Diskussion:Urlaub

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Plagiat überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffdefinition ist komplett aus dem Online-Duden übernommen. http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/urlaub Sollte mal jemand, der sich mit dem Thema beschäftigt hat, überarbeiten! --Mierke (Diskussion) 13:46, 27. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Arbeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mir wünschen, daß der Abschnitt zu den arbeitsrechtlichen Regelungen noch ausgebaut wird. Soweit ich das überblicke, wird unterschieden zwischen Arbeitstagen, Wochentagen und Werktagen. Wenn im Arbeitsvertrag steht "30 Tage Urlaub", dann sind damit, habe ich neulich gehört, Werktage gemeint, also Montag bis Samstag. Stimmt das? Das sollte noch erläutert werden. – 84.178.120.115 12:55, 8. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Urlaub bedeutet: Du kannst x Tage im Jahr, an denen du eigentlich arbeiten müßtest, durch Urlaub ersetzen. Bei einer Fünf-Tage Arbeitswoche werden somit pro Woche auch nur fünf Tage Urlaub angerechnet. Bei einer Sech-Tage-Woche enstprechend sech Tage - bei Schichtabreit ist es wiederum anders.

Details findest Du bei den einzelnen Urlaubsarten. Zu den aufgeworfenen Fragen vgl. Erholungsurlaub--Dr. Meierhofer 19:16, 1. Jun 2006 (CEST).

Das ist so nicht richtig. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 WERKtagen entspricht vier Wochen, unabhängig davon, ob der Sonnabend in dem jeweiligen Betrieb ohnehin arbeitsfrei wäre oder nicht. Einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen. Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Gerade bei Teilzeitkräften ist es obendrein nicht selten, daß nur an vier oder weniger Tagen gearbeitet wird. Ein Werktätiger, der z. B. nur montags arbeitet, hat gleichwohl "nur" vier Wochen (also in seinem Fall vier Montage) Jahresurlaub. Kompliziert gestaltet sich die Ermittlung des Urlaubsanspruchs, wenn ein Werktätiger beispielsweise montags 10 Stunden, dienstags zwei und mittwochs eine Stunde arbeitet. Der "korrekte" Urlaubsanspruch ergibt sich, wenn man den Urlaubsanspruch in Arbeitsstunden umrechnet. Der Urlaubsanspruch eines Werktätigen mit einer 30-Stunden-Woche, der den gesetzlichen Urlaubsanspruch hat, errechnet sich dann mit 4 Urlaubswochen mal 30 Stunden pro Woche gleich 120 Urlaubsstunden. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 21:16, 14. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Stichwortsammlung Urlaub, Ferien, Reisen[Quelltext bearbeiten]

  • Abwechslung von Arbeit, Beruf, Alltag
  • mal etwas anderes sehen, erleben
  • fremde Länder, Kulturen kennenlernen
  • andere Menschen kennenlernen
  • Weiterbildung: Sprachen, Hobbies, Museen, Städtetouren
  • auf der Hin- und Rückfahrt im Stau stehen
  • Erholung, Entspannung, Regeneration für Körper und Geist
  • Fernreise aus Prestigegründen, um angeben zu können
  • um sich selbst und anderen etwas zu beweisen: Abenteuerurlaub, Extremsport
  • Flucht vor Alltagsproblemen

--S.ludwig 19:41, 1. Okt 2004 (CEST)


Ich weiß nicht, ob das heute in den Artikel eingestellte Bild wirklich weiterführt. Ein Geschäftsmann mit Koffer? Erstensmal hat Urlaub nicht unbedingt etwas mit Reise zu tun. Der Erziehungsurlaub schon mal gar nicht, aber auch der Erholungsurlaub nicht in jedem Fall ("Urlaub in Balkonien"). Zweitens kann eine Reise sogar umgekehrt das Gegenteil von Urlaub sein. Gerade wenn einer mit Anzug und Krawatte einen Koffer schleppt, würde ich mal eher auf eine Geschäftsreise tippen. Im Übrigen ist der Bildinhalt natürlich trivial und allenfalls "illustrativ". Wie ein Mann mit Koffer aussieht, weiß jeder, das bringt keinen Informations- und Erkenntnisgewinn. Habe mir daher erlaubt, das Bild wieder zu löschen. --Dr. Meierhofer 11:36, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]


ÜBERARBEITEN[Quelltext bearbeiten]

Klar, jeder von uns macht mal Urlaub. Grundsätzlich sollte man dieses Thema trennen:

  • Urlaub im Arbeitrecht
  • Urlaub als synonym für Reisen

Selbstständige raus Im Sinne der Defintion im Arbeitsrecht gilt dies nur für Arbeiter und Angestellte - nicht für Selbstständige. Sie haben keinen Urlaub - dies ist nicht nur ein flacher Spruch, sondern juristisch so. Das Bundesurlaubsgesetz ist auf diese Gruppe nicht anwendbar. Urlaub ist das berechtigte Fernbleiben vom Arbeitsort nach Absprache und Fortzahlung der Bezüge. Der Urlaub bringt für einen Abhängig beschäftigten Rechte, aber auch Pflichten. Ein Selbständiger bleibt zuhause, bekommt aber dann auch kein Honorar. Aus diesem Grund hat er auch keinen Vorgesetzten im klassischen Sinne und muss auch nicht um Erlaubniss bitten. (anonym)

