Diskussion:Verfassungsschutz

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verfassungsschutz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Erwähnung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte diese Diskussionsseite für eine allgemeine Klarstellung nutzen. In vielen Artikeln wird mit zweierlei Maß gemessen. In den einen über rechte Organisationen, die vom VS beobachtet werden, taucht diese Einstufung in der Einleitung auf. Das ist auch korrekt, wenn diese Einschätzung aktuell ist. Dann weiß der Leser von Anfang an, woran er ist. Diese Darstellungsweise wird aber leider nicht konsequent weitergeführt. In Artikel über linksextremistische Medien und Organisationen wird diese Einstufung fallen gelassen. Sie taucht entweder erst später im Artikel auf, oder wird ganz gestrichen. Das kann nicht sein, das entspricht nicht NPOV. Im Sinne einer seriösen, d.h. neutralen Wikipedia muß hier einheitlich verfahren werden. Jede andere Vorgehensweise würde Wikipedia diskreditieren. --Deutschenfreund 11:27, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du bist hier falsch. Hier wird nicht über andere Artikel entschieden. Siehe oben. --Eike 11:45, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Natürlich wäre es vollkommen richtig, hier mehr mit einheitlichen Maßstäben vorzugehen. Nur muss das auch durchsetzbar sein. Momentan ergibt sich nicht der Eindruck, als wäre bei diesem Punkt viel Interesse an einigen einheitliche Kriterien vorhanden. Boris Fernbacher 11:47, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Grundsätzlich ist dem zuzustimmen! - Das Problem, das sich dabei aber ergeben dürfte, ist die durchaus nicht immer einheitliche Beurteilung durch Verfassungsschutzinstitutionen in den verschiedenen Bundesländern.--A.M. 11:48, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Okay; wenn die Beurteilung bei einem Thema halt mal sehr unterschiedlich ist, muss man halt zwei Ansichten nebeneinander stellen. Boris Fernbacher 12:01, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zu dem Thema ist auch schon ein Meinungsbild in Vorbereitung. Ihr seid gerne dazu eingeladen daran mitzuwirken (scheint mir momentan ein wenig einzuschlafen bzw. sehr langsam fortzugehen). Grüße --Musikhörer 12:03, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Eike - Wo sollen wir es deiner Meinung nach diskutieren? Hundert einzelne Diskussion in den einzelnen Artikeln, wenn es doch um die selbe Sache geht?
@A.M. Im Zweifelsfall ist der Bericht des Bundesamtes für VS maßgeblich.

Nach den Argumenten dieser Diskussion [1] müßte der VS auch aus den Artikeln über rechte Organisationen entfernt werden. Wollt ihr das? --Deutschenfreund 12:03, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das passende Portal könnte man versuchen. --Eike 12:06, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
O.k. der Hinweis auf das Bundesamt ist stichhaltig!--A.M. 13:09, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Von meiner Disk.-Seite kopiere ich aus gegebenem Anlass mal mein Statement vom 15.04.07 hierher:

Der VS wertet, und er wertet in einem pejorativen Sinn aus der Sicht des Staates bzw. der Auslegung des Grundgesetzes durch die Innenministerien (des Bundes oder der jeweiligen 16 Bundesländer, ... entsprechend fallen die VS-Berichte, je nach politischer Zusammensetzung der Ministerien oft genug relativ unterschiedlich aus, wobei einige als "extremistisch" dargestellte Gruppierungen beinahe schon traditionell weiter aufgeführt zu werden scheinen, quasi zum Standard gehören. ... Mein subjektiver Eindruck: Sie werden gar nicht wirklich beobachtet, sondern werden quasi automatisch fortgeschrieben, Neuerungen werden lediglich der Tagespresse entnommen, meine ich jdf., wenn ich z.B. an die VVN-BdA denke).
Nun, die Wertung, wie auch immer sie zustande kommt, ist auch die Aufgabe des VS, aber diese Aufgabe entspricht eben nicht dem NPOV-Grundsatz, dem wir hier verpflichtet sein sollen, im Gegenteil.
Wenn der VS - wem auch immer - das Attribut "extremistisch" zuweist, dann impliziert das für den Leser eines Artikels über die jeweilige Organisation im Grunde nichts anderes als die Aussage: Diese Organisarion/Partei/Gruppe/Zeitung ... etc. ist "böse". Zumal, wenn wir die Einschätzung des VS in das Intro eines Artikels setzen, legen wir dem Leser die entsprechende Einschätzung einer staatlichen Behörde als vermeintliche "Wahrheit" zumindest nahe. Ich halte das für unseriös und unenzyklopädisch. Zumal hier ja meist nicht wirklich die Einschätzung des VS dargestellt wird, sondern das Ergebnis dieser Einschätzung in Form des POV-Adjektivs "links/rechts-extremistisch" - für Organisationen, die zumal auf der Linken doch sehr unterschiedlich sind und sich untereinander oft selbst nicht grün sind (von terroristischen Gruppen über maoistische, trotzkistische, stalinistische Kleinparteien bis hin zu anarchistischen Gruppen, Autonome, Antideutsche, Antiimps und z.B. der grundsätzlich gewaltablehnenden Graswurzelrevolution. In den Verf.schutzberichten muss der VS in seiner Einschätzung durchaus differenzieren, und begründet auch, wie er zu seiner Attributierung kommt (eine Begründung, die man als Leser auch oft genug hinterfragen kann), aber in der WP wird bei der Erwähnung des VS diese Differenzierung im Normalfall nicht vorgenommen. Da scheint mir dann bspw. bei der SAV die Intro-Aussage, dass es sich um eine trotzkistische Gruppierung handelt, allemal definitorisch klarer, eindeutiger und zugleich seriöser als die schwammige und inhaltlich vernebelnde, kaum informative Bezeichnung "linksextremistisch". Wenn ein Leser Trotzkisten für Linksextremisten hält, dann mag er das tun, seine Sache, aber dafür braucht er nicht den VS.
Ich habe noch nirgends geschrieben, dass die Einschätzung des VS nicht in einen Artikel gehört, bin lediglich der Überzeugung, dass - solange eine vom VS beobachtete Gruppierung sich nicht selbst als xy-extrem oder verfassungsfeindlich definiert - die entsprechende Attributierung nicht in das Intro eines Artikels gehört, sondern in einen eigenen Unterabschnitt bzw. am Ende unter Stichworten wie Kritik, Fremdeinschätzung, Bewertungen oder so ähnlich. Da mag die Aussage des VS seinen Platz haben (eben in den Konjunktiv gesetzt) - neben anderen relevanten Aussagen - positiven wie negativen - über den Lemmagegenstand. Ob der VS relevant ist ... na ja. Es gibt Leute die das so sehen. Warum gerade die Meinung (der POV) des VS für eine Enzyklopädie relevant, noch dazu "hochrelevant" sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich. Jedenfalls halte ich Aussagen aus der Politologie, Soziologie oder anderer geisteswissenschaftlicher Fachgebiete für relevanter - und auch die gehören unter eine extra abgetrennte Passage.
Nebenbei: Bei Religionsthemen schreiben wir doch auch nicht gleich ins Intro, was der Papst zum Lemmagegenstand meint, obwohl dessen Ansicht ja wohl auch relevant ist, für Katholiken oft genug gar bindend (nehme ich jdf. mal an, ... so sehr befasse ich mit Religiösen Fragen ja nun auch nicht)
Ob eine Organisation stolz darauf ist, wenn sie im VS-Bericht auftaucht (die gibt es ja durchaus (einerseits z.B. die NPD, andererseits z.B. die Zeitschrift Graswurzelrevolution), hat IMO für uns Autoren hier bestenfalls eine marginale Bedeutung. Man mag das im Verlauf des Artikels an passender Stelle erwähnen, ist aber nicht so wichtig. Wir sollten uns hier jdf. weder vom VS noch von einer Partei vorschreiben lassen, was wir von einem Lemmagegenstand zu halten haben - auch nicht durch subtile indirekte Formulierungen. Übrigens habe ich vor kurzem einem entsprechenden POV-Pusher in einer Diskussion den Satz hingeworfen, dass ich es fast schon für eine Beleidigung hielte, wenn gerade er mich nicht für einen Linksextremisten hielte (weiß grad bloß nicht mehr, wo das war)
