Diskussion:Zeugenschutzprogramm

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Der Artikel weist IMHO noch einige Lücken auf. Generell wären mehr Details zu den Maßnahmen wünschenswert.

Nein, genau das sollte AUSDRÜCKLICH nicht geschehen. Je mehr der Maßnahmen und Vorgehensweisen breiten Teilen der Bevölkerung bekannt sind - und an wiki kommt nunmal fast Jede/r - umso weniger effektiv sind die Programme. Also bitte an alle, die mehr wissen: Klappe halten!!! Es geht hier immerhin um Menschenleben - die von den Betroffenen, von Ihren Familien und eben auch von den Freunden und dem weiteren Bekanntenkreis, den sie zu deren Schutz zurücklassen müssen. Ich möchte jede und jeden bitten, vorher zu überlegen, bevor ihr hier etwas hinterlasst, was ihr evtl. wisst, dass auch ihr zu einem solchen Bekanntenkreis gehören könntet - ohne davon zu wissen natürlich - und Euch durch Euer Tun potentiell also selber das Leben gefährdet ...

zu: "... besteht auf Lebenszeit fort ..." Hier würde ich zweifeln und kann mir gut vorstellen, dass ggf. jemand aus dem Programm fliegt, der sich zu auffällig verhält, wichtige Verhaltensregeln bricht, ... weil mitunter viele, viele andere dadurch gefährdet werden könnten; natürlich auch diejenigen, die professionell in dem Bereich arbeitem. Und die werden sich und ihre Familien sicherlich schützen, denn sie sehen ja täglich, vor was sie Ihre Schützlinge bewahren sollen ...

Etwa über die übliche Dauer von ZSPen, z.B. ob meistens nur für die Dauer eines Prozesses, oder meistens eher lebenslang ist (zumindest solange, bis der Verurteilte stirbt oder durch sein Alter ungefährlich geworden ist), ferner ob Zeugen generell zur Aufnahme in ein ZSP verpflichtet sind/werden können oder ob diese Maßnahmen nur freiwillig möglich sind (weil ja doch massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte stattfinden) usw. Wünschenswert wäre, wenn jemand dazu etwas schreiben könnte, der sich mit der Materie gut auskennt (soweit er das tun kann, ohne Dienstgeheimnisse zu verletzen).--SiriusB 15:39, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ergänzungen heute vorgenommen, da ich über die Materie Bescheid weiß (Polizei-Helfer!) -- JARU 22:47, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Der Artikel ist leider immer noch zu lückenhaft, und die bisherigen Ergänzungen sind, gerade auch im Hinblick auf vorhandene Fachkenntnisse mehr als dürftig. Weiterhin fehlen jegliche Angaben über die Freiwilligkeit (kann eine Person gegen ihren Willen in ein ZSP aufgenommen werden und gezwungen werden, z.B. den Kontakt zur Familie für immer oder befristet abzubrechen? Sind hier ggf. Rechtsmittel gegen eine Zwangsaufnahme in ein ZSP möglich usw.) und über die Dauer; dass ein ZSP immer von vornherein auf lebenslang festgesetzt werden soll, halte ich schon im Hinblick auf die Menschenrechte für ein fragwürdiges Statement (insbesondere, wenn der Zeuge nicht selbst an Straftaten beteiligt war, sondern völlig unschuldig in die Situation geraten ist). Ich gehe davon aus, dass viele Zeugen später in ihr altes Leben zurückkehren möchten. Sollte ihnen dies untersagt sein, so muss dies durch eine Gesetzesstelle belegbar sein. Eine Statistik und weitere tiefere Einblicke in die Materie wären nicht schlecht, auch hinsichtlich der psychischen Folgen und der daraus resultierenden Ansprüche (gegen die Haupttäter, oder, bei Zwangs-ZSP auch gegen den Staat?). Gerade von denen, die in der Materie drin sind, hätte ich hier deutlich mehr Details erwartet. Im bisherigen Zustand ist der Artikel weitaus dürftiger als so mancher ARD-/ZDF-Krimi, und leider nicht wirklich informativ. Ich habe einen Lückenbaustein eingefügt.--SiriusB 14:03, 8. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Habe versucht den Artikle zu wikisieren, aber bei den Lücken Statistik und psychologische Folgen kann ich nicht erkennen, wo wir das her bekommen sollen. Nice to have bei Statistiken, und wo soll wohl die psychologische Untersuchung herkommen, wenn die TN eine neue Identität aufweisen, wenn noch nichteinmal der eigene Anwalt weis, wo sich sein ehemaliger Mandant rumtreibt. Will nicht ausschliessen, dass es sowas gibt, aber sind das Dinge die den Lückenbaustein jetzt rechtfertigen? Lasse mich geren überzeugen. Derr Baustein fehlende Belege kann aber erstmal stehen bleiben. --ChikagoDeCuba 20:52, 26. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

