --Uwe G. ¿⇔? RM 11:05, 23. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]