Diskussion:Welfen
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[Bearbeiten] Unverständlicher / falscher Satz
„Wie sein Vater und sein Großvater, ließ auch der Prinz den Anspruch der Welfen auf die hannoversche Königskrone unangetastet und festigte die verwandtschaftlichen Bindungen mit dem britischen Königshaus.“
Bitte diesen Satz so nicht wieder einstellen. Es wird nicht klar, um wen es geht (der Ernst-August vom Absatz davor?), er war aber jedenfalls nach 1945 kein „Prinz“ (da der Adel schon abgeschafft war), und die Aussage ist auch fraglich: „Ließ den Anspruch unangetastet“? Was soll das heißen? Er wäre gerne König, auch wenn die Republik ihn nicht haben will? Bitte präziser formulieren oder weglassen. --Rosenzweig δ 23:04, 7. Nov. 2006 (CET)
leg mich an meinem hintern (nicht signierter Beitrag von 84.169.122.170 (Diskussion) 14:45, 24. Mär. 2011 (CET))
Hallo Rosenzweig.
Zu Deinen Aussagen und Fragen, versuche ich Mal etwas zu verwirren.
- Ja, nach dem 1. Weltkrieg gab es im Deutschen Reich mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Standesvorrechte (regierender Adel). Aber, der Adelstitel wurde zum Bestandteil des Namen. (siehe Artikel Adel, Abs. 1.8).
- Wie sein Vater und sein Großvater, ließ auch der Prinz den Anspruch der Welfen auf die hannoversche Königskrone unangetastet und festigte die verwandtschaftlichen Bindungen mit dem britischen Königshaus. Stimmt, der Satz ist unglücklich formuliert.
- Das Königreich Hannover verlor 1866 deren Unabhängigkeit durch die preußische Annexion. Sowie deren Privatvermögen (siehe Welfenfonds.
- Als 1884 Herzog Wilhelm von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern ohne direkte Erben starb, meldete der ehemalige Kronprinz von Hannover, Ernst August, als Oberhaupt des Welfenhauses seine Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig an und erklärte, der deutschen Reichsverfassung gemäß regieren zu wollen. Da er aber auf den Thron von Hannover nicht verzichtete, schloss der Bundesrat auf Antrag von Preußen, dass die Regierung des letzten hannoverschen Kronprinzen in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei.
- Erst 1913 versöhnte sich Ernst August (1845-1923) teilweise wieder mit den Hohenzollern, als sein jüngster Sohn Ernst August (1887-1953) die einzige Tochter Kaiser Wilhelms II., Viktoria Louise, heiratete. Er verzichtete zugunsten seines Sohnes auf die Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig, der somit regierender Herzog von Braunschweig Lüneburg wurde, sein Herzogtum allerdings – wie alle deutschen Fürsten – als Folge des Ersten Weltkriegs im November 1918 wieder verlor.
- Anspruch, wenn auch sehr weit entfernt, hat das Haus Hannover auf die engliche Krone.
- Nach dem "Act of Settlement" aus dem Jahre 1701 beispielsweise dürfen die Anwärter nicht katholischen Glaubens sein oder mit einer Katholikin verheiratet sein.
- Deren Anwärter und mögliche Hochzeiten sind im britischen Königshaus streng geregelt. Beabsichtigt jemand von der Thronfolge zu heiraten, benötigen sie dazu gemäß dem "Royal Marriages Act" aus dem Jahre 1772 die Einwilligung des derzeitigen englischen Monarchen, Königin Elizabeth II. Da der Monarch seine Zustimmung dem "Royal Marriages Act" zufolge allerdings "auf den Rat" der Minister hin erteilt, muss letztlich auch die Regierung mit der Auserwählten des künftigen Regenten einverstanden sein.
