Diskussion:Umgangsrecht (Deutschland)

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Zu: Zwangsmitteln, insbesondere Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt werden[Quelltext bearbeiten]

Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

"Soweit der umgangsberechtigte Elternteil sein Umgangsrecht verantwortlich wahrnehmen möchte, kann er, falls es über die Ausgestaltung des Umgang zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommt, das Familiengericht anrufen, das dem Umgang verbindlich regeln kann. Widersetzt sich der sorgeberechtigte Elternteil der gerichtlichen Umgangsregelung kann diese mit Zwangsmitteln, insbeonsdere Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt werden. Darüber hinaus stellt die fehlende Bereitschaft, die Bindung des Kindes auch an den anderen Elternteil zu akzeptieren, möglicherweise ein Defizit dar, welches die Erziehungsfähigkeit des welches die Erziehungsfähigkeit des Betroffenen in Frage stellen kann."

Diser Artikel bedarf einer Korrektur. :Zwangsmitteln, insbeonsdere Zwangsgeld oder Zwangshaft werden in der BRD nicht angewendet. Es ist ein Gemeinplatz das Väter nach Scheidungen in der BRD systematisch benachteiligt werden. Selbst weibliche Autoren haben diesbezügliche Bücher veröffentlicht. Aus meiner eigenen leidvollen Erfahrung kann ich dies bestätigen. In einer privaten Unterhaltung hat mir ein Oberlandesrichter in Hessen dies bestätigt. Das Umgangsrecht in der BRD ist maßgelich vom Wohlwollen der geschiedenen Mutter abhhängig. Kein geschiedener Vater kann ein Umgangsrecht ohne das Wohlwollen der geschiedenen Mutter in der BRD durchsetzten. Ebenso ist es bisher meines Wissens in der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht vorgekommen, das jemals ein Zwangsgeld gegen eine geschiedene Mutter verhängt wurde, wenn sie ein Umgangsrecht des Vaters ablehnt. In England hat eine Vätergruppe, "fathers 4 justice" auf die Benachteiligung der Väter nach Scheidungen durch spektakuläre Nacktauftritte publik gemacht.

Bitte beachte, dass es in der Wikipedia nicht um das Aufarbeiten eigenen leidvollen Erfahrungen geht. Das soll nicht mitleidlos klingen, aber gerade wenn man persönlich betroffen ist und emotional verletzt fällt es schwer, neutral und enzyklopädisch zu schreiben. Mit so etwas haben wir hier leider schon schlechte Erfahrungen gemacht, darum der Hinweis. Zu Diskussionen über das Thema sind andere Orte im Internet zu benutzen. --Barb 16:29, 27. Dez 2005 (CET)
Barb Bitte beachte, dass dies keine eigene leidvolle Erfahrung ist sondern die Aussage ist inhaltlich korrekt. In Deutschland sind Zwangsmittel zwar theoretisch vom Gesetz vorgesehen, aber sie liegen, wie große Teile des Familienrechtes im Ermessen des Richters. Und deutsche Richter wenden diese i.d.R. nicht an. Mir ist nur ein Fall vom OLG Frankfurt bekannt Urteil müsste ich nachsehen, in dem solche Zwangsmaßnahmen angewandt wurden. Es ist allerdings kein Scheingestz sondern eines auf das die Ricvhter eben nicht zurückgreifen. Das gleiche gilt auch für den Ermächtigungsbeschluß, also die Abholung unter Polizeigewalt. Auch dieser ist rechlich vorgesehen für die Durchsetzung des Umgangs, findet aber keine Anwendung, aus naheliegenden Gründen. --89.204.137.189 05:15, 20. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
PS:Das bundesweit einzige Urteil zu Zwangsmitteln wird unter den Quellen von Umgangsverweigerung aufgeführt http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung.--89.204.137.189 05:38, 20. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Sorry Barb aber du lebst ein bischen weit weg von der Realität. Die Gesellschaftliche Wirklichkeit ist die das zwischenzeitlich ca. 50% aller Väter das Problem haben das Umgangsrecht ein reines Scheingesetz ist. Oder wie erklärst du dir den Umstand das selbst das Bundesfamilienministerium mir versichert hat das aufgrund dieser Oben genannten REALITÄT die Gesetze im Sommer/Herbst 2006 geändert werden. Es ist zwar richtig das Wikipedia keineswegs ein Forum für getrennte Väter ist, das bedeutet aber noch lange nicht das Gesellschaftliche Realitäten (Wohlgemerkt keine Einzelfälle) Ebenfalls in Wikipedia reingehören.