Die entsprechende Diskussion habe ich an anderen Stellen bereits mehrfach mit verschiednen Benutzern durchgekaut. Deswegen kannst du - quasi zur Ergänzung - lediglich beispielhaft herausgepickt hier - nicht bloß die roten Ergänzungen oder hier - ebenfalls nicht bloß die roten Ergänzungen, hier oder hier mal schauen.
Schönen Gruß von --Ulitz 11:20, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Zur Problematik, wie unterschiedlich VS-Texte von einzelnen Usern gelesen werden, und wie sie ausgelegt werden können, ob eine Bezeichnung "linksextremistisch" tatsächlich vom VS so getroffen wurde, oder er den Lemmagegenstand lediglich in einem allgemeinen Zusammenhang erwähnt hat, ohne ihn entsprechend zu attribitieren, verweise ich mal auf eine Auswahl von Diskussionen, an denen ich selbst noch nicht mal beteiligt war, die aber exemplarisch das Problem Einschätzung des VS verdeutlichen mögen: Diskussion:Antifaschistische Nachrichten, Diskussion:Antifaschistisches Infoblatt#Angeblicher Linksextremismus, Diskussion:Der Rechte Rand --Ulitz 12:01, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ende des herkopierten Abschnitts. --Ulitz 14:47, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Völlig richtig, nur gilt dasselbe auch für rechte Organisationen. --Musikhörer 14:53, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mir geht es um eine einheitliche Vorgehensweise. --Deutschenfreund 17:05, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine einheitliche Vorgehensweise macht keinen Sinn, da es sich eben um nicht gleichzusetzende Gruppierungen handelt. Einige Gruppen (z.B. die NPD) sind selbsterklärt verfassungsfeindlich, andere eben nicht. Einige Gruppierungen wurden bereits verboten, andere nicht. Das Verbot der NPD scheiterete lediglich aus formalen Gründen, nicht aus inhaltlichen. In seriösen Lexika finde ich die Einschätzung "rechtsextrem" sehr wohl, "linksextrem" kaum bzw. so gut wie nicht. Mag evtl. daran liegen, dass es eigenen eigenen Zweig zur Rechtextremismus-Forschung (ist insgesamt inhaltlich deutlich homogener) gibt, aber keinen auch nur annähhernd ähnlich relevanten bezüglich dem, was der VS "linksextremistisch nennt ... Soll ich weiter machen? ... hab aber zu dem Thema ehrlich gesagt keinen Bock mehr. --Ulitz 18:23, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Is klaaa, Linksextremisten (die ja per definitionem die Guten sind) sind ja auch viel harmloser als die pöösen Rechtsextremisten von den Reps. Sieht man z.B. in Heligendamm. Wikipedia ist halt auf dem linken Auge blind. Pluriscient 20:55, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich nehme an, du meinst die gestrigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und einem Teil der Demonstranten in Rostock im Zus.hang mit dem G8-Gipfel. Ja - im Ernst: Ich halte diese ... sagen wir mal Abenteurer (ohne dass ich mir die Vorkommnisse in Rostock auch aus Perspektive der Linken betrachtet habe - kenne bloß die in den verbreiteten Medien veröffentlichten Darstellungen) in der Tat für viel viel viel harmloser als die Reps, allemal bezogen auf die inhaltlichen Ziele der Reps. --Ulitz 23:08, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht hier aber nicht um eure Privatmeinungen zu verschiedenen Organisationen, sondern um den Verfassungsschutz. --Musikhörer 23:13, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Haste auch wieder recht :-) --Ulitz 23:16, 3. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe gerade, mein hiesiger Beitrag (wie überhaupt Teile dieser Diskussion) gehört hierhin:
Darum habe ich ihn jetzt dahin verschoben. -- PhJ 12:12, 5. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Allgemeine Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte mal von einer "natürlichen" Person überarbeitet werden. Denn der Text lässt sich vor lauter Paragraphen und Abkürzungen kaum lesen. Außerdem wurden fast ausschließlich komplizierte Schachtelsätze verwendet. Die Beschreibung des Verfassungsschutzes liest sich wie ein offizielle Erklärung der Regierung - möglichst unverständlich und verklausuliert. Wikipedia hingegen sollte einen anderen Anspruch hegen. (nicht signierter Beitrag von 62.117.21.216 (Diskussion) 13:11, 16. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Diese Kritik halte ich für berechtigt. Man liest wo etwas gesetzlich geregelt ist und soll wohl in den Gesetzestexten nachlesen, wenn man mehr wissen will(?) Auch erfährt man was der administrative Verfasssungsschutz tun soll (Informationen sammeln und Bericht erstatten), aber im Artikel steht nicht, WIE diese Behörden arbeiten oder arbeiten sollen. Der phantasievollen Darstellung der Verfassungsschutzämter in Fernsehkrimis, Boulevardmedien usw. wird im Artikel zurzeit leider keine Aufklärung entgegengesetzt.

