Diskussion:Wahl

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Geschichte von Wahlen/Wahlrecht fehlt ganz[Quelltext bearbeiten]

Es gibt zwar Artikel Geschichte des Wahlrechts in Deutschland; Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich, Wahlrecht in den deutschen Einzelstaaten bis 1918, aber es felt die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung von Wahlen überhaupt, die vermutlich recht europazentrisch ausfallen wird, da es aus anderen Kontinenten dazu kaum historische Quellen gibt. Etwas zu dem Thema gibt es im Artikel Konklave und Kür (Wahl). "Vormoderne" Wahlen - also etwa im Mittelalter - waren keine in unserem heutigen demokratischen Verständnis. Literatur dazu ist z.B. die zum Artikel angegebene von Hagen Keller. --Lothar W. Pawliczak (Diskussion) 10:39, 6. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Wahlen sind in Deutschland Verboten[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wird nur abgestimmt in Sperrbezirken was sie als wahlkreis da stellen, was aber nicht mit den Grundgestzt übereinstimmt, da haben wir Freizügigkeit und nicht nur Abstimmung im Sperrbezirk. (nicht signierter Beitrag von 80.133.128.132 (Diskussion) 22:00, 27. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Siehe oben: "Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher", zumal, wenn der Sinn des Geschriebenen wirr ist. --Lothar W. Pawliczak (Diskussion) 10:39, 6. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Der Unterschied zwischen 1. und 3. ist mir zu minimal. --Michael 08:51, 8. Jul 2003 (CEST)

Folgende Seiten zeigen hierher und sollten im Artikel berücksichtigt werden: - *Demokratische Minderheit - *Ausgleichsmandat - *Abstimmung (Stellungnahme) - *Diktatur - *Wahlsystem - *Wahlpflicht - *Wahlen - *Volkssouveränität - *Stimmzettel - *Reichstagswahl - *Bundestagswahl - *Landtagswahl - *Europawahl - *Politikwissenschaft - *Politikverdrossenheit - *Mehrheit - *Kommunalwahl - *Sitzzuteilungsverfahren - *Evoting - *Fünf-Prozent-Hürde - *Gerrymandering - *Stichwahl - *Stimmenthaltung - *Wählerzuwachsparadoxon - *Mandatszuwachsparadoxon - *Ann Arbor-Modell - *Leihstimme - *Wahlrecht - - *527er-Gruppe

stand urspgl. im Artikel und wurde dort gelöscht. --G 17:32, 27. Sep 2004 (CEST) --


erweitert um:

freie Wahlen[Quelltext bearbeiten]

Freie Wahlen sind in Deutschland VERBOTEN Als frei wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine Stimme selbst, (d.h. im Allgemeinen unbeeinflußt, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann. Als problematisch gilt dabei die Meinungsmanipulation durch falsche Versprechungen oder falsche oder diffamierende Behauptungen vor der Wahl, insbesondere falsche oder diffamierende Behauptungen einer Partei über eine andere Partei bzw. deren Wahlkandidaten. Helmut

@Helmut: falsche Versprechungen, die sind so sehr an der Tagesordnung, daß man sie fast schon nicht mehr erwähnen braucht. --HorstTitus 00:35, 24. Sep 2006 (CEST)

Falsche Behauptungen usw. haben m. E. nichts damit zu tun, ob Wahlen frei sind. Mal abgesehen von falschen, aber geglaubten Behauptungen wie "Schwarze dürfen nicht wählen" oder "Partei x ist nicht zur Wahl zugelassen" aufgrund derer dann der Wahlberechtigte der Wahl fern bleiben. --92.74.207.134 13:37, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nach dieser Definition wäre auch eine Wahl "frei" wenn nur eine einzige Partei zugelassen ist und man ggf. mit nein stimmen kann. Die "nein"-Stimmen könnten dann von der Regierung als Enthaltung gewertet werden, da bei einer Mehrparteienwahl auch keine "Nein-Stimmen" aber normalerweise die Wahlenthaltung (zu Hause bleiben) ermöglicht ist. Bin der Ansicht, dass der Begriff "freie Wahlen" nicht neutral definiert werden kann und daher insbesondere in den vielen geschichtlichen oder Länderbeiträgen besser ersetzt würde mit "Mehrparteienwahlen" "Wahlen unter Beobachtung der OSZE/UNO" oder einfach "Wahlen".

