Diskussion:Vertrauensfrage
Siehe auch Diskussion:Vertrauensfrage/Archiv 1
[Bearbeiten] Umbenennungen
Dieser Artikel hieß ursprünglich Vertrauensfrage und wurde in der gegenwärtigen Fassung ausgegliedert. Dies ist an sich eine gute Idee, weil es das dt. System betrifft. Jedoch haben wir weiterhin etwas inkonsistent die Abschnitte über die dt. Bundesländer und die EU, während der gegenwärtige Artikel Vertrauensfrage recht unterentwickelt ist. Dies zu justieren also v.a. den Text anzupassen ist mehr Arbeit als die jetzige Trennung an Sinn ergibt.
Daher folgender Vorschlag:
Vertrauensfrage (Grundgesetz) ->> Vertrauensfrage
Die allgemein gehaltene Einleitung wird mit integriert:
- Die so genannte Vertrauensfrage kann in vielen Demokratien von der Exekutive an das Parlament gestellt werden. Sie ist ein politisches Instrument und soll feststellen, ob das Parlament mit der Haltung der Regierung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären.
- Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.
Was haltet ihr davon? --Calvin Ballantine 16:07, 9. Jun 2005 (CEST)
Bin auch für Rückverschieben. -- lley 19:38, 10. Jun 2005 (CEST)
Siehe auch den Löschantrag für Vertrauensfrage [1].
Löschen ist sicher der falsche Weg. Wenn die beiden Artikel zusammengeführt werden sollen, dann natürlich unter dem Lemma Vertrauensfrage, was übrigens auf Diskussion:Vertrauensfrage (Grundgesetz) auch schon vorgeschlagen wurde. Wenn man beide Artikel gesondert halten will, gehört der Abschnitt zum internationalen Vergleich in Vertrauensfrage (Grundgesetz) aber logischerweise nach Vertrauensfrage. -- lley 19:35, 10. Jun 2005 (CEST)
- Habe ich etwas technisch falsch verstanden? Verschieben/Umbenennen ist technsich nciht möglich. Um die Artikel zusammen zu führen, muss zuerst dieser Stub gelöscht werden, um ein copy & paste zu vermeiden... Oder geht es einfacher? --Calvin Ballantine 20:04, 10. Jun 2005 (CEST)
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- Sorry, du hast natürlich Recht, und ich hatte übersehen, dass der Vorschlag auf Diskussion:Vertrauensfrage (Grundgesetz) auch von dir ist. Ich hab deine Intention oben nicht erkannt. Also: Bitte löschen, damit das Lemma für die Rückverschiebung des um die 3 Sätze erweiterten Artikels Vertrauensfrage (Grundgesetz) frei wird. -- lley 20:29, 10. Jun 2005 (CEST)
- Grundsätzlich habe ich nichts dagegen (und Vertrauensfrage (Grundgesetz) ist gelinde gesagt kein schöner Begriff, besser wäre Vertrauenfrage im deutschen Bundestag), allerdings befürchte ich, dass die ganze Verschieberei in einigen Monaten neu losgeht. Daher mein Alternativ*vorschlag* - Begriffsklärung Model 3:
- Die jetzige Vertrauenfrage wird Vertrauensfrage (Begriffsklärung) (mit Links auf Situation in Bundesländern + anderen Staaten)
- Vertrauensfrage wird Redirect auf Vertrauensfrage (Grundgesetz)
- Vertrauensfrage_(Grundgesetz)#Nationaler_und_internationaler_Vergleich wird in die 2 o. a. Artikel aufgespalten (auch ein exzellenter Artikel muß das vertragen können).
- nur als Vorschlag zu verstehen, nicht als Ablehnung des Löschantrages ... Hafenbar 22:41, 10. Jun 2005 (CEST)
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- Das einfache Lemma Vertrauensfrage als Redirect und dafür ein Artikel Vertrauensfrage (Begriffsklärung), der gar keine Begriffsklärung (Klärung verschiedener Bedeutungen eines Begriffs) wäre? - Das leuchtet mir nun wirklich überhaupt nicht ein. Wenn man die Rückverschiebung nicht will, dann sollte Vertrauensfrage die kurze Definition beinhalten und von dort weiterverinkt werden. Bei der jetzigen Artikelsituation scheint mir aber Rückverschiebung nach wie vor am sinnvollsten. -- lley 20:12, 11. Jun 2005 (CEST)
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- Kern meiner Überlegungen war eunfach, dass wer in den nächstenTagen/Wochen "Vertrauensfrage" in die Suchmaske eingibt in 99.99% der Fälle etwas über die aktuelle Situation im deutschen Bundestag erfahren möchte ... in einigen Monaten Abstand mag man das *wieder* anders sehen. Ich habe aber nicht das geringste gegen die Verschiebung/Löschung und hätte das gestern um ein Haar sofort umgesetzt ... Hafenbar 21:26, 11. Jun 2005 (CEST)
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[Bearbeiten] Titelbild
Bundeshenne über leeren Stuhlreihen als Titelbild zum Artikel Vertrauensfrage? Manche meinen, ein Bild von Pinocchio oder Machiavelli im Westentaschenformat wäre nicht unpassender; auch nicht in Erwartung einer Bundeskanzlerin Merkel. MfG 84.154.250.71 19:14, 13. Jun 2005 (CEST)
- no comment... --Calvin Ballantine 22:22, 13. Jun 2005 (CEST)
- Aber die Bildunterschrift könnte passender sein. Vorschlag:
- Der Reichstag nach einer Vertauensabstimmung. Bundeskanzler Schröder feiert seine inszenierte Niederlage und den bevorstehenden Blitzwahlsieg an anderem Ort.
