Diskussion:Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Schleichwerbung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke der Link auf die Studie zur Gründungsdauer ist bestenfalls als Schleichwerbung zu sehen und sollte entfernt werden. --Frank Gorgas-Waller 08:40, 15. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

fehlerhafter Verweis[Quelltext bearbeiten]

Der Verweis 2 Wilhelm Niemeier ist nicht zu finden - die PDF endet bei Seite 41, der Artikel ist aber erst ab Seite 74 zu finden. Wäre es überhaupt möglich nur diesen einen Artikel direkt zur Verfügung zu stellen? Ich habe eine Zeit damit verbracht überhaupt herauszufinden wo dieser Artikel in dem Magazin überhaupt sein soll (Suche ergebnislos, das ganze Inhaltsverzeichnis, etc. durchgelesen) und dann festgestellt, dass der Artikel im Verweis gar nicht existiert. Michael Smith, 10:36 MESZ, 10. Okt. 2009 (nicht signierter Beitrag von 84.56.49.41 (Diskussion | Beiträge) 10:40, 10. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Habe den Überarbeitungsvermerk nach umfänglicher Bearbeitung entfernt. Denke, jetzt sind die meisten Ungereimtheiten und sprachlichen Ungenauigkeiten draussen. (Benutzer:Akabuwanga, Mitautor des dritten genannten Buchs und "vom Fach", 14:44 CET, 30. Jan. 2009

falscher Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt dieses Lemmas ist grob falsch. Es gibt z. B. keine automatische Umwandlung in eine "echte" GmbH, wie im Artikel kolportiert. Auch sonst sind einige Eigenarten nicht ganz korrekt oder falsch dargestellt. Da sollte mal jemand ran, der sich richtig auskennt. Und nein, ich kann zwar Fehler finden, bin aber nicht in der Lage, das alleine zu korrigieren, da ich nicht vom Fach bin. 79.195.208.186 10:51, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

notarielle Beirkundung?[Quelltext bearbeiten]

