Diskussion:Wählerverzeichnis

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US-Wählerverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Man sollte mehr herausstellen, das es sich beim US-Wählerverzeichnis mehr um die Verteilung von Geldern dreht, als um die Berechtigung zu wählen (wie es in Deutschland und Östereich der Fall ist). Ein Wähler, der sich in den USA bei der einen Partei registrieren lässt, kann durchaus seine Stimme auch für eine andere Partei abgeben. Das Geld bekommt allerdings die Partei, bei der er "registriert" ist. Die Verwaltung dieser Gelder wird in der Basis von den Wahlkampfbüros organisiert. (nicht signierter Beitrag von 82.83.137.12 (Diskussion) 11:22, 2. Jul. 2004 (CET)‎)[Beantworten]

Eintrag in mehreren Wählerverzeichnissen[Quelltext bearbeiten]

Kommt bei Doppelstaatsbürgerschaft vor, berechtigt aber trotzdem nicht zur mehrfachen Stimmabgabe bei staatsübergreifenden Wahlen (z.B. Europawahl): http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-05/europawahl-doppelte-staatsbuergerschaft-doppelte-wahlbenachrichtigung (nicht signierter Beitrag von 46.114.16.35 (Diskussion) 22:46, 26. Mai 2014 (CEST))[Beantworten]