Diskussion:Verdachtskündigung

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Version von 2005 wiederhergestellt. Ein Redirect auf Kündigung ist nicht sinnvoll: der Begriff kommt dort nicht vor. -- 790 13:50, 24. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Dass hier am Beispiele Emmely die Verdachtskündigung in Kritik geraten ist, gehört klar zum Lemma. Bitte vor Löschungen vom gut quellbelegten Abschnitten hier erst begründen wieso. Chubbiee 20:12, 26. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Tut mir leid, ich kann keine Quellen dafür finden das der Fall Emily überhaupt eine Verdachtskündigung war. Bitte gibt die Quellen erst an (ohne die ist der Abschnitt auch nicht belegt). Desweiteren muss erst ausdiskutiert werden, ob der Fall Emily überhaupt enzyklopädiewürdig ist. Siehe dazu auch hier Danke! -- Benzen C6H6 20:54, 26. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
"Ich kann keine Quellen finden" ist eine etwas hanebüchene Behauptung, wenn eben genau in dem von Dir hinausrevertierten Abschnitt eine Quelle (Telepolis) enthalten ist, die ausdrücklich auf den Sachverhalt hinweist. Insofern hast Du m.E. die Diskussion schon auf "dem falschen Fuß gestartet", denn den Mangel von Quellen gleichzeitig mit deren hinausrevertieren zu behaupten kommt in meinen Augen gar nicht gut. Ebenso ist der Verweis auf den anderen Artikel etwas dünne, weil dort eben keine kontroverse Diskussion stattfindet, sondern eben nur ein gleichartiger Einwand von Dir zu finden ist, zusammen mit einer gleichartigen Revert-Aktion. Ich habe noch eine weitere Quelle hinzugefügt, dieser Punkt sollte also vom Tisch sein. Der Punkt "Tagesaktualität" ist natürlich nicht vollständig von der Hand zu weisen, andererseits ist es ein evidenter Fakt, dass die Arbeitsrechtliche Konstruktion "Verdachtskündigung" in den letzten Jahren nie und nirgends so viele mediale Beachtung und damit auch öffentliche Debatte erfahren hat wie durch den erwähnten Fall; insofern finde ich auch die zugegebenermaßen partikulare Ergänzung als Widerspiegelung des gesellschaftlichen Diskurses durchaus angebracht. -- 790 03:59, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nachdem das Thema Verdachtskündigung zwar eine entscheidende Rolle spielte, aber eben nur wegen eines Einzelfalles, der eine außergewöhnliche Unterstützungskampagne mobilisierte, die wiederum zu solch medialer Aufmerksamkeit und Stellungnahmen bis in höchste Staatskreise (zB. des Vizepräsidenten des Bundestages, sowie eines Ex-Richters des BGH und jetzigem Bundespolitiker) führte, plädiere ich für einen eigenen Artikel über den Fall. BTW: Durchaus interessant sind auch die nun in den Medien des öfteren herangezogenen Vergleiche mit anderen aktuellen Arbeitsrechtsfällen: [1] [2] [3]. --92.116.132.203 05:53, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das finde ich nun wiederum nicht angemessen, denn der Fall bzw. die Person geben m.E. keinen eigenständig enzyklopädiewürdigen Gegenstand her, und kann für sich selbst genommen wohl nur bei WikiNews stehen (s.a. WP:WWNI Pkt. 8, WP:RK). -- 790 09:57, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Anregung: Zu diesem Thema gibt es eine ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Der richtige Weg wäre imho, die wichtigsten Urteile des BAGs hier darzustellen, statt eines einzelnen erstinstanzlichen Urteils (das völlig auf Linie dieser ständigen Rechtsprechung des BAG liegt und daher wenig neues bietet).Karsten11 10:49, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Man kann das eine tun (nicht nur davon reden) ohne das andere zu lassen. Man kann beides tun, weil es sich nicht ausschließt. Handelt es sich nicht um ein zweitinstanzliches Urteil? Chubbiee 10:56, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Es geht weniger um das Urteil, sondern um die wirklich außergewöhnlichen Reaktionen.