Ist es nicht nach Drucksache 16-9737 so, dass eben keine notarielle Beurkundung, sondern lediglich eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist, und deshalb die Kosten der Anmeldung so sehr zurückgehen? Die Frage bezieht sich auf den letzten Satz des ersten Abschnitts. --Le francaisLe francais 20:56, 2. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ursprüngliche Planung beim Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen(MoMiG) war, die notarielle Beurkundung durch ein öffentliche Beglaubigung der Unterschrift zu ersetzen. Das ist aber im Rechtsauschuss des Bundestages gekippt worden. Nun ist weiterhin eine Beurkundung, auch bei den Musterverträgen der UG erforderlich. Kostenersparniss und eine Beschleunigung wird es aber doch geben, weil die Notarsgebühren ja auch vom Stammkapital abhängen und bei der Verwendung der Musterverträge eher gering sind. Außerdem entfallen teilweise die umfangreichen Prüfungen durch das Handelsregister vor der Eintragung der GmbH oder UG, diese können nachgereicht werden (Gewerbeschein, Spezielle Genehmigungen usw.) --Salier100 21:33, 2. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal den Begriff Mini-Gmbh für die UG entfernt. Dieser Begriff oder auch 1-Euro-GmbH wird hauptsächlich als Marketingbegriff bei diversen Gründungsagenturen verwendet. Man muss nur den Begriff "googeln". Welcher Begriff sich umgangsprachlich durchsetzt bleibt abzuwarten, kann ja auch einfach nur "UG" sein. --Salier100 04:12, 17. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich finde, "Mini-GmbH" und "1-Euro-GmbH" muessen unbedingt erwaehnt werden. Die Begriffe wurden monatelang in der oeffentlichen Kommunikation verwendet. Juliane 16:17, 17. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Beide sind verzichtbar. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 20:41, 17. Aug. 2008 (CEST)ç[Beantworten]
Danke Nis fuer diese differenzierte Begruendung. Also: Wie soll jemand, der sich hier bei Wikipedia schlau machen will ueberhaupt wissen, dass die Unternehmergesellschaft das ist, wass er unter "Mini-GmbH" aus vielen Fachartikeln etc. seit Monaten kennt? "Mini-GmbH" bringt deutlich mehr Treffer als "Unternehmergesellschaft". Wem tut es also weh wenn wir sowas in den Artikel reinschreiben wie: "Umgangssprachlich ist diese neue Rechtsform auch unter "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH" bekannt"? Es ist nunmal eine TATSACHE! Juliane 03:37, 18. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Moin Juliane, du sagst der Begriff ist "Umganssprachlich". Das ist nun mal auch eine Behauptung. Leider, wenn ich ihn "google" kommen erst hunderte von Gründungsagenturen, dann einige Pressemeldungen. In seriösen Vorträgen oder Mitteilunge erscheinen die Begriffe Mini-GmbH oder 1-Eur-GmbH so gut wie nie. Warum auch , der Name ist UG(haftungsbschränkt) und diese Gesellschaft kann durchaus mehr als 1 Euro Stammkapital haben. Diese Begriffe sind zuallerst Marketingbegriffe, wie vor einigen Jahren die Begriffe "Euro-GmbH" und "1-Euro-GmbH" für die Limited Company, bis die Gerichte aus Wettbewerbsgründen der Verwendung solcher Begriffe einen Riegel vorschoben, da sie etwas falsches suggerierten. Und zwischen gängigen Marketingbegriffen und Umgangsprachlichkeit sehe ich schon einen Unterschied. Wem tut es weh? Wikipedia dient eben nicht der Begriffsfindung, um eben solche Begriffe dadurch, dass sie hier verwendet werden erst Umgangsprachlich zu machen. Ob man die Begriffe in den Artikel in Verbindung eines Abschnittes über das gegenwärtige agresssive Marketing mit UG's bringt, kann man diskutieren. Oder wir können auch hierzu eine dritte Meinung einholen. --Salier100 04:34, 18. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
1. Wenn ihr mal bei GoogleNews sucht, findet ihr auch serioese Berichte, die "Mini-GmbH" sagen. 2. Was "1-Euro-GmbH" angeht koennte ich mir gut vorstellen, dass man hier "wird missverstaendlicherweise auch oft ... genannt" 3. Seit wann ist ein "Marketingbegriff" denn jetzt ein Schimpfwort. Wenn "Mini-GmbH" von Firmen zu Verkaufszwecken genutzt wird, ist das nichts boeses sondern einfach eine Tatsache. Wenn wir das hier erwaehnen betreiben wir keine Begriffsfindung, sondern geben eine Tatsache wieder. Und nochmal: Mini-GmbH ist derzeit weit verbreiteter als "Unternehmergesellschaft". So, jetzt habe ich genug fuer diesen Satz im Artikel gekaempft... Juliane 01:46, 19. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Drum eine Dritte Meinung, dann hat sich der Diskussion erledigt, denn neue Argumente sehe ich bei uns beiden nicht mehr. Ich stell mal den Antrag --Salier100 07:28, 19. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hallo, man sollte den Zusatz "1-Euro-GmbH" oder "Mini-GmbH" auf jeden Fall einfügen. Natürlich dient Wiki nicht der Begriffserfindung, doch sollte man auch bedenken bzw. nicht vorrausetzen, dass sich jeder Suchende zuvor mit Fachtexten belesen hat, um zu wissen, dass sie ja eigentlich UG heißt, oder? Gruß (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 145.253.3.244 (DiskussionBeiträge) 11:22, 18. Aug. 2008(CEST))
Die Begriffe "1€-GmbH" bzw. "Mini-GmbH" müssen hier nicht unbedingt erscheinen; es wäre m. E. aber wünschenswert, wenn Wikipedia einen Nutzer, der mit obigen Begriffen sucht, zu diesem Artikel führt. --Ringohiro 14:24, 4. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich finde den Begriff mini-GmbH unangebracht und schädlich wenn man bedenkt, dass die UG der LTD Konkurrenz machen soll und somit der Neugründer nicht durch einen diskriminierenden Namen(wie mini-GmbH eben einer ist) vergrault werden darf.
Außerdem ist es mehr als ignorant den Begriff mini-GmbH als Umgangssprache zu bezeichnen, wenn man bedenkt,dass der breiten Masse diese Form an sich noch gänzlich unbekannt ist und einzig in populistischen Medien der Begriff mini-GmbH als Alternative für den quasi "unmündigen" Bürger eingeführt wurde.
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.145.124.157 (DiskussionBeiträge) 23:08, 9. Jan. 2009)
Ich denke man sollte diese Begriffe auf jeden Fall einbringen. Fakt ist: Mini-GmbH war seit dem diese Änderung diskutiert wurde immer das öffentliche Schlagwort - viele Leute verbinden die Änderung eher mit der Mini-GmbH als mit dem abstrusen Begriff der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Ich frage mich, warum mini-GmbH diskriminierend sein soll. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist doch nichts anderes als eine kleine GmbH (mit noch mehr Einschränkungen). --Mullinger 23:19, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der Begriff an Sich ist dikriminierend, da die meisten Menschen das Wort mini mit geringfügig assoziieren und so der Firmenname schon eine negative Werbebotschaft ausstrahlen würde. Also für mich jedenfalls wäre es ein Grund dann lieber eine Ltd. zu gründen. 84.145.124.157
Okay. Kann ich zwar so nicht bestätigen aber, jetzt wo ich die Diskussion gesehen habe - es ist zwar knapp, aber das Meinungsbild scheint gegen die Nennung zu sein. Gruß --Mullinger 00:03, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Letztlich ist es doch aber so, dass die UG nur eine Mini-Form der GmbH darstellt. Unter Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)#Rücklage und Umwandlung in eine GmbH ist es doch sogar direkt beschrieben: "...wird die UG (haftungsbeschränkt) automatisch in eine GmbH umbenannt.". Es ist nun einfach mal eine Tatsache, dass aus der Mini-Form irgendwann eine normale GmbH wird. --Stepro 03:28, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das eine UG bei Überschreitung von 25.000 Euro Eigenkapital automatisch in eine GmbH

