Diskussion:Worcester v. Georgia

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Da nun mehrmals revertiert wurde sollten vor weiterem Hin + Her lieber diskutiert werden: Ausdrücke in einem kurzen Artikel wie "Plaintiff in Error" und "versus" sind für normale Leser nur gestelzter Fachjargon. Im Übrigen wird in der Praxis ein Rubrum übersetzt. Ich denke, es bedarf keines Begründungsaufwandes, wieso in der dt. Wikipedia in Deutsch geschrieben werden sollte. --CJB 17:30, 25. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn du tatsächlich lieber diskutieren würdest hättest du nicht eben wieder zurückgesetzt. Zur Sache: du solltest den Leser nicht für dumm halten, außerdem halte ich das für pädagogisch wertvoll die Originalbezeichnungen aus dem Englischen zu benutzen und ich habe den Artikel geschrieben. Übrigens musst du dich gerade melden, der vorkonstitutionelles Recht nach "präkonstitutioneles Recht" verschiebst, obwohl ersteres weitaus üblicher ist. --C.Löser Diskussion 17:50, 25. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist ganz edel, aber ich halte den Leser nicht für dumm. Und bedarf deiner Erziehung nicht. Eine Enzyklöpädie erzieht nicht. Und Plaintiff in Error hat mit Original nichts zu tun, sondern ist unübersetztes Englisch. Ich finde es ulkig, dass ich so was rügen muss. Im Übrigen ist es unprofessionell, da in der Praxis dies zu übersetzen ist. --CJB 17:55, 25. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]