Diskussion:Wegzoll

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Fließende Grenze zum Raubrittertum und zur Schutzgelderpressung[Quelltext bearbeiten]

Die Grenzen zum Raubrittertum und zur Schutzgelderpressung waren wohl oft fließend. Denn häufig hatten diejenigen, die von den Reisenden Geld verlangten, die Flüsse, Furten, Gebirgspässe, Wege und Pfade, gar nicht gebaut, und manchmal waren sie noch nicht einmal rechtmäßige Eigentümer der entsprechenden Flächen, sondern übten mit ihren bewaffneten Knechten lediglich eine nicht legitimierte De-facto-Herrschaft aus. Wenn ein Reisender nicht zahlen wollte, wurde er meist mit Gewalt genötigt umzukehren, manchmal auch mit schweren Steinschleudern oder Pfeilen, später auch mit Kanonen und Gewehren, beschossen, und unter Umständen sogar getötet (etwa wenn er sich des Nachts heimlich durchschleichen wollte).--91.52.182.101 19:08, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

„In der griechischen Mythologie kassierte der Fährmann Charon beim Übersetzen über den Totenfluss Acheron (auch Lethe oder Styx) von den Toten einen Schiffszoll, den Obolus. Sodann gelangten sie ins Reich des Hades.“

Ich habe doch große Zweifel, dass der Charonspfennig als Zoll bezeichnet werden kann. Es wird mit dem Fährgeld die Fährfahrt bezahlt und beim Durchschwimmen des Acheron nichts (nur dauert es ewig bis der Weg gefunden wird) - soweit ich weiß. Wenn ich z.B. eine Taxifahrt bezahle, ist dies auch kein Wegzoll. Wenn dies wirklich in der Literatur so klassifiziert wird, dann hätte ich dafür gerne einen Beleg. Daher habe ich dies aus dem Artikel genommen.--Neojesus (Diskussion) 03:00, 11. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]