umgewandelt wird ist definitiv falsch.Ob man eine UG mit 25.000 Eigenkapital gründen kann ist etwas anderes. 84.145.124.157

Das dürfte in der aktuellen Version nun auch klargestellt sein. Benutzer:Akabuwanga, 11:01 CET, 05. Feb. 2009

Juristische Person?[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt noch die Information, ob die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine juristische Person darstellt wie die GmbH. Wie ist das? – 87.166.221.53 22:51, 23. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Erledigt. Benutzer:Akabuwanga, 11:01 CET, 05. Feb. 2009
Da es sich um keine gesonderte Rechtsform handelt, fehlt dieser Hinweis nicht, denn es handelt sich bei der UG um eine GmbH, weswegen auch keine gesellschaftsrechtliche Umwandlung in eine GmbH erfolgen kann, sondern allenfalls eine Umfirmierung. Eine UG trägt wegen Unterschreitung des in § 5 Abs. 1 GmbHG festgelegten Mindeststammkapitals zur Kenntlichmachung lediglich eine andere Bezeichnung als die GmbH, die das Mindeststammkapital voll aufzubringen hat. (nicht signierter Beitrag von 84.129.62.68 (Diskussion) 12:19, 28. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

Neutralität: Alternativen zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)[Quelltext bearbeiten]

Die Einschätzung, dass die Europäische Privatgesellschaft eine „echte Alternative“ werden könnte, sollte einer Person oder einer Gruppe zugeordnet werden, die diese Meinung vertritt. --84.153.77.155 18:43, 26. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich bin eher dafür, das "echte" zu streichen, denn das ist immer eine subjektive Einschätzung, da es eine Wertung im Sinne von "gut" oder "brauchbar" enthält. Daß die EPG im Sinne einer der UG sehr ähnlichen Gesellschaftsform eine Alternative zur UG sein wird, ist dagegen auch objektiv völlig unumstritten. --Alexander Schestag 13:47, 28. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Raus damit, in der Tat. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 15:04, 28. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Praktisches Beispiel, bitte?[Quelltext bearbeiten]