´:Wenn jetzt hier keine Argumente mehr kommen, werde ich den Baustein entfernen !!! War Zeit genug --ChikagoDeCuba (Diskussion) 09:35, 9. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

überflüssig[Quelltext bearbeiten]

"Dort hat er eine neue Identität (Namen) und einen geheimen Wohnsitz bekommen mit der Hoffnung, dass die Mafia ihn nicht finden wird."

das ist ja hochinteressant.. ich dachte immer man bekommt im zsp einen falschen bart angeklebt und einen hut aufgesetzt.. (nicht signierter Beitrag von 78.55.19.166 (Diskussion | Beiträge) 22:57, 5. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Maßnahmen im Zeugenschutzprogramm[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

Das Zeugenschutzprogramm findet nach dem Ende des Gerichtsprozesses auf Antrag des Betroffenen bzw. des gesetzlichen Vertreters (Vormundes) Anwendung

Soweit ich weiss kann dies auch schon vor Beginn des Prozesses erfolgen, wenn schon eine Gefberhaupt in einem soclährdung gegeben ist...--84.60.118.133 21:51, 11. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wie im TXT steht => "Die Grenze zwischen dem am juristischen Verfahren ausgerichtetem Zeugenschutz und einem weiterführenden Zeugenschutz in einem Zeugenschutzprogramm wird insbesondere dadurch deutlich, wenn die Aufnahme in ein solches Programm auch den Abbruch zum bisherigen Rechtsbeistand vorsieht. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass etwa durch ein Datenleck in den Behörden selbst, die neue Identität mit der alten verknüpft ist."--ChikagoDeCuba (Diskussion) 15:25, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich werde prüfen ob er überhaupt in einem solchen Programm war. --ChikagoDeCuba 13:26, 21. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich dachte immer Zeugenschuutzprogramme fallen in die Zuständigkeit des United States Marshal Service und nicht in die des FBI. --Excolis (Diskussion) 14:47, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

grob gesagt: lokal sind die Sheriffs zuständig; überegional das FBI. Also wenn dich nur die Familie deines Nachbarn bedrogt, erledigen das die Sherifs; ist die Mafia hinter dir her, warst du ohnehin Zeuge des FBI und die schützen dich dann. --ChikagoDeCuba (Diskussion) 15:22, 14. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Das stimmt so nicht. Der US Marshal Service ist eine überregionale Behörde und für den Zeugenschutz zuständig. Drucker (Diskussion) 19:09, 12. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Sammy Gravano[Quelltext bearbeiten]

Gravano war Underboss der Gambino Crime Family und nicht Consigliere der Bonannos. (nicht signierter Beitrag von 212.202.224.58 (Diskussion) 10:44, 6. Aug. 2015 (CEST))[Beantworten]

Schlechtes Versteck: Zur Situation im/des deutschen Zeugenschutzprogramm/s[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel „Schlechtes Versteck“ von Lena Niethammer im Süddeutsche Zeitung Magazin 04/2016:

  • „Es gibt kaum Menschen in Deutschland, die sich intensiv mit dem Zeugenschutzprogramm befasst haben und darüber sprechen dürfen. Eine dieser Ausnahmen ist der Jurist Christian Siegismund. Er hat 2009 mit seiner Dissertation eine der wenigen wissenschaftlichen Arbeiten darüber vorgelegt. Darin stehen auch die neuesten belastbaren Fallzahlen, die über das Programm veröffentlicht wurden. Im Jahr 2006 hat das Bundeskriminalamt demnach 330 Zeugen geschützt, zwei Drittel davon waren Männer, die deutliche Mehrheit stammte aus der organisierten Kriminalität. Weitere 328 Menschen waren mit im Programm, meistens Angehörige. […] Siegismund sagt: »Ein Anwalt, der bei der derzeitigen Gesetzeslage seinem Mandanten rät, das Angebot des BKA anzunehmen, macht sich schadenersatzpflichtig.«“
  • „Martens dürfte nicht einmal mit seinem Anwalt reden, wenn er einen hätte, so steht es in der Geheimhaltungsklausel, die er unterschrieben hat. Dem SZ-Magazin liegen ähnliche Verträge aus anderen Fällen vor, Milan Martens bestätigt, dass er einen identischen unterschrieben habe. Das Verbot, sich mit einem Anwalt zu beraten, hält Siegismund für klar verfassungswidrig.“
  • „Es könnte sein, sagt Meyer, dass irgendwo in Deutschland ein Gefängnistrakt leerstehe, es könnte auch sein, dass dort zwei bis fünf zu schützende Personen ihre Strafen absäßen und mit niemandem mehr reden dürften. Gäbe es diesen Ort, sagt Meyer, dann gäbe es vielleicht einen sechs mal sieben Meter großen Innenhof, den die Personen einmal am Tag für sechzig Minuten betreten dürften, mit so hohen Mauern, dass man die Sonne, wenn sie senkrecht steht, sehen könnte, und nur dann. Vermutlich wären die Zellen nach außen mit schräg gestellten Lammellen abgeschirmt, von innen mit einer milchfarbenen Plexiglasscheibe, sodass die Häftlinge ein Leben im Halbdunkeln verbringen müssten. »Der Ort, an dem sie Steffen R. unterbrachten, war letztlich Isolationshaft. Folter«, sagt Meyer.“
  • „»In der Regel fängt das Programm schon mit einer Lüge an«, sagt Meyer: Beamte und Schützer versprächen den Zeugen eine neue Identität. Dabei könnten Personendaten in Deutschland gar nicht gelöscht werden, sondern nur gesperrt. Doch gegenüber den Zeugen wird das oft offengelassen. »Manchmal reicht es, jemandem aus dem öffentlichen Dienst ein paar Tausend Euro zuzustecken, und schon erfährt man, wo man die geschützte Person suchen sollte.« Meyer sagt, er habe von so einem Fall gehört.“
  • „Bei all seinen Fällen ließe sich ein Muster erkennen, das zeige, dass der Staat rein betriebswirtschaftlich auf seine Zeugen schaue. Meyer unterscheidet drei Phasen: Während der ersten Phase würden die Schützer sich sehr bemühen. »Der Zeuge ist spannend, hat Informationen, die sie brauchen«, sagt Meyer. »Es ist die Phase des maximalen Melkens.« In der zweiten Phase werde der Zeuge nur noch selten in weiteren Prozessen benötigt. Die Verteidiger der Gegenseite seien längst auf seine Aussagen vorbereitet. Man halte ihn bei Laune. Danach, in der dritten Phase, wenn alle Prozesse zu Ende seien, habe der Zeugenschutz kein Interesse mehr. Für den Staat sei der Zeuge nun nur noch eins: teuer.“

Vielleicht hilfreich? --filmschreiben»We can cover that by a line of dialogue...« 12:07, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Strafrecht / Zivilrecht[Quelltext bearbeiten]

Anscheinend ist das ZSP unterschiedlich im Zivilrecht bzw. Strafrecht?! Ich habe eine Situation mitbekommen, bei der ein türkischer Mieter zum Vermieter sagte: "Ich schneide dir den Kopf ab". Ein Zeuge hatte das gehört, aber hat soviel Angst vor dem Muslim (Islamist?), dass er nicht vor Gericht aussagen will. Der Anwalt sagte dazu: ein Zeugenschutzprogramm ist im Zivilrecht nicht möglich. Das sollte von Experten noch richtig ins Lemma eingefügt werden. --2.247.241.222 08:48, 21. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Aktenordner vors Gesicht?[Quelltext bearbeiten]

Von Fernsehbildern aus Gerichten kennt man es ja, dass Gesichter von Angeklagten verdeckt werden, so dass die Kamera das Gesicht der Angeklagten nicht erfassen kann. Z. B. wird dabei von Angeklagten oder deren Anwälten ein Aktenordner am Ordnerrücken festgehalten, so dass die beiden Aktendeckel (ähnlich wie Flügel eines Vogels) leicht hin und her wackeln könnten, wenn die festhaltende Hand nicht völlig ruhig ist. Solch Gewackel sollte Fernsehzuschauer während der meist kurz zusammengeschnittenen visuellen Sequenzen in Nachrichtensendungen o. ä. nicht stören.

Würden Zeugen nun Entsprechendes tun, um sich davor zu schützen, von Angeklagten gesehen zu werden, könnte so eine Wackelei mit einem aufgeklappten Ordner die Befragenden jedoch stark stören. Das ist bei der Vernehmung vermutlich unerwünscht.

(Man gehe davon aus, dass es die angegebene Möglichkeit, dass "[...] ein Angeklagter während der Aussage eines Zeugen aus dem Gerichtssaal verwiesen werden (§ 168c Abs. 3, § 247 Satz 2 StPO) [...]" kann, im Folgenden nicht gibt.)

Frage: Ist es Zeugen überhaupt erlaubt, sich so dem Blickfeld von Angeklagten zu entziehen? Insbesondere natürlich schon direkt nachdem sie in den Gerichtssaal gerufen werden, und auch insbesondere während der ganzen Vernehmung?

Und wenn ja, sind dann nur weniger wabbelige Gegenstände wie z. B. Hängetaschen oder ähnlich starre Hefter zugelassen, den Sichtkontakt zu Angeklagten zu unterbrechen, oder gibt es gar eine offizielle Liste von ähm ... Schriftgutbehältern, um eine Sichtverdeckung aufrecht zu erhalten?

-- ein juristischer Laie, 2.247.244.59 03:35, 20. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]