Beleg Literatur[Quelltext bearbeiten]

  • "Fuck & Go" von Ulla Rhan Eichborn (März 2005)
  • "Die Ohnmacht der Väter", "Wie deutsche Frauen ihre Männer ... , von Eros Strawenza

Strawanza, Eros (Dezember 2005) Taschenbuch

  • "Der Puppenkasper. Weibliche Macht - Männliche Ohnmacht."

von Wolfgang A. Gogolin


In den angegebenen Büchern wird die systematische Benachteiligung von Vätern nach Scheidungen, insbesondere wenn es um ein strittiges Umgangsrecht geht erläutert. Weitere Literatur wird folgen von Benutzer: 84.169.211.134, nachgetragen von --Barb 16:52, 27. Dez 2005 (CET)

Dann bitte aber sachliche. Deine Zahlen in dem von Dir angelegten Artikel Benachteiligung von Männern (inzwischen gelöscht) sind schlichtweg falsch. --Barb 16:52, 27. Dez 2005 (CET)
  • "Der dressierte Mann" und andere Tabus

von Esther Vilar Sie proklamierte, dass der Mann ein von der Frau unterdrücktes Wesen ist. Selbst we3ibliche Autoren stellen immmer mehr fest das die Benachteiligung der Männer immer stärker und stärker wird. von Benutzer: 84.169.228.46, nachgetragen von --Barb 16:11, 29. Dez 2005 (CET)

Bitte beachte, dass du dich auf der Diskussionsseite zum Artikel Umgangsrecht befindest. Bitte führe hier Belege auf, die sich konkret mit dem Thema befassen und begründe, was du damit sagen möchtest. Danke. --Barb 17:09, 29. Dez 2005 (CET)

„vaeternotruf.de“[Quelltext bearbeiten]

Hi Barb! Obwohl ich inhaltlich voll mit dir übereinstimme, wie du von hier vielleicht noch weißt, kann ich deine Linklöscherei hier nicht nachvollziehen. Es gibt keine Regel, der zufolge Weblinks neutral sein müssen, ganz im Gegenteil. Fast alle Artikel zu politischen Themen linken auf offen parteiische Selbstdarstellungen von Gruppierungen, auf offen parteiische Studien, mit denen politische Programme argumentiert werden sollen, oder auf offen parteiische Kritik an solchen Gruppierungen oder Studien. Artikel wie etwa Schwangerschaftsabbruch heben die Nichtneutralität ihrer Weblinks sogar extra noch hervor. Da du selber schon Links zu offen parteilichen Webseiten eigebaut hast, müsstest du das alles eigentlich wissen.

Ich hab die fraglichen Links vorläufig wieder eingebaut. Nach dem Vorbild von Schwangerschaftsabbruch habe ich sie als parteilich gekennzeichnet; vielleicht ist das ja ein Kompromiss, mit dem du Leben kannst. --Georg Messner 18:37, 29. Dez 2005 (CET)

Ich vermeide es, in den Artikel offen parteiliche Webseiten einzutragen. Ich würde doch gern wissen wo? Hast du dir die Webseiten mal angeguckt? Die stellen sich ganz klar und extrem auf eine Seite. Ich halte sie auf keine Weise für das Feinste zum Thema Umgangsrecht. Deshalb stelle ich sie hier zur Diskussion und würde gern andere Meinungen abwarten. --Barb 18:44, 29. Dez 2005 (CET)

Barb ich würde die Links auf das BGB auch noch entfernen da sie Einseitig zu gunsten der Umgangsberechtigten Stellung nehmen. Entschuldige den Sarkasmus aber Väteraufbruch zwar ein Interessenverband, mit dem ich persönlich übrigens ebenfalls Probleme habe. Aber der Link gehört ebenso zum Thema Umgangsrecht wie der Ursprüngliche Gesetzestext gehört.

Äh, da es um Umgangsrecht geht, ist der Aktionismus in der Tat fehl am Platze. Ich nehme das mal raus. Bitte wenn überhaupt, dann eigenen Artikel für Verein aufmachen und hoffen, dass der die LAs überlebt. --GS 18:50, 29. Dez 2005 (CET)

Aktivismus gegen die derzeitige Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Seite für IPs gesperrt[Quelltext bearbeiten]

Da aggressives politisches Weblink-Pushing durch selbige. -- southpark Köm ?!? 19:01, 29. Dez 2005 (CET)