Eine Wahl mit nur einer zugelassenen Partei kann tatsächlich frei sein, solange dies nicht durch Zwang etc erreicht wird, aber sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht allgemein, denn sonst würden vermutlich auch andere Parteien antreten. --92.74.207.134 13:37, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Elektronische Wahlen[Quelltext bearbeiten]

moin Irgendwie fehlt mir komplett der krams mit den elektronischen wahlsystemen und den problemen die sich daraus ergeben. z.B. [dieser heise artikel] aber auch all die anderen probleme

  • Wahlkomputer ohne weitere Kontrollen geupdatet
  • Zuwenig Papier für die protokolle
  • zählungen von 40.000 stimmen in einem wahllokal mit 6.300 wahlberechtigten
  • abnorm hohe wählerwanderungen
  • Maschienen mei den man das gegenteil auswählen muß von dem was man will
  • Abstürze von Computern und damit verbundenen totalverlust von mehreren hundert bis tausend stimmen (je nach wahllokal)
  • verspätete eröffnungen von wahllokalen wegen nicht funtionierender rechnern

all sowas ist doch bei der aktuellen US Wahl passiert. - cu AssetBurned 02:49, 28. Nov 2004 (CET)

In welchem gesetzt steht das, das z.B. bei einer Bundestagswahl im dritten Wahlgang nur eine einfache Mehrheit reicht? Im Grundgesetz bin ich nicht fündig geworden. --qwqch 11:38, 20. Sep 2005 (CEST)

Bei der Bundestagswahl gibt es nur einen Wahlgang, diese findet ja nach dem Verhältniswahlrecht statt. Du meinst die Wahl des Bundeskanzlers (in diesem Artikel wird auch der Wahlvorgang erklärt), hier reicht, falls der Bundespräsident der Wahl zustimmt nach 2 Wochen die relative Mehrheit, steht in Artikel 63 GG.--G 14:15, 24. Sep 2006 (CEST)

Technik der Wahlen[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt hier eine Erläuterung der Technik der Wahlen und zwar auf vielen Ebenen:

1. Einstimmenwahlrecht / Mehrstimmenwahrecht 2. Wahlauszählung, Wahlmaschinen, Internetwahlen, Nahchprüfbarkeit, Justiziabilität 3. Listenwahlen / Personenwahlen / Einzelwahl / Blockwahl / gebundene Einzelwahl / etc.

Hielte ich für eine sehr bereichernde Ergänzung. --84.143.211.3 11:26, 6. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zusammenführen mit der englischen Version[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich mir einige Gedanken gemacht habe, was hier noch rein sollte, und entsprechend überarbeitet hatte, habe ich festgestellt, daß die englische Version in einigen Aspekten davon (namentlich in Bezug auf die Systematik, die mir hier gefehlt hat) in die gleiche Richtung zielt.

Außerdem hat sie richtig gut ausgearbeitete Abschnitte zu Varianten der Stimmenformulierung und Stimmenauszählung. Das habe ich in den deutschen Abschnitten in der Ausführlichkeit noch nicht entdeckt. Das sollten wir vielleicht mal angleichen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von White-Gandalf (DiskussionBeiträge) 00:49, 27. Sep. 2007)

Aber der Link zur englischen Version ist überflüssig (siehe auch WP:WEB: Artikel verbessern statt verlinken). --80.129.90.95 21:30, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mein Vorredner hat Recht. Und da es bisher keiner geändert hat und ich dazu nicht in der Lage bin, habe ich mal die Vorlage:Überarbeiten eingebaut und auf diesen Absatz verlinkt. -- JPGoelz 11:23, 6. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Die "notwendigen Forderungen" für Wahlen, die den aufgeführten Zielen gerecht werden sollen, enthält den momentan nicht sehr glücklich formulierten Punkt "Berechtigung".