Heißt eine Firma dann z.B. "Maximilian Muster UG (haftungsbeschränkt)" anstatt "Maximilan Muster GmbH" und sind auch Fantasienamen erlaubt wie "MaxMu UG (haftungsbeschränkt)"? --olboph 10:30, 10. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die erste UG die laut google gegründet wurde, war die "FORATIS 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", somit sind wohl auch Fantasienamen erlaubt. Zudem handelt es sich hier ja um eine Kapitalgesellschaft, wo ja Fantasienamen erlaubt sind. --Manerr 18:08, 28. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Fantasienamen sind alleine deswegen schon erlaubt, weil die UG wirklich nichts anderes ist als eine kleine GmbH, die du jederzeit in einer "richtige" GmbH umwandeln kannst. --Mullinger 23:11, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hilfreich zu diesem Thema ist, sich die Unterschiede zwischen einer Unternehmergesellschaft (UG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu verdeutlichen.

Die UG ist keine eigenständige Gesellschaftsform. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine „richtige“ GmbH, allerdings mit einem geringeren Stammkapital. Die GmbH erfordert nach der GmbH-Reform 10.000 € Mindeststammeinlage. Dagegen kann die UG ab einer Mindeststammeinlage von 1 € gegründet werden (daher auch der Name „1-Euro-GmbH“). Für die UG ist bei einem Stammkapital unter 10.000 € zwingend der ungekürzte Rechtsformzusatz „haftungsbeschränkt“ anzugeben!

Die UG mit einem Mindeststammkapital unter 10.000 € ist gesetzlich verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage zu bilden, bis 10.000 € Mindeststammkapital erreicht sind. Ab diesem Zeitpunkt stehen UG und GmbH weitgehend auf gleicher Stufe. Der Rechtsformzusatz „haftungsbeschränkt“ kann dann bei der UG entfallen oder die UG kann zur GmbH umfirmieren.

Die GmbH fordert doch weiter 25 000€ stammeinlage, oder nicht? Das wurde doch nicht geändert (war gescheitert) - sonst hätten die mich aber ganz schön verarscht neulich. --Mullinger 23:08, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die GmbH hat weiterhin 25.000 Euro Mindestkapital. An sich sollte man den Diskussionsbeitrag löschen, damit nicht wieder Änderungen des Artikels auf 10.000 Euro und Co. gemacht werden. Benutzer:Akabuwanga, 11:01 CET, 05. Feb. 2009

UG (haftungsbeschränkt) - Wie bescheuert klingt denn dieser Zusatz, schon alleine deshalb würde ich eher eine Ltd. gründen oder gleich ne GmbH (die 15000€ mehr) --Benutzer:RPM 00:18, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nun, der Zusatz mag bescheuert klingen, Fakt ist aber, dass die Ltd. nach meinen Erfahrungen (ich mach das beruflich) einen äußerst schlechten Leumund hat, insbesondere bei Behörden (FA, Stadtverwaltungen) und der bürokratische Aufwand nicht geringer, sondern deutlich höher ist wie bei der GmbH/UG. Nur die Gründung ist bei der Ltd. schneller, dafür blättert man dann im Jahr ca. 280 Pfund nur für die Agentur hin, die einem den Briefkasten hält, die Kosten im Inland für Bilanz und Steuern und Veröffentlichung kommen ja noch dazu und sind gleich hoch wie bei der GmbH. Dazu kommt dann noch, dass der director der Ltd. viel eher persönlich haftet als ein deutscher GmbH-Geschäftsführer und das einige bayerische Anwälte in Insolvenzfällen jetzt auch schon herausgefunden haben. Mittel der Wahl für mich ist immer noch die GmbH mit 25.000 Euro, von denen 6.250 Euro aufs Konto wandert, über nochmal 6.250 Euro eine Bürgschaft des Gesellschafters hingelegt wird und die restliche Hälfte auf Anfordern einbezahlt werden muss. (Net rumkritteln, das geht tatsächlich!). Benutzer:Akabuwanga, 11:07 CET, 05. Feb. 2009
Das mag ja gehen... macht es denn auch Sinn ? --Mullinger 13:09, 6. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Termini/ Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Hi Leute,

setzte mich leider schon sehr lange mit diesem Thema auseinander, gleichzeitig denke ich, dass dieser Artikel grundlegend überarbeitet werden muss. Zum einen stimmen einzelne Paragraphen im Zuge der Novellierung nicht mehr ganz, bzw. wurden geändert und neue kamen hinzu zum anderen haben sich bestimmte Termini wie Stammkapital/ Nennbeträge geändert.

