Ecclesia Dei

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Ecclesia Dei bezeichnet ein Motu Proprio aus dem Jahre 1988 und eine daraufhin eingerichtete päpstliche Kommission.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Motu Proprio „Ecclesia Dei Adflicta“ (1988)

„Ecclesia Dei Adflicta“ (deutsch: „Die Kirche Gottes hat mit großer Betrübnis“) ist ein Motu Proprio vom 2. Juli 1988, das Papst Johannes Paul II. in Reaktion auf die von Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt durchgeführten Bischofsweihen veröffentlichte.

Bezugnehmend auf die Tat Lefebvres erklärte Papst Johannes Paul II.: „Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Sukzession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt (Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 751) dar. Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht. (Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1382).

Johannes Paul II. richtete einen Aufruf an all jene „die bisher in irgendeiner Weise mit der Bewegung des Erzbischofs Lefebvre in Verbindung standen: dass sie ihre ernste Pflicht erfüllen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstützen. Alle müssen wissen, dass die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist. (Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1364)

Weiterhin erklärte er: „Ferner muß überall das Empfinden derer geachtet werden, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen, indem die schon vor längerer Zeit vom Apostolischen Stuhl herausgegebenen Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs in der Editio typica vom Jahr 1962, weit und großzügig angewandt werden. (Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Schreiben Quattuor abhinc annos., 3. Oktober 1981)

[Bearbeiten] Kommission „Ecclesia Dei“

Daraufhin setze Papst Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ ein, die die „die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen.

Im Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007, in dem Papst Benedikt XVI. die Feier der sogenannten Tridentinischen Liturgie wieder allgemein freigibt, kündigt er an, dass die Kommission „Ecclesia Dei“ mit umfassenden Vollmachten für die Organisation der „außerordentlichen Form des römischen Ritus“ ausgestattet wird.

[Bearbeiten] Präsidenten und Sekretäre der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“

  • Vizepräsidenten:

[Bearbeiten] Literatur

  • H. Schmitz: Sondervollmachten einer Sonderkommission. In: Archiv für Katholisches Kirchenrecht 159 (1990) 36-59.
  • Camille Perl: Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“. In: In unum congregati, Festgabe für Augustinus Kardinal Mayer OSB. Abtei-Verlag, Metten 1991, 549-555. ISBN 3-9801820-5-3.
  • R. Scheulen: Die Rechtsstellung der Priesterbruderschaft „St. Petrus“. Eine kritische Untersuchung auf dem Hintergrund der geltenden Struktur und Disziplin der Lateinischen Kirche. Ludgerus, Essen 2001, ISBN 3-87497-233-X

[Bearbeiten] Weblinks

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