Diskussion:Volumenprozent

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Hinweis auf Volumenkonzentration[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte vielleicht mit dem Artikel Volumenkonzentration zusammengelegt werden. Ggf. auch einfach diesen Artikel streichen und auf Volumenkonzentration verweisen. -- Johannes121 20:08, 25. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

"Es weicht vom massebezogenen Anteil (Massenprozent) ab, wenn die Dichte des Stoffes von derjenigen des Gemischs abweicht. " reicht nixcht, es kommt noch drauf an, ob beim Zusammenkippen Kontraktion eintritt. grundsätzlich kann der Vlolumenanteil auch temperaturabhängig sein, Massenanteil nicht. ---192.53.103.105 15:02, 29. Aug 2005 (CEST)

Mal abgesehen davon finde ich nicht das bei Tabellen mit wenig Platz „Der Volumenanteil beträgt 35,2 %“ ein guter Ersatz für „35,2 Vol.-%“ ist. Ich sehe auch nicht das man sich irgendwo daran halten würde. --Saperaud  16:40, 29. Aug 2005 (CEST)

Und wieso wird der Alkoholgehalt von Getränken immer in Volumenprozent angegeben? Bittedanke. Maikel 02:25, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mich würde immer noch interessieren aus welchen historischen Gründen bei Alkoholika Volumenprozent angegeben werden. Vermutlich um imposantere Angaben auf dem Etikett zu ermöglichen? Maikel 13:33, 22. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei der Mischung von Alkohol mit anderen Flüssigkeiten kommt es zu einer Volumenkontraktion. Dabei ist das Volumen des Gemisches geringer als die Summe aus den Volumina der ungemischten Stoffe. Da die Kontraktion nicht linear zum Mischungsverhältnis ist, muss man den Alkoholgehalt in Gewichtsprozenten oder eben in Volumenprozenten ausdrücken. (nicht signierter Beitrag von 87.180.73.57 (Diskussion) 10:05, 17. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Wenn die Abkuerzung "% Vol." oder "Vol.-%" ist, warum muss dann der Alkoholgehalt in "%vol" angegeben werden? -- Wikiknarf 14:39, 14. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Schreibweise ergibt sich aus dem Bezeichnungsrecht des Weingesetzes, das unter anderem Schriftgrössen und Schreibweisen festlegt. Für den Alkoholgehalt ist dies %vol. ohne Leerstellen und ohne Grossbuchstaben. (nicht signierter Beitrag von 87.180.73.57 (Diskussion) 10:05, 17. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Neues Recht ergänzt. Zur chemischen Seite des Artikels kann ich nur wenig beitragen.--Hfk-wildgans (Diskussion) 15:32, 29. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Tatsächlichen Alkoholgehalt (Menge des Alkohols) in Getränken berechnen, aber wie?[Quelltext bearbeiten]

Wie kann man denn den tatsächlichen "Alkoholgehalt" in Getränken ausrechnen? Angenommen ich habe ein Getränk mit 40 % Vol., welches die tatsächliche Dichte von 1 kg/L hat. Rechne ich nun (bei einem Liter) den Alkoholgehalt aus, komme ich auf: 1 L * 40% = 0,4 L * 0,79 kg / L = 0,316 Kg

Dieser Rechenweg muss doch falsch sein, da das Getränk doch nicht wirklich rund 300 g Alkohol pro Liter enthalten kann, oder? Wie kann ich die Alkoholmenge des Getränks berechnen? -Comerz- 87.168.31.19 09:51, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich würde sagen doch, die tatsächliche Dichte des Gemisch ist dabei letztendlich unerheblich. Du musst nur das Volumen deines Gemisches bestimmen. Da Liter schon das Volumenmaß ist, hast du das Volumen bereits, also 1l Gemisch. Der Alkoholanteil am Gesamtvolumen des Gemisch ist laut angabe 40% Vol, also 0,4 * 1. Demnach ist der Masseanteil an einem Liter Gemisch 0,316 kg Alkohol. Wiegst du dein 1l Gemisch, kannst du nun auch den Masseanteil der weiteren Zutaten bestimmen, sowie ggf. deren Dichte. -- 62.249.65.161 01:08, 13. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Beim Alkohol-Wasser-Gemisch müßte ein Volumenprozent knapp 0.8 Massen-% entsprechen. Und ja, ein Schnaps mit 40 % Vol hat, wenn man einen ganzen Liter nimmt, eine Menge Alkohol. Deshalb trinkt man ihn auch stamperlweise.--2001:A60:1504:4F01:A197:1CB3:4611:718E 16:39, 17. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Widerspruch zu Volumenanteil und Volumenkonzentration[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn die Schöpfer dieses Beitrags sich mit denjenigen der Beiträge Volumenanteil und Volumenkonzentration zu einem Konsens entschließen könnten. Außerdem wäre es schön, wenn der Grad der Verwirrung durch DIN-Normen nicht noch gesteigert würde. Und zum Dritten wäre es dienlich, wenn sich weniger auf sinnlose Belegpflichten als auf Logik und Konsistenz konzentriert würde. Ein Beispiel ist für 99% der Leser jedenfalls hilfreicher als halbgare Formulierungsversuche von Bürokraten die ihr Deutsch in der 9. Klasse einfroren. Wenn jemand nachfragen muss, wie der Terminus bei einem alkoholischen Getränk anzuwenden ist, liegt das kaum an der Kurzsichtigkeit des Fragestellers sondern an jener des Verfassers der Definition. (nicht signierter Beitrag von 79.249.175.4 (Diskussion) 12:34, 8. Jul 2012 (CEST))

Leidiges Thema, aber folgendes ist nicht korrekt:

Das Volumenprozent geht auf die Erstausgabe der DIN 1310 „Gehalt von Lösungen“ vom April 1926 zurück

Tatsächlich ist das Volumenprozent ist schon im 19. Jahrhundert in der Wissenschaft benutzt worden, wie man sich bei Google Books leicht überzeugen kann, wahrscheinlich auch schon im 18. Jahrhundert. Zum Beispiel in diesem „Populären Handbuch der organisch-technischen Chemie“ wimmelt es von Volumenprocenten (und Gewichtsprocenten). Und natürlich auch nicht nur auf deutsch, zum Beispiel hier Johann Wolfgang Döbereiner im Jahr 1819: En examinant … le contenu en gaz, de l’eau des sources de Jéna, j’y découvris constamment de 2,5 à 3 pour cent, en volume, d’un fluide élastique …

Es ist bzw. war in bestimmten technischen Zusammenhängen naheliegend, die Zusammensetzung einer Mischung als Volumenanteil anzugeben, und den in Hundertsteln auszudrücken. Warum hätte man darauf erst mit Erfindung irgendeiner DIN-Norm über den „Gehalt von Lösungen“ kommen sollen?

Falsch ist auch:

und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen […] entspricht.

Für den Leser ist es irritierend, daß der Artikel erst so tut, als sei das Volumenprozent „nicht mehr erlaubt“ und würde nur noch hier und da aus Liederlichkeit benutzt werden, und dann stellt sich im Verlauf des Textes heraus, daß es tatsächlich nicht nur erlaubt, sondern rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Die europäischen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel sind auch einschlägige Normen (nämlich Rechtsnormen). --SKopp (Diskussion) 22:26, 29. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]