Die Forderungen habe ich in dieser Form zusammengestellt, nachdem ich mehrere Arbeiten zu Wahlsystemen aus verschiedenen Ecken der Erde durchgesehen habe. Sie spiegeln die gemeinsam als notwendig angesehenen Kriterien wider, die man insbesondere bei einer maschinellen Organisation von Wahlen beachten muß. Letzteres ist zwar Thema anderer Wikipedia-Einträge, die Forderungen an Wahlen nichtsdestotrotz aber eine Grundlage für das Verständnis von allem, was mit Wahlen zusammenhängt (insbesondere für die sophistischen Systeme, die so im Laufe der Zeit entwickelt wurden).

Was das Maschinelle angeht: Die Formulierungen in historisch relativ alten und eben nicht an maschinellen Implementationen orientierten Texten wie der UNO-Menschenrechtserklärung (um mal ein prominentes Beispiel zu nehmen) sind reichlich verwaschen. Da wird gern schnell mal von "frei" und ähnlichem geredet, ohne exakt definieren zu können, was damit gemeint ist, wobei jeder Leser das Zeug nach Gusto auslegen darf - oder auch jedem anderen seine Auslegung nach Gusto übel nahmen darf. Die Orientierung auf maschinelle Systeme hat stabilere und nicht mehr so leicht durch Interpretation zu verbiegende Definitionen mit sich gebracht, was denn eigentlich darunter zu verstehen ist, die aber dennoch gern unter den historisch entstandenen Phrasen "verkauft" werden. Und außerdem regional und nach Zeit unter unterschiedlichen Phrasen.

Der Begriff "Berechtigung" ist nun ein Arbeitsbegriff, den ich erstmal dahingesetzt habe, solange mir noch nichts allgemeingültig Anerkanntes über den Weg läuft.

Es wäre schön, wenn der Abschnitt nicht deshalb, weil hier noch nicht alles im idealen Zustand ist, gleich wieder rausfliegt. Zumindest die Grundaussage sollte erhalten bleiben. Danke. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von White-Gandalf (DiskussionBeiträge) 02:12, 27. Sep. 2007)

Das meiste, was hier steht, gehört in den Artikel "Wahlsystem" eingearbeitet und hier gelöscht. -- Wegner8 15:16, 11. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

"nicht-politische Wahl"?[Quelltext bearbeiten]