Unerwünschtes Weblink das Umgangsrecht und seine Folgen aus männlicher Sicht darstellt[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Umgangrecht, seine Rechtsfolgen und Auswirkungen sowie Bestimmungen aus Sicht von Vätern dargelegt werden mag dies für Vertreterinnen einer agressiv feministischen Sicht unbeliebt sein und gebietet die Neutralität und Unparteilichkeit eben gerade umso mehr die Darstellung eines Sachrechts-Tat- Bestandteils aus mehreren Blickwinkeln. Die Wiki Philiosophie gebietet unzeifelhaft Neutralität und Sachlichkeit. Diese ist aber dann am besten erhalten wenn unabhängig vom rein feministischen Blickwinkel, auch die Interessen und Rechtswirkungen des Umgangrechts für Väter dargestellt werden. Die aggresivve Löschung selbst eines Web link Hinweises Väteraufbruch zeigt das hier ein Nerv von agggresivven Feministinnen getroffen wird. In der Psychologie wird dieses Verhalten als Abwehrreaktion bezeichnet. Die agressive Löschung selsbst eines Wikilinks zeigt das dieser Artikel zu kurz und die Gesammtsituation und Rechtsfolgen nicht eingehend aus nehreren Blickwinkeln und Rechtsfolgen dastellt. Ich bitte alle neutralen Leser um Mithilfe damit ein web link der Umgangsrecht aus Väterlicher sicht thematisiert wieder als Hinweis aufgenommen wirde so wie er mehrere Monate zuvor auch Bestand hatte. Mir gefallen auch nicht alle feministischen Links und trotzdem lösche ich sie nicht so wie Benutzer Barb. Informationsfreiheit auch für Männer und Väter. Mit der Stasi Ostblockmentalität der Eliminierung von Informationren kann man Wahrheiten nur eine begrenzte Zeit aufhalten. Ein Philiooph sagte einmal "Fakten sin eine hartnäckige Sache. Immer mehr Veröffenlichungen und Literatur sind ein Zeichen das systematische Benachteiligung von Vätern beim Umgangsrecht, auch von Frauen als weiblichen Autorren wird dies immer mehr anerkannt mfg web link Väteraufbruch muss bleibe3n mfg auch dann wenn dieser Weblink Väteraufbruch einigen Feministinnen nicht gefällt.mfg (nicht signierter Beitrag von 84.169.237.175 (Diskussion) )

der Parteilichkeit , ich zitiere siehe oben Beitrag Barb. . Zitat "Hast du dir die Webseiten mal angeguckt? Die stellen sich ganz klar und extrem auf eine Seite". Auf die Seite des Umgangsrechts aus Sicht der Väter. Ich hoffe das ich Ihnen sachlich objektiv verständlich darlegen, konnte warum ein Weblink Väteraufbruch bleiben sollte .Es wird das Umgamgrecht thematisiert aus Sicht der betroffenen Väter. Väteraufbruch link bitte wieder einfügen.mfg (nicht signierter Beitrag von 84.169.237.175 (Diskussion) )

Eine formale Information: Bei Diskussionen vergiss bitte nie, zu "unterschreiben". Dies kannst Du mit zwei Bindestrichen und vier Tilden ganz einfach so machen: --~~~~ Beim Abspeichern wandelt das System die Tilden dann in Namen und Uhrzeit um.
. Zum Inhalt: Wo bitte bieten Deine Links nützliche Informationen zum Thema Umgangsrecht. Sie sind aus meiner Sicht a) nicht infomativ zu dem Thema und spiegeln bei Leibe nicht die Sicht aller Väter/Männer zu dem Thema wieder und b) sind sie auch nicht sachlich, sondern es geht um politische Agitation. Also kein Grund, sie als Weblinks aufzuführen. --Barb 00:41, 30. Dez 2005 (CET)

Dies ist deine subjetiv agressiv feministisch Sichtweise Benutzer Barb. In der Web link Seite befindet sich eine umfassende Rubrik Datensammling zu Gerichtsentascheidungen das U/mgangsrecht betreffend. In der Tat ist dies für eine ausgesprochen aggressive Feministin unerwünscht. mfg (nicht signierter Beitrag von 84.169.250.250 (Diskussion) )

