Diskussion:Volksgenosse

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Woher haben die Nazis den Begriff? Ist es möglich daß er vor dem NSDAP-Parteiprogramm ein Synonym von "Landsmann" gewesen ist? Oder haben sie ihn selbst erfunden?--84.154.77.70 10:18, 28. Jan 2006 (CET)

Volksgemeindschaft ist doch ein Begriff der Romantik. Aber ich denke es war eine Erfindung der Nationalsozialisten um das nationale am Sozialismus zu zeigen : blablabla.--Ar-ras (D BT) 23:11, 30. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist ziemlich fragwürdeig, vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde der Begriff ohne jeden Beigeschmack verwendet. Es gibt da unter anderem eine in Bild und Ton festgehaltene Grabrede, die der Kölner Oberbürgermeister und spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer noch vor der Machtergreifung gehalten hat, wo er genau diesen Begriff Verwendet. Da ich allerdings weder genau das Jahr weis noch über wen diese Grabrede gehalten wurde (ich habe es vor Jahren in einer Fernsehdokumentation gesehen), verzichte ich darauf an dem Artikel herumzuedieren. Der Begriff ist etwa analog zu dem Verhältnis in dem "Glaubensgenossen" zu "Mitchristen" oder "Glaubensbrüdern" steht zu betrachten gewesen. --89.55.24.48 17:00, 24. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Noch was, ich hab eine Herder Bibel daheim, da steht auch immer dann Volksgenosse, wenn Landsmann bzw. eben Volksgenosse gemeint ist, die stammt sogar aus den 1960ern. --84.154.54.147 18:36, 12. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache http://www.dwds.de gibt es massenweise Belege für die Verwendung vor 1933, so dass auch ich der Meinung bin, dass der Beitrag revidiert werden muss. Unbestritten hat der Begriff durch die Nazis eine negative Konnotation bekommen- doch erfunden haben die Nazis ihn nicht. --85.176.6.180 19:14, 20. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe diese Anregung aufgenommen und den Text überarbeitet. --Maßhaltender 20:46, 10. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Schön, dies schließt aber wohlgemerkt keine ungerechtfertigten Löschungen mit ein. --Benatrevqre …?! 22:10, 15. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Mit Verlaub: Fragwürdige und völlig unbelegte Sätze wie "In den frühen Jahren des NS-Regimes galten auch Slawen als Angehörige „artverwandten Blutes“" entfernt man völlig zu Recht, wenn man eine Überarbeitung vornimmt. Die folgenden Betrachtungen zum Staatsangehörigkeitsrecht gehören nur periphär zur Sache, sind nicht referenziert und der dazugehörende Schlusssatz ist mehrdeutig formuliert: Volksgenosse war man nach Maßgabe der eigenen Einstufung (???) durch staatliche deutsche Regierungsstellen. Zudem verleitet dieser Satz zum Fehlschluss, dass Regierungsstellen eine (förmliche) Einstufung als "Volksgenosse" vorgenommen hätten. "Volksgenosse" ist jedoch kein terminus, der (trotz 25-Punkte-Programm) mit irgendeiner Rechtsqualität im juristischen Sinne verbunden war. Im Reichsbürgergesetz und den VO dazu kommt das Wort Volksgenosse nicht vor; deshalb ist eine Vermischung mit Sataatsangehörigkeitsrecht u. ä. nicht sinnvoll.
Ich möchte diesen Absatz ebenfalls streichen, wenn du hier nicht zutreffendere Formulierungen und Belege beibringst. --Holgerjan 22:46, 15. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bezüglich des letzten Satzes stimme ich dir nachträglich zu; habe ihn entfernt. Das es sehr wohl einen gewissen Zusammenhang zwischen den Rassegesetzen von 1935 und dem RuStAG gab, habe ich nun belegt. Über den Satz, dass auch Slawen als Angehörige „artverwandten Blutes“ – anfangs – galten, werde ich nach einem Beleg schauen; sonst werde ich diesen Satz ebenfalls selbst wieder entfernen. --Benatrevqre …?! 16:47, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank. Die Behauptung nämlich, dass für das NS-Regime Slaven als Angehörige artverwandten Blutes galten, widerspricht allem, was ich bislang dazu gelesen habe. Für 1939/40 finde ich unschwer solche Aussagen dazu:
  • „...dem hinterhältigen Charakter der Slaven entsprechend wird der Pole versuchen (ISBN 3-596-16307-2, S. 40 - Wehrmacht 1939)
  • „ ..."So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seit rassenbewußt und schützt eure Kinder. 1940 / zu den Polenerlassen
  • ...dass den restriktiven Polenverordnungen nicht nur und vielleicht noch nicht einmal in erster Linie polizeiliche oder sicherheitspolitische Überlegungen zugrundelagen, sondern dass diese vor allem der unverhohlene Ausdruck der rassistischen NS-Ideologie waren, mit der der massenhafte Arbeitseinsatz von "rassisch-fremden" "minderwertigen" Ausländern eigentlich unvereinbar war. dito
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die NS-Ideologie 1933-1935 völlig anders gewesen ist... MfG --Holgerjan 16:51, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Mmh, völlig anders zwar nicht, jedoch habe ich Belege gefunden, die den Slawen gleichwohl "artverwandtes Blut" bescheinigten.--Benatrevqre …?! 18:05, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Habe den Übergang zu den Polen-Erlassen eingebaut; ich hoffe, es passt so formulierungstechnisch. Was meinst du? --Benatrevqre …?! 20:09, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Da hätte ich jede Wette verloren! Man lernt immer noch dazu; ich werde mir das Buch ausleihen. Ich hätte noch einen Vorschlag, nämlich die Reihenfolge der Absätze zu verändern, weil nun doch der zeitliche Aspekt eine Rolle gewinnt. Ich mach es mal so; wenn es dir nicht gefällt, kannst du es ja unschwer revertieren. MfG --Holgerjan 21:15, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke, ich finde die neue Reihenfolge auch besser. Die Formulierung passt m.E. nun auch. --Benatrevqre …?! 20:54, 18. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Habe die Sonderrolle der Niederländer, Skandinavier und Flamen noch eingebaut, die als germanische Völker generell als Zugehörige deutschen Blutes galten. --Benatrevqre …?! 16:14, 19. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Spätzündung...[Quelltext bearbeiten]