--ZoeClaire 12:03, 8. Nov. 2006 (CET)
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- Und hast du auch einen Vorschlag für den Ersatz des verunglückten Satzes? Deinen Ausführungen entnehme ich, dass zwei oder drei Sätze besser geeignet wären, das alles zu erklären. Oder soll man es doch ganz weglassen? --Rosenzweig δ 12:21, 8. Nov. 2006 (CET)
Den Satz weg lassen und dafür einen Unterpunkt mit dem Thema erstellen. Eine Chance, wenn auch klein, besteht ja weiterhin auf eine Krone. ☻ --ZoeClaire 18:51, 8. Nov. 2006 (CET)
Generell würde ich die Frage ob ein Thronanspruch erhoben wird nicht in den jeweiligen Artikel der ehemals regierenden Häuser einbauen. Eine besonderheit stellen jedoch die Welfen dar, da sie als einzige deutsche Dynastie niemals auf ihren Anspruch verzichtet bzw. offiziell abgedankt haben. Diese Besonderheit sollte in jedem Fall erwähnt werden. Bezüglich der Ansprüche auf den englischen Thron: Nachdem das jetzige Familienoberhaupt Ernst-August und seine Kinder aufgrund der Heirat mit einer Katholikin von der Thronfolge ausgeschlossen wurden, stehen Ernst-Augusts Brüder auf Plätzen jenseits der 500. Stelle. Inwiweit dies noch Relevanz besitzt bezweifle ich. Tönjes 20:22, 8. Nov. 2006 (CET)
Ja, Tönjes - gebe Dir vollkommen Recht. Dies hab ich ja schon selber geschrieben ... "weit hergeholt", auf das Thema britische Krone. Aber er besteht. Die Dynastie der Welfen ist trotzdem interessant, besonderst deren geschichtlichen Wertigkeit und deren verwandtschaftlichen Verbindungen. Auf das jetzige Oberhaupt, Ernst August Prinz von Hannover (* 1953), würde es auch nicht gehen, aber auf seine Söhne aus der ersten Ehe mit der Schweizerin Chantal Hochuli - Ernst August (* 1983) und Christian (* 1985). Seine Tochter aus der zweiten Ehe mit der Prinzessin von Monaco, Alexandra (* 1999), würde eher das Act of Settlement gelten. Diese eher, wenn auch weithergeholt, auf den fürstlichen Thron von Monaco Anspruch hätte. MfG, --ZoeClaire 12:24, 9. Nov. 2006 (CET)
Wenn ich mich nicht irre, steht Alexandra von Hannover momentan auf dem 4. Platz. Dies sollte in jedem Fall erwähnt werden und ist m.E. auch nicht weit hergeholt. Gruss Tönjes 14:18, 9. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Wilhelm
Den Satz Ottos IV. Bruder Wilhelm war seit 1202 Herr und seit 1208 Herzog von Lüneburg. habe ich gelöscht. In dieser Form impliziert er die Existenz einer Herrschaft bzw. Herzogtums Lüneburg im beginnenden 13. Jahrhundert. Da nach nach dem Sturz Heinrichs des Löwen die reichsrechtliche Stellung der Welfen völlig ungeklärt war, wurde Wilhelm in verschiedenen Urkunden als Herr bzw. Herzog von Lüneburg tituliert. Daraus kann aber nicht auf die Existenz eines entsprechenden Territoriums geschlossen werden, dies impliziert der Satz aber wenn er im Abschnitt zur Braunschweig-Lüneburgischen Geschichte steht. Tönjes 21:20, 29. Feb. 2008 (CET) fuck you
[Bearbeiten] Alpgau
„Welf II., wahrscheinlich ein weiterer Sohn Konrads, wurde Graf im Linzgau und Alpgau“. Wer kann helfen? Ist mit „Alpgau“ das Allgäu gemeint oder der Albgau (Südschwarzwald)? --Zollernalb 09:49, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Südschwarzwald - Albgau (Südschwarzwald) erledigt. --Re probst 17:39, 25. Aug. 2010 (CEST)
[Bearbeiten] Die burgungischen Welfen
"Die burgundischen Welfen stammen aus der fränkischen Herrschaftsschicht und treten urkundlich erstmals im 8. Jahrhundert mit Ruthard auf [...]" Den gesetzten Link von dem Ruthard hier zu diesem hab ich entfernt. Das sind ja wohl 2 verschiedene Personen. Passt ja auch von den Jahren her schon gar nicht zusammen. -- Knallerbsenstrauchzüchter Diskussion 04:51, 27. Mai 2009 (CEST)
[Bearbeiten] Herkunft des Namen
Schon häufiger habe ich gelesen, dass der Name Welfen junge Hunde (= Welpen) bedeuten soll. Gibt es hierfür sprachwissenschaftliche Belege? Wäre nicht genau so gut die Herleitung von Wölfen möglich?--Computerkid 23:56, 24. Apr. 2010 (CEST)