Ja, du hast Recht. Bitte beschäftige Dich trotzdem mal mit Wikipedia: Signatur. Es gibt hier bestimmte Umgangsformen, die bitte auch du einhalten solltest. Neben obigem gehören dazu auch Wikipedia: Keine persönlichen Angriffe. Die sind meistens ein Zeichen dafür, dass Argumente fehlen. Die "umfassende Rubrik Datensammling zu Gerichtsentascheidungen das U/mgangsrecht betreffend" war unter dem von Dir angegeben Link nicht sofort ersichtlich, ich schau mir die mal an. --Barb 14:35, 30. Dez 2005 (CET)
Auch wenn Wikipedia eine freie Enzyklopädie ist, gehört zu den angemessenen Umgangsformen zunächast einmal der Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer. Diesen Satz solltest du dir ein paar mal durchlesen und dich dann darüber nachdenken.
Hmm, da sind eine Handvoll Gerichtsurteile aufgelistest, die z.T. das Umgangsrecht betreffen. Die sind sicher unter einem gewissen politischen Aspekt interessant. Aber der sachliche erklärende Kontext fehlt und zudem sind sie auf der Webseite nicht ohne Probleme zu finden. Aus meiner Sicht keineswegs ein Weblink "vom Feinsten" zum Thema Umgangsrecht allgemein. --Barb 15:32, 30. Dez 2005 (CET)

Rechtspraxis[Quelltext bearbeiten]

Da die Gesellschaftliche Rechtspraxis massiv von der juristischen Theorie abweicht würde ich anregen die Gesellschaftliche Praxis mit in den Artikel aufzunehmen. Diese besteht einerseits aus der Realität des betreunden Elternteils und andererseits aus der Realität des Umgangsberechtigten(zu dem ich relativ viel schreiben könnte).

Tatsache ist das selbst das ignorieren von Gerichtsbeschlüssen in Deutschland gänzlich ohne Rechtsfolgen ist. Im Europäischen Ausland ist das anders, so gibt es aus Italien und Belgien mehere Fälle von Erzwingungshaft oder Ermächtigungsbeschlüssen zur Durchsetzung des Umgangs.

Das Rechtsverständnis ist in Deutschland : Entweder die Eltern schaffen es sich zu einigen und es kommt zum Umgang oder es gibt keinen Einigung und dann keinen Umgang. Der Umgangsbeschluss ist defakto ein wertloses Stück Papier.

Ich finde diese gesellschaftliche Realität sollte im Artikel berücksichtigt werden. Dazu sollten aber beide Seiten beleuchtet werden. Wer von den Betreuenden schreibt mit?

Barb und das willkurliche Ändern von Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich weiss nicht ob sich die anderen dein unverschämtes löschen von Artikel gefallen lassen. Du kannst die allerdings sicher sein das ich mir das nicht gefallen lassen. Die Kritik an der Anwendung des Richterrechtes ist berechtigt. Und von mir werden hierzu noch Quellen benannt

Zu deiner Löschung Barb kann ich allerdings nur sagen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil Wenn der Alte Stand des BGB die Wortstellung geändert ist dann ist die Quelle benannt. Es ist nämlich der BGB Text vor und nach der Kindschaftsreform. In zukunft solltest du dich also etwas zurückhalten bevor du hier anfängst Artikel zu faken und zu löschen! Norbert (nicht signierter Beitrag von Chip62 m (Diskussion | Beiträge) )

Locker bleiben. Ich habe lediglich deine letzte Änderung revertiert und um einen Beleg gebeten. --Barb 16:14, 12. Jul 2006 (CEST)
Wie wäre es wenn du mal anfangen würdest zu lesen satt hier ständig zu löschen. Dann würdest du vieleicht auch was mitbekommen.

http://www.cantegril.de/BGB/Default1.htm http://www.vaeterinitiative.de/reform.htm

Und nun würde ich dich bitten den Artikel in Ruhe zu lassen wenn du keinen Begründeten Änderungen hast.

Es ist ja nicht so als wäre ich nicht bereit diese Diskussion öffenlich zu führen. Unverschämt ist für dich anscheindend alles was dir zuwieder läuft. Ich sehe das allerdings etwas anders. Wenn du grundlos an Artikeln rumfummelst und Teile rauslöschst, dann ist das unverschämt. Nochmal für den Fall das du es immer noch nicht verstanden hast. Quelle ist das BGB Vor und nach der Novelle. Zu Stefans Kritik habe ich bereits etwas gesagt. Hierzu fordert er berechtigeterweise weitere Belege. Was du allerdings hier treibst ist alles andere als berechtigt --Chip62 m 16:55, 12. Jul 2006 (CEST)

