Diskussion:Verwaltervertrag

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WEG oder WoEigG?[Quelltext bearbeiten]

ich hab mich für "WEG" entschieden, bestehe aber nicht drauf. mir scheint in der Laiensprache WEG geläufiger zu sein. Innerhalb der Wikipedia gibt es keine einheitliche abkürzungskonvention dazu. der Artikel Wohnungseigentumsgesetz nimmt WoEigG der zum Wohnungseigentum WEG... man sollte sich vielleicht mittelfristig auf eine einheitliche Wiki-Konvention einigen...--N.Al-Saratan 00:59, 8. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Gesetz über das Wohneigentum und das Dauerwohnrecht (Wohneigetumsgesetz) vom 15. März 1951 wird auch offiziel WEG abgekürzt. Auch ohne Konvention - die es hierfür auch nicht bedarf - sollte immer die gesetzestechnische vorhandene Abkürzung gewählt werden. Also alles im grünen Bereich. --Roland Kutzki 14:23, 16. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]