Matze-berlin (Diskussion) 21:10, 11. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Verlinkt wird generell zum Trotzkismus. Heißt das alle "trotzkistischen" Parteien in Deutschland sind gemeint? Das wirkt ein wenig merkwürdig, da ansonsten nur konkrete Parteien aufgezählt werden. --Pankratz 09:56, 11. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Die Kritik, die am Verfassungsschutz bislang aufgetaucht ich, wird nicht annähernd in dem Artikel beschrieben. Es genügt eine kurze Google Recherche, und man ist viel schlauer als durch unseren Artikel. bspw. Was ist mit der Onlinedurchsuchung, etc. Google und im Scholar habe ich noch gar nicht nachgesehen. Dieser Artikel ist so absolut untragbar. -- WSC ® 23:06, 3. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Du verwechselst meines Erachtens den Begriff Verfassungsschutz als Rechtsinstitut mit den Behörden für Verfassungsschutz. Letztere können konkret handeln und dieses Handeln ist dann auch kritisierbar, was ja im Artikel zum Bundesamt für Verfassungsschutz auch durchaus passiert. Möglicherweise ist das dort oder bei den Seiten zu den Landesbehörden zu erweitern. Die Neutralität müsste dann aber bei diesen Artikeln infrage gestellt werden, nicht jedoch hier. -- Eiskalt11 23:21, 6. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Und im dortigen Artikel wiederum, bzw. auf dessen Disk möchte man die konkreten Kritikpunkte mit dem Hinweis, sie müssten den jeweiligen Landesämtern zugeordnet werden (für die es keine einzelnen Artikel gibt, und was auch der Kritik an der Institution "Verfassungsschutz in Deutschland" als ganzem widerspricht). Und so schiebt jeder die Kritik weg, nur nicht in den "eigenen" Artikel. Die "weiße Weste" von VS, BND und überhaupt staatl. Behörden und polti./wirtschaftl. System zu "beschmutzen", scheint den guten Patrioten hier undenkbar zu sein. --92.226.61.23 10:33, 5. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz?[Quelltext bearbeiten]