Als Politikwissenschaftler würde ich gerne einmal wissen, was eine "nicht-politische Wahl" ist? Ich schlage vor, diese Kennzeichnung in den einleitenden Sätzen zu streichen und das Lemma zu dem in der Politikwissenschaft üblichen Begriff "politische Wahl" zu verschieben. Das Adjektiv "politisch" als Bestandteil des Ausdrucks "politische Wahl" kennzeichnet den Begriff lediglich als einen Begriff, mit dem Bezug auf ein politisches System genommen wird; nicht um darauf hinzuweisen, dass es auch "unpolitische Wahlen" gibt. Jede "Wahl" ist ein politischer Akt. --T.M.L.-KuTV 22:04, 7. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Einleitung resultierte aus einem unterschiedlichen Verständnis des Begriffs „politische Wahl“ auf der ursprünglichen BKL-Seite (Vereinswahlen etwa werden oft nicht als politische Wahlen angesehen, wobei damit parteipolitische oder staatliche Wahlen gemeint sind). Hab das begrifflich klarer gefasst. --mc005 00:21, 8. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Schwierigkeit der Kennzeichnung von "Genossenschaften" und Vereinen als "unpolitisch" liegt darin, dass derartigen Aussagen ein bestimmtes Verständnis zugrunde liegt, was das Politische oder Unpolitische ist. Pauschal etwas als "unpolitisch" zu bezeichnen - zumal ohne Beleg - ist unseriös, da nach dem Politik-Verständnis anderer Autoren dieselben Phänomene als "politisch" charakterisiert werden. Da der Begriff des Unpolitischen mit zahlreichen Problemen verbunden ist, müsste er eigens thematisiert werden, um plausibel und in Kürze darstellen zu können, warum hier in diesem Artikel etwas als "unpolitisch" bezeichnet wird. Und das geht am Thema vorbei. Deshalb erscheint es aus pragmatischen Gründen angebracht, auf den Begriff des Unpolitischen gänzlich in diesem Artikel zu verzichten. Ohne eine Erklärung des Begriffs und der damit verbundenen Schwierigkeiten, wäre das eine Irreführung des Lesers. --T.M.L.-KuTV 16:11, 20. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Frage ist weniger, ob die (Nicht-)Möglichkeit, Vertreter zu wählen, ein Politikum darstellt, als vielmehr, ob ein Gremium mit einem allgemeinen Mandat ausgestattet ist für alle Fragen, die sich auf das betreffende geographische Gebiet beziehen (Wahlen zu Vertretungsorganen von Gebietskörperschaften), oder ob die Institution, um die es geht, spezielle Aufgaben zu erfüllen hat (bestimmter Vereinszweck, Herstellung von bestimmten Produkten bzw. Erbringung bestimmter Dienstleistungen usw.). --CorradoX 10:46, 15. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Idiotie der Sprache ist allgegenwärtig nicht nur im Bezug auf Politik. Man kann mit Wörtern bzw. der Sprache etwas deutlich aussagen oder möglichst auch verwischen, vernebeln und ablenken. Der obige Beitrag ist dermassen ungelenkig und verschachtelt bzw. wirr formuliert, dass kaum 10% der Leser ihn verstehen. Wenn dies ein Artikel im Patentrecht oder sonstiger Juristereikanonie wäre, könnte man das der Gewohnheit halber noch eingermassen verzeihen bzw. nachvollziehen. Dass zu den WP:GP eine allgemein verständliche Sprache gezählt wird, ist anscheinend nicht mehr allen allgegenwärtig. Ein Update gehört auch da zu den regelmässigen (quartalsmässigen) Pflichtaufgaben. Und solch eklatant sprachlichen Abstraktionen und Ungetümskonstruktionen sind zudem zu empfernen, sie hindern grundlegend die Verständigung und die Optimierung des Lemmas. --195.65.163.151 21:00, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Im Klartext: Hat der AStA einer Uni ein allgemeinpolitisches Mandat oder nicht? (Beispiel)
Im Übrigen sollten wir nicht mehr als drei Jahre alte Diskussionen aufwärmen. Das Stichwort, auf das sich dieser Abschnitt bezieht, ist längst nicht mehr im Artikel enthalten. --CorradoX (Diskussion) 08:10, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

„Höchstpersönliche“ Wahl[Quelltext bearbeiten]

Dass Wählen ein Vorgang wie das Heiraten ist, bei dem derjenige, der „Ja“ sagen muss, sich auch nicht vertreten lassen kann, müsste noch stärker betont werden. Hintergrund: Immer mehr Menschen gleiten in die Demenz ab und werden betreut. Besonders bei Briefwahlen besteht hier die Gefahr, dass der Wahlberechtigte eben nicht „höchstpersönlich“ seine Stimme abgibt und dass professionelle Betreuer ihr tatsächliches Stimmgewicht vervielfachen können. --CorradoX 10:32, 17. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ergänze: Wenn Parteienvertreter sich in großer Zahl bereit erklären, sich zu Betreuern ernennen zu lassen, bzw. wenn die Parteien in großem Stil Heimleiter als Mitglieder werben, eröffnen sich hier ganz neue Dimensionen der Wahlmanipulation! --91.97.91.253, 17:20, 17. Sep. 2009 (CEST)

Das unter "Literatur" angegebene Buch von Erich Mühsam, Der Humbug der Wahlen, scheint mir im Kontext des Artikels fehl am Platze zu sein. Es entstand unter ganz anderen politischen Vorzeichen, sein Verfasser starb 1934, also lange vor Gründung der Bundesrepublik. -- J.-H. Janßen 00:42, 20. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Mir scheint dieser Artikel den Unterschied einer Wahl und einer Abstimmung zu wenig Hervorzuheben. (Wenn er den Unterschied überhaupt darstellt)

Ich glaube dies ist ein sicherlich wichtiger Aspekt dem auch hier Rechnung getragen werden sollte.