--92.116.192.167 11:01, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich finde sowohl das Urteil als auch die Reaktionen darauf ungewöhnlich. Das Urteil verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden. Gesetze, die solche Urteile erzwingen, müssten m.E. geändert werden. Mit dieser meiner Meinung befinde ich mich in guter Gesellschaft. Und begründe meine Meinung auch, so wie es für eine Enzyklopädie zwei zweihundert Jahren Tradition ist, ohne gelbe Karten, sondern mit Argumenten. Chubbiee 12:07, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Mein Beitrag war als Antwort auf Karsten11 gedacht. Das Urteil ist aber leider nicht ungewöhnlich. Hier schon der nächste Fall: [4]. Man vergleiche das mal mit den arbeitsrechtlichen Folgen dieses Vertrauensbruchs. Da gabs keine "Verdachtskündigung". --92.116.231.95 19:29, 27. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ob das Urteil "leider" nicht ungewöhnlich ist oder ob "Gesetze, die solche Urteile erzwingen, müssten m.E. geändert werden" ist ein Thema für die Richter und Parlamente und nicht für die Wikipedia. Wir stellen dar, was ist und nicht was nach individueller Meinung wünschenswert wäre. Und das ist eben die kontinuierliche Rechtsprechung in diesem Bereich. Ich habe einige Urteile einmal eingestellt. Im Fall Emmely scheint das Gericht eh den Diebstahl als solches als bewiesen anzusehen. Damit ist das kein Fall einer Verdachtskündigung.Karsten11 22:13, 10. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Hier stehen zwei gegensätzliche Rechtsauffassungen im Raum: das Zivilrecht, welches die Bestrafung auf bloßen Verdacht hin zuläßt, gegen das Strafrecht, welches eine Bestrafung auf bloßen Verdacht hin ausdrücklich nicht zuläßt. Brisant: der Diebstahl bzw. die Unterschlagung waren eben nicht bewiesen; andernfalls wäre ein Strafverfahren zwingend erforderlich geworden. Ein Strafprozeß gegen Emily wäre wegen des zu geringen Streitwertes evtl. nicht zugelassen worden; wenn doch, hatte mindestens wegen "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen müssen, da es weder Beweise noch zuverlässige Zeugenaussagen gab. Genau an einem Freispruch war aber der betreffenden Kaufhauskette nicht gelegen. Das Gesetz wurde hier zur Durchsetzung der Firmenpolitik eingesetzt. -- Aquarius70 05:54, 18. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es ist eben das Wesen der Verdachtskündigung, dass lediglich ein Verdacht und keine (erwiesene) Schuld vorliegen muss. Die Durchführung eines Strafverfahrens liegt außerhalb der Kompetenz des Unternehmens. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und diese wird (wegen des geringen Schadens) unabhängig von der Schuld des Betroffenenen keine Strafverfolgung betreiben.Karsten11 09:45, 18. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Darin liegt doch gerade die Crux! Es wird eine Straftat zur Last gelegt und faktisch als solches verurteilt, ohne das sie begangen worden sein muß. Dem Mißbrauch zugunsten des Unternehmers ist Tür und Tor geöffnet, Gesetzgeber und Justiz schützen diese Vorgehensweise. (Soweit mir bekannt, ist eine falsche Verdächtigung auch eine Straftat, aber danach wird nicht ermittelt.)
Und das soll so sein und ist auch gut so. Oder verstehe ich da etwas miß? -- Aquarius70 10:25, 1. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Es scheint mir, daß die Verdachtskündigung eigentlich nur wegen der Pingeligkeit der Juristen (man verzeihe mir) so heißt. In Wirklichkeit ist Verdachtskündigung die Kündigung wegen mit moralischer Gewißheit (um den guten alten scholastischen Begriff zu gebrauchen) erwiesener Schuld, wobei lediglich die Form des Schuldbeweises nicht dem StPO-Formalismus unterworfen ist. --93.134.239.96 17:53, 1. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]