Meiner Meinung nach ist der Terminus "1 Euro GmbH" deplaziert, da es praktisch unmöglich ist mit diesem Betrag eine Rechtsform zu gründen, man bedenke betriebswirtschaftlich lächerliche aber doch wahre Aspekte wie die Eröffnung eines Bankkontos -> vgl. hierzu das allumworbene "3 liter Auto" ;) Nachdem ich mit meiner Arbeit fertig bin, werde ich mich gerne mit der Aktualisierung beschäftigen.

"Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit"

In diesem Sinne ein schönes Wochenende. --Hiddeneconomist 19:42, 13. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Der jetzt eingefügte Teil "siehe auch" scheint mir wenig hilfreich zu sein. --Immofried 20:28, 27. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Gesetzlich Vorgeschriebene Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Achtung: laut http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html sind die Klammern vorgeschrieben! Es ist keine gestalterische Freiheit gegeben, man gibt entweder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)".

"UG haftungsbeschränkt" ist somit unzulässig, aber am Anfang des Artikels angegeben, Zitat: "(kurz: UG haftungsbeschränkt)". (nicht signierter Beitrag von 85.176.37.37 (Diskussion) 11:25, 1. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Dieser Fehler ist inzwischen behoben, aber im Laufe des Artikels wird immer mal wieder "UG" ohne Zusatz verwendet. Das halte ich für falsch. Und die Anmerkung („Zur besseren Lesbarkeit wird im Artikel auf den Zusatz verzichtet und die Form UG verwendet“) halte ich für WP:TF. Der Gesetzgeber hat mit voller Absicht die gute Lesbarkeit verboten, und daran müssen wir uns orientieren. --[Rw] !? 21:23, 14. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Bemerkungen rückgängig gemacht.[Quelltext bearbeiten]

Die Bemerkungen, die am 13.03.11 in den Artikel geschrieben wurden, gehören in die Diskussion, nicht in den Artikel selbst.

Sachlich sind sie auch unberechtigt. Es ist zu unterscheiden: einerseits kann die UG (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG, wie jede GmbH, beliebig viele Geschäftsführer haben und andererseits erlaubt die vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll nach § 2 (1a) GmbHG, nur einen Geschäftsführer.

Man kann sowohl eine "richtige" GmbH mit Musterprotokoll gründen, als auch eine UG ohne Musterprotokoll (mit "ausführlichen Gesellschaftsvertrag"). --Immofried 01:44, 16. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

  • Mir ist aufgefallen: Im Text ist von nur EINEM Geschäftsführer die Rede. Unter gleichlautendem Abschnitt ist jedoch "Die Geschäftsführer ..." formuliert. Korrektur ? ~

Hinweis auf gUG?[Quelltext bearbeiten]

Ich war auf der Suche nach Infos zur gemeinnützigen UG. Bei [GmbH] steht ein ganz kleines bißchen dazu, aber hier noch gar nichts. Vielleicht könnte jemand der sich auskennt einen Satz ergänzen. Danke. --84.164.97.221 18:39, 5. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

