Doppik

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Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die Doppelte Buchführung in Konten.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland [Bearbeiten]

Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik in Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen. Derzeit haben lediglich Bremen[1], Hamburg[2] und Hessen[3] in der Landesverwaltung auf ein doppisches System umgestellt.

In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung).

Doppik auf kommunaler Ebene [Bearbeiten]

Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.

Dem wird entgegengehalten, dass Wirtschaften zu Lasten nachfolgender Generationen nichts mit dem Buchhaltungssystem zu tun hat. Etwas anderes ist die Frage, ob man dieses Wirtschaften zu Lasten kommender Generationen im Rahmen des Buchhaltungssystems abbilden kann. Dies kann man, sowohl mit der kommunalen Kameralistik als auch mit der kommunalen Doppik.

Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik nach § 1a (früher § 33a) HGrG sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet. Allerdings wurden die Erwartungen bis dato nicht erfüllt. Dies geht aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz 2011 (siehe Weblinks) hervor. Die Umstellung in den Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012 abgeschlossen sein. Allerdings handhaben die Länder dies uneinheitlich; Baden-Württemberg beispielsweise führt die Doppik spätestens zum 1. Januar 2016 ein. In Thüringen und Bayern gilt gar ein Wahlrecht für die Kommunen, in wiederum anderen Bundesländern wie z. B. Rheinland-Pfalz ist die Doppik schon seit dem 1. Januar 2009 für jede Kommune verpflichtend.[4] In Sachsen ist die Doppik ab dem Jahr 2013 verpflichtend vorgesehen.[5]

Doppik auf Ebene von Bund und Ländern [Bearbeiten]

Den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik haben Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen vollzogen. Derzeit plant nur Nordrhein-Westfalen zu folgen. Die übrigen elf Bundesländer wollen lediglich die Kameralistik um betriebswirtschaftliche Elemente (z.B. Budgetierung, Kosten-/Leistungsrechnung, Benchmarking) erweitern (sog. erweiterte Kameralistik). Auch der Bund hat sich gegen die Doppik-Umstellung entschieden. Stattdessen wird auf Bundesebene die Kameralistik modernisiert (z.B. durch Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung in Teilbereichen).[4] Die Kosten des Umstiegs betrugen in Hessen ca. 200 Mio. Euro. Die jährlichen zusätzlichen Betriebskosten liegen in Hessen bei ca. 20 Mio. Euro.[6]

Frankreich [Bearbeiten]

Frankreich hatte bereits im Jahre 1607 auf Anraten des Ministers Sully unter König Heinrich IV. den ersten und im Jahre 1683 unter Einfluss des Ministers Colbert den zweiten Versuch gemacht, die Methode der Doppik im öffentlichen Haushalt einzuführen. Beide Versuche verliefen erfolglos.

Österreich [Bearbeiten]

Im Jahre 1717 versuchte Österreich, die Doppik einzuführen. Dieser Versuch wurde elf Jahre später erfolglos abgebrochen. In den 1960er Jahren führte Österreich dann eine integrierte „Finanz-, Bestands- und Ergebnisrechnung“ ein, die auf der Doppik beruhte. Allerdings wurden die Entscheidungen des Parlaments weiterhin auf der Grundlage der kameralistischen Daten getroffen.

Mit der im Bundeshaushaltsgesetz 2013 beschlossenen zweiten Stufe der österreichischen Haushaltsrechtsreform wurde auf das auf Doppik basierende Veranschlagungs- und Rechnungssystem des Bundes umgestellt.[7]

Schweiz [Bearbeiten]

Zum 1. Januar 2007 führt der Bund in der Schweiz die doppische Rechnungslegung nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) with Reporting Under the Accrual Basis of Accounting ein.

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Hilgers, Dennis: Performance Management: Leistungserfassung und Leistungssteuerung in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, Gabler, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3834909329, S. 184-196.
  •  Reinbert Schauer: Braucht Österreich eine Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens nach internationalen Standards?. In: Das Öffentliche Haushaltswesen in Österreich. 47, Nr. 1/2, 2006, S. 4–23.
  •  Klaus Bernhard Gablenz: Doppische Bewertung leicht verständlich. 2. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2011, ISBN 978-3-937358-42-0.
  •  Uwe Laib: Buchführungssystematik im Rahmen der kommunalen Doppik. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2007, ISBN 978-3-937358-15-4.
  • Lutz,Walter: " Das neue kommunale Finanzwesen hält nicht was es verspricht!mbVerlag Rheinfelden; ISBN 978-3-940411-13-6
  •  Uwe Laib: Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der kommunalen Doppik − leicht verständlich. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2008, ISBN 978-3-937358-21-5.
  •  Klaus Bernhard Gablenz u.a.: Doppische Zahlen. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2008.
  • Faiss,Faiss,Giebler,Lang,Schmid: Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg;Boorberg; ISBN 3-415-01534-3;

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Freie Hansestadt Bremen, Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 (PDF; 3,8 MB)
  2. Freie und Hansestadt Hamburg, Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006
  3. Land Hessen, Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009
  4. a b www.haushaltssteuerung.de, Auf einen Blick: Haushaltsreformen in Deutschland (PDF; 168 kB), 22. Juni 2011
  5. Von der Kameralistik zur Doppik
  6. Hessisches Ministerium der Finanzen, Ausschussvorlage HHA 16/25 vom 3. Juni 2004 zum Berichtsantrag 16/2105 (PDF; 68 kB)
  7. Hauptsächliche Neuerungen im Rahmen der Haushaltsrechtsreform, 2. Etappe (PDF, 18 kB)