Diskussion:Wurzelkanalbehandlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel war Artikelempfehlung des Monats des Portals Zahnmedizin.
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wurzelkanalbehandlung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Ich habe die Behauptung dass Ca(OH)2 das Mittel der Wahl als Einlage zur Bekämpfung der Verkeimung sei, entfernt. Gesprächen mit div. Endotologen und meiner eigenen Erfahrung nach, wird heutzutage hauptsächlich nur noch Ledermix oder eine fertige Kombination aus Ledermix und Ca(OH)2 verwendet da die Wirksamkeit besser als ist. http://www.zp-aktuell.de/praxis/endodontie/story/der-endodontische-notfall-teil-2.html

Ca(OH)2 ist und kann aufgrund seiner chemischen Eigenschaften in vielen Fällen gar nicht besser sein als zB Ledermix und wird deshalb nicht dem vorgezogen. d-nb.info/1045154040/34

--31.19.158.33 17:20, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Die erste genannte Quelle ist ein Artikel zum endodontischen Notfall. In diesem Zusammenhang hat Ledermix tatsächlich noch eine Berechtigung. Zur medikamentösen Einlage während (≠ vor!) einer Wurzelkanalbehandlung ist nach wie vor Ca(OH)2 das Mittel der Wahl. Wenn Du die Beiträge lesen würdest, die Du revertierst, wäre Dir aufgefallen, daß ich für die wiedereingefügte Aussage sehr wohl eine Quelle angegeben habe. Dein Z&Q-Kommentar „Nicht belegt“ ist von daher eine Unverschämtheit. Wenn Du Dir die Zeit nimmst, die angegebene Quelle zu lesen, wirst Du dort bereits die Gründe dafür finden, warum Ledermix außerhalb der akuten Schmerzbehandlung nichts im Wurzelkanal zu suchen hat. Daran hat sich in den letzten 30 Jahren nichts geändert, auch wenn in der Praxis Ledermix immer noch als medikamentöse Einlage verwendet wird. In der Aus- und Weiterbildung gilt es schon seit Jahren als obsolet. Siehe dazu auch die Tepel-Studie, auf die ich Dich bereits in meinem ersten Revert hingewiesen habe.
Ich werde daher die Aussage jetzt mit weiteren Belegen wieder einfügen. Wenn Du Deinen Edit-War fortsetzt, werde ich Dich auf WP:VM melden. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:21, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Jetzt erst halt du belegt. Vorhin nicht. Eine Ausarbeitung aus den Neunzehnhunderat Achziger Jahren wie du sie als Quelle heranziehst kann hier nicht von Bedeutung sein. Sie ist mittlerweile überholt. Dass knapp 20 Jahre nach der Markteinführung ausreichende Studien zum objektiven Vergleich mit Ca(OH)2 fehlten, dürfte wohl einleuchtend sein.

Den Hinweis mit den "Quellen lesen" gebe ich so an dich zurück. Denn hättest du diese getan, wüsstest du warum dein favorisiertes Ca(OH)2 ebned nich Mittel zur WQahl Nr. 1 ist. Mir daher "Edit-War" zu unterstelllen ist eine Frechheit. Wert hat denn unverzüglich reversiert ohne zu lesen? --31.19.158.33 20:53, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Ich habe heute Nachmittag um 17:16 Uhr Belege eingefügt. An der Richtigkeit der Angaben im Guldener/Langeland hat sich in den letzten dreißig Jahren nichts geändert, was man unter anderem daran sehen kann, daß sie bei Hülsmann 20 Jahre später im wesentlichen unverändert enthalten sind. Weder in meiner eigenen Zertifizierung zum Endodontologen in den Jahren 2006/2007 noch in den nachher erschienen Übersichtsartikeln habe ich gegenteilige Informationen erhalten. Im Gegenteil galt spätestens während meiner Zertifizierung Ledermix (außerhalb der Notfallbehandlung) als obsolet. Die Gründe dafür findet man experimentell in der Tepel-Studie belegt, von der Theorie her aber – wie gesagt – bereits bei Guldener und Hülsmann. Auch die von Dir genannte Quelle sagt nichts anderes zum Thema „medikamentöse Einlage“ (außerhalb der Notfallbehandlung!).
Was hätte ich denn im übrigen bitte lesen sollen, wenn Du beleglos bekannte Fakten entfernst? Ich habe Dich jedenfalls, nachdem ich deine unbelegten und sachlich falschen Einfügungen bei Wurzelspitzenresektion gelesen habe, zwischenzeitlich auf VM gemeldet. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:19, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Mögliche Komplikationen[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Absatz war in der Form so nicht richtig. WSRs mit retrograder Füllung werden in der Regel nur durchgeführt wenn der zu behandelnde Zahn überkront ist um Selbige halt nicht zu zerstören.