Ich fürchte, mir / uns ist ein Lesefehler oder gar Denkfehler unterlaufen: Im 25 Punkte Programm wie bei Schmitz-Berning taucht in der Definition von Volksgenosse nur die Beifügung „deutschen Blutes“ bzw.- „nicht-deutschblütig“ auf. Wir (zumindest ich) haben reflexartig in Gedanken ergänzt zu „deutschen oder artverwandten Blutes“ - zu Unrecht: artverwandt steht dort (wie auch im Lemmatext-intro) nicht.

Richtig ist dieser Satz:

  • Der Begriff Volksgenosse bezeichnete nach Vorstellung der Nationalsozialisten (nur) die Angehörigen „deutschen Blutes“.

Unbelegt und unrichtig ist hingegen der jetzt im Text befindliche Satz:

  • Der Begriff Volksgenosse bezeichnete nach Vorstellung der Nationalsozialisten die Angehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“.

In meinem ungläubigen Staunen, dass Polen und Russen bis 1939 als Personen „artverwandten Blutes“ subsummiert wurden, bin ich in diese Denkfalle getappt. Es ist natürlich völlig abwegig, dass die Nationalsozialisten mit dem Begriff Volksgenosse auch Polen oder Russen gemeint hätten und Hitler diese mit "Volksgenossen" angeredet hätte.

Vermutlich wird daher der gesamte weitere von dir ausgefeilte Text besser zu Themen wie Volksdeutsche, Volkszugehörigkeit u.ä. passen. Mit freundlichen Grüßen --Holgerjan 20:22, 23. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mmh, ich habe den Satz entsprechend gekürzt und leicht umformuliert, so dass der Bezug, der ursprünglich zum Begriff „Volksgenosse“ bestand, nun an der Blutsverwandtschaft der Slawen festgemacht ist, da deren Blut ja wiederum artverwandt zum deutschen Blut ist, welches zur Definition der Volksgenossen resp. dem Attribut „deutschblütig“ herangezogen wird bzw. die Volksgenossen wesentlich ausmacht. So dürfte der Übergang und Zusammenhang zwischen dem deutschen und dem artverwandten Blut nun trotzdem passen. --Benatrevqre …?! 22:05, 24. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]