Deutschland hat das Grundgesetz, dass ist aber keine Verfassung, jedenfalls steht das ausdrücklich so im GG. Wieso gibt es dann das Verfassungsgericht, Verfassungsrecht oder den Verfassungsschutz? Was es nicht gibt, kann man doch nicht schützen. Eigentlich müsste es doch Grundgesetzschutz heißen. -- Dissident 04:48, 25. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Unsinn. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz, s. http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html. Im Prinzip erfüllt es in seiner Funktion die einer Verfassung, nämlich die Konstituierung des (Rechts)staates. Lediglich die "Formalität", dass es im Gegensatz zu anderen Verfassungen nicht vom Volk ratifiziert wurde, könnte man argumentativ so auslegen, dass es keine Verfassung sei - das rührte aber bei seiner Einführung von den besonderen Umständen her. Über die Zeit wurde es dann qua "Gewohnheitsrecht" zur Institution der Verfassung der BRD - es gab offenbar keinen Bedarf, eine Totalrevision durchzuführen, also trat das einstmals als Provisorium angedachte Grundgesetz vollumfänglich in diese Funktion.
"Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden." (http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%DFt.html) -- EdRoxter 20:13, 12. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]


Daruauf gibt es nur eine wahre Antwort: dass Grundgesetz der angeblichen BRD (GmbH) ist keine Verfassung (sonst würde es Verfassung und nicht Grundgesetz heißen) und was es nicht gibt, dass kann man auch nicht schützen. Eine Verfassung wird frei vom Bürger beschlossen und nicht vordiktiert. Sobald Deutschland eine Verfassung verabschiedet muss es einige Altlasten mit viel Geld bereinigen. Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) sind Transferleistungen in Form von Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Deshalb wird es nie eine Verfassung geben. ((Keine Verfassung kein Demokratiestaat)) Dr. Hans-Peter Meiß Menschenrechtler Aachen (nicht signierter Beitrag von 79.224.122.31 (Diskussion) 12:00, 3. Feb. 2016 (CET))[Beantworten]

Wer schützt uns vor den Verfassungsschützern?[Quelltext bearbeiten]

Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Thomas Sippel sagt, er könne nicht ausschließen, dass die drei an den Dönermorden beteiligten Personen als Mitarbeiter des Verfassungsschutz tätig waren... (http://www.focus.de/panorama/welt/tid-24163/rechtsextreme-mordserie-in-deutschland-verfassungsschutz-geraet-unter-druck_aid_683584.html) --217.82.169.245 23:01, 12. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der Artikel schweigt sich ohnehin darüber aus, dass Mitarbeiter vom VS eben auch selber die Finger mit drin haben könnten (so als wäre das noch nie offensichtlich geworden). Und nicht erst seit den "Dönermorden", sondern Jahrzehnte früher ist dieser Verdacht schon geäußert worden. -andy 77.191.219.90 21:39, 15. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Warum steht denn bitte in dem Artikel auch nichts über den Schmücker-Prozess? Dort hat sogar ein Gericht, ausdrücklich gesagt, dass der Verfassungsschutz "Dreck am Stecken" hat. Sowas sollte in einem Artikel über den Verfassungsschutz zumindest unter "Kritik" nicht verschwiegen werden! (nicht signierter Beitrag von 77.188.20.32 (Diskussion) 15:53, 4. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Kannst Du gerne ergänzen. --Rita2008 20:59, 4. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Bin aber ein miserabler Autor und leide unter Schreibhemmung. Ehrlich. --217.82.186.17 05:39, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich bin 77.188.20.32 und die Antwort von 217.82.186.17 war gar nicht von mir.. ich werde das bei Gelegenheit mal ergänzen, was sich aber noch eine Weile hinziehen könnte, da ich grade haufenweise anderes um die Ohren hab. (nicht signierter Beitrag von 217.186.64.39 (Diskussion) 15:53, 9. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Du bist vor allem eines: Wortbrüchig, denn bis zum heutigen Tag keinen Finger krumm gemacht, um wie du schreibst, "das bei Gelegenheit mal zu ergänzen". Immer noch werden die Verbrechen des VS mit keinem Wort erwähnt. Wohl selber einer von denen, wie? --91.6.103.241 18:22, 1. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und wenn du schon mal dabei bist, könntest du ja auch die Sauerei des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Celler Loch erwähnen. Danke im voraus. Der Artikel ist jedenfalls an Lobhudelei gegenüber diesen Verbrechern, genannt Verfassungsschützern, nicht zu überbieten. Wo bitte bleibt die längst überfällige Kritik an ihr, die diesen Namen auch verdient? --91.6.107.13 06:01, 10. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Ebenso gehört in den Artikel über den deutschen VerfaSSungSSchutz, dass dieser das Nazi-Terror-Trio der NSU bezahlte, sie bekamen Geld für falsche Pässe: http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/medienbericht-zur-zwickauer-terrorzelle-verfassungsschutz-zahlte-neonazis-falsche-paesse_aid_695177.html --217.82.167.75 12:04, 18. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Und das mit unseren Steuergeldern und denen der Opfer. Krass. --145.253.109.92 13:49, 20. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Aber den Türken ihren "tiefen Staat" vorhalten. --46.115.33.64 20:43, 20. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Für mich sieht es so aus, als ob der deutsche Staat Jagd auf Migranten macht. --91.6.64.136 23:26, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Das ist doch völliger Unsinn. Wäre der deutsche Staat gegen Migranten gerichtet, so würden sie sicher nicht die gleichen Rechte genießen wie die übrige Bevölkerung.93.128.87.168 13:39, 25. Mär. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Text des Focus-Artikels sagt übrigens etwas ganz Anderes aus als seine Überschrift. Inhaltlich heißt es dort, dass in die NPD eingeschleuste V-Männer innerhalb der NPD bezahlt wurden, um den Verfassungsschutz über verfassungsfeindliche Aktionen der Rechten zu informieren.93.128.89.162 00:03, 26. Mär. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vor den Verfassungsschützern, die nicht rechtlich sind, sondern wie alles andere auch eine Erfindung des Menschen, davor kann man sich mit viel Mut, Rückrad, Wissen und einem starken Selbstbewusstsein schützen. Ansonsten kann man nur in der Masse derer die leicht zu beeinflussen sind, mitschwimmen. Dr. Hans-Peter Meiß Menschenrechtler Aachen (nicht signierter Beitrag von 84.180.72.188 (Diskussion) 13:26, 10. Feb. 2016 (CET))[Beantworten]