- "Demokratie ist Macht auf Zeit" ist eine Formel des Staatsrechts. Wieso dies von manchen Editoren als 'komischen Satz' empfunden wird, ist nicht ersichtlich (eigentlich auch nicht klärungsbedürftig). Jedenfalls sind Eingrenzungen, dies sei ein Prinzip der repräsentatien Demokratie, am Maßstab einer Enzyklopädie unzutreffend oder zumindest doch missverständlich. Denn dies ist nicht nur bei repräsentationsbetonten Demokratien der Fall...
- Die genewärtige Bildunterschrift deutet zusammen mit dem Bild eines leeren Plenarsaals -in nicht abschließender Form- auf die Problematik im Zusammenspiel der Art. 39 und 68 GG hin. Ziel ist es freilich nicht, den Saal als solchen abzubilden...
- Wir können hier auf der Diskussionsseite gewiss nach einer originelleren Unterschrift suchen. Aber wie bei allen Details gilt bei der Suche: Eine Verbesserung, keine Verschlichterung ;-)
- --Calvin Ballantine 23:58, 23. Jun 2005 (CEST)
- Das mögen ja alles sehr tiefsinnige Gedanken sein, aber das Bild und die Unterschrift wirken nun mal einfach grotesk. Zumindest wenn man kein Staatsrechtler ist, was wohl auf die meisten Leser zutreffen dürfte. Abbildungen sollen ja auch nicht unbedingt originell sein, sondern vor allem das Thema des Artikels illustrieren. --Fuzzy 00:09, 24. Jun 2005 (CEST)
- Also worauf bezieht sich nun die Kritik? Komplexität?? Der Satz "Demokratie ist Macht auf Zeit" ist bestechend schlicht und überfordert kaum jemanden. Sollte jemand als Leser dennoch daran scheitern, verstünde er den ganzen Artikel nicht, aber mit dem Bild hätte es nichts zu tun. --Calvin Ballantine 12:11, 24. Jun 2005 (CEST)
- Klar ist der Satz schlicht. Eben eine Platitüde mit einem nichtssagenden Foto - das ist ja das Problem. --Fuzzy 18:44, 24. Jun 2005 (CEST)
- Wir könnten weiter überlegen, wenn du das substanziierst... Gruß --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
- Fällt dir nicht auf, dass du der einzige bist, der das Bild verteidigt? Kompromissvorschlag: wir schieben es zum Abschnitt "Art. 39 GG". --Fuzzy 21:28, 24. Jun 2005 (CEST)
- Kompromiss wozu? Ich kann mich nur wiederholen: Substanziiere deine Kritik / deine Verbesserungsidee. Wir haben zu diesem Detail genug gekritzelt und wenn du immer wechselnde Argumente bringst (gestern war es die Komplexität, dann war es zu einfach, nun der Standort etc.), wird es unglaubwürdig... Gruß --Calvin Ballantine 11:32, 25. Jun 2005 (CEST)
- Entschuldigung, die Komplexität kam von dir. Von mir aus kann das Bild lieber ganz gelöscht werden, aber an der Stelle, an die es ja deiner Aussage nach inhaltlich anknüpfen soll, wäre es nicht ganz so irritierend wie dort, wo es jetzt steht. --Fuzzy 11:56, 25. Jun 2005 (CEST)
- Das Bild wirkt mit der unterschrift groteskt und ist unverständlich. Über die Substanz des Satzes wurde oben schon geschrieben, in der Form kann man gerne einen feuilletonistischen Text bebildern und kommentieren, aber kein Eintrag in einer Enzyklopädie. -- 80.171.187.209 07:06, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Sehr geehrter alias Calvin Ballantine. Es ist schlechter (schlichter ;-) Stil, Diskussionsbeiträge anderer ohne Begründung zu löschen oder zu manipulieren. MfG 84.154.226.137 19:37, 24. Jun 2005 (CEST)
- -> Ja, es war das Löschen von Diskussionsbeiträgen 1, 2, 3 ohne Begründung und ohne Bedeutung =) Stell's wieder rein. soit! --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
- Bessere Bilder zum Thema Vertrauensfrage MfG 84.154.242.99 1. Jul 2005 18:01 (CEST)
- -> Ja, es war das Löschen von Diskussionsbeiträgen 1, 2, 3 ohne Begründung und ohne Bedeutung =) Stell's wieder rein. soit! --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
- Sehr geehrter alias Calvin Ballantine. Es ist schlechter (schlichter ;-) Stil, Diskussionsbeiträge anderer ohne Begründung zu löschen oder zu manipulieren. MfG 84.154.226.137 19:37, 24. Jun 2005 (CEST)