Bei einer Wahl handelt es sich um die Auswahl von Personen. Das ist eine Wahl. Ein Abstimmung jedoch bezieht sich nicht auf Personen sondern auf Sachvorlagen die entweder angenommen oder abgelehnt werden. (nicht signierter Beitrag von 188.155.255.5 (Diskussion | Beiträge) 23:07, 21. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Ich habe eine kurze Beschreibung des schwedischen Wahlsystems eingefügt. Alle Angaben sind aus den angegebenen Gesetzen, die auf www.notisum.se zu finden sind. Einige Begriffe lassen sich sicher noch verlinken.--Andif1 17:34, 4. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist leider ein ganz schönes Kuddelmuddel und überschneidet sich mit Wahlrecht. Hier müsste man einen radikalen Schnitt machen und aus Wahl einen Übersichtsartikel machen: Hier allgemein, was Wahlen sind und wozu es sie gibt, und dann Wahlrechtsfragen ausführlich unter Wahlrecht, Wahlsystemfragen ausführlich unter Wahlsystem. --Alte Schule 02:50, 1. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Link nach FR[Quelltext bearbeiten]

Sorry, aber der französ. Link ist totaler Blödsinn: [[fr:Election]]. Er führt zu:

Election (_?_) est un film hong-kongais réalisé par Johnnie To, sorti en 2005.

das war's dann wohl nicht. Korrekt ist eher: fr:Élection législative, denn nur Élection oder Élections scheint es nicht zu geben.
Siehe fr:Élection législative. Wird geändert. --Haigst-Mann (Diskussion) 16:26, 7. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Pardon, den richtigen (mit é...) gibt es doch: L'élection désigne à la fois le processus, l'action et le résultat du fait de choisir et désigner une personne (...) --Haigst-Mann (Diskussion) 16:32, 7. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Vereinbarkeit von Kandidat und gleichzeitig Wahlkommission[Quelltext bearbeiten]

wer kann mir sagen ob es erlaubt ist, gleichzeitig Kandidat bei einer Wahl zu sein und gleichzeitig auch Beisitzer in der Wahlkommission (bestehend aus 2 Leuten) (nicht signierter Beitrag von 178.188.241.158 (Diskussion) 09:26, 14. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Ich würde empfehlen, die Frage auf wahlrecht.de ([[1]]) zu stellen. Gib' dabei aber unbedingt die Hintergründe an, d.h. um was für eine Wahl es sich handelt usw. Ohne diesen Hintergrund, ist sie kaum sinnvoll zu beantworten. --Arno Nymus (Diskussion) 10:05, 14. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

„perönlich“ - „höchstpersönlich“[Quelltext bearbeiten]

Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist juristischer Art. „Höchstpersönlich“ bedeutet, dass Vertretung durch einen Dritten unzulässig ist; „persönlich“ dagegen erlaubt eine Vertretung. --Horst Gräbner (Diskussion) 16:02, 26. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dummes Zeuch. Höchstpersönlich ist so etwas wie Untertänigst! Persönlich ist persönlich. Ohne wenn und aber und ohne Ausnahme. Falls es einen jurisischen Unterschied geben würde, bitte ich um Zitat der Quelle. --Gruenschuh (Diskussion) 19:32, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
[2] [3]. Ist aber nicht belegbedürftig und leicht selbst ermittelbar. Allerdings sollte es idealerweise einen Artikel geben, der das erklärt. Leider sind Stubs, die sich für sowas anbieten würden, geächtet. --85.181.120.238 20:19, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der Unterschied ist nicht in einem Gesetz festgelegt, sondern wird in den Kommentaren definiert und es geht immer um die Frage, ob ein Recht in personam ausgeübt werden muss oder ob sich eine Person in der Ausübung des Rechts vertreten lassen kann. In einer Eigentümerversammlung einer Hausgemeinschaft oder der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist eine Vertretung zulässig, ich kann mein Stimmrecht abtreten, dieses Stimmrecht ist ein persönliches Recht. Bei einer Bundestagswahl oder vergleichbaren Wahl kann ich das unter keinen Umständen, da dieses Recht höchstpersönlich ist.
Gib mal bei Google „höchstpersönliche ausübung wahlrecht“ oder „höchstpersönliche stimmabgabe“ ein, da gibt es einiges zu finden. Z. B.: „Gemäß § 14 Abs.4 des Bundeswahlgesetzes ist das Wahlrecht höchstpersönlich auszuüben. Es konkretisiert die in Artikel 38 Abs. 1 GG festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.“ Wolfgang Schreiber, Bundeswahlgesetz (BWahlG), Kommentar. Oder siehe hier in der WP Trauung per Stellvertreter „heute jedoch überall die höchstpersönliche Mitwirkung erforderlich“.
Im Unterschied eine Suche nach >>„kein höchstpersönliches Recht„ stellvertretung zulässig<<.
Hier: http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/urteile?tag=h%C3%B6chstpers%C3%B6nliches+recht Rechtsprechung zum „höchstpersönliches Recht“. --Horst Gräbner (Diskussion) 20:49, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Wikipedia-Zitat gibts wahrscheinlich nichtmehr lang; er eliminiert "höchstpersönlich" systematisch. --85.181.120.238 22:16, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Soweit es die nicht juristischen Themen betrifft, hat Gruenschuh ja recht, da ist der Begriff nur Floskel und nicht erforderlich. Der Artikel Namensrecht wurde bereits zurückgesetzt. Der Stub „höchstpersönlich“ sollte aber doch geschrieben werden. Mit ein paar Beispielen kann das allemal ausreichen. Sollte allerdings durch einen Juristen geschehen, der auch die entsprechenden Kommentare vorliegen hat. Gruß.--Horst Gräbner (Diskussion) 22:59, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte gerade keine Lust, auf einen Juristen zu warten, und habe mal einen Stummel Höchstpersönlichkeit erstellt. Für den Anfang sollte das reichen, die Juristen können das dann noch ausbauen. -- Perrak (Disk) 00:35, 28. Jul. 2012 (CEST) Der Stummel wurde inzwischen verschoben, Link gefixt. -- Perrak (Disk) 05:21, 29. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Aus meiner Sicht gut gemacht. Das ist auf jeden Fall mehr als ein Stub und die Juristen können, falls nötig, noch Ergänzungen vornehmen. --Horst Gräbner (Diskussion) 08:38, 28. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Definition unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Da nicht nur über Personen, also zur Wahl stehende Menschen, enschieden werden kann bei Wahlen, sondern auch über Sachen bzw. Gesetze, Verordnungen, Initiativen, Petitionen, Reformen, etc. ist die bisherige Definition eklatant unvollständig.--195.65.163.151 20:50, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Dass die Einleitung bzw. die Definition eklatant unvollstänig ist, wurde mit dem Obigen Abschnitt bemerkt. Dass sie zudem Fehler bzw. Widersprüche enthält, soll hiermit erläutert werden. Der letzte Satz des 1. Einleiteabschnittes widerspricht der Definition per sé. Er lautet: Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung, der Wahl. Das Lemma heisst Wahl, dann kann nicht ein Resultat dieses zu definierenden Vorganges selber wiederum gleich wie der zu Definierende Vorgang benamst werden. Ev. könnte es Wahlergebnis oder Wahlresultat heissen. --195.65.163.151 21:33, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Anscheinend v.a bez. Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel geht bisher anscheindend v.a. auf die Situation in DE ein. Bitte entsprechend vermerken. --195.65.163.151 21:46, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Anforderungen an polit. Wahlen[Quelltext bearbeiten]

