Diskussion:Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

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Doppeleintrag[Quelltext bearbeiten]

Ludwigsburger Zentrale Stelle Da habe ich wohl Mist gebaut! Ich habe den zweiten Artikel verbrochen und dann ein Redirekt auf den fürchterlich langen Originalbegriff gelegt. Ich werde in naher Zukunft den Kram einarbeiten - für heute höre ich frustriert auf. Gruß Holgerjan 22:36, 21. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Inzwischen hat der Autor Wolley diese Arbeit erledigt. Vielen Dank und Entschuldigung! Holgerjan 15:24, 22. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]


Der ehemalige Generalbundesanwalt und CDU-Rechtsexperte Max Güde bezeichnete 1968 eine Dienstreise von Ludwigsburger Staatsanwälten nach Moskau als "instinktlos". Er empörte sich darüber, dass "unsere Idioten" - gemeint war eine Ermittlungsgruppe der Zentralen Stelle - dorthin führen, um das "Zeug" abzuholen. Zweifel am ernsthaften Willen der Bundesrepublik zu einer schonungslosen Strafverfolgung mußten bereits aufkommen, als der Gesetzgeber im Mai 1960 die Verjährungsfrist für Totschlag verstreichen ließ. [1] Greve

Bitte Diskussion zu Max Güde beachten! Holgerjan 13:36, 22. Aug 2005 (CEST)

@ 85.73.165.190[Quelltext bearbeiten]

Du hast unverständlich milde Urteile geändert in milde Urteile. Gemeint ist in diesem Zusammenhang, dass es oft zu Urteilen gegen NS-Verbrecher kam, die auch nach damaliger Sicht nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden konnten. Gegen milde Urteile ist ja nichts einzuwenden, aber gegen "zu milde / unverständlich milde Urteile" schon. Daher revertiere ich deine Änderung Holgerjan 13:36, 22. Aug 2005 (CEST)

Erneut hat am 18. Okt 2005 eine IP 85.212.157.203 das Adjektiv "unverständlich" gestrichen, ohne indes hier zu diskutieren. Ich werde darum revertieren. Holgerjan 16:58, 19. Okt 2005 (CEST)

Sehr geehrter Holgerjan, ich werde mich nicht beteiligen an diesem Pingpongspiel. Für den Fall, dass an einem Kompromiss Interesse besteht, hier ein Vorschlag: In der jetzigen Formulierung wirkt „unverständlich“ wertend. Ihr Kommentar in der Diskussion erklärt Ihre Absicht sehr gut. Meinten Sie es in diesem Sinne?: „In vielen Fällen kam es zu milden Urteilen oder Freisprüchen oder erst gar nicht zur Anklageerhebung. Dies wurde mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, wenngleich die Zentrale Stelle nicht dafür verantwortlich ist.“ Wenn Sie mögen fügen Sie in dieser Art ein paar Worte ein. Damit dienen Sie Ihrer beabsichtigten Aussage und der gebotenen Sachlichkeit. Und hoffentlich dem Wikifrieden, falls diese IP sich damit zufrieden gibt. Herzliche Grüße --Christophe Watier 02:27, 20. Okt 2005 (CEST)

Ich habe deinen Vorschlag aufgegriffen und mit eigenen Worten (doch hoffentlich in deinem Sinne) umgesetzt. Gruß Holgerjan 17:21, 20. Okt 2005 (CEST)

Sehr reiches Material zu Schüle - Verjährungsdebatte - Rechtshilfeersuchen im Widerstreit zur Nicht-Anerkennungspolitik gegenüber DDR und Hallstein-Doktrin in: Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Paderborn u.a. 2002. ISBN 3-506-79724-0 (Seite 197-235) - Nur teilweise berücksichtigt im Artikel mit Stand vom April 2006 Holgerjan 21:58, 18. Apr 2006 (CEST)

Demission Erwin Schüle[Quelltext bearbeiten]

Die Vorwürfe gegen Schüle wurden im Rahmen einer DDR-Kampagne ab dem Frühjahr 1965 erhoben und im Verlauf des Jahres ausgebaut. Schüle trat von der Leitung zurück zum 1. September 1966. Beides im Artikel entsprechend angepasst. (Von IP 01:51, 31. Mai 2006 85.176.119.61/ nachgetr. durch Holgerjan)