Revisionen werden in Deutschland nicht ortograd durchgeführt da nicht vermieden werden kann dass altes Füllmaterial ins Gewebe und somit den Infektionsherd durchgedrückt wird. Eine Abheilung der neuerlichen Entzündung ist damit unmöglich. Daher ist der Satz dass damit eine WSR umgangen werdenkann, obsolet. Eine Revision wird heutzutage immer nach einer WSR retrograd durchgeführt.

www.test.endodontie-venusberg.de/wp-content/uploads/2013/04/DZZ_03_2011_S00046_00061.pdf

--31.19.158.33 21:09, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

In der von Dir angegebenen Quelle heißt es wörtlich: „Die orthograde Revision ist die ursachengerechtere und minimalinvasivere Therapie. Im Bedarfsfall kann anschließend immer noch eine Wurzelspitzenresektion erfolgen. So werden die statistisch höchsten Erfolgsraten erzielt.“ Und kurz darauf: „Bei der Wurzelspitzenresektion ist die retrograde Präparation und Füllung des Wurzelkanals quasi eine conditio sine qua non. Jedoch sollte wenn möglich, immer der orthograden Revision der Vorzug vor der Wurzelspitzenresektion gegeben werden. Durch die weiterhin bestehende Möglichkeit einer WSR wird dem Patienten die höchste Erfolgsrate ermöglicht.“ So steht es auch bei Hülsmann. Dem ist nichts hinzuzufügen. Mit dieser Quelle kannst Du Deine Löschung keinesfalls belegen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:34, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]


Durch die weiterhin bestehende Möglichkeit einer WSR wird dem Patienten die höchste Erfolgsrate ermöglicht Richtig. Aber verstanden hast du's ansche3inend nicht. WSR Kanal frei machen und dann erneute Füllung Sprich R e v i s i o n. --31.19.158.33 22:21, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Lies doch einfach mal mehrere Sätze nacheinander und sinnentnehmend: „Im Bedarfsfall kann anschließend immer noch eine Wurzelspitzenresektion erfolgen. So werden die statistisch höchsten Erfolgsraten erzielt.“ Das bedeutet: Zunächst wird („primum nil nocere“) der weniger invasive und komplikationsbehaftete Eingriff, nämlich die Revision durchgeführt, was in aller Regel bereits ausreicht, um das Problem zu lösen. Erst wenn das nicht ausreicht (eben im Bedarfsfall), wird die invasivere und komplikationsbehaftetere Maßnahme ergriffen, nämlich die WSR. Das ist state of the art, und das ist der Inhalt der von Dir angeführten Quelle. Wenn Du den Artikel lesen würdest, dann könntest Du feststellen, daß der Autor über orthograde Revisionen sogar bei bereits resezierten Zähnen schreibt („Orthograde Revision bei persistierender periapikaler Parodontitis nach Wurzelspitzenresektion“) und daß er nicht einmal bei dieser Indikation routinemäßig auch die WSR wiederholt.
Ich stimme Dir in der Einschätzung zu, daß einer von uns beiden anscheindend die von Dir angeführten Quellen nicht verstanden hat. Ich habe allerdings nicht den Eindruck, daß es der Endodontologe (so heißen die übrigens tatsächlich - ein „Endotologe“ wäre ein Spezialist für das Innenohr) von uns beiden ist. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 22:53, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
@ 31.19.158.33: Der Satz: Durch die weiterhin bestehende Möglichkeit einer WSR wird dem Patienten die höchste Erfolgsrate ermöglicht. bedeutet, dass diese Option als ultima Ratio bleibt, wenn die orthograde Revision alleine nicht ausgereicht hat, um das Entzündungsgeschehen zu stoppen, d.h. bei der nachfolgenden WSR ist eine Revision nicht mehr angebracht, sondern sie ist vorher zu erbringen. Sollte dieses zweite Vorgehen der WSR notwendig sein, hat im Rahmen der WSR dann zusätzlich eine retrograde Füllung zu erfolgen. Ausnahmen, wie bei Wurzelstiften oder erhaltungswürdigen Kronen, wo eine orthograde Revision als Primärmaßnahme nicht erfolgen kann oder soll, kann man die alleinige WSR mit retrogradem Verschluss versuchen. Fazit: Die Ausführungen von M. Ottenbruch sind richtig. --Partynia RM 23:13, 19. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]


