Diskussion:Vollstreckungstitel (Deutschland)

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Verständlichkeit?[Quelltext bearbeiten]

Fachartikel in allen Ehren, aber der Anfang könnte lauten "In der Finanzblahblub bezeichnet ein ..." oder sowas. So finde ich den Einstieg ziemlich unaufklärend. --Vintagesound 12:48, 5. Nov 2005 (CET)


Vollstreckungstitel sind öffentliche Urkunden in denen der vollstreckbare Anspruch niedergeschrieben ist. Er bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt die Parteien fest.

Gem. § 704 ZPO findet die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen statt, die rechtskräftig oder für voläufiger vollstreckbar erklärt sind. Eine eigentliche Zwangsvollstreckung dient nur aus einen gegen den Beklagten ergangenes Leistungsurteil statt, denn nur ein solcher Urteil verpflichtet zur Leistung, deren Erfüllung im Wege der Zwangsvollstreckung werden kann. (nicht signierter Beitrag von 178.2.208.170 (Diskussion) 17:22, 14. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Öffentliches Recht

Steuer- und Haftungsbescheide sind auch Vollstreckungstitel.

Insolvenztabelle

Während des Insolvenzverfahrens wird nicht vollstreckt. Aus der Tabelle wird auch nciht vollstreckt. Insofern ist der Beitrag missverständlich.--89.204.138.199 07:31, 17. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff "Vollstreckungstitel" leitet hierher auf "Vollstreckungstitel (Deutschland) weiter. Es gibt allerdings keine Artikel mit (Schweiz) oder (Österreich)-Zusatz. Macht dieses Lemma tatsächich Sinn, d.h. gibt es Vollstreckungstitel nur mit Zusatz, oder könnte man auch bei der einfachen Form bleiben? --80.139.196.52 22:03, 26. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]