Das folgende Zitat aus diesem Abschnitt hat keinen Beleg: Bestechung und Erpressung werden wesentlich behindert, wenn es unmöglich gemacht wird, zu ermitteln, welche Stimme ein Wähler abgegeben hat. Diese Behauptung, was sie unmissverständlich ist, solange sie nicht belegt ist, ist auch sonst nicht logisch nachvollziehbar, eher noch widersprüchlich. Widersprüchlich aus dem Grunde, dass wenn Anonymität gegeben ist, erst recht nicht überprüft werden kann, ob Stimmen zusätzlich eingefügt weruden oder auch gekauft bzw. manipuliert wurden. Die Anonymität macht es besonders anfällig für Manipulation. Niemand kann die Übersicht wahren bzw. die Ehrlichkeit und Echtheit. --195.65.163.151 22:03, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Vorsicht, du verwechselst zwei Dinge: Bei anonymer Wahl kann man nicht feststellen, wer wenn gewählt hat, und dadurch Wähler nicht unter Druck setzen. Stimmen kannst du so nicht kaufen, woher sollst du wissen ob derjenige auch in deinem Sinne gewählt hat. Bei richtiger Ausführung der Wahl kannst du sehr wohl feststellen ob mehr Stimmen als Wähler in der urne sind, denn es gibt ja einn namentliches Wählerregister.--Antemister (Diskussion) 14:15, 16. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Ethik des Wählens[Quelltext bearbeiten]

Hier kann und sollte aufgeführt werden wie man sich bei Wahlen am besten verhalten kann, wenn sich die Situation ergibt dass einem Menschen bewusst wird dass er durch Verfassung, Öffentliche Hand und Wirtschaft (Extermismus) betrogen und belogen wurde/wird bzw. wie gibt man eine ungültige Stimme ab so dass man die Stimme nicht an Parteien verschenkt (Wie wählt man richtig zu gunsten der wahren grundlegenden Freiheit von allen Extremen und dadurch "gegen" die organsierte Kriminalität von öffentlicher Hand und Wirtschaft). Ich fordere hiermit auch zu mehr Mut zum Abgeben einer ungültigen Stimme bei allen Wahlen auf, 50% bis 70% ungültige Stimmen sollte drinn sein (oder sind die Deutschen so dämlich und wählen weiterhin schön brav pro Kriminalität?), weg mit der Kriminalität durch Verfassung, öffentliche Hand und Wirtschaft! (nicht signierter Beitrag von 217.81.210.203 (Diskussion) 17:23, 13. Jul 2013 (CEST))

Es ist nicht sinnvoll, hier ausführlich jemanden zu referieren, der nicht in seiner Bedeutung erläutert wird und lediglich EINE Meinung zur Demokratie vertritt. Ebenso sollte die Diskussionsseite nicht zu politischen Aufrufen verwendet werden, das ist ein Missbrauch des enzyklopädischen Ansatzes. Werde gleich mal versuchen, herauszufinden, wie man hier einen Überarbeitungsbaustein setzt. Grüße, ein verwunderter Leser (nicht signierter Beitrag von 80.171.9.39 (Diskussion) 20:55, 22. Aug. 2013 (CEST))[Beantworten]

Schinkel-Zitat sinnvoll?[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des Abschnitts "Wahlrechtsgrundsätze" steht ohne nähere Anbindung an den Text ein ziemlich langes Zitat aus dem Werk "Kassel und Westfalen" von Karl Friedrich Schinkel. Darin erzählt Schinkel von besonderen Vorkommnissen bei Predigerwahlen im westfälischen Hagen.
Diese Begebenheiten mögen zwar anekdotisch für bestimmte bei Wahlen auftauchende Schwierigkeiten stehen(Stimmenkauf, Missbrauch formaler Bestimmungen), aber die Länge des Zitats, seine fehlende Passgenauigkeit und seine Zusammenhanglosigkeit mit dem umgebenden Text lassen es als unpassend erscheinen. Es lässt den Leser eher abschweifen, als das es Informationen liefert oder Zusammenhänge verdeutlicht. Ich würde es gerne entfernen. Eure Meinung? --Knollebuur (Diskussion) 23:45, 13. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Unmittelbarkeit der Wahl nicht allgemein genug definiert[Quelltext bearbeiten]

Hier steht (meine Hervorhebung): ... ihre Stimmen direkt für die Zuteilung der Abgeordnetensitze verwertet werden.

Vorschlag: ... ihre Stimmen direkt für die Bestimmung des oder der Mandatsträger (z.B. für die Zuteilung der Abgeordnetensitze) verwertet werden.

