Diskussion:Verwaltungskosten

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In öffentlichen Verwaltungen gibt es auch Verwaltungskosten, z.B. 10 % der Gebühren. Das müsste noch eingearbeitet werden. Fachleute sind gesucht! Gruß --Karl-Heinz 20:46, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage Zitat Artikel: "Für die kommunale Ebene ist die Ermächtigung zur Erhebung von Gebühren für Verwaltungsleistungen an die jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder gebunden." Das verstehe ich nicht: Kommunalabgabengesetze behandeln die Abgaben=Steuern (Hundesteuer ...) und nicht die Verwaltungskosten. In Niedersachsen gilt das Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz und gilt im "übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften". Also für Gemeinde und Landkreise. Die Gebühren werden in der Allgemeinen Gebührenordnung — AllGO — festgesetzt. Insofern ist das im Artikel gesagte nicht richtig. Tieger 14:48, 8. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Artikel muss dringend überarbeitet werden. Zitat Artikel: "In der Krankenversicherung fallen eine Vielzahl unterschiedlichster Geschäftsvorfälle während des gesamten "Versicherungsverlaufes" an, wohingegen sich dies in der Rentenversicherung regelmäßig auf das Ende des "Versicherungsverlaufes" beschränkt." Es soll wohl mit dieser Aussage suggeriert werden, dass die Krankenversicherung während der Versicherungsdauer mehr "Arbeit" mit einem Versicherten hat, als die Deutsche Rentenversicherung, um damit den Unterschied im angegebenen Verwaltungskostenanteil zwischen den Systemen zu erklären. Das ist schlichtweg falsch. Nur zwei Gegenbeispiele. Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen im Wettbewerb zueinander. Der Beitrag ist zwar für alle gleich aber die Leistungen unterscheiden sich. Daher werben die Krankenkassen und geben einen nicht unerheblichen Anteil ihrer Einnahmen für Werbung und Kundengewinnung aus. Die Deutsche Rentenversicherung tut das nicht. Es gibt nur eine gesetzliche Rentenversicherung (mit mehreren Trägern) und es gilt das Prinzip "gleicher Beitrag gleiche Leistung". Zweites Beispiel. Ein Direktor der Deutschen Rentenversicherung ist ein Beamter. Dieser wird in der Regel nach der Besoldungsordnung B bezahlt. Dort je nach Behörde Stufe B zwei bis B sieben. Ein Direktor in B 4 erhält weniger als 7000 EUR Brutto im Monat und ist für ein Haushaltsvolumen von ca. 5,5 Mrd. EURO und ca. 2280 Mitarbeiter verantwortlich. Wogegen in der Krankenversicherung das freie Vertragsrecht gilt. Dort verdient laut google ein Vorstandsmitglied kleinster Kassen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Bruchteil an Haushaltsvolumen bereits mehr als 10.000 EUR im Monat. (nicht signierter Beitrag von 47.66.78.110 (Diskussion) 21:09, 18. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]