Ich habe das gleiche wie Stefan gemacht, nichts anderes. Hättest du gleich die Quellen gebracht und dich in deinem Ton beherrscht, wäre alles kein Problem gewesen. --Barb 16:44, 12. Jul 2006 (CEST)
Die Primäre Quelle ist das BGB. Unabhänig davon stimmt der Inhalt so wie du ihn geändert hast immer noch nicht. Der BGB Text vor der Reform hat sehr wohl die Formulierung einer Umgangspflicht beinhaltet. Im Juristischen es wurde lediglich die Wortstellung geändert. Aus das Recht und die Pflicht wurde die Plicht und das Recht. In der juristischen Auslegung bedeutet das. Das Gewicht für das Umgangsrecht liegt nach der Reform nicht mehr auf dem Recht zum Umgang sondern auf der Pflicht zum Umgang. Ich würde dir Vorschlagen eventuellen Diskussionsbedarf zunächast einmal per mail mit mir zu befriedigen damit die Hin und Her Änderei bendet wird. chip62_m@yahoo.de.--Chip62 m 16:55, 12. Jul 2006 (CEST)

Im Idealfall wäre es so gewesen, das du das gleich richtig enzyklopädisch formulierst. Das habe ich so wörtlich der von Dir angegeben Quelle entnommen. Dann ändere ich das so. Ich möchte mit Dir nicht mailen, das können wir hier klären. --Barb 16:59, 12. Jul 2006 (CEST)

Sorry Barb, aber bereits mit meiner Formulierung ist die Quelle also das BGB implizit zum ersten mal genannt worden. Und dann hier in der Diskussion nochmals 3 mal explizit. Wenn du die Originalquelle bezweifelst, da ja nun zumindest hier explizit 3 mal genannt worden ist, dann darf ich dich bitten in Zununft die angegebene Quelle zu prüfen BEVOR du anfängst zu löschen. In diesem Fall heist das vom PC aufstehen sich in die nächste Bücherrei begeben und die GENANNTEN Quelle also das alte und das neue BGB zu prüfen. Oder erwartest du etwas das du Antiqua auf einer sicheren Quelle im Netz findest. Ich habe zwar ein altes BGB zuhause, aber bei deien äusserst zweifelhaften den Löschationen die ich hier zwischenzeitlich von dir gesehen habe(nicht nur meine Änderung betreffend) erwartest du doch hoffentlich nicht das ich dir da noch entgegen kommen. Vieleicht denkst du da ja mal drüber nach. Leibüchereien gibt es übrigens in den meisten etwas grösseren Städten und wenn du nach Antiqua fragst sollte es auch kein Problem sein ein Exemplar vor der Novelle zu bekommen. Da wird dann sicher auch ein kommentiertes Exemplar dabei sein.

--Chip62 m 18:33, 12. Jul 2006 (CEST)

Bitte diskutier jetzt nicht: "Implizite Quellen" interessieren hier nicht, die expliziten Quellen hats du erst nach der Diskussion gebracht. Es wäre eher an Dir dich für dienen Ton zu entschuldigen, der hier grundsätzlich und egal was hier einfach nicht angebracht ist, als dich hier zu rechtfertigen, wo es nichts zu rechtfertigen gibt. Bleib beim nächsten mal einfach höflich und sachlich und gut ist. --Barb 10:14, 13. Jul 2006 (CEST)

tendenziös?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist, leider, weniger tendenziös als leidenschaftlich geschrieben.

Durch Verweise auf Aussagen zB. des BverfG oder des BGH könnte er zwar aufgewertet, dem Grunde nach sollte er aber nicht verändert werden. (Dort wird Leidenschaftlichkeit iÜ anerkannt)

Dominik

Im Übrigen bedarf es einer Anpassung an die neue Rechtslage (FGG?)... (nicht signierter Beitrag von 79.219.2.169 (Diskussion) 14:13, 23. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Neuregelung des Umgangsrecht[Quelltext bearbeiten]

Neues Gesetz im Oktober 2012 stärkt Rechte leiblicher Väter. 178.11.185.133 14:21, 17. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Als besserer Nachweise im Artikel:

Hi ihr!

Ich meld mich hier einfach mal zu Wort. Ich denke bei den Kosten des Umganges ist das von mir zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen. Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch ist u.A. auch vom BGH bejaht (und als zivilrechtlich eingestuft) worden.

Bei Artikeln über rechtliche Sachverhalte sind absolute Formulierungen IMHO ohnehin kritisch. Zwar hat das Kindeswohl Priorität bei Entscheidungen über das Umgangsrecht, allerdings sind die jeweiligen Elternrechte an der Erziehung teilzuhaben zu berücksichtigen, wenn das Kindeswohl davon nicht berührt wird. Art. 6 GG ist als Grundrecht schon ein ziemlich schweres Geschütz. In jedem Fall hängt die Rechtslage entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ich finde man sollte sogar in manchen Formulierungen noch laxer werden und stelle diese These hiermit zur Diskussion. -- ?