- Das Bild wirkt mit der unterschrift groteskt und ist unverständlich. Über die Substanz des Satzes wurde oben schon geschrieben, in der Form kann man gerne einen feuilletonistischen Text bebildern und kommentieren, aber kein Eintrag in einer Enzyklopädie. -- 80.171.187.209 07:06, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Entschuldigung, die Komplexität kam von dir. Von mir aus kann das Bild lieber ganz gelöscht werden, aber an der Stelle, an die es ja deiner Aussage nach inhaltlich anknüpfen soll, wäre es nicht ganz so irritierend wie dort, wo es jetzt steht. --Fuzzy 11:56, 25. Jun 2005 (CEST)
- Kompromiss wozu? Ich kann mich nur wiederholen: Substanziiere deine Kritik / deine Verbesserungsidee. Wir haben zu diesem Detail genug gekritzelt und wenn du immer wechselnde Argumente bringst (gestern war es die Komplexität, dann war es zu einfach, nun der Standort etc.), wird es unglaubwürdig... Gruß --Calvin Ballantine 11:32, 25. Jun 2005 (CEST)
- Fällt dir nicht auf, dass du der einzige bist, der das Bild verteidigt? Kompromissvorschlag: wir schieben es zum Abschnitt "Art. 39 GG". --Fuzzy 21:28, 24. Jun 2005 (CEST)
- Wir könnten weiter überlegen, wenn du das substanziierst... Gruß --Calvin Ballantine 20:50, 24. Jun 2005 (CEST)
- Klar ist der Satz schlicht. Eben eine Platitüde mit einem nichtssagenden Foto - das ist ja das Problem. --Fuzzy 18:44, 24. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Wording:
Die Formel Exekutive = Regierung + Verwaltung finde ich nicht schlecht, in der Einleitung sollten aber doch lieber eine allgemeinere Formulierung belassen, da wir den Artikel allgemein geltend halten wollen. Welcher Teil der Exekutive genau handelt ist zumindest an dieser Stelle nicht präzisierungsbedürftig.
Wenn woanders einzelene Minister gestürzt werden können, können sie sich auch einer Vertrauensabstimmung stellen. --Calvin Ballantine 13:01, 26. Jun 2005 (CEST)
- Ist es doch, weil der Link Exekutive genau zu der obigen Definition führt und jeder Leser sich nun fragt, wer eigentlich die Vertrauensfrage stellt: Die Regierung oder die Verwaltung oder beide gemeinschaftlich. Das ist aber Unsinn, da diese Frage allein und nur von der Regierung ausgehen kann. --Lung 22:57, 26. Jun 2005 (CEST)
...naja, das überzeugt kaum - wir sind in der Einleitung ;-) Ob "jeder" solche Differenzialverständnisschwierigkeiten hat, mag man bezweifeln. Allerdings ist Exekutive unter dem Aspekt des Lesekomforts nicht besonders hübsch... --Calvin Ballantine 23:59, 26. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] 5 oder 6 Abwesende bei der VF 2005
Moin! Nach Diskussion mit Benutzer: Mc005 ergibt sich Folgendes. Das Forum von wahlrecht.de sagt, dass der Darmstädter OB sein Mandat aufgegeben hat und der Nachrücker/die Nachrückerin ihr Mandat noch nicht angetreten hatte. Daher waren nur 600 Abgeordnete stimmberechtigt. Deshalb die Heruntersetzung der Zahl der Abwesenden auf fünf. --EBB (Diskussion) 4. Jul 2005 14:32 (CEST)
[Bearbeiten] Allgemein oder Deutschlandspezifisch?
Der Text beginnt allgemein ("Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt und gravierende Konflikte abklären. Ein negatives Ergebnis führt häufig zum Rücktritt der Regierung oder zu Neuwahlen.") Danach beginnt es sich nur noch um Deutschland zu drehen. Wenn kein Wissen über andere Fälle vorhanden ist, würde ich vorschlagen, im Artikel klarer zwischen der Vertrauensfrage als politische Institution und dem empirischen Fall Deutschland zu unterscheiden bzw den Artikel spezifischer zu benennen. nowherefast 18. September 2005 21:51 (CEST)
- vgl. Punkt 8 =) --CJB 01:53, 19. Sep 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Bildwarnung
Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.
