Diskussion:Wertpapier

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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnitte über das Wertpapiermuseum, die Tresoranlage, die SegaInterSettle AG und Fort Knox sollten von einem Sachkundigen in entsprechende eigene Artikel ausgegliedert werden.

(Diese Anmerkung wurde von mir vom Artikel auf die Diskussionsseite verschoben-- Dr. SchorschSchwätzle? 14:57, 5. Nov 2005 (CET))

Ich habe den Einleitungssatz geändert, weil es kein Wertpapier gibt, welches einen Miteigentumsanteil verbrieft! Dafür gibt es kein Bedürfnis, weil Miteigentum bereits im Grundbuch verlautbart ist. Bei der Aktie wird eine Mitgliedschaft verbrieft. --Sebastian Huber 19:54, 3. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Zumindest nach schweizerischem Recht ist ein Schuldbrief richtig ein Wertpapier; der Schuldbrief stellt aber sachenrechtlich nicht ein Eigentumsrecht (wie bei den Definitionen erwähnt), sondern ein Pfandrecht an einem Grundstück dar, was ein bedeutender Unterschied ist. --Beresina 11:38, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Die "Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren" ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und darf nicht elektronisch als PDF verbreitet werden, ich habe daher den externen Link darauf entfernt. Ich bitte dies in Zukunft zu beachten. Der Anbieter der Datei wird gesondert über die Urheberrechtsverletzung informiert.

"Fahrschein" doppelt aufgezählt[Quelltext bearbeiten]

in der Liste A (über ich glaube Inhaberpapiere)

vergessen: Briefmarken! ;-)[Quelltext bearbeiten]

um auf die Haarspalterei noch einen draufzusetzen: Vor Jahren hörte ich von einem Banker (anläßlich einer Abgrenzung von "Wertpapieren" und "Effekten"), dass z. B. auch Briefmarken Wertpapiere seien! (Das hat der bestimmt in seiner Ausbildung gesagt gekriegt; da wird es wohl stimmen.) - Josef

Definition - Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Klar, dass eine Quittung oder ein Kaufvertrag kein Wertpapier ist, denn es bestätigt ja nur den Kauf, nicht aber den Besitz. Der Gegenstand kann ja schon längst wieder verkauft worden sein.

Wie sieht es aber mit den folgenden drei Beispielen aus:

  • Ein KFZ-Brief verbrieft den Besitz eines KFZ.
  • Ein Grundbuch verbrieft den Besitz eines Grundstücks.
  • Ein GmbH-Gesellschaftervertrag verbrieft den Besitz eines Firmenanteils. (die aktuelle Fassung muss immer beim Finanzamt hinterlegt sein)

Alle drei bescheinigen nicht nur den Erwerb, sondern den Besitz eines Vermögensgegenstandes. Würde man sie daher auch als Wertpapiere bezeichnen?

Auch solche Fragen nach Briefmarken sehe ich nicht nur als Haarspalterei an, sondern sie erfüllen auch dem Zweck, eine klare und eindeutige Definition zu formulieren.

Wie sieht es aus mit Schecks und Wechsel? --Julius-m 20:30, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schau bitte in den entsprechenden Artikeln nach. Du musst nur die ersten ein oder zwei Sätze lesen. --Marinebanker 23:42, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Frage nach Schecks und Wechsel ist beantwortet. Danke. Die Frage nach dem KFZ-Brief, Grundbucheintrag und dem GmbH-Gesellschaftervertrag ist noch offen. --Julius-m 21:52, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Was bitte soll der Verweis auf Kienapfel ("kann bei Kienapfel nachgelesen werden")? Das ließe sich auch durch das Setzen allein der Fußnote bewerkstelligen ohne den Verweis auf den Autor im Text. (nicht signierter Beitrag von 147.142.186.54 (Diskussion) 15:49, 19. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Kennzeichnung WKN / ISIN[Quelltext bearbeiten]