Wichtig war vor allem deine Korrektur der Jahreszahl. Ich habe überprüft: 1966 ist korrekt. Im Braunbuch (Reprint der Aufl. von 1968) finden sich auf Seite 141 weitere Einzelheiten. Richtig ist IMO auch der Vorwurf, Schüle habe im Vorfeld der Verjährungsdebatte Position für den Eintritt der Verjährung bezogen (siehe: Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Paderborn u.a. 2002. ISBN 3-506-79724-0) Holgerjan 13:29, 31. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Holgerjahn: Der Eintritt Schüles für die Verjährung ist ein wenig zwiespältig, da die Lage vor der 1. Verjährungsdebatte (1960) und vor der 2. (1965) unterschiedlich war. Ich bin gerade in der Prüfungsphase und werde mich Ende Juli noch einmal mit diesem Artikel beschäftigen. Wenn Du ohnehin daran arbeitest, dann schau neben Weinke doch auch noch hier hinein: Michael Greve: Der justitielle und rechtspolitische Umgang mit den NS-Gewaltverbrechen in den sechziger Jahren, Frankfurt am Main 2001. ISBN 3-631-38475-0. Und hier: Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren, Göttingen 2004. ISBN 3-89244-748-9. Da beide weit über die Zentrale Stelle hinaus gehen, mag ich nicht entscheiden, ob man sie auch in die Literatur aufnehmen sollte.

Vielen Dank für deinen Hinweis. Wahrscheinlich müsste man über Erwin Schüle einen extra Artikel schreiben und zur Entstehungsgeschichte etwas bei Verjährungsdebatte einfügen. Ich komme allerdings in den nächsten Wochen nicht dazu. --- Wenn du dich anmeldest, kannst du eine Beobachtungliste anlegen und alle Änderungen hier verfolgen. Ich würde es begrüßen, wenn man dir, einem offensichtlich kompetenten Schreiber, als angemeldetem Benutzer Nachricht oder Fragen zustellen könnte. Mit freundlichem Gruß Holgerjan 13:58, 3. Jun 2006 (CEST)

Nachtrag: Deine beiden Lit-Angaben habe ich inzwischen auch bei Norbert Frei ISBN 3-406-52954-2 als empfehlenswert gefunden. Miquel soll danach Material für dieses Problem enthalten / beide müssten bei Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen zur Überarbeitung beigezogen werden... Holgerjan 18:53, 26. Aug 2006 (CEST)

Daß Schüle eine in dieser Funktion mehr als fragwürdige Figur war, ist allgemein bekannt und - wie ja hier auch mit mehreren Verweisen unterstrichen - allenthalben in der Literatur nachzulesen. Es bedurfte vielleicht einer "Kampagne der DDR", um ihn abzulösen, weil die Kritik im Landes selbst alleine nicht hinreichend durchsetzungsfähig gewesen wäre, aber es beruhte eben nicht, wie der Braunbuch-Hinweis suggeriert auf Propagandalügen ("DDR? Kann ja nur gelogen sein!"), daß Schüle eine "schillernde Persönlichkeit" war:
In diesem Zusammenhang gelingt es Annette Weinke auch, ein Bild der schillernden Persönlichkeit des Behördenleiters Schüle zu zeichnen … Angefangen bei seinen unzutreffenden Prognosen über die Anzahl der noch aufzuklärenden Straftaten über seine mehrfach wechselnden Ansichten zu Verjährungsfragen bis hin zu seinem unsäglichen Auftritt auf dem Flughafen in Warschau, bei derm er vor fragenden Journalisten seine seit Langem bekannte Zugehörigkeit zur NSDAP abstritt, werden die Fakten kenntnisreich und detailliert dargestellt. Selbst für Kenner der Materie dürften Inhalt und Ausgang des gegen Schüle aufgrund einer sowjetischen Strafanzeige eingeleiteten Strafverfahrens wegen seiner angeblichen Teilnahme an Straftaten in Tschudowo überraschende Aspekte bringen. (Wolfram Wiesemann, 50 Jahre Aufklärung von NS-Verbrechen, in: Einsicht 01, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, 1 (2009), S. 61)
--Kiwiv 18:05, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Bundesarchiv und Zentrale Stelle Fachzeitschrift Archivar, S. 146ff -Holgerjan

Zentralstelle zur Aufarbeitung von NS-Kriegsverbrechen in Dortmund[Quelltext bearbeiten]