- Nilfanion löscht Image:Helmut_kohl.jpeg: copyvio, see de:WP:UF#CDU-Bilder for more;
-- DuesenBot 08:15, 6. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Mundgerechterer verf.rechtlicher Teil?
Mir scheint, man könnte den verfassungsrechtlichen Teil mit seiner Informationsfülle mundgerechter gestalten, mit Einleitungsteilen und vielleicht mehr Gliederung. Es ist schwer - für mich jedenfalls-, die Übersicht über das komplexe Thema zu behalten. --Ziko 23:44, 13. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Anmerkung (Sven Leunig)
Am 24. Jul. 2006 hat Benutzer:88.72.35.187 folgenden Text in den Abschnitt Länder der Bundesrepublik Deutschland eingestellt:
- Anmerkung (Sven Leunig): Politisch hat Koch die "Vertrauensfrage" tatsächlich im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre gestellt. Verfassungsrechtlich war ihm dies aber nur möglich, weil er eine Regierungsumbildung vorgenommen hatte (Rücktritt des Chefs der Staatkanzlei Franz Josef Jung und Ernennung von Jochen Riebel an seiner Stelle). Demnach hat er seinen Antrag, seiner Regierung (nicht ihm allein!) das Vertrauen auszusprechen, auch nicht mit HES Art. 114 begründet, sondern mit der notwendigen Vertrauenserklärung des Landtags gegenüber der Landesregierung gemäß HES Art. 101 IV. Laut HES Art. 114 obliegt es nämlich dem Landtag, diese sogenannte „Vertrauensfrage“ zu stellen, und nicht etwa dem Ministerpräsidenten, wie sonst üblich. Der Ministerpräsident kann dies nicht von sich aus tun. Diese "Vertrauensfrage" ist also im Grunde mit einem einfachen oder destruktiven Misstrauensvotum identisch, vgl. PlProt.HES, 15/48, S. 3127
Das sollte man eventuell bearbeiten und dann wieder einstellen, momentan habe ich es entfernt. --S.K. 15:19, 25. Jul. 2007 (CEST)
[Bearbeiten] Kanzlerwahl nach verlorener Vertrauensfrage
Ist es möglich, dass der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag auflöst, bevor letzterer Gelegenheit hat, einen neuen Bundeskanzler zu wählen?
Bzw. was passiert, wenn der Bundespräsident erst den Bundestag auflöst und letzterer danach (innerhalb der 21-Tage-Frist) einen neuen Bundeskanzler wählt? Gibt es dann Neuwahlen oder nicht?--129.70.14.127 18:14, 5. Nov. 2007 (CET)Quixy
- Laut Wortlaut des GG sollte die Antwort jeweils "Ja" lauten (ein aufgelöster Bundestag kann ja nicht mehr einen Kanzler wählen).--Roentgenium111 19:46, 1. Feb. 2010 (CET)
[Bearbeiten] Wie lautet die Vertrauensfrage denn nun?
Mal ganz platt gefragt: Wie lautet die Vertrauensfrage? "Vertrauen Sie mir noch?" oder wie? 87.123.6.166 16:10, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Genau genommen handelt es sich nicht um eine Vertrauensfrage, sondern um einen Vertrauensantrag. 2005 wurde er so formuliert: „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen.“ (Bundestags-Drucksache 15/5825). -- Patroklos 23:31, 20. Jul. 2009 (CEST)
[Bearbeiten] Vertrauensfrage von Peter-Harry Carstensen in Schleswig-Holstein 2009
Hi! Sollte die Vertrauensrage vom SHer Regierungschef in den Artikel mit aufgenommen werden? -- Originoo 13:11, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke ja. Ich werde mal einen entsprechenden Abschnitt einfügen, wer möchte, kann es noch ergänzen. --Roentgenium111 14:23, 21. Okt. 2009 (CEST)
[Bearbeiten] Europäische Staaten - Österreich
„Oft wird nicht genau unterschieden zwischen einer Vertrauensfrage und einem Misstrauensvotum: Es gibt nur eine gemeinsame Regelung, so in Österreich, wo die Versagung des Vertrauens ebenfalls den Rücktritt des betreffenden Bundesministers oder der gesamten Bundesregierung zur Folge hat (Art. 74 Bundes-Verfassungsgesetz)“
Diesen Abschnitt versteh ich nicht. In Österreich gibt es ein Mißtrauensvotum (Art. 74 B-VG) aber keine Vertrauensfrage, wieso wird hier „nicht genau unterschieden“? --David Seppi 18:46, 19. Sep. 2011 (CEST)