Welche Wertpapiere haben eine WKN / ISIN? Im Artikel ist von 'Wertpapieren im engeren Sinne' geschrieben. Was soll das bedeueten? Im Artikel WKN bekommt man diese Frage leider auch nicht beantwortet. --Julius-m 22:22, 7. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine Stümperei jenes Artikels!
Notgedrungen müssen alle an Börsen gehandelten Wertpapiere sowas ()WKN, Ticker-Symbol oder dgl.) aus Praktikabilitätsgründen haben
Das stimmt nicht, denn alle an der Warenterminbörse oder der Derivatebörse gehandelten Werte bekommen keine WKN, obwohl das, was da gehandelt wird, auch Wertpapiere sind. Ein Future-Kontrakt ist ein Wertpapier. Auch eine Option für den Erwerb von Schweinehälften ist ein Wertpapier.
Wenn man daraus eine Definition ableiten will, dann läuft es auf folgendes hinaus:
Alle Wertpapiere, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, bekommen eine WKN.
Aber das bringt auch nicht weiter. Vielleicht sollte diese Frage im Artikel Börse beantwortet werden. Ich werde dort die Frage mal eintragen.--Julius-m 20:41, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. An Terminbörsen werden keine Wertpapiere gehandelt. Deshalb brauchen die Kontrakte (so nennt man gemeinhin, was an Terminbörsen gehandelt wird) auch keine WKN. --Marinebanker 23:25, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
So, Derivate sind keine Wertpapiere? Im Artikel sind 'verbriefte Derivate' als Beispiel für Wertpapiere aufgezählt. Demnach wären Optionen und Futures keine Wertpapiere, auch wenn es um die börsengehandelten Derivate geht? Warum? Ich finde, diese Zusammenhänge sollten entweder in dem Artikel Wertpapier oder Derivat etwas genauer erläutert werden. --Julius-m 21:56, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe kein Wort über die Wertpapiereigenschaft von Derivaten gesagt, ich habe über Terminbörsen gesprochen. Verbriefte Derivate werden nicht an Terminbörsen gehandelt, sondern an Wertpapierbörsen. Was ein Wertpapier ausmacht, ist hier definiert. Was ein Derivat ausmacht, ist in Derivat (Wirtschaft) definiert. Die Definitionen schließen sich nicht gegenseitig aus. Unabhängig davon ist der Derivateartikel überarbeitungswürdig. --Marinebanker 09:43, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Prima, jetzt wird es klar. Ich habe die Derivate in den Artikel unter Abgrenzung aufgenommen. --Julius-m 21:34, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und ich habe es wieder rausgenommen. In dem Abschnitt geht es um andere Urkunden, die Derivate passen hier nicht rein. Genauso könntest Du noch ein Girokonto erwähnen.
Ausserdem war der Absatz inhaltlich bedenklich. Swaps werden nicht an Terminbörsen gehandelt. Außerdem ist für den Handel an einer Terminbörse die Verbriefung nicht nur nicht nötig, sondern gar nicht möglich. Wenn man umgangsprachlich "einen Future verbrieft", hat man keinen Future mehr, sondern ein Wertpapier, dass dann nicht mehr an der Terminbörse gehandelt wird.
Ich bin immer noch der Ansicht, dass die einzelnen Artikel die Dinge brauchbar erklären. Ehrlich gesagt habe ich den (vielleicht falschen) Eindruck, dass Du Dich in der Frage Abgrenzung Derivat/Wertpapier ein wenig verrannt hast. Immerhin steht unter Beispiele ja, dass verbriefte Derivate Wertpapiere sind. Grüße --Marinebanker 09:31, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Warum entfernst Du den Hinweis auf die Derivate gleich, anstatt den Hinweis zu korrigieren? Gerade weil der Artikel Verbriefung nur sehr unvollständig ist, reicht der Hinweis auf die 'verbrieften Derivate' eben nicht aus, um den Sachverhalt hinreichend zu erläutern.
Ich finde den Hinweis, dass Derivate in der Regel keine Wertpapiere sind, schon sehr wichtig, denn Derivate werden auch an Börsen gehandelt, was eine Wertpapiereigenschaft schon nahe legt.
Ich schlage vor, dass wir die Derivate zunächst einfach so in die Liste der Abgrenzungen aufnehmen ohne weitere Begründung. Vielleicht mag ja jemand noch eine fachlich einwandfreie Begründung hinzufügen. --Julius-m 22:24, 7. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte trenne Dich von dem Gedanken der Verbindung von Derivat und Wertpapier. Der Hinweis darauf, dass Derivate keine Wertpapiere sind ist ähnlich trivial wie das bereits erwähnte Girokonto das auch kein Wertpapier ist. Es geht hier nicht primär darum, darzustellen was kein Wertpapier ist sondern was eines ist. Andernfalls könnte ich mit der gleichen Berechtigung einbauen, dass ein Auto kein Wertpapier ist obwohl es auf organisierten Märkten, die sich manchmal Gebrauchtwagenbörse nennen, gehandelt wird. --AT talk 02:41, 8. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dass Derivate keine Wertpapiere sind, ist keinesfalls trivial, denn es gibt hier viele Ähnlichkeiten mit anderen an einer Börse gehandelten Finanzinstrumenten. Niemand würde auf die Idee kommen, dass ein Girokonto ein Wertpapier ist, denn es ist nicht handelbar und es ist keine Urkunde. Ebenso würde niemand auf die Idee kommen, ein Auto zu den Wertpapieren zu zählen, nur weil es an einer Autobörse handelbar ist.
Ein Wikipedia-Artikel hat nicht die Aufgabe, eine möglichst knappe, korrekte und lediglich für Experten verständliche Definition zu verfassen. Ein Lexikon hat (auch) die Aufgabe, einen Begriff einem Laien verständlich zu machen. Gerade weil die anderen oben genannten Artikel diese Frage auch nicht weiter beantworten, halte ich diese von mir vorgeschlagene Abgrenzung für sinnvoll und wichtig.
Der Satz 'Optionsscheine und andere verbriefte Derivate' gibt in dieser Hinsicht schon einen Hinweis. Trotzdem könnten diesem Sachverhalt noch ein par zusätzliche erklärende Worte spendiert werden, damit er auch von Laien beim ersten Durchlesen verstanden wird. --Julius-m 17:58, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

