Diskussion:Verkehrslandeplatz

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Bauschutzbereich[Quelltext bearbeiten]

Es wird hier immer wieder verkehrt der Bauschutzbereich eingetragen. Verkehrslandeplatz hin oder her.... wird an diesem Platz IFR-Betrieb durchgeführt, wird ein großer Bauschutzbereich nach §12 LuftVg eingeführt....

Es gibt ziemlich viele Verkehrslandeplätze in der BRD mit einem großen §12 Deswegen laßt doch endlich mal die falsche Formulierung mit dem BSB auf der Artikelseite weg! Danke Frankygth 21:14, 13. Apr 2006 (CEST)

So steht es in der LuftVZO. Wenn du der Ansicht bist, das Gesetz sei falsch, so wende dich an einen Abgeordneten deines Vertrauens.

Ich brauch mich nicht an irgendeinen Abgeordneten oder Hinz und Kunz wenden. Fakt ist das ein Bauschutzbereich nach § 12 eingeführt werden muß bei IFR-Betrieb, ersatzweise ein BSB nach § 17 in Verbindung mit einem Hindernisinformationsbereich, der von der DFS festgelegt wird. Verkehrslandeplätze sollten dringlich einen BSB nach § 17 LuftVG vorhalten. So einfach ist es! Frankygth 17:39, 15. Jul 2006 (CEST)

Wenn man im ersten Satz schreibt, dass luftrechtlich zwischen Flughäfen und Verkehrslandeplätzen unterschieden wird, dann sollte der Unterschied auch genannt werden. Ich verstehe die LuftVZO allerdings so, dass es sich bei IFR-Betrieb dann auch nicht mehr um einen Verkehrslandeplatz handelt: "Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes nicht bedürfen und nicht nur als Segelfluggelände dienen." trifft dann nicht mehr zu. Anders gesagt: Führt man auf einem Verkehrslandeplatz IFR-Betrieb ein, wird aus ihm ein Flughafen. Zumindest nach der Begriffsbestimmung der LuftVZO.

IFR hat nichts mit Verkehrslandeplatz oder Flughafen zu tun! Es ist eine rein genehmigungstechnische Beziehung. Ein Flughafen bedarf § 12. Fakt. Ein Verkehrslandeplatz sollte einen § 17 besitzen. Muß er aber nicht. Soll an dem Verkehrslandeplatz IFR eingerichtet werden, fordert die DFS den § 12. Meistens ist der aber nur schwer durchsetzbar, ersatzweise dafür wird dann mindestens der § 17 in Verbindung mit einem Hindernisinformationsbereich (der dem § 12 dann ähnelt) eingeführt! Und das ist auch Fakt.

Es gibt z. B einen Flughafen mit dem § 12 (Essen-Mühlheim) wo kein IFR stattfindet, andersrum findet an verschiedenen Verkehrslandeplätzen IFR statt (Zweibrücken, Hof, Augsburg, Kassel, Allendorf usw.). Du siehst, IFR hat erstmal nix mit Flughafen oder Landeplatz zu tun. Die Genehmigungsbehörde in Verbindung mit der DFS entscheidet was und wie und warum! Frankygth 15:06, 25. Jul 2006 (CEST)

Wozu gehoert eigtl dann der Fliegerhorst Erding? Auf airports.de ist der gar nicht gelistet. --LugPaj 11:56, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Die Verknüpfung die Woehlecke hergestellt hat ist grundsätzlich zu begrüßen! Leider ist diese Seite schon so alt und voll mit falschen Informationen, so das in meinen Augen eine Verknüpfung zu dieser Seite nicht so praktisch ist! Gruß Frankygth 07:31, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]