Ehebandverteidiger
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Ein Ehebandverteidiger (lat.: defensor vinculi) ist im katholischen Kirchenrecht eine Art Anwalt. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, bei einem Eheprozess Gründe zu finden, die für das Bestehen des Ehebandes sprechen.
Der Ehebandverteidiger kann dazu eine zusätzliche Beweiserhebungen beantragen und an der Vernehmung von Zeugen teilnehmen. Zum Abschluss des Verfahrens fasst er seine Bewertung der Sache in einer Stellungnahme schriftlich zusammen, die den Parteien zur Stellungnahme übergeben wird.
[Bearbeiten] Qualifikation
Ehebandverteidiger kann nur werden, wer ein Studium des kanonischen Rechts mit dem Lizentiat oder Doktorgrad abgeschlossen hat. Nicht erforderlich ist hingegen die Priesterweihe, im Gegenteil wird dieses Amt an den Konsistorien der meisten deutschen Diözesen von Laien ausgeübt. Allerdings ist ein abgeschlossenes Theologiestudium in der Regel Voraussetzung für das (postgraduale) Lizentiatsstudium im kanonischen Recht. In manchen Fällen ist alternativ auch ein abgeschlossenes weltliches Jurastudium ausreichend.
[Bearbeiten] Kritik
Die zu den römisch-katholischen Eheprozessen generell angeführten Kritikpunkte werden gleichermaßen auch den Ehebandverteidigern entgegengehalten. So umfasst ihre Aufgabe zumeist Ermittlungen, die den unmittelbaren persönlichen Bereich der Ehegatten betreffen.
Wird beispielsweise ein Nichtvollzugsverfahren durchgeführt, bei dem die Ehegatten behaupten, sie hätten die Ehe niemals geschlechtlich vollzogen, ist es folgerichtig Aufgabe des Bandverteidigers, zu beweisen, dass eben doch geschlechtlicher Kontakt stattfand. In Verfahren wegen Willensmängeln bei der Eheschließung müssen oftmals psychologische Aspekte berücksichtigt werden, die ebenfalls den Intimbereich der Ehegatten berühren.
Dieser manchmal recht gravierende Eingriff in das Privatleben wird häufig als belastend empfunden, gerade wenn einer der Ehegatten selber nicht römisch-katholisch ist und daher die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens nicht unbedingt einsieht.