Für Urlaub als Synonym für Reisen gibt es schon den Artikel Reise; über eine vorgeschaltete BKL kann man natürlich reden. Selbstverständlich haben Selbständige keinen Urlaub im Sinne des Arbeitsrechts und speziell des BUrlG (was für Beamte übrigens auch zutrifft), sehr wohl aber im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs - und das halte ich hier für entscheidend. Musst Du nur mal im August die Tageszeitung aufschlagen: "Aus dem Urlaub zurück - RA Mustermann"; "Praxis Dr. med. Hackebeil vom 02.-23.08.06 geschlossen - Urlaubsvertretung Dr. med. Anna Tomy" etc. --Dr. Meierhofer 17:56, 1. Jun 2006 (CEST)
Die Begriffsverwendung macht die Begrifflichkeit auch nicht richtig. Wer erlaubt (Wortursprung!) dem Selbständigen denn das Fernbleiben von der Arbeit? Die eigene Arbeitsentscheidung ist schwerlich Urlaub; sonst hätte ich zum Beispiel jeden Tag von 0 bis 7 Uhr Urlaub ;) --Freibierkämpfer 13:15, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Was soll denn der Satz "Urlaub ist auch die Zeit allein ohne Eltern wurde am 28.12.08 bewiesen." bedeuten? --Freibierkämpfer 13:15, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fortbildung vs. Weiterbildung im Bereich Arbeitnehmer. Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er landesrechtlich geregelt. soweit ich gesehen habe, regeln die Gesetze die Weiterbildung und nicht die Fortbildung. Die Artikel über Fort- und Weiterbildung erklären den Unterschied hinreichend.

wie sagt man richtig...[Quelltext bearbeiten]

jemand ist auf Urlaub, im Urlaub, in Urlaub?

lg, andi

Laut Begriffsdefinition (von "Erlaubnis") müsste es korrekt heißen: "Jemand HAT Urlaub", also: Jemand hat (die) "Erlaubnis" (, nicht zu arbeiten). --Peter B. Liebig | 10:20, 6. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Schwieriger Urlaub? Umfrage[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, daß man diesen Abschnitt komplett löschen sollte. Er trägt im enzyklopädischen Sinn nicht zum Verständnis des Urlaubs an sich bei. Einwände? --Dem Zwickelbert sei Frau 11:23, 13. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dem kann ich mich anschließen. Ich finde das auch unpassend. Werde den mal rausnehmen, da keine Einwände kamen. --Konstantinopel 17:22, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Was hat denn bei Siehe auch der Link auf Wilder Urlaub zu suchen? Das passt doch thematisch gar nicht zusammen, oder? Wenn es keien Einwände gibt, wäre ich dafür, das rausnehmen. --Konstantinopel 17:22, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]


Schweiz: eingeschränkte Bedeutung des Begriffs Urlaub[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz hat der Begriff Urlaub eine andere Bedeutung: Für den gesetzlich und/oder vertraglich geregelten Anspruch auf x Wochen jährlicher Abwesenheit von der Arbeit wird nicht der Begriff Urlaub, sondern ausschliesslich Ferien verwendet. Die Schweizer fahren nicht in den Urlaub, sondern in die Ferien. - Der Begriff Urlaub wird in der Schweiz verwendet für:

- Abwesenheit von dienstlicher Tätigkeit (Militärdienst, Polizei, Feuerwehr etc.), wobei die Beurlaubten meist auch im Urlaub den Regeln, bzw. dem Recht des betreffenden Dienstes unterstehen.

- Ausserordentliche Abwesenheit vom Arbeitsplatz (meist auf Gesuch bewilligt), die normalerweise nicht, bei längerer Dauer evtl. teilweise mit dem Ferienanspruch verrechnet wird, auf die aber durchaus ein vertraglicher Anspruch bestehen kann, z.B. bei Tod eines Angehörigen, aber auch Mutterschafts-, Vaterschafts-, Weiterbildungsurlaub etc.

Erläuterungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zu Arbeitsvertragsrecht/Ferien

Hinweise des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zum Urlaub

--Ragtimer 21:34, 14. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]


Urlaubsbegriff??[Quelltext bearbeiten]

Ich komme mit dem Urlaubsbegriff nicht klar: heißt der in etwa sowas wie Schlafen? Tagsüber bringt man ja Arbeitsleistung... (nicht signierter Beitrag von 134.100.176.75 (Diskussion | Beiträge) 14:07, 1. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Beurlaubung wird z.B. von der Presse oft auch im sinne einer dauerhaften Freistellung verwendet. Da Beurlaubung eine Weiterleitung zu diesem Artikel ist, sollte amn das hier auch erwähnen. --80.109.39.94 15:45, 28. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich finde auch, dass wie bei der offensichtlich bestehenden Unterscheidung zwischen (Erholungs-)'Urlaub für Beamte' und 'Beurlaubung im Sinne einer Freistellung' hier im Artikel oder in einem eigenen Lemma ebenfalls auf den Unterschied zwischen "Urlaub für Beamte - mit Bezug von Sold" und "Beurlaubung für Beamte - ohne Besoldung" hingewiesen werden sollte (Wenn es denn so ist). Also kurz: "bezahlter Urlaub" im Gegensatz zu "unbezahlter Beurlaubung". Im zweiten Satz des Artikels hier steht 'Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge', was z. B. für Stundenlohnarbeiter oder Angestellte gilt (die nach ihrem Urlaub wieder weiter arbeiten). Wenn auf den Unterschied nicht hingewiesen wird, dann könnten Fragen aufkommen wie "Werden bei Beurlaubung die Beamtenbezüge auf Null reduziert?" oder "Gibt es während der Beurlaubung weiterhin Zuschuss bei Krankheit?" Zumal es nicht näher festgelegt zu sein scheint, ob Beamte das Ende der Beurlaubungsdauer von vornherein festlegen müssen, oder? --89.15.239.213 06:42, 23. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Im Frühneuhochdeutschen bedeutete "urlauben"wohl entlassen, entfernen aus dem Dienst. In den Ratsverlässen im Nürnberg des 16. Jahrhunderts werden z.B. Türmer, Torwächter, Stadtknechte usw. für dienstliches Fehlverhalten "mit straf des ulaubens" bedroht. --2A01:598:B9AF:63A2:1:0:94D4:2BA5 17:59, 24. Okt. 2022 (CEST) Yeni Cifci[Beantworten]

Leistungsberechtigte nach SGBII, SGBIII[Quelltext bearbeiten]

Bei einer täglichen Erreichbarkeit, einschließlich Samstag, muss Urlaub bei der zuständigen Behörde eigereicht werden, ansonsten die Bezüge gekürzt werden können. Diese Personengruppe fehlt noch in der Aufzählung eingangs.--88.65.92.44 09:47, 14. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Im Durchschnitt?[Quelltext bearbeiten]

"[...] sodass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 30 Tage Urlaub im Jahr (und 10 gesetzliche Feiertage) genießen [...]"

Wenn ich an die vielen Azubis, Lehrlinge, Berufseinsteiger usw. denke, die oft nur 26 Tage haben, dann müssen aber sehr viele Leute deutlich über 30 Tage haben, um im Durchschnitt auf 30 Tage zu kommen. Oder werden hier alle Sonderurlaube (Mutterschaft, Todesfall-in-Familie u.ä.) mit eingerechnet? Anders kann's ja fast nicht sein, um 30 Tage als Durchschnitt ausrechnen zu könnnen?

PS: Ich mach' das nur ungern, aber: //Beleg// ? --arilou (Diskussion) 14:15, 22. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Menschenbild?[Quelltext bearbeiten]

"Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären."

Was "wäre" nach demjenigen, der diesen Satz formuliert hat zu erbringen? Was heißt "zu erbringen"? Wer bestimmt das? (nicht signierter Beitrag von 88.217.45.132 (Diskussion) 01:25, 22. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Welche Arbeitsleistungen zu erbringen sind, bestimmt bei Arbeitnehmern § 611 BGB in Verbindung mit Tarif- und Einzelarbeitsvertrag, bei Beamten die Beamtengesetze des Bundes und der Länder mit Nebengesetzen (z.B. ArbeitszeitVO). Was das mit "Menschenbild" zu tun haben soll, würde mich schon sehr interessieren. Wer Geld für den Lebensunterhalt verdienen möchte, muss schon was dafür tun. Außer im Schlaraffenland oder in Shangri-La vielleicht ...--Liutprand (Diskussion) 17:19, 24. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Unbezahlter Urlaub[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens können AG und AN jederzeit unbezahlten Urlaub des AN vereinbaren, auch wenn kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Das fehlt hier. Z.B. wäre interessant, welche Teile des Arbeitsvertrags während eines unbezahlten Urlaubs ruhen: die Arbeitsleistung und die Lohnbezahlung selbstverständlich, aber die Sozialversicherung? Ich habe mich inzwischen aus anderen Quellen kundig gemacht, aber ein kurzer Hinweis wäre schon angebracht. --Lantani (Diskussion) 20:10, 24. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch bezahlten Urlaub vereinbaren, ohne dass ein Anspruch besteht. Wer sollte sie daran hindern? --Liutprand (Diskussion) 17:20, 24. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Geschichte des Urlaubsanspruchs kommt zu kurz. Das ist doch eine sozialgeschichtlich grundlegende Errungenschaft. --Alfred Löhr (Diskussion) 19:37, 24. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]