Die sog. Tepel-Studie auf die du durchgehend pochst M.ottenbruch, ist weiterhin kein Beleg. Es gibt für Alles und Jedes eine Pro- und Contra Stude. Die eine sagt aus Kaffee entzieht Wasser und ist Krebserregend, die andere besagt er trägt nicht zur Dehydration bei und schützt sogar vor Krebs. Usw usf


``...nachdem ich deine unbelegten und sachlich falschen Einfügungen bei [[1]] gelesen habe, zwischenzeitlich auf VM gemeldet...``

Ah ja, welche denn? Dass die WSR von den Patienten bevorzugt wird da die Kosten für die Revision einer Füllung keine Kassenleistung ist? Na dann belegt doch bitte das Gegenteil anstatt zu flamen. Quelle war übrigens angegeben. Jedoch ist nicht jedes Dokument online Verfügbar. Den Katalog könnte man sich bei Zweifeln von der Quelle anfordern können.


``Fazit: Die Ausführungen von M. Ottenbruch sind richtig.``

Ahja. Mea culpa. Wenn mehrere das Gleiche sagen ist es natürlich automatisch richtig... Es ist einfach sich im Netz als ``Beruf x`` auszugeben @ M.ottenbruch ... Ich bin hier raus. Es ist sinnbefreit mit Leuten zu diskutieren die wie wild unverzüglich revertieren und melden und erst danach anfangen angehängte Quellen zu lesen und sich auf diese Seite bemühen. Macht auf mich einen ziemlich arroganten Eindruck. --31.19.158.33 00:10, 20. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Wie schön! Quellen, die Du anführst zählen als Beleg für alles, auch für das Gegenteil ihres Inhaltes, wenn aber andere Belege bringen, dann heißt es: „Es gibt für Alles und Jedes eine Pro- und Contra Stude.“ Das läßt tief blicken.
Was Deine Behauptungen zum Thema Revison vs. WSR angeht, so waren diese nicht belegt, es sei denn, die Buchstaben „AOK“ im Z&Q-Kommentar sollten eine Quellenangabe sein. Einschlägig sind hier die umseitig unter Krankenversicherungsrechtliche Aspekte genannten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, in denen unter Punkt 9.4 nachzulesen ist, unter welchen Umständen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung „die Revision in der Regel angezeigt“ ist. Lesen bildet! -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 13:08, 20. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Eine Wurzelkanalbehandlung kann wohl keine Ursache sein.
Von: Rolf H., Berlin (kein Fachmann) (nicht signierter Beitrag von 37.120.6.6 (Diskussion) 18:02, 15. Dez. 2014 (CET))[Beantworten]