Ist das das selbe oder eine Außenstelle? --Alex1011 10:01, 26. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Weder - noch. Die "Zentrale Stelle" in Ludwigsburg führt "nur" Vorermittlungsverfahren; für die eigentliche Strafverfolgung sind die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften verantwortlich. In NRW hat man sich entschlossen, für solche Verfahren eine Zentralstelle bei der StA Dortmund einzurichten, die insoweit dann Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das ganze Land NRW ist, vgl. § 143 Abs. 3 GVG. Solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt es auch für andere Delikte und in anderen Bundesländern, teilweise mit landesweiter Zuständigkeit, teilweise nur mit Zuständigkeit für einen Teil des Landes oder einen OLG-Bezirk, zum Beispiel Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität oder Korruptionsdelikte oder die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingstraftaten des Landes Baden-Württemberg in Freiburg. Richtet heißt diese "Zentralstelle" übrigens nicht "Zentralstelle zur Aufarbeitung von NS-Kriegsverbrechen", sondern "Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen". 79.204.250.105 20:45, 19. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Danke! für die Richtigstellung, die ich auch auf dem Zettel hatte.--Kuhlmac (Diskussion) 22:23, 19. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Aktuelle Verfahren gegen 49 SS-Schergen wegen Beihilfe zum Mord[Quelltext bearbeiten]

Die Sendung Kulturzeit brachte gerade das Versagen der "Zentrale Stelle..." bei den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord gegen SS-Schergen welche in Vernichtungslager gearbeitet haben. Obwohl der Bundesgerichtshof bereits 1971 entschied dass auch einfache SS-Schergen in Vernichtungslagern wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden konnten machte die Behörde nichts und auch nach dem Urteil gegen Demjanjuk brauchte sie zwei Jahre um Ermittlungen aufzunehmen. Die Adressen der SS-Leute waren wie ein Archiv in Frankfurt zeigte übrigens bekannt. Christiaan F. Rüter, niederländischer Experte für NS-Verbrechen, behauptete die Nichtverfolgung wegen Beihilfe zum Mord wäre Politik der Stelle gewesen, obwohl 1971 ein eindeutiges Urteil vorlag. In der Sendung wurde ein Schreiben der Stelle im Gründungsjahr gezeigt wo diese einer Staatsanwaltschaft schrieb wegen Beihilfe solle im allgemeinen nicht ermittelt werden. Nun laufen die Ermittlungen gegen nur 49 Schergen. Eine Auschwitz-Überlebende bezeichnete diese Ermittlungen gegen "über 90jährige Opas" (O-Ton) als Witz.--Falkmart (Diskussion) 20:16, 23. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Eigentümliche Dienstauffassung[Quelltext bearbeiten]

1970 erhielt die Zentrale Stelle Hinweise zum Massaker von Ciepielów. Nachdem die Befragung der Tatverdächtigen keine Anhaltspunkte erbrachte, wurde das Verfahren eingestellt und die Mordopfer zu "Gefallenen" erklärt. (nicht signierter Beitrag von 46.115.117.38 (Diskussion) 23:28, 1. Dez. 2013 (CET))[Beantworten]

Bildunterschrift[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel befasst sich mit der Zentralen Stelle. Im gleichen Gebäude, mit den selben Papieren, aber als ganz andere "Firma", arbeitet dort eine Außenstelle des Bundesarchivs. Man könnte meinen, die Bildunterschrift unter dem Foto der Zentralen Stelle erkläre diese jetzt zum Bundesarchv. Die Bildunterschrift sollte dahingehend ergänzt werden, daß es sich im gleichen Gebäudekomplex um beide Dienststellen handelt. Es hängen dort auch zwei Dienststellentafeln dran. --84.60.230.161 00:08, 1. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Nun entsprechend ergänzt. -- Miraki (Diskussion) 07:22, 1. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

War Schüle nicht der zweite Leiter ...[Quelltext bearbeiten]

... nachdem der erste schon 1958 nach ein paar Monaten als Altnazi enttarnt worden war? Oder täuscht mich meine Erinnerung? --Bleckneuhaus (Diskussion) 17:33, 24. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Schüle war der erste Leiter der Behörde, siehe: Erwin Schüle (von Dezember 1958 bis August 1966, als er von der Leitungsaufgabe entbunden wurde). -- Miraki (Diskussion) 08:49, 25. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]
Danke, ich hatte es nicht geglaubt, weil ich mich wörtlich an die folgende Szene aus einem Kabarett 1958 erinnerte:
"Das Mädchen reißt die Blütenblätter einer Margarete ab: "Ich war nicht in der Partei – ich war nicht in der SA. Ich war fast in der Partei – ich war fast in der SA. Ich war in der Partei – ich war in der SA." Aus dem Hintergrund fragt jemand: "Was machste denn da?" Antwort des Mädchens: "Ich spiele Schüle." "
Dieser Text erschien allerdings in der ZEIT Nr. 09/1965. Tja. --Bleckneuhaus (Diskussion) 11:12, 25. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]