Diskussion:Wille

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Lemme verschlimmbessert[Quelltext bearbeiten]

"Handlungskonstrolle" ist so abstrakt, dass das Lemma an Aussagekraft verliert. Im Brockhaus Psychologie (als Beispiel) findet man folgende Hinweise, die das "alte" Lemma wesentlich besser trifft. Demnach ist Wille "das bewusste Anstreben eines Handlungsziels" ... Es ist eine Handlung, "die für das Erreichen des Ziels ausgeführt wird". Weiter: "In der Philosophie wird der Wille klassisch als dritter Bereich der Psyche vom Bereich des Erkennens (Kognition) und dem des Fühlens (Emotion) abgehoben. Es ist das in Handlungen mündende Umsetzen von Vorstellungen". Diese Definition erscheint mir wesentlich konkreter als "Handlungskontrolle" - ein Begriff, der offensichtlich dem "Psycho-Jargon" stammt. Gruß --Wolberg77 (Diskussion) 14:11, 27. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Lemma überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. --Wolberg77 (Diskussion) 21:38, 27. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Sorry, aber Begriffe wie "Entscheidungsakt", "Willensakt" oder "Willenshandlung" sind unverständlicher Psycho-Jargon. Außerdem ist Der Brockhaus Psychologie eine Quelle, die den Wikipedia-Anforderungen voll genügt. Es gibt also keine Grund das Lemma wieder zu verändern. --Wolberg77 (Diskussion) 20:30, 3. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Was ist "das Entwickeln von gedanklichen Vorstellungen in die Realität durch Handlungen"?[Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Sprache kennt Aussagen der Art "Ich entwickle eine Vorstellung", aber nicht "Ich entwickle eine Vorstellung in die Realität". Gemeint ist vermutlich: "das Umsetzen von Vorstellungen oder Zielen in die Realität durch Handlungen". Ob die Vorstellung gedanklich oder bildlich oder wie auch immer ist, spielt dabei eher eine untergeordete Rolle. --Phil Buchenrauch (Diskussion) 10:09, 11. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Ich würde es auch ändern wollen. --Xanagon (Diskussion) 07:33, 5. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]