Diskussion:Verwaltungsrat (Schweiz)

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Dualismus vs. Mehrstufigkeit[Quelltext bearbeiten]

"Dies wird jedoch in der Praxis bei grösseren Gesellschaften getan, womit schweizerische Aktiengesellschaften nahe an die dualistische Spitzenorganisation Deutschlands kommen."

Dualistisch bedeutet, dass Arbeitnehmer Rechte bei der unternehmerischen Mitbestimmung haben. Richtig wäre die "mehrstufige Spirtzenorganisation", was bedeutet, dass die Spitzenorganisation in mehrere Organe aufgeteilt ist. (nicht signierter Beitrag von Redog (Diskussion | Beiträge) 18:31, 22. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

Da irrst du dich, siehe Dualistisches System. Was du meinst ist die betriebliche Mitbestimmung. --DF5GO 14:06, 21. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Warum sollte die Wendung "Kleine AG" unbedingt vermieden werden? Kann man das noch erläutern? Ich vermute, dass man die Wendung vermeiden soll, weil es sich um keinen Rechtsbegriff handelt? --85.158.226.1 08:52, 14. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]