So, wie die gGmbH keine eigene Gesellschaftsform darstellt und genauso, wie auch eine nichtgemeinnützige GmbH, den Regelungen des GmbHG unterworfen ist, handelt es sich auch bei einer gUG um keine von der Unternehmergesellschaft, die ihrerseits bereits wieder eine GmbH ist, um keine eigene Gesellschaftsform, weswegen die gUG dasselbe Schicksal teilt, wie jede andere Unternehmergesellschaft und GmbH. Hierzu gibt es nichts weiter zu beachten, als die besonderen Regelungen zur Gemeinnützigkeit, die aber gesellschaftsformunabhängig gelten, also auch für Personengesellschaften, Vereine etc. pp. Zur gGmbH existiert bereits ein entsprechender Artikel. Eine gUG (haftungsbeschränkt) ist nichts anderes, als eine gGmbH, mit lediglich dem Unterschied, bis zum Beweis des Gegenteils, (noch) nicht das Mindeststammkapital des § 5 GmbHG gebildet zu haben. --Aykay 12:56, 28. Dez. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Kashu (Diskussion | Beiträge))

Die Firmierung mit der Abkürzung "gUG (haftungsbeschränkt)" wird nach herrschender Meinung als nicht zulässig angesehen, sh. z. B. das Gutachten des DNotI im DNotI-Report 2013, S. 181-182 (http://www.dnoti.de/gutachten/index.html/%E2%80%9Egug%E2%80%9C-als-zulaessiger-rechtsformzusatz-einer-gemei/3c8c32de-0c79-4659-96ea-a7891812edef?mode=Detail) oder im BeckOK GmbHG, RdNr. 43 zu § 4 GmbHG. Das Wort "gemeinnützig" ist daher auszuschreiben. --141.90.9.45 09:10, 12. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

KEINE Umwandlung in eine GmbH![Quelltext bearbeiten]

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und keine Sonderform davon. Deswegen kann eine UG auch nicht in eine GmbH umgewandelt werden. Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine GmbH wäre zudem beurkundungspflichtig und löste zusätzliche Kosten aus. Stattdessen kann eine UG (haftungsbeschränkt) gem. § 4 GmbHG umfirmiert werden, was etwas von einer Umwandlung einer Gesellschaft völlig Verschiedenes ist. Hat die UG (haftungsbeschränkt) also genügend Eigenmittel, um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchzuführen und führt sie diese durch oder wird eine Kapitalerhöhung durch Einlagen der Gesellschafter durchgeführt oder durch Kapitalaufholung im Ergebnis das Mindeststammkapital des § 5 GmbHG erreicht, so besteht kein Bedürfnis zur Kapitalaufholung mehr, sodass die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 4 des § 5a GmbHG entfällt. (RegE MoMiG, Mai 2007, Begründung Besonderer Teil, S. 72) Die bis zu diesem Fall gebildete Rücklage hat ihre Funktion verloren und kann somit, soweit sie nicht zur Stammkapitalerhöhung verwendet wurde, aufgelöst werden. In dieser Situation haben die Gesellschafter die Möglichkeit (aber keinerlei Pflicht), die UG (haftungsbeschränkt) umzufirmieren. Einer Umwandlung bedarf es nicht, denn die Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG ist eine GmbH. (Heybrock/ Heybrock PK-GmbHR § 5a Rn. 11) --Aykay 12:46, 28. Dez. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Kashu (Diskussion | Beiträge))

Will die Gesellschaft aber nicht mehr mit dem sperrigen Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" oder gar "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" auftreten, so ist die entsprechende Eintragung am Registergericht zwingend erforderlich. Die Kapitalerhöhung allein ändert nämlich den Namen nicht und der einfache Austausch des Zusatzes gegen "GmbH", ohne dass dies amtlich eingetragen wurde, kann u.a. ein Zwangsgeld zur korrekten Firmierung nach sich ziehen! -- mhi Noch Fragen? 00:09, 30. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Weblink gruenderkueche.de[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde der Link zur Infografik entfernt? --Sebastian Küster 15:15, 21. Nov. 2013 (CEST)[Beantworten]