Wenn niemand was dagegen hat, ändere ich's ... gern auch bessere Vorschläge. --Haraldmmueller (Diskussion) 12:30, 5. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Definition: Abwahl[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir da nicht ganz sicher und bin hier leider nicht fündig geworden... Ist es eine Abwahl, wenn die alten Amtsinhaber nicht mehr antreten? Ist eine turnusgemäße Neuwahl auch noch eine Abwahl?

Abwahl im Wiktionary sagt definitiv nein im ersten Fall. Im zweiten Fall ja, wenn sie denn antreten (sonst ist es Fall 1) und dann nicht mehr gewählt werden: Denn dann wurde ihre ursprüngliche Wahl "durch erneute Abstimmung rückgängig" gemacht. Wörter bedeuten sind aber immer das, was der Gebrauch der Sprache ihnen zuschreibt - und daher kann man da sicher trefflich streiten. --Haraldmmueller (Diskussion) 16:01, 23. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

"bias" in FPTP nicht korrekt[Quelltext bearbeiten]

Da steht unter Wahlgerechtigkeit:

"Mehrheitswahlrecht ... Dieses [ [Mehrheitsumkehr|„bias“] ] (dt. „schiefe Ebene“) genannte Phänomen "

Das ist gleich doppelt falsch:

  • "bias" ist niemals die "Mehrheitsumkehr", sondern generell eine "Verschiebung" oder "Tendenz" (wenn man's "mathematisierend" will: keine Sprungfunktion oder gar Spiegelung, sondern eine Translation ...). Ein Hinweis darauf, dass es hier nicht um ein inhärentes Problem des Mehrheitswahlrechts geht, ist, dass in en:FPTP (Mehrheitswahlrecht) das Wort "bias" überhaupt nicht vorkommt - einfach, weil FPTP keinen inhärenten "Bias" hat. Siehe auch diese Präsentation von N.R.Miller, die "election inversion" nirgends "bias" nennt, obwohl sie auf Folie 1 eine ganze Reihe von anderen Bezeichnungen dafür aufführt.
  • Dann ist die Übersetzung von bias niemals "schiefe Ebene"; es kann gerade mal "incline" im Sinn von "schräge (Lauf)Richtung" bedeuten, aber auch das nur fachsprachlich.

Da diese Behauptungen auch nicht belegt sind, würde ich das rauswerfen (wollen). --Haraldmmueller (Diskussion) 10:06, 18. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ergänzungsvorschlag: Vergessenes Unterthema zum Artikel: Ausländische Wahlen auf dem BRD Bundesgebiet ( Direkt vor Ort, statt indirekte Briefwahl )[Quelltext bearbeiten]

Die Türkei ( Erdogan-Staat ) hat in Deutschland Wahlen abgehalten, mit der Genehmigung bzw Duldung bzw Unterstützung der Deutschen Bundesrepublik: https://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkische-praesidentschaftswahlen-warum-tuerken-in-deutschland-fuer-erdogan-stimmen/22733474.html ( ebenso andere Länder, halten ebenso Wahlen auf den BRD Gebiet ab ( nicht nur Briefwahl sondern auch vor Ort )

Währenddessen würde Syrien ( Assad-Staat ) untersagt/verboten Wahlen in Deutschland abzuhalten ( andere Länder erlaubten es auf ihren Gebiet ) mit der Begründung das die Wahlen ja betrogen/manipuliert werden würden. ( man könnte ja auch einfach UN bzw EU Wahlbeobachter in Deutschland einsetzten, um auch in der BRD ein Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim Wahlvorgang im Stande sein zu gewehrleisten )

Es gibt Fast 1 Million Syrier in Deutschland = https://de.statista.com/statistik/daten/studie/463384/umfrage/auslaender-aus-syrien-in-deutschland/

Es gibt Fast 1.461.910 Türken in Deutschland laut Wikipedia = https://de.wikipedia.org/wiki/Türkeistämmige_in_Deutschland (nicht signierter Beitrag von 77.64.146.177 (Diskussion) 07:17, 1. Jun. 2021 (CEST))[Beantworten]