mindestens Eins von beiden stimmt nicht !?[Quelltext bearbeiten]

Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft.

Verbriefung

Verbriefung (englisch: Securitization) bedeutet die Schaffung von handelbaren Wertpapieren ...

-- Quant3 15:40, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Und Deine Frage lautet? --AT talk 16:00, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Keine Fragen.

Für mich sind So beide Begriffe unklar. Ich nenne das eine Nulldefinion.

nach dem Motto A ist B, und B ist A . Ich weiß im Moment keine treffende Definition für die beiden Begriffe. Ich wollte, jetzt und hier, nur auf diese Definitionslücke hinweisen. -- Quant3 16:42, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich verstehe nicht so ganz was Du meinst aber das Eine wird hier nicht durch das Andere definiert, allerdings sind Urkunde und Verbriefung redundant zueinander. Die Urkunde Wertpapier ist das Ergebnis des Vorganges Verbriefung. Wäre es für Dich deutlicher wenn man folgendes schreiben würde? Ein Wertpapier ist eine Urkunde in der Ansprüche aus ... fixiert sind. Den Vorgang der Schaffung handelbarer Wertpapiere nennt man Verbriefung. Grüße --AT talk 17:28, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Hast schon recht. So ganz definieren sich die Begriffe nicht gegeneinander. Ich lese das ungefähr so: Der "Verbriefer" geht in seine Werkstatt, und heraus kommen Wertpapiere. Und "Wertpapiere" sind das, was der Verbriefer herstellt.
Mehr kann ich aus den beiden Definitionen nicht herauslesen.
Irgenwie ist da noch was Anderes. Mir fällt aber jetzt auch nichts ein.-- Quant3 18:32, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Verbriefung stimmt nicht.

Verbriefung "schafft" keine Rechte, auch kein "privates"

und Wertpapieren haben nicht unbedingt "privates" Recht (?gedanken?) -- Quant3 18:54, 14. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Du verwirrst mich. Wo steht, dass die Verbriefung ein Recht schafft? Im Wertpapier sind Rechte verbrieft (im Sinne von: in einer Urkunde festgeschrieben). Die Rechte gab es schon vor der Verbriefung, nur jetzt sind sie in einer Form fixiert, die eine vergleichsweise einfache Übertragung möglich macht (Fungibilität). Gleichzeitig ist das Recht an der Forderung (beispielsweise) an die Urkunde gebunden, siehe auch Wertpapier#Verbindung des Rechtes mit der Urkunde. --AT talk 19:12, 14. Nov. 2Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft.008 (CET)

Vieleicht ist es klarer wenn Ich die "Definitionen" "der Begriffe" in der Reihenfolge darstelle wie ich sie lese:

"Verbriefung bedeutet die Schaffung von handelbaren Wertpapieren. Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft."