Moin! Vorab: Bitte entspr. WP:DS/H:DS für neue Diskussionsthemen (unten) einen neuen, eigenen Abschnitt anlegen (hab ich mir erlaubt nachzuholen), danke. Zu deinem Anliegen: Die Entfernung erfolgte entsprechend der Richtlinie über Weblinks (WP:WEB), wie auch aus der Zusammenfassung beim Verwerfen hervorgeht. Konkreter: „Die deutsche Unternehmergesellschaft (…) oder die englische Limited – Welche der beiden Rechtformen passt am besten zu meinem Unternehmen?“ ist eine Fragestellung, die sich nicht unmittelbar auf das hiesige Lemma bezieht, sondern ein Unterthema darstellt. Der Weblink ist im Übrigen m. E. keineswegs „vom Feinsten“, die WP u. a. keine Sammlung von Ratgebern für Existenzgründer. --GUMPi (Diskussion) 15:24, 21. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Deines Erachtens nicht vom Feinsten? Was genau bedeutet diese Aussage? Die Grafik zeigt doch wunderbar den Unterschied zur Limited. --Sebastian Küster 15:28, 21. Nov. 2013 (CEST)[Beantworten]

Hast du dich schon mit WP:WEB auseinandergesetzt? Es ist kein Weblink erwünscht, um „wunderbar den Unterschied zur Limited“ aufzuzeigen. Wenn du die Unterschiede zu der vergleichbaren Rechtsform im Artikel verdeutlichen möchtest, dann tue das doch gerne auf Basis und unter Benennung verlässlicher Informationsquellen (WP:Q) im Artikeltext, danke. MfG --GUMPi (Diskussion) 15:42, 21. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Das erklärt mir zwar nicht, warum dein Qualitätsgefühl deine Entscheidung beeinflusst hat, aber ich lese mir die Richtlinien gerne durch. Auf welche Einzelvorgabe soll ich besonders dabei achten? --Sebastian Küster 15:59, 21. Nov. 2013 (CEST)[Beantworten]

Schön, dann wird dir beim Lesen von WP:WEB#Allgemeines auch auffallen, dass „vom Feinsten“ eine maßgebliche Begrifflichkeit selbiger Richtlinie ist (in der WP üblicher Begriff, ja sogar „goldene Regel“ in puncto Weblinks) und nicht etwa Ausdruck meines „Qualitätsgefühl[s]“ ist, das dann angeblich meine Entscheidung beeinflusst haben soll. Den tatsächlichen Grund für meine Entscheidung das Einstellen des Weblinks zu verwerfen, nämlich dass der Vergleich UG vs. Ltd ein Unterthema zum Lemma darstellt, hast du offenbar trotz Angabe nicht erkannt oder ignorierst ihn geflissentlich. Vorschlag: Statt (unnötig) zu diskutieren künftig besser gleich in die angeführte WP-Richtlinie schauen, wenn ein anderer/erfahrener Autor dich schon auf selbige hinweist, im Zweifel dann gleich auf Basis der Richtlinie argumentieren – das spart gegenseitig Zeit und Nerven. --GUMPi (Diskussion) 16:31, 21. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Danke für die umfassenden Hinweise und noch einen schönen Abend. --Sebastian Küster 18:23, 21. Nov. 2013 (CEST)[Beantworten]

Zwei Sachen fehlen: "Umwandlung" und Kostenvergleich mit GmbH[Quelltext bearbeiten]

Ein Abschnitt zur "Umwandlung" in eine GmbH fehlt noch, auch wenn die Beschränkungen automatisch wegfallen, so muss man ja doch irgendwie den Namen anderen. Der Zusatz ist ja unglaublich un-sexy.

auch ein Kostenvergleich zur GmbH vermisse ich. Am besten auch im Vergleich mit "erst UG, dann GmbH" vs. "Sofort GmbH".

Vielen Dank. -- MichaelJanich (Diskussion) 20:29, 27. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:12, 5. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Ein-Mann-UG?[Quelltext bearbeiten]

gibt es, analog zur ein-mann-gmbh, eine ein-mann-ug?

auf https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/ug-haftungsbeschraenkt/ug-vor-und-nachteile.html heißt es: "Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen."

ggf. abschnitt im artikel! danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 00:39, 27. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Es muss noch nicht einmal ein(e) Frau / Mann sein, eine Kapitalgesellschaft kann auch ohne natürliche Personen gegründet werden, indem andere Kapitalgesellschaften als Gesellschafter auftreten. Mache doch gerne einen Vorschlag für einen Abschnitt. Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 09:14, 27. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]