Extremisitische Organisationen lt. Bundesverfassungsschutzbericht[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe diesen Abschnitt kritisch, da er keine Trennung von "klaren Fällen" und "Verdächtigen" vornimmt, so ist z.B. nicht "Die Linke", sondern mehrere interne Zusammenschlüsse (Cuba Si, KPF, ...) als verfassungsfeindlich bzw. verdächtig eingeschätzt worden, zudem entfaltet bei Parteien der im Abschnitt erwähnte § 51 (3) AO keinerlei Wirkung bzw. wäre dessen Anwendung auf die erwähnten inländischen Parteien (NPD, DVU, MLPD, DKP, DIE LINKE) verfassungswidrig (s. Art 21 (Abs. 2 GG).

Btw. Art 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht) müsste m.E. auch beim materiellen Verfassungsschutz erwähnt werden, da es sich bei diesen Artikel sonst nur um die Darstellung der Verfassungsschutzbehörde(n) handelt. 46.115.23.240 01:09, 13. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Begriffsverzweigung zum Bundesamt für Verfassungsschutz notwendig[Quelltext bearbeiten]

Das Gros der "Verfassungsschutz" eintippenden Besucher interessiert weniger das im Artikel Verfassungsschutz dargelegte abstrakte legislative Verfassungsschutzkonzept, sondern die gemeinhin ebenfalls als "Verfassungsschutz" bezeichnete konkrete entsprechende Behörde und ihr Wirken, in DE also das Bundesamt für Verfassungsschutz, welches nur über einen tief im Text versteckten Link mühsam erreicht werden kann.
Daher ist es sinnvoll, bei Eingabe des Begriffes Verfassungsschutz entweder direkt dorthin zu leiten wo es die meisten erwarten (lt. Wikiwatch doppelte Besucherzahl bei Bundesamt für Verfassungsschutz) oder aber eine Begriffsverzweigungsseite einzurichten, die den Vorteil hätte, dass beide Aspekte gleichberechtig wären, während jetzt noch eine einseitge Bevorteilung von Verfassungsschutz (Gesetzliche Grundlage) zu Lasten von Verfassungsschutz (Bundesamt) stattfindet. --46.115.42.212 01:28, 19. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ist es nach den letzten Vorfällen im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz eigentlich noch sinnvoll, in WP-Artikeln zu vermerken, welche Organisationen vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Beispiel: VVN-BdA. --Rita2008 (Diskussion) 15:30, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]


Gründung/Bestehen[Quelltext bearbeiten]

Wir wollten wissen, seit wann es den Verfassungsschutz gibt und haben diese Info nicht im Aritkel gefunden, halten sie aber für total wichtig. Ergänzen? Lg, von uns (nicht signierter Beitrag von 77.13.189.245 (Diskussion) 22:02, 25. Aug. 2013 (CEST))[Beantworten]

Staatssschutzabteilungen der Kriminalpolizei[Quelltext bearbeiten]

Die sollten auch erwähnt werden im Zusammenhang, oder ? --129.187.244.28 13:48, 8. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich fand keinen ggeigneten Artikelabschnitt zum Einbau. --Drahreg01 (Diskussion) Hilf mit! 09:26, 23. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

andere westeuropäische Staaten[Quelltext bearbeiten]

