Diskussion:Widerstand (Politik)

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[Bearbeiten] Widerstandsrecht im Grundgesetz

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 20 Absatz 4 : "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen" Nach meinem Verständnis müsste dies bedeuten dass es bereits eine Rechtsgrundlage für den Widerstand gibt, sobald es Jemand ernsthaft unternimmt die genannte Ordnung zu beseitigen, und nicht erst wenn diese bereits durch Jemanden beseitigt wurde. Artikel 4 würde doch sonst keinerlei Sinn ergeben, und das eigendlich vorgesehene Ziel völlig verfehlen. Auch die Bedeutung des Wortes 'Unternehmen' bzw. unternimmt spricht gegen die im Hauptartikel stehende Auffassung. Daher zweifele ich die Richtigkeit des obenstehenden Hauptartikels an. Sehe ich das Falsch ? Wenn Ja warum ?

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Zu dem mehr oder weniger politischen Widerstand habe ich mal eine Frage, und zwar:

Wenn ich nun jemanden auf der Straße oder irgendwo sehe, wie dieser ein Grundgesetzbuch verbrennt, darf ich doch laut des Gesetzes Widerstand leisten. Aber wie leiste ich Widerstand, ohne dabei die geltenden Gesetze zu missachten, aber dennoch erreichen will, dass derjenige so etwas nie wieder macht?

Na ganz einfach, wenn der Kerle in der Füßgängerzone ein Feuerle macht ist das eine eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und du darfst ihn feschtnehmen bis die Polizei anrückt! Wenn aber der Bundespräsident seinen Freunden im IWF eine Gefallen tut und das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung als Brecheisen benutzt um eine Grundgesetzänderung bei den Hoheitsrechten durchzupauken, dann wird es schwerer für dich.

[Bearbeiten] Theoriebildung

Was ist denn dieser Artikel für eine Theoriebildung? Es gibt zivilen Ungehorsam, ein Widerstandsrecht und den Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Was soll dieser merkwürdige Artikel? --GS 23:01, 21. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] widerstand - terrorismus

hallo, ich denke dieser Artikel gehört bearbeitet. weder werden Beispiele für Widerstand genannt, noch wir eine klare trennung von widerstand und terrorismus aufgezeigt. Ich würde es ja selber machen, hab aber leider keine Zeit. Ich hoffe es findet sich jemand!

[Bearbeiten] noch eine Frage

Heisst das auch Widerstand, wenn eine Abgeordnete gegen ein Gesetz stimmt, das von allen anderen Abgeordneten ihrer Partei gewollt wird? Und wenn der Bundeskanzler ebenfalls in derselben Partei ist wie sie, ist das dann ein Widerstand gegen den Staat? Sehr verwirrend, diese Sache. Oder gilt das eher als ziviler Ungehorsam bzw. bürgerlicher Widerstand?

Austerlitz -- 88.72.7.151 14:41, 19. Mär. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Umfassende Überarbeitung

Hallo, ich habe den artikel überarbeitet und umfassend erweitert. ich befürchte, jetzt ist er kaum noch wieder zu erkennen und hoffe, damit niemanden auf die füße oder finger getreten zu haben. für diskussionen stehen ich gerne zur verfügung. --Emma7stern 17:31, 6. Apr. 2007 (CEST)

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