Das liest sich als würde die Verbriefung ein Privates Recht erzeugen. -- Quant3 02:33, 15. Nov. 2008 (CET)-- Quant3 02:33, 15. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]


Kann es sein, dass Du Dir einen dicken Knoten ins Hirn gedreht hast? ;-) Lies einfach mal den Abschnitt Wertpapier#Verbindung des Rechtes mit der Urkunde und ff.. Kurz: Das Recht wird durch die Verbriefung nicht geschaffen, es war schon vorher da (beispielsweise bei Enstehen der Forderung). Durch die Verbriefung wird das Recht an der Forderung an die Urkunde gebunden, d.h. ohne die Urkunde kann die Forderung nicht übertragen oder geltend gemacht werden. Jetzt klarer? --AT talk 03:08, 15. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Legaldefinition Wertpapier[Quelltext bearbeiten]

Hallo Wowo2008, ich habe gerade gesehen, dass Du derzeit den Artikel überarbeitest. Bezüglich der Legaldefinition des Wertpapiers fallen mir noch zwei weitere Gesetze ein: Jeweils §2 WpHG und WpPG. Schreiben Deine Quellen dazu was? Grüße --AT talk 23:09, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Verlust des Wertpapiers[Quelltext bearbeiten]

Der Text in diesem Abschnitt muss an die seit 2009 bestehende Rechtslage angepasst werden. Die erwähnten ZPO-Vorschriften existieren nicht mehr.
134.245.16.113 11:03, 2. Aug. 2011 (CEST).[Beantworten]

Fonds und Politik, historisch - eine Frage[Quelltext bearbeiten]

hallo, kurze frage ab die finanzexperten hier: ich habe einen satz aus der frankfurter nationalversammlung 1848 gefunden, in dem steht, dass ein bestimmter entschluss des parlaments bewirkte, dass "die Fonds gestiegen sind". quasi ein sehr frühes beispiel, wo politik den kursverlauf von wertpapieren bestimmt.

in welchen artikel passt das? für fonds gibt's einige, aber welche fonds waren das damals? oder gibt es einen artikel, wo die interaktion zwischen börse, wertpapier und politik thema ist? ich fand einen solchen nicht. Maximilian 22:28, 2. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Einfügung eines Abschnitts zum Thema "Schutz bei Wertpapiergeschäften"[Quelltext bearbeiten]

Wertpapiere bieten nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Wer in der Wikipedia nach Informationen zu Wertpapieren sucht, wird sich auch dafür interessieren, was man bei einem nicht vereinbarungsgemäß ausgeführten oder sonst ungünstig verlaufenen Wertpapiergeschäft tun kann. Das belegt schon die stark gestiegene Zahl von Beschwerden gegen Banken, die sich zu einem erheblichen Teil auf Wertpapiergeschäfte beziehen.[1]

Hierzu sachlich auf die Schlichtungsstellen zu verweisen, die die Bankenverbände eigens eingerichtet haben und unterhalten, kann nicht falsch sein und ist hier bei diesem Stichwort exakt der richtige Ort. Linkspam war nicht beabsichtigt, ich danke Millbart für den Hinweis. Die Belege wurden verbessert: jetzt drei verschiedene Nachweise.

Beschrieben ist die Situation in Deutschland - es handelt sich hier um die deutsche Wikipedia -, der internationale Bezug ist durch den Hinweis auf das Europäische Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen hergestellt.

Die von mir heute vorgenommene Textergänzung ist sinnvoll und sollte deshalb bleiben.--Critilo (Diskussion) 19:52, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

  1. Artikel WELT 8.5.2012"Bankkunden sind so unzufrieden wie nie zuvor", abgerufen am 12.7.2012

GiftBot (Diskussion) 16:02, 26. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]