Was im Artikel fehlt ist die Situation in all den anderen westeuropäischen Staaten. Es ist nämlich keineswegs sicher, ob die auch einen Verfassungsschutz haben, oder ob das mal wieder ein deutscher Sonderweg ist, um so die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten. --Onager (Diskussion) 15:08, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

siehe Nachrichtendienst --Rita2008 (Diskussion) 18:32, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Aus deinem Link ist zu entnehmen, dass außer Österreich sämtliche Nachrichtendienste, entweder als Sicherheitsdienste oder mit anderen Namen geführt werden,nicht jedoch als Verfassungsschutzbehörden firmieren. Diese Verlogenheit, dieser Euphemismus bleibt Deutschland und Österreich allein vorbehalten. --Onager (Diskussion) 15:31, 17. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Was sind das für Sätze?[Quelltext bearbeiten]

"Verfassungsschutz ist in der Deutschland der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gemäß Art. 73 Nr. 10 b) Grundgesetz."

ist in der Deutschland? -

"Nach der jüngsten Rechtsprechung im NPD-Urteil 2017 des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.[2]"

Sind dies was? - Wofür steht dies? Stehen demnach "die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit" für den "Schutz der freiheitlichen demokratischen Ordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und eines Landes" gem. usw.? -

Das ist doch alles richtiger Quatsch! Eine Anhäufung sinnentleerter Worthülsen.

Enzyklopädischenr Müll[Quelltext bearbeiten]

Spätestens bei der Belegsuche würde auffallen, dass hier massiv Theoriefindung betrieben wurde. Text HIER überarbeitet und mit sauneren Quellen unterlegt vorstellen. Bei solchen Langergänzungen ist das das übliche Verfahren.--Tohma (Diskussion) 18:54, 1. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Entfernter Kritikabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Ich würde einfach gerne wissen warum der von mir hinzugefügte Abschnitt "Kritik und Skandale" nicht veröffentlicht wurde. Bei den Skandalen habe ich nichts geschrieben, was so nicht auch verstreut in Wikipedia zu finden wäre. Die Kritik war sehr kurz gefasst und enthielt zwei Zitate, die den Verfassungsschutz prinzipiell in Frage stellen. Ich bin gerne bereit, über einzelne Formulierungen zu diskutieren. Aber prinzipielle Kritik an der Institution Verfassungsschutz zu darzustellen, darf nicht ausgeschlossen werden. Dass mit einem Abschnitt über einzelne bakannte Kritiker unter dem nicht passenden Stichwort "Bundesamt für Verfassungsschutz" abzuhandeln, ist kein Ersatz und kein neutrales Herangehen. WO BLEIBT DIE NEUTRALITÄT VON WIKIPEDIA WENN ES UM DEN VERFASSUNGSSCHUTZ GEHT? Für Argumente und Vorschläge bin ich natürlich offen.--Keetjan (Diskussion) 00:53, 4. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Abschnitt erneut mit einer längeren Begründung entfernt. So geht das einfach nicht. Das wäre ja so, als wenn man im Artikel Polizei einfach zusammenhangslos ein paar Polizeiskandale aufzählen und dies dann noch mit zwei kritischen Zitaten ergänzen würde. Kritik am Verfassungsschutz ist sicher angebracht. Aber dann bitte auch fundiert. Davon abgesehen ist die Kritik am deutschen Verfassungsschutz in diesem Überblicksartikel nicht richtig aufgehoben. Generelle Kritik an dem Konstrukt eines Verfassungsschutz kann man hier gerne einbauen (mit guten Quellen). --Redrobsche (Diskussion) 21:07, 1. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Leider steht umseitig nichts mehr zu Arbeitsweisen/Methoden der Landes- und Bundes-VS.-Ämter: schade. Sind die Informationen entfernt worden oder wurden sie nur woanders hin kopiert und sind dort weiterhin für Suchende zu finden? | erledigt, denn Bundesamt für Verfassungsschutz#Tätigkeit_und_Methodik gibt erste Auskünfte-- Ron® DISK 18:16, 4. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Was ist ein Verfassungsschutz[Quelltext bearbeiten]

Gibt es sowas wie einen Verfassungsschutz denn auch in anderen Ländern, wie z.B. USA? (nicht signierter Beitrag von 2003:E8:4705:E400:DC32:7D12:E983:1960 (Diskussion) 18:40, 18. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]